Das SEK rückt zur Durchsuchung an

Diskutiere Das SEK rückt zur Durchsuchung an im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hallo Taucher - hab CMAS**, Advanced open Diver, Höhlen und Wrak sowie Nacht und Orientierungsscheine wie ist das bei Dir? Och ich hab mein Bike...
Kardinal

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Also mich würde mal interessieren, wie sie bei mir vorgehen würden.
Mopped samt Klamotten befindet sich in meiner gemieteten Garage, welche ca. 6 Km von meiner Wohnung weg liegt.
Das können die Jungs ja nicht wissen. Bin ich dann zu einer Aauskunft verpflichtet, wo sich das auf mich zugelassene Bike befindet. Das hat die doch nix anzugehen. Schließlich kann ich doch soviele Fahrzeuge wie ich will auf mich anmelden, oder?

Gruß
Tobias
Hallo Taucher - hab CMAS**, Advanced open Diver, Höhlen und Wrak sowie Nacht und Orientierungsscheine wie ist das bei Dir? Och ich hab mein Bike in einer anderen Garage - man bist Du clever - der Grund für diese Denke - was ist bloß der Grund für diese dumme total dumme Naivität!

Da guck ich mir drei Tage an was Du so machts (nicht lediglich nur wo Du rumläufst - sondern auch an wen Du was bezahlst z.B. Miete usw.) und leg Dich dann so was von aufs Kreuz - Du Schlaumeier. Warum müssen die Menschen ihre Energie für sone Scheißdenke verschwenden. Entschuldigt die Wortwahl aber...
Grüße

Schlägt der eine dem anderen mit nem größeren Schraubenschlüssel sämtlich Zähne raus - Schraubenschlüssel hat er vorher gestohlen - da kann man ihm nix - denkst Du - wo lebst Du - was denkst Du?? Ich wills gar nicht wissen - hoffe/bin mir sicher die "Schutzmacht" Staat ist Dir überlegen!!

Grüße
 
GS Bär

GS Bär

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Danke Zörnie Danke:klatschen:
der Unwissende sollte mal überlegen ob es nicht auch
MEK oder GSG oder SPD CDU oder doch FDP gewessen sein.

Ich glaube schon das der Richter die Verhältnismäßigkeit geprüft hat.

Grüße Edda
Na dann gratuliere ich mal, dass du offensichtlich zu den Wissenden gehören willst. Wenn du aber GLAUBST, dass die Richter die Verhältnismäßigkeit geprüft haben, dann WEISST du es aber nicht. Glauben heißt bekanntlich nicht Wissen :p Und Ironie erkennst du offensichtlich ebenfalls nur schwer. Dann ließ halt andere Threads.
 
moro

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Hallo Kardinal, betr. deinen Beitrag # 41

Wir sind, was unsere Einstellung zu der Einstellung, diverser Mitbürgern angeht - vermutlich nicht weit auseinander. AAABER!
Da hast Du dich gewaltig verrannt.

Es kann viele Gründe geben weshalb jemand seine Hobby Ausrüstung nicht in, oder bei seiner Wohnung verwahrt. Und warum, darüber sind wir niemanden Rechenschaft schuldig.
Freiheit ist neben vielen anderen "Gütern" auch etwas wofür es sich zu streiten lohnt.

Gruß Rolf
 
Kardinal

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Hallo Kardinal, betr. deinen Beitrag # 41

Wir sind, was unsere Einstellung zu der Einstellung, diverser Mitbürgern angeht - vermutlich nicht weit auseinander. AAABER!
Da hast Du dich gewaltig verrannt.

Es kann viele Gründe geben weshalb jemand seine Hobby Ausrüstung nicht in, oder bei seiner Wohnung verwahrt. Und warum, darüber sind wir niemanden Rechenschaft schuldig.

"Verkündet aber öffentlich mal schaun zu wollen ob die Polizei es findet - sie findet es auch ohne diesen Hinweis - wie naiv zu glauben das nicht!!!"

Freiheit ist neben vielen anderen "Gütern" auch etwas wofür es sich zu streiten lohnt.

Gruß Rolf
Ja! verrannt ist nicht ganz falsch - bei solchen Themen weiß ich das schon wenn ichs schreibe - is halt so. Es ist doch auch unzweifelhaft!! klar, dass jeder sein Motorrad oder sonst was aufbewahren kann wo er will - was für eine Frage. Nur wenn jemand diesen Umstand darstellt ums schwer zu machen ihm bei einer Straftat (von mir aus Ordnungswidrigkeit) auf die Schliche zu kommen is das doch 1. Total schief gedacht und 2. extrem naiv. Das kriegen ja kaum die meisten vierjährigen nicht hin ohne sich für geistige Minderleistung in Grund und Boden zu schämen.

