palmstrollo
Themenstarter
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Im März 2012 ist mir jemand in meinen geparkten PKW gefahren und abgehauen.
Die gerufene Polizei ermittelte anhand von Tips aus der Nachbarschaft den PKW einer Nachbarin als Unfallfahrzeug.
Die Fahrzeuge wurden an einander gestellt; die Schadensbilder passten zusammen.
Soweit fein.
Die gegnerische Versicherung schickte noch einen eigenen Sachverständigen, der ebenfalls die übereinstimmenden Schäden anerkennen musste.
Soweit auch noch fein.
Mein PKW wurde repariert und der Schaden beglichen.
Immer noch fein.
Im Strafverfahren gegen die Beschuldigte wurde diese freigesprochen, da ihr die Tat nicht zu beweisen war. Sie bekam ihren Führerschein nach 4 Monaten zurück und wurde pro Tag mit 25 € durch den Staat entschädigt.
Heute bekomme ich vom Strafverteidiger der Beschuldigten einen Brief, in dem ich aufgefordert werde, die von der Versicherung gezahlte Entschädigung zurückzuzahlen.
Geht's noch?
Hat der das erste Semester Jura verpennt und danach aufgehört?
Ich werde das Schreiben meinem Anwalt geben, der wird ihn vermutlich in einem Brief verbal auslachen und dies mit einer Kostennote versehen...
Ich habe das Schreiben mal angehängt...
Anhang anzeigen Schreiben Anwalt wg. Rückzahlung.pdf
Die gerufene Polizei ermittelte anhand von Tips aus der Nachbarschaft den PKW einer Nachbarin als Unfallfahrzeug.
Die Fahrzeuge wurden an einander gestellt; die Schadensbilder passten zusammen.
Soweit fein.
Die gegnerische Versicherung schickte noch einen eigenen Sachverständigen, der ebenfalls die übereinstimmenden Schäden anerkennen musste.
Soweit auch noch fein.
Mein PKW wurde repariert und der Schaden beglichen.
Immer noch fein.
Im Strafverfahren gegen die Beschuldigte wurde diese freigesprochen, da ihr die Tat nicht zu beweisen war. Sie bekam ihren Führerschein nach 4 Monaten zurück und wurde pro Tag mit 25 € durch den Staat entschädigt.
Heute bekomme ich vom Strafverteidiger der Beschuldigten einen Brief, in dem ich aufgefordert werde, die von der Versicherung gezahlte Entschädigung zurückzuzahlen.
Geht's noch?
Hat der das erste Semester Jura verpennt und danach aufgehört?
Ich werde das Schreiben meinem Anwalt geben, der wird ihn vermutlich in einem Brief verbal auslachen und dies mit einer Kostennote versehen...
Ich habe das Schreiben mal angehängt...
Anhang anzeigen Schreiben Anwalt wg. Rückzahlung.pdf