Radarkontrollen Motorräder beschlagnahmt

Diskutiere Radarkontrollen Motorräder beschlagnahmt im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; ein bischen ärger ist ja Berechtigt aber was die da abziehen geht gar nicht! wegen 70kmh zu schnell zieht man den Führerschein ein und verhängt...
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mikels

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Naja, aber mal im Ernst, wer es so übertreibt, muss sich nicht wundern, wenns in bisschen Ärger gibt.
ein bischen ärger ist ja Berechtigt aber was die da abziehen geht gar nicht!

wegen 70kmh zu schnell zieht man den Führerschein ein und verhängt ne saftige Geldstrafe, da wäre ich ja noch für, aber bitte was hat das Motorrad damit zu tun?
Ist es selber so schnell gefahren oder warum wird es eingezogen.

Bei uns entscheidet immer noch die Legeslative, dann bekommste Post und kannst den Lappen abgeben, das aber grenzt an Wegelagerei!!

~mike

- - - Aktualisiert - - -

noe nicht aktzeptieren einfach meiden, die bekommen von mir keinen Pfennig, weder für essen, tanken, schlafen noch für sonstwas!

~mike
 
soaringguy

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Mann, wenn schon so giftig, dann wenigstens korrekt. Das wir teuer sind für Deutsche, das wissen hier übrigens alle.
Mit 100 wirds sicher teuer. Aber die Haft etc. droht erst mit mehr als 50 kmh innerorts zuviel, 60 kmh Übertretung ausserorts und 80 kmh zuviel bei Autobahn. Zitat aus deinem Link!
110 ist tödlich für den Fahrausweis. Ich würde vor vielen Jahren in Davos Wolfgang mit 103 gebüsst. 2 KM/H schneller oder eine geringere Gerätetoleranz und ich wäre für 4-12 Wochen Fussgänger, so die Kapo zu mir im Gespräch. Wer als Deutscher in die CH mit einem Fahrzeug einreist muss sich pedantisch an die Regeln halten, weil er mit den landestypischen inoffiziellen Toleranzen nicht vertraut ist. Hier im Forum zu behaupten man könne 110KM/H bussenfrei auf Kantonsstrassen fahren ist ein Hasadeur diese Empfehlungen an EU-Touristen weiterzugeben. Deswegen die Frage, ob eine Umsatzbeteiligung vorliegt. Von Haft habe ich nicht gesprochen.
 
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Was bezeichnest Du als Verwarnung?

in Ö ist das nähmlich kostenfrei! :) (danach kommt die Anonymverfügung, dann die Anzeige, was danach kommt, will ich gar nicht wissen)

in CH auch???
Ciao Rudi, stell doch nicht solche Fragen:D. Die strafrechtliche Verwarnung ist bei uns auch kostenfrei. Der Ausweisentzug jedoch ist hier grundsätzlich eine Verwaltungsmassnahme, und keine vom Richter verhängte Strafe (putzig, nicht?), deshalb hier also auch eine verwaltungsrechtliche Verwarnung (ähnlich wie eine bedingte Strafe mit Probezeit). Dieses Massnahmeverfahren d.h. der Ausweisentzug wird grundsätzlich erst nach dem Strafurteil durchgeführt, entschieden und vollstreckt. Die von Soaringguy und mir 'diskutierten' Limiten betreffen genau solche Fälle, die jedoch für durchreisende Ausländer eigentlich gar nicht relevant sind.

Weil: Was die Polizei machen kann und auch macht, ist der Entzug des Führerausweises sur place bei schwerwiegenden Verstössen. Das betrifft Geschwindigkeitsübertretungen (sowie u.a. deutliche Trunkenheit am Steuer/Lenker) jenseits jeglicher Ermessensentscheide der vorgenannten Verwaltungsbehörden, also bei sowas von offensichtlichen Fällen. Das ist die einzige Form des Entzugs, die durchreisende Ausländer interessieren muss und diese greift nochmal später, als die von mir genannten 110km/h ausserorts (Tachostand, nur um Missverständnisse zu vermeiden). Aber dieses Fass will ich gar nicht erst aufmachen, um (weitere) Verwirrungen zu vermeiden, weil irgendwelche Politessenrichtlinien will ich hier echt nicht posten, die sind in den Kantonen unterschiedlich und Anpassungen werden nicht offiziell veröffentlicht. Deshalb merke als durchreisender Ausländer: 110 ausserorts auf nem vernünftigen Tacho und Du bezahlst (weniger als in Norwegen), aber fährst sicher weiter. Alles andere ist falsch.
Gruss Rolf.
 