So, hab das Thema abbestellt - bin schließlich zum Vergnügen hier.
Grüße + Du hast Recht nicht weil Du Recht haben willst - is aber so.
 
L

LieberOnkel

Gast
Obwohl ich auch schon mal darüber nachgedacht habe, mir eines dieser neuen kleinen Kennzeichen zuzulegen.
Sieht zwar scheiße aus, ist aber schon aus zehn Metern kaum noch ablesbar.
Am besten erhöhe ich die Anzahl der Zeichen von jetzt drei (neben dem Unterscheidungszeichen) auf die maximal möglichen sechs.
Dann kann nix mehr schiefgehen...
 
1100gs

1100gs

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An alle die es nicht kapiert haben oder kapieren wollen: Der Titel des Threads ist IRONISCH gemeint !!
Dann stelle ich den Rest auch zunächst in Frage. Könnte ja auch ironisch gemeint sein. Oder gibt es einen Quellennachweis?
 
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vierventilboxer

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Quellennachweis hin oder her, die Leute vom Mein-Freund-dir-helf-ich-Verein kommen auch schon wegen weniger als 120€ Geldbuße auf nen persönlichen Plausch vorbei, da muss es auch noch nicht einmal um eine gerechte Punkteverteilung gehen.
Bitte nicht fragen woher ich das weiß.....!!! :cool: Ja, ich habe mehrere Kombis zur Auswahl, die hängen aber alle daheim ganz brav im Schrank. :o
Wer zu schnell fährt bekommt ein Ticket samt Anhörungsbogen. Wer nicht darauf antwortet bekommt u.U. Besuch.
Was ist falsch daran? Das SEK rollt deswegen nicht an, auch kann man den (meist in zivil gekleideten doch auffälligen Herren) den Zugang ins traute Heim verwehren, zumindest so lange bis sie mit einem amtlichen Wisch zur Hausdurchsuchung anrücken. Bis dahin hat man aber im Regelfall ein paar Fristen verstreichen lassen. Oft reicht ein formloses Schriftstück aus um sich derlei unangenehme, staatlich verordnete Bettelei zu ersparen, manchmal muss die Hilfe eines staatlich anerkannten Rechtsverdrehers in Anspruch genommen werden. Möglichkeiten gibt es deren einige.
Sollte es soweit sein, dann wenigstens sportlich nehmen und dazu stehen.
Oft kann man sogar die Punkte noch (rechtzeitig) der Oma schenken oder ihr ein Fahrtenbuch auferlegen - hat man diese Alternative verschenkt muss man den Frosch eben schlucken. Wenn das das Letzte wäre das mich an der Korinthenkackerei in D stört, dann würde ich gänzlich schmerzbefreit in good old Germany umherfahren.
 
E

ehemaliges Mitglied

Gast
Na dann gratuliere ich mal, dass du offensichtlich zu den Wissenden gehören willst. Wenn du aber GLAUBST, dass die Richter die Verhältnismäßigkeit geprüft haben, dann WEISST du es aber nicht. Glauben heißt bekanntlich nicht Wissen :p Und Ironie erkennst du offensichtlich ebenfalls nur schwer. Dann ließ halt andere Threads.
Ja aber hallo
sicher das :f040:immer zweimal mehr als Du!!!!!!:hinterkopf:
und wo ich :wait:kann einem Unwissenden ja egal sein.
Ruhe bewaren ist oberstes Gebot!!!
Mfg Edda
 
C-Treiber

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Leute, Leute.

Das das LG aufgrund einer Beschwerde so entschieden hat (der Quellennachweis ist das Aktenzeichen, haut es mal bei Google rein), hat weder was mit Prüfung durch den Richter zu tun, weil das war das AG Reutlingen, noch hat das irgendwelche besonderen Auswirkungen. Das LG hat die Beschwerde verworfen (Beschwerde nicht Klage). Ein mir bekannter Richter meinte dazu so ungefähr, der/die war noch nicht wieder nüchtern von der Weihnachtsfeier. (Entscheidung am 29.12.2011)

Im Endeffekt aber, wer das nicht mit einer Klage prüfen lässt, sondern lediglich eine Beschwerde einlegt, die (i.d.R) durch einen Einzelrichter entschieden wird, muß sich nicht wundern, wenn seine verfassungsgemäßen Rechte mit Füssen getreten werden.

Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein hohes Rechtsgut, dass das Strafermittler und Strafkammern öfter mal anders sehen ist nicht so ganz neu. Das war auf jeden Fall unverhältnismäßig.
 
