Vorbei fahren erlaubt???

Diskutiere Vorbei fahren erlaubt??? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Servus miteinander, da sich die Dosenunfälle wieder etwas häufen hab ich da ne Frage.... Wann ist das Überholen bzw das vorbeifahren an einer...
Pseikobilly

Pseikobilly

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R1200GS Adventure ist nicht mehr da.....aber bald die trible black...und jetzt ist sie endlich da!!!
Servus miteinander,
da sich die Dosenunfälle wieder etwas häufen hab ich da ne Frage....

Wann ist das Überholen bzw das vorbeifahren an einer Kolonne erlaubt (z.B. Ampelstau, Baustelle...)
Wie sieht es auf der Autobahn aus, darf ich im Stau zwischen den Dosen durchfahren??? (Standstreifen ist dabei TABU)

Ist das vorbeifahren Legal???

Mal so nebenbei, war am Freitag nachmittags auf der Autobahn unterwegs und bin in einen recht großen Stau gekommen (Unfallbedingt).
Ich hab mich etwas mehr in der Mitte der beiden Fahrstreifen eingeordnet und wie auf Knofdruck sind die Dosen auf die Seite und haben mir Platz gemacht.
Ich hatte durch Zufall an der Adv. die Zusatzscheinwerfer an (bin an dem Morgen sehr früh los) und bin mir net sicher ob dies der Grund war und mich jeder für ein Polizist oder Rettungsdienst gehalten hat Hatte auch noch ne Grüne Jacke an)... Aber war total OK von den Dosenfahrer!! Und somit mußte ich bei der Hitze nicht so auf der Q braten.

Jetzt bin ich auf Antworten gespannt!!

Gruß Pseiko
 
Wombi

Wombi

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grundsätzlich ist es nicht erlaubt aber es wird geduldet.
bei der hitze fahr ich auch überall vorbei, hauptsache kein stop.
 
hgb57

hgb57

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Servus miteinander,
da sich die Dosenunfälle wieder etwas häufen hab ich da ne Frage....

Wann ist das Überholen bzw das vorbeifahren an einer Kolonne erlaubt (z.B. Ampelstau, Baustelle...)
Wie sieht es auf der Autobahn aus, darf ich im Stau zwischen den Dosen durchfahren??? (Standstreifen ist dabei TABU)

Ist das vorbeifahren Legal???

Mal so nebenbei, war am Freitag nachmittags auf der Autobahn unterwegs und bin in einen recht großen Stau gekommen (Unfallbedingt).
Ich hab mich etwas mehr in der Mitte der beiden Fahrstreifen eingeordnet und wie auf Knofdruck sind die Dosen auf die Seite und haben mir Platz gemacht.
Ich hatte durch Zufall an der Adv. die Zusatzscheinwerfer an (bin an dem Morgen sehr früh los) und bin mir net sicher ob dies der Grund war und mich jeder für ein Polizist oder Rettungsdienst gehalten hat Hatte auch noch ne Grüne Jacke an)... Aber war total OK von den Dosenfahrer!! Und somit mußte ich bei der Hitze nicht so auf der Q braten.

Jetzt bin ich auf Antworten gespannt!!

Gruß Pseiko
In Deutschland ist das alles nicht erlaubt.

Auszug aus dem Bussgeldkatalog:


Außerhalb geschlossener Ortschaften rechts überholt 100,- EUR, 3 Punkte
Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens benutzt 75,- EUR, 2 Punkte

Nachzulesen hier:
http://www.bussgeldkataloge.de/

Trotz alledem nutze ich bei Stau auch immer die Mittelgasse. Obwohl das im Endeffekt teurer wäre als auf dem Standstreifen. Immer schön langsam. Von etlichen Polizisten wird das Durchschlängeln geduldet. Selbst schon erlebt. Aber wie gesagt - nicht erlaubt.
 
