Das ist schon wieder kassiert.
nachzulesen in den diverser Reifenfreigaben der Stollenfrakktion.
für Fahrzeuge mit EU-Typulassung gilt:
grundsätzlich darfst du alle Reifen montieren die den Spezifikationen deiner COC entsprechen, oder besser sind.
der Reifen braucht eine EU Zulassung gemäß unece-r75 (motorradreifen Norm)
(Modell, Hersteller, alter egal)
hier können auch verschiedene Hersteller gemixt werden (ZULASSUNG)
BMW schränkt das aber inder COC ein.
“one manufacturer only“
besser im Sinne der Juristischen Haftung
(PRODUKTHAFTUNG MOTORRAD)
wenn du von den Spezifikationen Abweichen willst, brauchst du eine entsprechende Freigabe des Reifenherstellers, dass sein Produkt auf deinem Motorrad trotzdem funktioniert.
(Bei identischer Größe)
Ändert sich die Größe auf eine die NICHT in der COC drin ist, musst du die eintragen lassen.
Dann gibt es noch die Reifenfreigeben/ servicebescheinigungen bei denen der Reifenhersteller sein Produkt (abweichend vom OEM) für ein Motorrad freigibt, mit dem er dir Mitteilt, dass sein Produkt mit deinem Motorrad funktioniert.
(PRODUKTHAFTUNG REIFEN).
da werden auch evtl Auflagen drin stehen, oder Profi Kombinationen, die der Reifenhersteller für gut und sinnvoll erachtet.
die M+S Regel gilt jetzt auch in D wieder, dass du geringere V-Max Reifen fahren Darfst (mit entsprechenden Vorkehrungen).
dieses Theater betrifft aber meist nur den deutschen Motorrad Fahrer, da in allen anderen Ländern interessiert das niemand.
Kurz : du darfst in EU alle Reifen montieren die deiner Seriengröße entsprechen Und eigene EU-Zulassung hast.