AmperTiger

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Im Endeffekt aber, wer das nicht mit einer Klage prüfen lässt, sondern lediglich eine Beschwerde einlegt, die (i.d.R) durch einen Einzelrichter entschieden wird, muß sich nicht wundern, wenn seine verfassungsgemäßen Rechte mit Füssen getreten werden.
ohne auf die Wohnungsdurchsuchung an sich einzugehen, scheint dein Rechtsverständnis auch nicht ganz ausgebildet zu sein. unterschiedliche Rechtsauffassungen sind natürlich kein "mit Füßen treten von verfassungsg. Rechten"
Es haben sich 2 Richter gefunden, die die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme bejahen. Erstens der anordnende und zweitens der Richter der die Beschwerde abgewiesen hat.
Es steht dem Kläger natürlich frei, den weiteren Rechtsweg zu beschreiten.

Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein hohes Rechtsgut, dass das Strafermittler und Strafkammern öfter mal anders sehen ist nicht so ganz neu. Das war auf jeden Fall unverhältnismäßig.
Selbstverständliches, gewürzt mit ein bischen Polemik und als Fazit dann ein Statement, das 2 Richter klar anders sehen.
 
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ohne auf die Wohnungsdurchsuchung an sich einzugehen, scheint dein Rechtsverständnis auch nicht ganz ausgebildet zu sein. unterschiedliche Rechtsauffassungen sind natürlich kein "mit Füßen treten von verfassungsg. Rechten"
Es haben sich 2 Richter gefunden, die die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme bejahen. Erstens der anordnende und zweitens der Richter der die Beschwerde abgewiesen hat.
Es steht dem Kläger natürlich frei, den weiteren Rechtsweg zu beschreiten.
Mit dem nicht ausgebilden Rechtsverständnis würde ich jetzt mal sagen, das wir uns ein Bundesverfassungsgericht leisten, wegen eben solcher Dinge. Das 2 Straf-Richter eine Maßnahme bejahen, die der Ermittlung dient, nun ja, das hat nichts damit zu tun, das die Maßnahme auch verhältnismäßig ist.

Gemäß der allgemeinen Auslegung des Artikel 13GG ist die Hausdurchsuchung nur bei schweren Straftaten oder bei Gefahrenabwehr zulässig und steht unter Richtervorbehalt. Du kannst Dein Kopf darauf verwetten, das das BVerfG den Artikel eng auslegt, siehe auch die Rechtsprechung zur "Online-Durchsuchung".

Und dann führst Du Dir mal 102 StPO zu Gemüte (das ist die Rechtsvorschrift) Absatz 1, da steht nicht Ordnungswidrigkeit.

Und nun noch ein Bonbon. Das BVerG in 2 BvR 1866/03, 2 BvR 1545/03, 2 BvR 1345/08, 2 BvR 1141/05 . Eine Hausduchsuchung bei einer Ordnungswidrigkeit ist

RECHTSWIDRIG

weil nicht verhältnismäßig.

Womit wir uns dann eher mit dem Thema Rechtsbeugung durch Richter auseinandersetzen sollten, als damit, ob ich mit meinem unausgebildeten Rechtsverständnis Recht habe oder 2 Richter.

Der letzte aufgeführte Fall ist besonders schön, Bußgeld von 15€ und dann die Hausdurchsuchung und Kanzleidurchsuchung bei einem Rechsanwalt.
Das Bundesverfassungsgericht

Und damit geht es nicht mehr um unterschiedliche Auffassungen, sondern um die Rechte der Bürger mit Füssen treten. Denn die Rechtsprechung des BVerfG zur Anwendung der StPO muß einem Strafrichter und einem Staatsanwalt bekannt sein, sprich hier wird vorsätzlich gegen geltendes Recht verstosssen.:mad:

Nachtrag:
Nicht verwirren lassen, die StPO wird auch in Ordnungswidrigkeitenverfahren angewendet.
 