G

Gelöschtes Mitglied 4179

Gast
Auf doppelspurigen Strassen ist es erlaubt, wenn links max. 30 km /h gefahren wird (zäher Stau), dann darf man glaube ich bis 50 km/h am Stau rechts vorbeiziehen.
Erlaubt ist das Vorbeifahren sonst generell nicht. Punkt!
Aber oft wird es toleriert.

Ich fahre oft auf dem Standstreifen - da die Autos bei mir immer so kreuz und quer stehen, da ist kein vernünftiges Durchkommen möglich ..... und für die Polizei auch nicht :D. Ich fahre dann so 30-40 km/h.

...... immer die Augen auf - und im ungünstigen Fall muss ich mich eben mit den Gesetzeshütern auseinandersetzen. Aber bei 30 oder 35° (oder Regen) gibt es bei mir kein Halten - dann finde ich immer einen Weg :cool:.

Gruß Kardanfan
 
nobbe

nobbe

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Mit der ADV machen sie mir im Stau auch gerne Platz auf der Mittelgasse.
Ich bin auch schonmal "frei abgefahren" auf den nächsten Feldweg rechts der Autobahn und dann weiter.. :D
 
A

ArmerIrrer

Gast
Mit der ADV machen sie mir im Stau auch gerne Platz auf der Mittelgasse.
Ich bin auch schonmal "frei abgefahren" auf den nächsten Feldweg rechts der Autobahn und dann weiter.. :D

das hab ich auch schon gemacht, plöth geguckt haben die Leutchen,hehe, aber leider ist das hier unten nicht so oft möglich da selbst (wichtige) Bundesstrassen oft mit den Zäunen geschützt sind um Wildumfälle zu vermeiden...
 
C

Chefe

Gast
...Wann ist das Überholen bzw das vorbeifahren an einer Kolonne erlaubt (z.B. Ampelstau, Baustelle...)...
Je besser man lernt, die Umstände zu interpretieren (Tageszeit, Staugrund, Mit-Fahrer, Wetter, Ort, mögliche Verkehrswege, mögliche Ziele, Herkunft nach Nummerntaferl - wobei Schätzen auch Fehlen kann...) um so eher kann man auch Kolonnen passieren - egal ob "erlaubt" oder "verboten". Ausschlaggebend für Wohl oder Wehe der Gesundheit (und die zählt am meisten) ist nicht das Gesetz, sondern das kollegiale Miteinander im Verkehr und da sind uns die als völlig zu Unrecht so verrufen bekannten Fahrer aus F oder I meilenweit voraus :cool:
 
A

ArmerIrrer

Gast
Je besser man lernt, die Umstände zu interpretieren (Tageszeit, Staugrund, Mit-Fahrer, Wetter, Ort, mögliche Verkehrswege, mögliche Ziele, Herkunft nach Nummerntaferl - wobei Schätzen auch Fehlen kann...) um so eher kann man auch Kolonnen passieren - egal ob "erlaubt" oder "verboten". Ausschlaggebend für Wohl oder Wehe der Gesundheit (und die zählt am meisten) ist nicht das Gesetz, sondern das kollegiale Miteinander im Verkehr und da sind uns die als völlig zu Unrecht so verrufen bekannten Fahrer aus F oder I meilenweit voraus :cool:

jetzt wo Du von den Toten auferstanden bist kannst Dich ja mal über den Tempolimitfred hermachen, hehe, da fehlt ein Komment von Dir eindeutig... ;):D:p:D
 
AmperTiger

AmperTiger

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, sondern das kollegiale Miteinander im Verkehr und da sind uns die als völlig zu Unrecht so verrufen bekannten Fahrer aus F oder I meilenweit voraus :cool:
ich finde hier sind unsere (meist) deutschen Verkehrsteilnehmer zu Unrecht in Verruf. Ich kann mich (jeden Tag im Münchner Verkehrswahnsinn) im Großen und Ganzen echt nicht beschweren, wo es geht wird Platz gemacht oder zumindest geduldet, dass ich links/recht/Mitte/Grünstreifen/Radweg nutze, wenn nix mehr geht.
Seltenst kommt ein blöder Spruch, den ich (eloquent wie ich nunmal bin) auch gerne adäquat kontere.:D:D:D
Tiger
 
