Zach-Auspuff und Polizeikontrolle

Diskutiere Zach-Auspuff und Polizeikontrolle im R 1150 GS und R 1150 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Ok, habe ich wohl anders verstanden/gelesen. Wenn es die Bußgeldstelle schon eingestellt hat, dann hat es für die "Zulässigkeit" der Zach Anlage...
S

Smile

Gast
Noch ein Polizist... :D

Nein: das heisst doch elBullo hier oder nicht mehr!!:);)



Soweit hat er es doch noch gar nicht gebracht. ;)
Ok, habe ich wohl anders verstanden/gelesen. Wenn es die Bußgeldstelle schon eingestellt hat, dann hat es für die "Zulässigkeit" der Zach Anlage ja noch weniger Bedeutung! Quasi gar keine:D

VG
 
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gerd_

gerd_

Dabei seit
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Hi
Irgendwer hat entschieden, dass elbullo falsch gehandelt hat. Er hat eine Busse verhängt indem er über die Zulässigkeit einer Auspuffanlage "nach Ansicht" geurteilt hat ohne deren Zulassungsvoraussetzung zu kennen.
Sprich: Er hat gesagt "ohne db-Killer unzulässig".
Es wurde nachgewiesen, dass diese Anlage, entgegen der Meinung elbullos, in der gefahrenen Kombination sehr wohl eine Zulassung hat.
Die Entscheidung fiel gemäss des Nachweises.

Halten Dich morgen seine Kollegen an und meinen "zu laut, das messen wir!", dann machen sie eben eine Messung. Nachdem sie zwischenzeitlich dann "einen Halter" gemacht habe wissen sie vom Vorgang.
Sind sie sich ganz sicher, dann begleiten sie Dich zum TÜV und der misst ganz offiziell. Ist die Tröte dann zu laut sagen sie, unterstützt vom TÜV, "db-Killer hin oder her, das Ding ist zu laut und entspricht damit nicht (mehr) seinen Zulassungsdaten". Gewarnt warst Du, also blechen und abschrauben.
gerd
 
G

Gast 5187

Gast
Hi
Irgendwer hat entschieden, dass elbullo falsch gehandelt hat. Er hat eine Busse verhängt indem er über die Zulässigkeit einer Auspuffanlage "nach Ansicht" geurteilt hat ohne deren Zulassungsvoraussetzung zu kennen.
Sprich: Er hat gesagt "ohne db-Killer unzulässig".
Es wurde nachgewiesen, dass diese Anlage, entgegen der Meinung elbullos, in der gefahrenen Kombination sehr wohl eine Zulassung hat.
Die Entscheidung fiel gemäss des Nachweises.
Vorab: elbullo verhängt keine Bussgelder, das passiert ganz woanders.

Ansonsten: Woher kennst Du die genauen Beweggründe für die Entscheidung?

Vielleicht war es alles ganz einfach und praxisnäher:
Der zuständige SB der Behörde hat in Anbetracht des Arbeitsanfalls und des Schreibens vom RA "entschieden", dass die Nummer in keinem Nutzen/Aufwand Verhältnis steht und die Akte schlicht dicht gemacht.

Soll nicht sein? O.k., dann gibts sowas eben auch nicht. ;)

Genausowenig wie "Deals", um Verfahrenskosten nicht unangemessen ausufern zu lassen. War ich noch nie dabei. :rolleyes:
 
S

Smile

Gast
:D:D:D:D, ich muss echt grinsen.

das NEIN von oben war übrigens ironisch:eek:


ich sag da nur: wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus:).


VG
 
gerd_

gerd_

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Hi
Ob er die Busse initiiert oder verhängt ist mir eigentlich gaga.
Ich dachte zwar, dass die Legislative Gesetze beschliesst, die Exekutive sie vollzieht und die Judikative darüber entscheidet ob alles Rechtens ist.

Welche Tätigkeit macht denn elbullo wenn er mir ein Ticket wegen Falschparkens an den Scheibenwischer klemmt? OK, er hängt natürlich das Ticket hin. Entschieden in welchen Fällen (in diesem unter Umständen ja streitbaren Fall) ein Ticket verhängt werden darf hat die Legislative vorab (das heisst "Gesetz", "Verordnuing",etc.)..
Jetzt entschied offenbar eine höhere Instanz der Exekutive dass die niedrigere (elbullo), aufgrund der nachgewiesenen Umstände, gar kein Ticket hätte vergeben werden dürfen. Folglich wird es der Judikative gar nicht zur Entscheidung vorgelegt.

