Reifenfreigaben überholt!?

Diskutiere Reifenfreigaben überholt!? im Reifen Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; widerspruch @hansemann zitat: Steht nichts drin, bzw. der Satz "Freigabe laut Betriebserlaubnis" (wird vom Programm automatisch eingefügt) muss...
kmueller_gs12

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widerspruch

@hansemann

zitat:
Steht nichts drin, bzw. der Satz "Freigabe laut Betriebserlaubnis" (wird vom Programm automatisch eingefügt) muss man eben in die Betriebserlaubnis reinsehen. Die Nummer der Betriebserlaubnis steht in der Zulassungsbescheinigung. Sollte in dieser BE (wie bei meiner ADV 06/06) was drinstehen, dann gilt das eben auch. Diese Betriebserlaubnis ist wirklich nur schwer zugänglich. Die COC-Bescheinigung bescheinigt nur, dass das Fahrzeug den Richtlinien entspricht und nennt einige wenige Daten. Die BE erhält alle relevanten Daten, die erhoben werden, wenn eine BE erteilt wird, geht also über die Zusammenfassung der COC hinaus. Entscheidend ist aber die BE, nicht der COC-Auszug.:mad:

sorry, aber da muss ich dir vehemmend widersprechen:D. ich muss nicht:) in die original eu-be schauen, genau dafür gibt es das coc, das basis für die zulassung in der eu ist. ohne coc keine zulassung!
wo soll es stehen, dass ich mir die eu-be beschaffen muss? gib mir bitte die quelle dazu!
wenn das so wäre, dann wäre die original eu-be fahrzeugbestandteil! ist sie aber nicht.:D

.. und die meinung von horny-joe hat meiner meinung auch nichts mit unwissenheit oder übersteigertem selbstbewusstsein zu tun.
nur so kann man sich verhalten!:) - wenn einem die stellen - wie in meinem beitrag vorher - die aktuelle situation bestätigt haben.
:)

klaus
 
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Schlonz

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Es wird auch Zeit endlich mal zu kippen, dass ein Motorrad mit einem Reifentyp einer spezifischen Sonderbauart ausgeliefert wird, erkennbar an dem extra Kennbuchstaben (und eigentlich nur mit diesem betrieben werden darf).
sehe ich auch anders. Bist Du mal einen störrischen Bock mit hoher Neigung zu Kickback gefahren? So richtig schönes Rodeo am Limit? Dann siehst Du die Notwendigkeit dafür zumindest ein
 
Bart

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sehe ich auch anders. Bist Du mal einen störrischen Bock mit hoher Neigung zu Kickback gefahren? So richtig schönes Rodeo am Limit? Dann siehst Du die Notwendigkeit dafür zumindest ein
Dafür sind dann im Forum diese reifenfreds um alle anderen zu warnen bestimmte kombinationen zu fahren.
 
schrader

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@hansemann

zitat:
Steht nichts drin, bzw. der Satz "Freigabe laut Betriebserlaubnis" (wird vom Programm automatisch eingefügt) muss man eben in die Betriebserlaubnis reinsehen. Die Nummer der Betriebserlaubnis steht in der Zulassungsbescheinigung. Sollte in dieser BE (wie bei meiner ADV 06/06) was drinstehen, dann gilt das eben auch. Diese Betriebserlaubnis ist wirklich nur schwer zugänglich. Die COC-Bescheinigung bescheinigt nur, dass das Fahrzeug den Richtlinien entspricht und nennt einige wenige Daten. Die BE erhält alle relevanten Daten, die erhoben werden, wenn eine BE erteilt wird, geht also über die Zusammenfassung der COC hinaus. Entscheidend ist aber die BE, nicht der COC-Auszug.:mad:

sorry, aber da muss ich dir vehemmend widersprechen:D. ich muss nicht:) in die original eu-be schauen, genau dafür gibt es das coc, das basis für die zulassung in der eu ist. ohne coc keine zulassung!
wo soll es stehen, dass ich mir die eu-be beschaffen muss? gib mir bitte die quelle dazu!
wenn das so wäre, dann wäre die original eu-be fahrzeugbestandteil! ist sie aber nicht.:D