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1100gs

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Selbstverständliches, gewürzt mit ein bisschen Polemik und ...
:daumen-hoch:
Wir haben mal wieder Stammtischniveau erreicht :cool:.
Grundsätzlich ist zu sagen, dass ein Beschluss zur Durchsuchung auch im OWI-Bereich möglich ist.
Mir stellt sich die Frage, welche Beweismittel sichergestellt bzw. beschlagnahmt werden sollen.
Eigentlich kann es nur die Kleidung sein. Die kann ich aber, genau wie das Moped, verleihen.
Somit bleibt man den Beweis, wer das Moped geführt hat, weiterhin schuldig.
Ich behaupte einfach mal, dass in Bonn der/die zuständigen Richter aus diesem Grunde nicht mitgespielt hätten.
Für mich ist es mal wieder interessant zu lesen, wie der ein oder andere hier argumentiert.
Man fühlt sich in die Kindheit zurückversetzt, da haben wir auch Räuber und Gendarm gespielt. Nur nicht erwischen lassen
und mit falschen Karten spielen.
Ich stehe zu dem Mist, den ich mache. Natürlich würde ich alle mir zur Verfügung stehenden rechtliche Mittel nutzen.
Irgendwann ist es aber durch, dann muss ich zeigen, dass ich den Arsch haben, zu dem Mist zu stehen.
Das halte ich mir immer wieder vor Augen, wenn ich mit meiner Muh unterwegs bin und hier und da nicht StVO - Konform unterwegs bin.
 
AmperTiger

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Mit dem nicht ausgebilden Rechtsverständnis würde ich jetzt mal sagen, das wir uns ein Bundesverfassungsgericht leisten, wegen eben solcher Dinge. Das 2 Straf-Richter eine Maßnahme bejahen, die der Ermittlung dient, nun ja, das hat nichts damit zu tun, das die Maßnahme auch verhältnismäßig ist..
aha, ist ein Strafrichter(was auch immer das ist) kein Richter, der an Recht und Gesetz gebunden ist? und was prüft er denn, wenn nicht die rechtlichen Voraussetzungen für den Vollzug eines Beschlusses und gehört die Verhältnismäßigkeit nicht zur Rechtmäßigkeit?

ich hab ja extra gesagt, dass ich auf die Maßnahme an sich nicht eingehe, da kann jeder seine Meinung dazu haben.
Es ging mir um DEIN Rechtverständnis und da hilft dir auch das googleweise zusammenhanglose zitieren von Rechtsvorschriften und Urteilen (zu völlig anderen Fällen) nichts. Die Rechtssprechung zur Onlinedurchsuchung hat hier überhaupt nichts verloren, völlige Themaverfehlung.

Der hier angeführte richterliche Beschluß und die Abweisung der Beschwerde haben mitnichten etwas mit Rechtsbeugung zu tun und solange die Unverhältnismäßigkeit nicht von einem höheren Gericht festgestellt wird, bleibt die Maßnahme bestehen.
So funktioniert das in D und zwar besser als in allen anderen mir bekannten Ländern.

allein der Vorwurf StAnwälte und Richter hättern vorsätzlich gegen geltendes Recht verstoßen, ist absurd.

dass sich dein bekannter Richter zu so einer Äußerung (mangelnde Nüchternheit) hinreissen läßt, sagt mehr über ihn, als über den verhöhnten Kollegen aus.
 
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Kardinal

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Wir haben mal wieder Stammtischniveau erreicht :cool:.
Grundsätzlich ist zu sagen, dass ein Beschluss zur Durchsuchung auch im OWI-Bereich möglich ist.
Mir stellt sich die Frage, welche Beweismittel sichergestellt bzw. beschlagnahmt werden sollen.
Eigentlich kann es nur die Kleidung sein. Die kann ich aber, genau wie das Moped, verleihen.
Somit bleibt man den Beweis, wer das Moped geführt hat, weiterhin schuldig.
Ich behaupte einfach mal, dass in Bonn der/die zuständigen Richter aus diesem Grunde nicht mitgespielt hätten.
Für mich ist es mal wieder interessant zu lesen, wie der ein oder andere hier argumentiert.
Man fühlt sich in die Kindheit zurückversetzt, da haben wir auch Räuber und Gendarm gespielt. Nur nicht erwischen lassen
und mit falschen Karten spielen.
Ich stehe zu dem Mist, den ich mache. Natürlich würde ich alle mir zur Verfügung stehenden rechtliche Mittel nutzen.
Irgendwann ist es aber durch, dann muss ich zeigen, dass ich den Arsch haben, zu dem Mist zu stehen.
Das halte ich mir immer wieder vor Augen, wenn ich mit meiner Muh unterwegs bin und hier und da nicht StVO - Konform unterwegs bin.
Darf ich?: das ich den Arsch in der Hose habe zu dem was mir Spaß gemacht hat zu stehen und zwar grundsätzlich nicht nur dann wenn ich Motorrad fahre!!
Grüße

Im übrigen, noch mal - es glaubt doch wohl keiner von diesen "Laienflüchtlingen" der kommt damit letztlich durch. Ein ganz klein wenig Konzentration (wenn euch überhaupt so viel Wert beigemessen wird- nach NSU und den durchgeführten Reformen wirds hoffentlich klappen) und ihr hängt am Fliegenfänger.
Fehlt bloß noch das einer schreibt: hab mir in die Hose gemacht, kannste mir aber nicht beweisen denn ich bewahre meine Unterwäsche in einer gemieteten Besenkammer auf - auch die verschmutzte - ätsch.
 