Nachdem elbullo zur Exekutive gehört meine ich zumindest, dass er die Busse verhängt hat, respektive verhängen wollte, seine Argumente bei "seinem Boss" gegen Deinen Widerspruch abgewägt und verworfen wurden.

Wenn er bei seinen Kollegen nicht als Übereifriger bekannt ist, wird er das nächste Mal (bei Dir) einen Kollegen messen lassen. Er könnte als befangen gelten.
Ist die Tröte dann nachweislich zu laut, sind E-Nummer etc. für'n A... und dem Kollegen wird "einer ausgegeben" :o
gerd
 
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G

Gast 5187

Gast
Entschieden in welchen Fällen (in diesem unter Umständen ja streitbaren Fall) ein Ticket verhängt werden darf hat die Judikative vorab (das heisst "Gesetz", "Verordnuing",etc.)..
Nein, Legislative. Schreibst Du oben selbst. ;)

Ansonsten lassen wir das hier alles mal für sich stehen.....
 
Adventurer66

Adventurer66

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Ich finds gut das du den frust hier ablässt !
wer nun wann wieso schuld ist sei doch dahin gestellt. ich hätte mir etwas mehr solidarität von der bikergemeinde erhofft anstatt dem gearschten auch noch welche zu drücken! Ich hatte letztens eine Situation die hier zwar nich her gehört aber in dem moment gerne etwas schützenhilfe gehabt hätte.
Die Stichworte mit denen sicher jeder was anfangen kann : Auszug, Vermieter, Makler, Wohnungsabnahme :cool::cool::cool:
Blut ist keins geflossen, aber ....naja.
Hätte dann noch jemand auf mir rum gehackt, der häts hinter sich gehabt. Ganz ehrlich. Also, mal bitte etwas Verständnis für die Bruderschaft.
Thats all :p:p:p

Adi
 
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BMW-Hansen

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Kleiner Nachtrag ...

Die letzten Nachrichten sind marginal zu korrigieren: Der Bescheid zur Einstellung der Verfahrens kam vom Amtsgericht. Das hatte ich im Überschwang der Gefühle :):):) übersehen, ist aber vielleicht für jene wichtig und von Bedeutung, die sich mit der Frage befasst haben, ob die Bußgeldstelle eventuell den Aufwand abgewogen haben könnte und deshalb das Verfahren totgemacht hat.

Das Gericht hat also geurteilt und eingestellt, so richtig mit Nennung des Namens von Richter und Verteidiger ect.

Grüße an alle, bullen- und schrottfreie Fahrt.
 
sampleman

sampleman

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Ich hätte mir etwas mehr solidarität von der bikergemeinde erhofft anstatt dem gearschten auch noch welche zu drücken!
Wozu? Es bringt doch überhaupt nichts, dass wir uns hier gegenseitig hochechauffieren, wie schlimm wir das finden, dass der böse, böse Staatsterror sich gegen arme Opfer richtet, die nichts weiter getan haben als ihren Serienauspuff gegen einen auszuwechseln, der lauter ist.

Im Gegenteil: Wo, wenn nicht hier, wo wir quasi unter uns sind, kann ich meiner Meinung Ausdruck verleihen, dass ich das nicht gut finde?

Solidarität wäre was anderes: Nämlich den Motorradfahrer trotz seines lauten Auspuffs vor Nichtmotorradfahrern in Schutz zu nehmen oder die Polizei an Übergriffen zu hindern (so sie denn welche begeht).

Du erwartest falsche Solidarität an der falschen Stelle.
 
B

BMW-Hansen

Themenstarter
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Also wenn die Debatte in Richtung Bikergemeinschaft und Solidarität geht, dann gäbe es schon noch einiges zu sagen. Übrigens (fast) unabhängig von den Kommentaren, die es in diesem Threed gab. Das war ok, jeder hat halt seine Meinung....

Ich erlebe beispielsweise El Bullo keineswegs mehr als neutrales Instrument der Staatsmacht, dass vornehmlich auf die Einhaltung der StVo orientiert und die bösen Buben berechtigterweise aus dem Verkehr zieht.