.. und die meinung von horny-joe hat meiner meinung auch nichts mit unwissenheit oder übersteigertem selbstbewusstsein zu tun.
nur so kann man sich verhalten!:) - wenn einem die stellen - wie in meinem beitrag vorher - die aktuelle situation bestätigt haben.
:)

klaus
Wenn Du mit COC die EU-Konformitätsbescheinigung meinst, dann steht da in der COC (zumindest bei meiner RR) der Verweis bzgl Reifenbindung laut BE drin? Da beisst sich der Hund in den Schw...

:D Kannst Du mir bitte deine nachprüfbare Quelle nennen, dass die BE nicht relevant ist, sondern nur die COC. (Die leider wieder auf die BE verweist).
 
peter-k

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Ich meine die Fahrwerke sollten von vornherein so konstruiert werden, dass keine Spezialreifen nötig werden um das Biest zu bändigen. Wer zieht denn wirklich beim zweiten Mal den teuren Reifen mit der Sonderkennung auf? Das nur ein bestimmtes Objektiv an die Kamera passt, daran konnte man sich noch gewöhnen. Kauft man ja nur einmal. Aber bei Reifen im allgemeinen bitte nicht.

Reifen sind Verschleißteile die generell so funktionieren sollten, das jedes Motorrad zufrieden stellend und sicher damit bedient werden kann.
 
kmueller_gs12

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@schrader

das ist für mich eindeutig, wäre die eu-be für mich relevant, gehört sie für mich zum lieferumfang des kraftfahrzeuges. keine dabei - also für mich nicht relevant.

der tüv wird sich bedanken, wenn jetzt alle dort hinrennen müssten, um etwas in der eu-be nachzuschauen.
die händler haben sie auch nicht, oder soll ich bmw jedesmal anrufen?

wie schon lange, lange vorher festgestellt, ist der satz obligatorisch zu sehen.
wie tüv, reifenhändler u bmw erklärt haben, wenn eine relevante reifenfabrikatsbindung vorhanden, dann steht sie auch im coc - dort steht aber mindestens bei bmw nichts, also immer wieder das gleiche fazit:
keine reifenfabrikatsbindung!

und wie ich vorhin schon geschrieben habe, ich fahre auf der f650gs/e8gs nicht freigegebene pirelli scorpion trail, mein reifenhändler hat sich das coc angeschaut ehe er bestellt hat - alles ok, hat ja keine reifenfabrikatsbindung, kurz danach war ich damit beim tüv zur hu, dort explizit den hinweis auf diese reifen gegeben - gleiche auskunft, kein problem, keine reifenfabrikatsbindung.

also was soll ich mir weiter den mund fuselig reden. das gilt für mich plus bmw aussage u. infoschreiben.

bitteschön, jeder darf es sich so schwierig, wie möglich machen
ich mache es so u fühle mich auch rechtlich sicherem grund

klaus
 
weltenesche

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BMW R 1200 GS Adventure
Im neuen Motorrad ist ein Interview mit dem Pressesprecher von BMW - Motorrad zu lesen. Sinngemäß steht da was kmueller gs12 die ganze Zeit versucht manchen leuten hier klar zu machen.
 
Hansemann

Hansemann

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Bei der aktuellen 650 (habe seit 2 Stunden auch so eine in der Garage stehen) ist auch im COC nur eingetragen:
- Reifenfreigabe gem BE beachten
- nur Reifen eines Herstellers

In der BE steht dann sonst nichts weiter drin.

in dem ganz speziellen Fall gibt es sonst weiters keine Reifenbindung. Dass weder BMW noch Pirelli eine Freigabe oder Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen, tut dabei nichts zur Sache. Der PST muss nur eine e-Nummer haben und ich gehe davon aus, das er die hat, ansonsten wäre er nicht nur für die 650 sondern überhaupt nicht zugelassen.