GS100-Treiber

GS100-Treiber

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Da gab es doch vor Kurzem eine (Überlegung ??? zur) Gesetzesentscheidung.
In der wurde ausgesagt, daß Motorradfahrer bei Stau auf der Autobahn durch die Mitte fahren dürfen und sollen.
Erstens wird dadurch der Stau verringert,
2. sollen die Motorradfahrer aus der Sonne raus!Sonst gibt es noch mehr Stau durch , von der Hitze, umgefallene Motorradfahrer......

Wurde dieses Gesetz schon abgefasst und ist es rechtlich ???
 
Brisch

Brisch

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Kleiner Tip von nem "Leiderfahrenen".

An der Ampel vorbei fahren und vorn Anstellen kann zur Folge haben,
dass wenn der vorher 1. und jetzt 2. in der Reihe (sprich der z.B. LKW hinter euch) losfährt (z.B. bei Rot) und euch "trifft", ihr selbst in der 3. Instanz vorm z.B. Landesgericht, trotz eindeutig für euch sprechendem Unfallgutachten, ihr vom Richter die Aussage bekommt "Vorbeigefahren = verboten = selber Schuld" und anschliessend 80 % anteilig Schuld zugesprochen bekommt.

So geschehen vor 2 Jahren bei mir. :eek:

PS: Lasst die Vorbeifahrerei einfach sein, im Zweifelsfall seid ihr Schuld und habt auch u.U. noch Verletzungen davon getragen ... das ist es einfach nicht wert.
 
H

Heiligensteiner

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bei regen nutze ich wenn´s denn sein muß den standstreifen..weil´s halt billiger ist.. bei sommer-sonne-hitze-stau ist das schon schwieriger, da gehen dann gleich sämtliche autotüren auf und beim letzten mal, als alle landsleute platz machten, fühlte sich ein däne berufen die ordnung auf deutschen autobahnen beharrlich zu verteidigen, in dem er die rettungsgasse permanent zu parkte....:rolleyes:


da oben angesprochene gesetzt wurde meines wissens erneut abgelehnt!!!
 
Cloudhopper

Cloudhopper

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Das ist nicht erlaubt in Deutschland?
Wie übel, ich kann mir kaum vorstellen ohne Filtern zu fahren, man kommt soviel schneller voran und behindern tut das auch keinen. Bei uns stelle ich leider immer fest, das viele Kontinentaleuropäer das nicht gerne haben und den Oberlehrer machen und versuchen zu blockieren.
 
P

Pouakai

Gast
Wann ist das Überholen bzw das vorbeifahren an einer Kolonne erlaubt (z.B. Ampelstau,...)
Ist das vorbeifahren Legal???
An einer roten Ampel darf man links vorbei fahren. Es hält sich zwar hartnäckig das Gerücht es sei verboten, aber das ist definitiv falsch. Was verboten ist, ist das Überfahren einer durchgezogenen Linie, straffierter Flächen, nicht ausreichender Seitenabstand, usw... beim vorbeifahren.
Kannst Du diese Verstöße gegen die StVO ausschließen, dann fahr vorbei, stell dich in die Poleposition und halte den Verkehr nicht auf mit einem abgewürgten Motor oder Träumereien vom letzten Urlaub.
Aussage gilt nur für Deutschland.
 
M

Mortenhh

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Kleiner Tip von nem "Leiderfahrenen".

