B
Baumbart
Gast
steht im Internetz, Moppedtz kommen eher nicht vor, nur auf Seite 22 etwas, u.a. Folgendes
In Deutschland wird empfohlen, dass alle Pkw, Lkw und Busse am Tag mit eingeschaltetem Abblendlicht oder speziellen Tagfahrleuchten (nach ECE-R87) fahren sollen. Tagfahrleuchten sind speziell auf die Erkennbarkeit der Kraftfahrzeuge ausgelegt und haben eine andere Abstrahlcharakteristik als Abblendlicht. Bei einer vermehrten Verbreitung von Tagfahrleuchten bei Pkw, Lkw und Bussen konnte bisher nicht ausgeschlossen werden, dass Motorräder vergleichsweise schlechter erkennbar sein würden, da Motorräder nicht mit Tagfahrleuchten ausgerüstet werden durften. Im Berichtszeitraum konnte eine BASt-Studie zeigen, dass mehrspurige Kraftfahrzeuge und ihre Beleuchtung keinen Einfluss auf die Erkennbarkeitsbewertung der Motorräder hatten, jedoch dass Tagfahrleuchten nach ECE-R87 besser erkennbar sind als
Abblendlicht. Als Konsequenz wurde vom BMVBS bei der UN ECE eine Änderung der ECE-Regelungen angestrebt, die den Anbau von einer oder zwei Tagfahrleuchten an Motorrädern erlauben sollten, um tagsüber mit eingeschalteten Tagfahrleuchten anstelle des Abblendlichts
fahren zu können. Der Änderungsantrag war erfolgreich und seit Oktober 2009 ist die Ausrüstung von Motorrädern mit Tagfahrleuchten erlaubt. Die entsprechende Anpassung der StVO ist im Jahre 2010 vorgesehen.