Von daher verhält sich Kurt richtig, wenn auch mit nicht zutreffender Begründung.

Was BMW äußert ist auch nicht schlüssig. Wenn Sie die eingetragenen Reifen nur als Empfehlung betrachten, dürften sie das eben nicht so bei der Beantragung der EU-BE für verschiedene Modelle eintragen. Wenn 's nämlich drin steht, dann stehts drin. Die Nummer der BE ist in der Zulassungsbescheinigung vermerkt, damit man dort nachlesen kann.

Kein Mensch käme auf die Idee zu sagen, er dürfte klauen, nur weil das Strafgesetzbuch nur schwer erhältlich sei.

Ich habe die Quelle schon genannt: das ist die Eu-Richtlinie 97/24
dort mal in den Anhang II mit den Begriffsbestimmungen reinschauen, dann in den Anhang III, da steht alles drin, ist zugegebenermaßen nicht ganz einfach zu lesen, da viel mit Verweisen auf andere Richtlinien gearbeitet wird, die man dann natürlich auch nachschlagen sollte, wenn man mitreden will.

Nochmal, ich habe bisher keine Norm gefunden, die Motorradhersteller zwingt, eine Reifenbindung vorzugeben. Wenn dem so ist, wie bei vielen neuen Suzukis und der neuen F650, dann gibt es für diese Modelle keine Reifenbindung. Der Reifen muss nur das e-Zeichen tragen.

Ist ein oder mehrere Reifen eingetragen, dann gibt es sehr wohl noch eine Reifenbindung, da diese Bindung Bestandteil der BE ist, ob man die einfach einsehen kann oder nicht!

Inwieweit man sich darüber hinwegsetzt oder nicht, bleibt jedem selbst überlassen. Nur darf man dann hinterher nicht maulen, wenn's schiefgeht, wobei eine Kontrolle das kleinere Übel ist.
 
kmueller_gs12

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@hansemann

schön, dass du jetzt auch eine f650gs besitzt, natürlich hast du, so korrekt wie du bist, erstmal den tüv bemüht und die be gelesen, damit alles seine richtigkeit hat und du ruhig schlafen kannst.

sorry, für meine zynischen worte, aber ich kann dich nicht verstehen.

ich weiß auch nicht, was das soll, irgendwie habe ich das gefühl, du möchtest hier glauben machen, jeder hat die verpflichtung, sich erstmal die be des gekauften motorrades verpflichtend anzusehen.
da sage ich dir wiederholt, das glaube ich und viele andere nicht, sonst wäre sie bestandteil des lieferumfanges des motorrades, oder würde einfach frei zugänglich ausliegen, z.b. beim händler oder tüv oder so.
das alles ist nicht der fall, wo soll also diese verpflichtung sein?

das coc ist zwingender bestandteil des motorrades, ohne dieses dokument kann man in der eu dieses nicht zulassen, also gehören dort auch evtl. reifenfabrikatsbindungen - nicht reifenbindungen (das sind größen etc und die sind eingetragen) - eingetragen - und das sind sie auch bei ganz bestimmten motorrädern.
bei bmw motorrädern, sogar der s1000rr(was mich persönlich wundert) eben nicht.

diese diskussion ist müssig und peinlich. deshalb war das mein letzter beitrag dazu, man kann auch alles zerreden, eben eine typisch deutsch qualität

klaus
 
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Schlonz

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Ich meine die Fahrwerke sollten von vornherein so konstruiert werden, dass keine Spezialreifen nötig werden um das Biest zu bändigen. Wer zieht denn wirklich beim zweiten Mal den teuren Reifen mit der Sonderkennung auf? Das nur ein bestimmtes Objektiv an die Kamera passt, daran konnte man sich noch gewöhnen. Kauft man ja nur einmal. Aber bei Reifen im allgemeinen bitte nicht.