An der Ampel vorbei fahren und vorn Anstellen kann zur Folge haben,
dass wenn der vorher 1. und jetzt 2. in der Reihe (sprich der z.B. LKW hinter euch) losfährt (z.B. bei Rot) und euch "trifft", ihr selbst in der 3. Instanz vorm z.B. Landesgericht, trotz eindeutig für euch sprechendem Unfallgutachten, ihr vom Richter die Aussage bekommt "Vorbeigefahren = verboten = selber Schuld" und anschliessend 80 % anteilig Schuld zugesprochen bekommt.

So geschehen vor 2 Jahren bei mir. :eek:

PS: Lasst die Vorbeifahrerei einfach sein, im Zweifelsfall seid ihr Schuld und habt auch u.U. noch Verletzungen davon getragen ... das ist es einfach nicht wert.
Einen Ampel auf der Autobahn?

Weder in der Stadt noch auf der Landstrasse ist das "Vorbeifahren" Verboten (kein Rechtsüberholverbot, freie Fahrstreifenwahl)!

1. Dein Anwalt hatte keine Ahnung!

2. Der Richter auch nicht!

3. Bei dem Urteil hätte ich sofort Einspruch eingelegt (siehe Punkt 1).

4. Du Verschweigst hier wichtige Fakten die dieses Urteil berechtigen!
 
hgb57

hgb57

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An einer roten Ampel darf man links vorbei fahren. Es hält sich zwar hartnäckig das Gerücht es sei verboten, aber das ist definitiv falsch.
Aussage gilt nur für Deutschland.
Dann begründe mir bitte mal deine Aussage.

Nur so könnte ich im Zweifelsfalle den Damen oder Herren der Rennleitung auch Fakten liefern.
 
LintuAki

LintuAki

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Entschuldige, aber da stimmt bei deinen Ausführungen was ganz und gar nich!

Eine Ampel auf der Autobahn?
Von der BAB war doch bei Brisch überhaupt nich die Rede...

Weder in der Stadt noch auf der Landstrasse ist das "Vorbeifahren" Verboten (kein Rechtsüberholverbot, freie Fahrstreifenwahl)!
In der Stadt magst du da Recht haben, aber auch auf der Landstraße darfst du rechts nicht überholen. Ausnahme sind hier nur Ampelbereiche, wenn die Fahrspuren vor den Ampeln mit durchgezogener Linie gekennzeichnet sind und verschiedene (Abbiege-)Richtungen haben.

1. Dein Anwalt hatte keine Ahnung!

2. Der Richter auch nicht!
Das einer von beiden "keine Ahnung" hatte mag ich nicht glauben, sonst hätten sie kaum diesen Job. Das uns diverse Entscheidungen dieser Berufsgruppen ab und an gegen den Strich gehen sei mal dahingestellt...

3. Bei dem Urteil hätte ich sofort Einspruch eingelegt (siehe Punkt 1).

4. Du Verschweigst hier wichtige Fakten die dieses Urteil berechtigen!
Und auch das glaube ich nicht, es wurde doch (mehr oder weniger genau) beschrieben, wies passiert ist.
Grüße Aki
 
P

Pouakai

Gast
Dann begründe mir bitte mal deine Aussage.

Nur so könnte ich im Zweifelsfalle den Damen oder Herren der Rennleitung auch Fakten liefern.
Ich muß gar nichts begründen, sondern die Rennleitung muß begründen!!! Es gibt kein Gesetz welches das Vorfahren an der Ampel verbietet. Nix, nada, niente. Wie schon gesagt, das einzige was sie dir ankreiden können, ist das überfahren irgendwelcher durchgezogenen Linien, Sperrflächen, Haltelinie ect. Habe gestern noch mit meiner Freundin darüber gesprochen (sie war ein paar Jahre bei der Rennleitung - Autobahnpolizei) und sie meinte, der von mir erwähnte ausreichende Seitenabstand würde sie bei stehenden Verkehr als 5cm ausreichend betrachten. Aber beharre nicht auf die 5cm, ein anderer kann durchaus der Meinung sein 10cm wären angebracht.
 
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