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aha, ist ein Strafrichter(was auch immer das ist) kein Richter, der an Recht und Gesetz gebunden ist? und was prüft er denn, wenn nicht die rechtlichen Voraussetzungen für den Vollzug eines Beschlusses und gehört die Verhältnismäßigkeit nicht zur Rechtmäßigkeit?

ich hab ja extra gesagt, dass ich auf die Maßnahme an sich nicht eingehe, da kann jeder seine Meinung dazu haben.
Es ging mir um DEIN Rechtverständnis und da hilft dir auch das googleweise zusammenhanglose zitieren von Rechtsvorschriften und Urteilen (zu völlig anderen Fällen) nichts. Die Rechtssprechung zur Onlinedurchsuchung hat hier überhaupt nichts verloren, völlige Themaverfehlung.

Der hier angeführte richterliche Beschluß und die Abweisung der Beschwerde haben mitnichten etwas mit Rechtsbeugung zu tun und solange die Unverhältnismäßigkeit nicht von einem höheren Gericht festgestellt wird, bleibt die Maßnahme bestehen.
So funktioniert das in D und zwar besser als in allen anderen mir bekannten Ländern.

allein der Vorwurf StAnwälte und Richter hättern vorsätzlich gegen geltendes Recht verstoßen, ist absurd.

dass sich dein bekannter Richter zu so einer Äußerung (mangelnde Nüchternheit) hinreissen läßt, sagt mehr über ihn, als über den verhöhnten Kollegen aus.
Fangen wir hinten an, die Äusserung sagt über ihn gar nichts aus, ausser das er es nicht fassen kann, wie hier Kollegen entschieden haben, aber in Süddeutschland haben die Richter ja eh öfter was vom Königlich Bayerischen Amtsgericht als von der Gegenwart, jedenfalls soweit ich sie bisher erleben durfte.

Das ich die Urteile zusammengegoogelt habe, sorry, ich kann und will mir die Aktenzeichen nicht merken, mir reicht üblicherweise der Tenor, damit finde ich dann schon was ich suche.

Das DEIN Rechtsvertsändnis meint, das wäre zusammenhanglos oder sogar Themaverfehlung legt doch eher den Verdacht nahe, das Du es nicht besser weißt. Offenkundig auch nicht was eine Rechtsbeugung ist.

Nein, die Maßnahme bleibt bestehen, aber sie ist trotzdem unverhältnismäßig, da das BVerfG in, ich weiß nicht wievielen Fällen entschieden hat, Hausdurchsuchungen bei OWi-Verfahren sind unzulässig. Das es sich hierbei ausschließlich um Individualbeschwerden handelt, hat nichts, aber auch gar nichts mit der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung zu tun.

Die Unzulässigkeit ergibt sich schon aus der Einzelnorm 102StPO.

Aber gut, glaub Du, was Du willst.

Das Richter und Staatsanwälte nicht vorsätzlich gegen geltendes Recht verstossen sei absurd? Das zu meinen ist absolut absurd. Versuch mal Akteneinsicht in einem OWi-Verfahren zu bekommen. Ich meine, dem Amtsgericht-Richter ist das nicht so wirklich gut bekommen, das er meinte Akteneinsicht gibt es nur mit Rechtsanwalt, aber er meinte wohl, den Versuch sei es wert.
 
Kardinal

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Laienflüchtlinge

Vielleicht hat er sie aber auch hergeborgt.... auch die verschmutzte....
klar und dann den Hinweis vergessen, zieh sie auf links an oder ach das nutzt auch nix, hatte sie schon von meinem Kumpel dem Hosensch...

Man oh man - die Welt verarschen und sich dann über nen Besuch von Leuten zu wundern die zum Thema mal ein ernstes Gesicht machen - Jammerlappen. Wir sind halt am Zenit vorbei.

War mal in Libyen - 5 Jahre (auch im Winter, also Weihnachten) - da hab ich mir gedacht, Bundeswehr! warum?? Ein Fallschirmspringerkurs (ein guter, perfekter) reicht vollkommen aus. Abgeworfen anschließend 250 km südlich der Küste von Nordafrika und dann die in die Armee aufgenommen, dies 3 Monate später, 15:00 bis zum Hafen von Tripolis geschafft haben - aber bitte pünktlich. Das Schiff liegt 3 Meilen vor der Küste.

Grüße
 
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Das SEK rückt zur Durchsuchung an

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