Vielmehr bekommen die armen Beamten von ihren Innenministern knallharte Anweisungen, wie sie u.a. gegen Biker/Rocker vorzugehen haben. Da sind Zielvorgaben zur Verkehrsüberwachung und zu Einnahmen, die aus der Blitzerei zu erzielen sind. Mit Androhung von Sanktionen für die Chefs.

Und da sind auch Vorschriften für "gezielte Nadelstichen", die gegen die Bikerszene gerichtet sind, sollte ja langsam bekannt sein.

Dagegen kann die Gemeinschaft nur geschlossen vorgehen. Und da täte auch dringend not, denn ansonsten werden wir unseren Enkeln mal berichten, wie es früher war, ohne GPS-Überwachung des Staates frei über die Straßen zu düsen. Und wer zu schnell ist, bekommt seine Knöllchen per sms .... (Ich überspitze mal, vielleicht ist es auch keine Überspitzung???)

An die Moderatoren: Falls das vom Thema zu weit wegführt, bitte entsprechend verschieben. Titel wäre dann die Frage: Wie viel Solidarität braucht die Biker-Gemeinschaft?
 
A

Andy HN

Gast
Zach nicht unbedingt ohne db-Killer...

Ich war jetzt mal interessehalber mal beim TÜV Süd und hab mich erkundigt.
TÜV sagt wenn das Standgeräusch der Angabe im Kfz-Schein (86)+ 5 db (91)nicht übersteigt ist es in Ordnung , das würde er mir auch schriftlich bestätigen. Für eine Spende in die Kaffeekasse hat er dann eine Geräuschmessung durchgeführt. Db-Killer also ausgebaut , Pegelmesser im Abstand von 50cm vom Auspuff gehalten und auf 50% der Nenndrehzahl (ca. 3400 U/min) hochgedreht, Ergebnis 95 db.
Also wenn´s hart kommt bei einer Kontrolle ist die A....karte bei mir. Um dem ganzen aus dem Weg zu gehen fahr ich eben mit db-Killer. Der Klang ist trotzdem schöner (und mit Killer nicht sooo aufdringlich:p) als manch anderer Topf.
Möglich wäre , dass ein neuer Zach die 5 db einhält , aber wenn er mal etwas ausgebrannt ist , dann evtl. nicht mehr. Also ist das ABE-Kärtchen von Zach nicht unbedingt ein Freischein um ohne Röhrchen zu fahren.:mad:
 
sampleman

sampleman

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Ich habe mir den ganzen Thread nochmal durchgelesen. Irgendwer schrieb, er habe eine Zach-Anlage mit db-Killer, die auch ohne db-Killer zulässig ist. Er nimmt den Killer aber, wenn er durch die Schweiz fährt oder wenn ihn der Lärm nervt. Daraufhin kam die Vermutung, dies sei im Prinzip illegal, weil der Auspuff dann keine BE habe, weil er modifiziert sei.

Soweit ich weiß, stimmt das so nicht. Betriebserlaubnisse erlöschen meines Wissens dann, wenn ein BE-pflichtiges Bauteil verändert wurde *und* dabei hinsichtlich Sicherheit und/oder Emissionsverhalten *verschlechtert* wurde.

Nach meinem Rechtsverständnis bedeutet das: Leiser machen als in der BE angegeben ist unproblematisch, lauter machen nicht. Denn das Leisermachen verschlechtert nicht das Emissionsverhalten. Dürfte so ähnlich sein wie mit einem Nachrüstlenker mit BE: Lackieren darf man ihn, weil das die Sicherheit nicht beeinträchtigt, aber Löcher reinbohren oder das Alu galvanisch oberflächenbehandeln könnte Fragen beim Tüv bringen, weil damit die Sicherheit verschlechtert werden könnte.