Reifen sind Verschleißteile die generell so funktionieren sollten, das jedes Motorrad zufrieden stellend und sicher damit bedient werden kann.
häh? Bei der MM ist der Pilot Power mit Sonderkennung B vorgeschrieben. Der kostet -wenn überhaupt- ein paar Euro mehr als der normale und selbstverständlich habe ich den mir bei jedem Wechsel geholt und das waren einige. Beim Bridgestone BT016 war das dann nicht mehr nötig, da der eine ohnehin viel steifere Karkasse hat.

Und natürlich wäre es schön, wenn Fahrwerke sowieso das nicht mehr brauchen, aber es gibt eine solche Vielzahl an Reifen plus die Möglichkeiten, ein Fahrwerk einzustellen, das kann man nicht komplett abdecken und der Motorradhersteller schreibt dann eben vor, dass bestimmte Reifen mit Sonderkennung gefahren werden müssen. Wie gesagt, PiPo ja, BT016 nein, liegt also nicht am Mopped sondern am Reifen oder der Kombination aus beiden
 
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schrader

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@kmmueller:

Im Ergebniss hast du ja Recht (keine Reifenbindung), aber du machst es dir schon verdammt einfach:
Weil DU bei der Auslieferung die BE nicht erhalten hast ist sie nicht relevant? Und die Sonne dreht sich um die Erde oder direkt um dich (entschuldige bitte den zynischen Ton)? Mag sein, dass ohne COC keine Zulassung erfolgt, ohne BE aber auch nicht (nein ich kann die keine nachprüfbare Quelle nennen).

Hat man dir bei der Fühererscheinstelle auch eine StVO in die Hand gedrückt? Nein? Dann ist die wohl auch nicht relevant, nur das was im Führerschein steht. (Langsam kann ich mich mit deiner Argumentation anfreunden).
 
Hansemann

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Kurt,

irgendwie hast Du Recht, das Thema wird ätzend und ist eigentlich durch.

Wie der Name der Übereinstimmungserklärung sagt, ist das COC der materielle (auf Papier) Nachweis, dass das Kraftrad den Richtlinien und der Betriebserlaubnis entspricht, so wie der Führerschein der materielle Nachweis Deiner Fahrerlaubnis ist. Die Fahrerlaubnis hast Du ja auch nicht ausgehändigt bekommen, das ist ein Verwaltungsakt, sondern den Führerschein auf dem steht, dass man Dir die Fahrerlaubnis erteilt hat. Im Führerschein steht ja auch nur ne Klasse drin und nicht explizit, welche Fahrzeuge zu welcher Klasse gehören.

Dass der Versuch der EU die landesspezifischen Sonderregelungen unter einen gemeinsamen Hut zu bringen und eine gemeinsame Regel die für alle Mitgliedsstaaten gilt, nicht immer mit einer Vereinfachung endet, ist eben so.

Fakt ist, jedes Fahrzeug (na ja fast, bis auf bestimmte Ausnahmen) das zum Verkehr zugelassen wird, muss eben eine Betriebserlaubnis haben.

Bei meiner ADV Bj. 2006 (Produktcode 0382) stehen entgegen der Aussage von BMW auf der Webseite und den vielen Schreiben die hier zitieret werden und oft nur eine Meinung ohne Quellenangaben darstellen eben Reifen drin. ( TKC80, Tourance (alt) Michelin Anakee)

Wenn ich damit den CTA fahren will, brauche ich eine Unbedenklichkeitserklärung entweder vom Motorrad- oder Reifenhersteller, dass bei der Verwendung diesen Reifens keine Gefährdung im Betrieb zu erwarten ist. Dann erlischt auch gem. § 19 Abs. 2 Ziff. 2 die Betriebserlaubnis nicht.

Die gibts, der CTA war ja auch schon Erstausrüstung. Diese Bescheinigung muss ich noch nicht mal mehr mitführen.

