Oft finden sich im Tuning-Bereich Anbieter – online und in den Spezialwerkstätten – die sogenannte Xenon-Brenner (Gasentladungslichtquellen) als Zubehör zum Verkauf anbieten. Dabei verschweigen sie eines jedoch gern: Der Einbau von Xenon-Glühlampen ist zumeist illegal und dementsprechend laut TÜV nicht zulässig.
Grund ist insbesondere die starke
Leuchtkraft der Xenon-Brenner: Das normale Abblendlicht ist mit der veränderten Beleuchtung derart grell, als würden Sie durchgängig mit Fernlicht fahren. Auch mit dem Fernlicht dürfen Sie Straße und Umgebung nur unter gewissen Voraussetzungen ausleuchten: Andere Verkehrsteilnehmer – vor Ihnen fahrende oder entgegenkommende – dürfen dadurch nicht in Ihrer Sicht behindert werden.
Xenon-Leuchten sind auch durch Ihre
enorme Lichtstreuung als Gefährdung im Straßenverkehr anzusehen. Die ab Werk an Autos angebrachten Scheinwerfersysteme sind in der Regel nicht auf die Lichtintensität eingestellt. Die Bauteilgenehmigung für den gesamten Scheinwerfer entfällt durch die Veränderung. Damit fallen auch
Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz weg.
Eine Ausnahme kann nur dann gegeben sein, wenn Sie nicht nur die Halogenleuchte des Scheinwerfers gegen Xenon-Leuchtmittel austauschen, sondern gleich
den gesamten Scheinwerfersatz. Der neue Scheinwerfer, den Sie in der Tuningwerkstatt einbauen lassen können, muss dabei jedoch in jedem Falle ein gültiges Prüfkennzeichen besitzen und insgesamt auf Xenonleuchten ausgerichtet sein. Zudem finden sich in
§ 50 Absatz 10 StVZO Bestimmungen zu zusätzlich benötigten Einrichtungen an Ihrem Fahrzeug:
“Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
- einer automatischen Leuchtweiteregelung […],
- einer Scheinwerferreinigungsanlage und
- einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.”
Sie wollen Xenon-Scheinwerfer nachrüsten?
Erlaubt ist der Einbau dieser Leuchtmittel nur in Verbindung mit weiteren Umbauten. Zeitgleich müssen Sie auch eine Scheinwerferreinigungsanlage nachrüsten. Die Kosten steigen damit.
Wenden Sie sich hierzu an eine seriöse Tuningwerkstatt. Hier finden Sie auch eine entsprechende Beratung hinsichtlich der gesetzlichen Vorgaben.
Achten Sie in jedem Fall darauf, dass Sie die
erforderlichen Genehmigungen und Zeugnisse einholen. Ein Kopie der jeweiligen Bescheinigungen für das
Kfz-Zubehör sollten Sie stets im Auto
mitführen, um bei einer Kontrolle durch die
Polizei unnötige Probleme zu vermeiden.
Doch welche Zeugnisse benötigen Sie für die Beleuchtung?
- Allgemeine Bauartgenehmigung (ABG): Nicht jeder Scheinwerfer, darf an jedem Fahrzeug montiert werden. Es sind bestimmte Vorgaben zu beachten, die in der dem Bauteil beigefügten ABG zu entnehmen sein sollte. Bei vorhandener ABG ist die Zulässigkeit nach StVZO gegeben.
- EU- bzw. ECE-Prüfzeichen: Sind die entsprechenden Prüfzeichen am Scheinwerfer vorhanden, ist die Einzelabnahme in der Regel nicht notwendig.
Gemeinsam mit der entsprechenden E-Prüfnummer können sie in der Regel sicher sein, dass das Bauteil laut StVZO zulässig ist. Andernfalls kann die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug erlöschen. Auch der Versicherungsschutz entfällt in diesem Falle. Sind Sie unsicher, lassen Sie sich gegebenenfalls in einer
Tuningwerkstatt einer anerkannten
Prüforganisation beraten.
Tuning mit LED-Scheinwerfer
Ebenso wie bei Xenon-Leuchten gilt für dieses Zubehör:
Die Veränderung einzelner Komponenten eines Scheinwerfersystems ist unzulässig. Tauschen Sie hingegen den gesamten Scheinwerfer gegen LED-Beleuchtung am Auto aus, sind diese dann zulässig, wenn die notwendigen Belege und eine E-Prüfnummer vorhanden sind.
Der Reiz von LED-Leuchten ist nachvollziehbar: Sie strahlen in der Regel heller, lassen sich besser auch in ungewöhnlichen Formen gestalten, sind relativ langlebig und sparen dabei noch Energie ein.
Allerdings entsteht besonders bei
LED-Kettenleuchten der sogenannte Perlschnureffekt, der andere Verkehrsteilnehmer irritieren kann: Das Licht kann mitunter verschwimmen, flackern oder gar blenden.
Viele Autohersteller bieten bereits serienmäßig LED-Beleuchtung an ihren Fahrzeugen an. Besonders bei roten Bremsleuchten finden sich vermehrt an hochklassigen Wagen. Ein Nachrüsten ist nicht in jedem Falle vonnöten