Mal abgesehen davon, dass ich den B*llen sehen möchte, der einem Stress macht wegen eines zu leisen Auspuffs;-)

Frohe Fahrt und macht leise, wenn ihr durch die Käffer rollt;-)
 
UFD

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Hallo,
tut ja keinem weh.
Anhang anzeigen 43735
Gruß Jürgen
Fahre auch den Zach ohne, habe aber immer einen DB-Fresser mit dabei,
man weiß ja nicht an wen man gerät und ehe die Weiterfahrt gefährdet ist,
der Klügere gibt nach.
MThx.
Hab zwar auch so ein Kärtchen für meine Zach-Doppelrohranlage jedoch noch "ohne" den Zusatztext. Werd sie dennoch unter der Sitzbank verstauen. Man weiß ja nie...

Gruße aus Ulm (...herum)

PS. Fahre seit 2004 ohne die mitgelieferten DB-Eater. TÜV und Rennleitung hatten nie etwas auszusetzen. Nach einem Telefonat damals mit Herr Zach hat er mir dies auch bestätigt. Mit Sammler kein Problem.
 
Kaminski

Kaminski

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Hallo,

ich bin zwar ziemlich neu hier, muß aber jetzt trotzdem was dazu sagen. Ich hab ne GS 1100 gekauft mit nem Hattech Topf drauf. Und der röhrt richtig. Mir gefällt der Klang aber super.

No Risk, No fun. Wenn die Polizei mich erwischt, hab ich eben Pech gehabt. Dann zahl ich meine Strafe und weiter gehts.

Versteh eine Diskussion über 20 Seiten leider nicht. Ich denke jetzt hat die Fa. Zach genug Werbung gehabt.

Grüße
 
sampleman

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ich bin zwar ziemlich neu hier, muß aber jetzt trotzdem was dazu sagen.
Meines Wissens gibt es hier kein Sprechverbot für Neulinge. Wäre ja noch schöner:D

No Risk, No fun. Wenn die Polizei mich erwischt, hab ich eben Pech gehabt. Dann zahl ich meine Strafe und weiter gehts.
Ich persönlich finde, dass das ein ziemlich bescheuerter Standpunkt ist. Aber meine persönliche Meinung dürfte dir eher wurscht sein. Problematisch für dich ist, dass auch der Gesetzgeber und die Rennleitung der Ansicht sind, dass das ein bescheuerter Standpunkt ist. Und deshalb haben sie im Sommer die Strafen für Fahren mit illegalen Auspuffanlagen verschärft. Da gab es wohl früher eine Art Gesetzeslücke, so dass die Rennleitung in den meisten Fällen nicht mehr als ein Bußgeld von 25 Euro und eine Mängelkarte ausstellen konnten. Jetzt jedoch sind schnell mal 90 Euro und 3 Flenspunkte drin. Näheres liest du hier: http://www.motorradonline24.de/mo24forum/index.php?page=Thread&postID=1816805&2483457e#post1816805

Ich gehe davon aus, dass dieser erweiterte Strafrahmen von der Rennleitung in Zukunft zum Anlass genommen wird, illegale Auspuffanlagen noch gezielter zu überprüfen, denn jetzt lohnt es sich ja richtig. Ob du das dann immer zahlen kannst, sagt dir deine Bank. Ob du dann immer gleich weiterfahren kannst, hängt dann eher von den Umständen ab, denke ich.

Versteh eine Diskussion über 20 Seiten leider nicht.
Ja, das merkt man;-)



Gesendet von meinem GT-P7100 mit Tapatalk 2
 
Kaminski

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Grins,

jeder ist doch für sich selbst verantwortlich. Wenn ich beim Autofahren geblitzt werde weil ich zu schnell bin, dann akzeptiere ich das und wenn ich nen Auspuff dran habe der zu laut ist dann steh ich da auch dazu, egal welche Konsequenzen das hat. Es war ja auch meine Entscheidung den zu montieren.

Ob das für Dich sinnvoll ist, ist mir ja eh wurscht.

Was, aber ist denn nun das Fazit der Diskussion ?

Vielen Dank für eine Antwort.

Grüße
 
E

EugenGS

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Fazit der Diskussion

ist nicht deine Risikobereitschaft hinsichtlich eines Bußgeldes.
Es geht vielmehr darum, dass du mit dem Lärm Andere unnötig nervst. Darunter gibt es leider eine ganze Menge, die so wie du über großen Weitblick verfügen und ihren berechtigten Ärger auf Motorradfahrer allgemein projezieren. Einer der Gründe für immer häufiger werdende Streckensperrungen.

ciao

Eugen
 
Thema:

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