Ein Bekannter hat eine 2009er ADV, die ist nicht nur einen Zentimeter kürzer (laut COC) als meine, bei dem sind in der BE auch tatsächlich keine Reifen mehr eingetragen, so wie bei der 650er (handliches kleines Schweinchen, das gar nicht so einfach auszubeschleunigen ist, trotz nur 71 PS!)

Ansonsten mach ich es jetzt auch so, hab alles gesagt, was ich dazu zu sagen habe und werde versuchen mich nicht mehr zu Antworten in dem Thread hinreißen zu lassen, es gibt wichtigeres auf der Welt!
 
schrader

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Bei meiner ADV Bj. 2006 (Produktcode 0382) stehen entgegen der Aussage von BMW auf der Webseite und den vielen Schreiben die hier zitieret werden und oft nur eine Meinung ohne Quellenangaben darstellen eben Reifen drin. ( TKC80, Tourance (alt) Michelin Anakee)
Danke Hansemann,

das ist für mich eigentlich die relevante Aussage und verdeutlicht die unzufriedenstellende Handhabung der Verweise auf ein nicht einsehbares Dokument.
 
Charles50

Charles50

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Hallo!
Ich hab einfach mal mit meinem Dekra-Mann gesprochen.Der hat mir dann ganz einfach die Markenbindung ausgetragen.
Gruß
Karl
 
Horny-Joe

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@ Hansemann

Ach ich bin gerne etwas unreif, das erleichtert den Umgang mit der Jugend und mit dem Leben allgemein.

Wen du deine Worte in einem etwas angreifenden Ton angelegt hast, aber mir kannst du nichts.
Es wird immer ein paar Oberlehrer geben die sich und anderen das Leben schwer machen.
Nimms mal etwas leichter, ein bischen Big Easy würde auch dir gut tun und wahrscheinlich auch deiner Umwelt.

Und das hier ist ganz aktuell von BMW:

Sehr geehrter Herr H,
eine Information über die Bereifungsvorgaben für Ihr Motorrad finden Sie in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung, die mit Ihrem Motorrad an Sie ausgeliefert wurde. Wenn in diesem Dokument neben der Reifengröße auch einzelne Reifenprofile vermerkt sind, so unterliegt Ihr Motorrad einer Reifen-Profil-Bindung, die bindend ist. D.h. es dürfen nur die dort aufgeführten, sowie Reifen, für die eine Freigabebescheinigung des Fahrzeugherstellers oder des Reifenherstellers besteht, gefahren werden.
Wenn die EG-Übereinstimmungsbescheinigung keine Eintragung einzelner Reifenprofile enthält, so unterliegt Ihr Motorrad auch keiner Bindung. Wir empfehlen aber in jedem Fall immer eine Reifenpaarung zu fahren, die für Ihr Motorrad von uns oder dem jeweiligen Reifenhersteller getestet und empfohlen wurde.
Wir wünschen Ihnen eine sonnige Saison und stets gute Fahrt mit Ihrer R 1200 GS.
Viele Grüße
BMW Motorrad Direct
-------------------------------------------------------
Bayerische Motoren Werke Aktiengesellschaft
Vorstand: Norbert Reithofer, Vorsitzender, Frank-Peter Arndt, Herbert Diess, Klaus Draeger, Friedrich Eichiner, Harald Krüger, Ian Robertson Vorsitzender des Aufsichtsrats: Joachim Milberg Sitz und Registergericht: Muenchen HRB 42243
 
Hansemann

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Einfach die Beiträge lesen und nicht immer gleich losschreiben.

BMW scheint sich ja meiner Darstellung anzunähern, mit dem kleinen Unterschied, dass die sich auf das COC beziehen und ich aus der EU-Verordnung ableite, dass die BE entscheidend ist. Das COC bezieht sich ja ausdrücklich auf die Betriebserlaubnis, die BE-Nummer wird ja in dem COC bezeichnet. Das COC erklärt ja nur, dass das Fahrzeug mit der aufgeführten BE übereinstimmt.

Insofern ist auch die BE das entscheidende Kriterium, auch wenn zwangsläufig nicht alle Daten die in der BE enthalten sind, in das COC übernommen werden.

Selbst in der COC steht (und nicht von einem Programm der Zulassungsstellen übernommen) drin: Reifenfreigabe laut Betriebserlaubnis beachten!

Insofern hat BMW sehr optimistisch formuliert wenn sie behaupten, dass das COC entscheidend ist.

BMW stellt in seinen Schreiben und telefonisch immer nur die Behauptung auf, belegt die aber im Gegensatz zu mir nie!

Dass unter Umständen im Falle eines Falles ein Gericht ein Verfahren einstellt, weil die Erkundigung bei einem Hersteller wie BMW, zu einer nicht zutreffenden Einschätzung kommt, steht auf einem anderen Blatt. Möglicherweise wird aber im Zweifelsfall eine Erkundigung bei einem unabhängigenm Sachverständigen gefordert.

Jetzt hab ich mich doch wieder zu ner Antwort hinreißen lassen...
 
Roter Oktober

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Gisèle Red R 1200 GS TBRed 09/2011
Moin in D ist das COC Papier ohne jede Bedeutung, hier Zählen die Deutsche Zulassung und BE sonst nix. EU -Erlasse oder Verordnungen oder Gesetzte haben in Deutschland nur Gültigkeit sofern sie in deutsches Recht übernommen wurden. Bei der Umsetzung des geistigen Dünnschisses aus Brüssel und Straßbourg liegt D bei knapp über 60%.

Also, immer schön vorsichtig sein mit dem zitieren von europäischen Müll aus Brussel und Straßbourg, könnte nach hinten losgehen der Schuß:D Landesrecht hat bis zur Umsetzung immer Vorfahrt:cool::cool::);).
 
Hansemann

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Moin in D ist das COC Papier ohne jede Bedeutung, hier Zählen die Deutsche Zulassung und BE sonst nix. EU -Erlasse oder Verordnungen oder Gesetzte haben in Deutschland nur Gültigkeit sofern sie in deutsches Recht übernommen wurden. Bei der Umsetzung des geistigen Dünnschisses aus Brüssel und Straßbourg liegt D bei knapp über 60%.

Also, immer schön vorsichtig sein mit dem zitieren von europäischen Müll aus Brussel und Straßbourg, könnte nach hinten losgehen der Schuß:D Landesrecht hat bis zur Umsetzung immer Vorfahrt:cool::cool::);).
Da hat der Autor Recht!

Siehe §19 Abs.1 Ziff 3 der deutschen StVZO. Die EU-Richtlinie 2002/24 nach der die Motorräder die BE erhalten haben, ist bereits in nationales Recht umgesetzt. Gehört also zu den 60 % Prozent dazu und ist geltendes Recht bei uns! Und ne BE nach der o.a. Verordnung gibts nur, wenn auch die 97/24 für die Reifen, die Beleuchtung (halt alles was da drin geregelt ist) beachtet wurde.
 
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Mensch, hier ist ja nach fast Hundertbeiträgen jede Klarheit beseitigt!
 
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Nö, ist doch ganz einfach:

Haste ne Bindung eingetragen, gilt die!
Haste keine eingetragen, haste auch keine Bindung.
Haste eingetragen: Freigabe laut Betriebserlaubnis beachten, gilt das, was da in der BE steht. (das ist die einzig knifflige Konstellation, da BMW was anderes behauptet, die EU-BE nur schwer einzusehen ist und es zwischen einzelnen Baujahren Unterschiede gibt)

wo das alles steht, ist in den fast hundert Beiträgen mit Quellenhinweisen nachzulesen.
 
Thema:

Reifenfreigaben überholt!?

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