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Was bezeichnest Du als Verwarnung?

in Ö ist das nähmlich kostenfrei! :) (danach kommt die Anonymverfügung, dann die Anzeige, was danach kommt, will ich gar nicht wissen)

in CH auch???
Oh, hier ist die Verwarnung auch kostenlos. Sofern sie mündlich erfolgt.:cool:

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Ciao Rudi, stell doch nicht solche Fragen:D. Die strafrechtliche Verwarnung ist bei uns auch kostenfrei. Der Ausweisentzug jedoch ist hier grundsätzlich eine Verwaltungsmassnahme, und keine vom Richter verhängte Strafe (putzig, nicht?), deshalb hier also auch eine verwaltungsrechtliche Verwarnung (ähnlich wie eine bedingte Strafe mit Probezeit). Dieses Massnahmeverfahren d.h. der Ausweisentzug wird grundsätzlich erst nach dem Strafurteil durchgeführt, entschieden und vollstreckt. Die von Soaringguy und mir 'diskutierten' Limiten betreffen genau solche Fälle, die jedoch für durchreisende Ausländer eigentlich gar nicht relevant sind.

Weil: Was die Polizei machen kann und auch macht, ist der Entzug des Führerausweises sur place bei schwerwiegenden Verstössen. Das betrifft Geschwindigkeitsübertretungen (sowie u.a. deutliche Trunkenheit am Steuer/Lenker) jenseits jeglicher Ermessensentscheide der vorgenannten Verwaltungsbehörden, also bei sowas von offensichtlichen Fällen. Das ist die einzige Form des Entzugs, die durchreisende Ausländer interessieren muss und diese greift nochmal später, als die von mir genannten 110km/h ausserorts (Tachostand, nur um Missverständnisse zu vermeiden). Aber dieses Fass will ich gar nicht erst aufmachen, um (weitere) Verwirrungen zu vermeiden, weil irgendwelche Politessenrichtlinien will ich hier echt nicht posten, die sind in den Kantonen unterschiedlich und Anpassungen werden nicht offiziell veröffentlicht. Deshalb merke als durchreisender Ausländer: 110 ausserorts auf nem vernünftigen Tacho und Du bezahlst (weniger als in Norwegen), aber fährst sicher weiter. Alles andere ist falsch.
Gruss Rolf.
Immer dieser Hinweis auf Norwegen. Norwegen ist kein Transitland, nach Norwegen kommt nur noch Wasser und Eis. Und nicht die italienischen und französzischen Pässe. Zudem sind meine Erfahrungen mit skandinavischen (zugegeben Schweden und Dänemark) Polizeibehörden äußerst positiv, die machen durchaus von ihrem Ermessensspielraum Gebrauch und zwar im Sinn von in dubio pro reo und nicht wie die Schweizer. Unfreundlich, das man am liebsten per körperlicher Zurechtweisung bei den Herrschaften die Benimmregeln auffrischen würde.:cool:
 
Canario

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[...]Der Lenker wurde bei der Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht und sein Führerausweis auf der Stelle aberkannt. [...]
Zu spät...Jahrzehnte zu spät, daß man (Schlachten)Lenkern den Führer-Ausweis abnimmt.

Canario
 
boro

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In ein bis zwei Jahren würde interessieren, ob die "Via Sicura" Auswirkungen auf den Schweizer Tourismus gehabt hat.

Ich kenne einige die sagen, dass sie nicht mehr in die Schweiz fahren. Auch ich werde das -wenn irgendwie möglich- lassen und mein Geld wo anders ausgeben.
Auf das Tempo kann ich ja noch achten. Mir hat Angst gemacht, dass ich gelesen habe, dass ein "glaubwürdiger" Zeuge reicht, um mir waghalsiges Überholen vorzuwerfen. Und das bei den ganzen Schweizern Verkehrserziehern in ihren Dosen. Fahren 60km/h wo 80 erlaubt ist und haben keine Ahnung vom Motorrad fahren.
Wie viele PKW´s sind mir in der Schweiz beim Überholen schon mit Lichthupe entgegen gekommen, da war ich schon seit vielen Sekunden wieder auf meiner Spur. Der gemeine Autofahrer hat keine Ahnung was Motorrad fahren bedeutet oder wie es funktioniert. Und diese Leute zeigen Dich dann an.

Nein Danke.
 
soaringguy

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Wenn nach Abzug aller Toleranzen 21KM/H übrigbleiben darf auch der fehlbare ausländische Lenker nimmer weiterfahren, sondern allenfalls die Sozia. Das dürfte bei 110KM/H Tachoanzeige der Fall sein. Die Kapo nimmt den Ausweis und sendet ihn zu den Behörden im Heimatland zurück. Dort kann man diesen dann wieder abholen. Keine Sozia oder Kumpel zur Hand? Pech. Rücktransport irgendwie zur Landesgrenze organisieren. So läuft das Spiel. Urlaub im Arsch.
 
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Zu spät...Jahrzehnte zu spät, daß man (Schlachten)Lenkern den Führer-Ausweis abnimmt.

Canario
Naja, da Du in der Schweiz als Verkehrssünder auf einer Stufe mit sonstigen Kriminellen stehst. Die haben da so ein merkwürdiges Konstrukt, das mit Rechtsverständnis nicht zu tun hast. Wenn Du auf einer geraden kreuzungsfreien Strecke, völlig alleine unterwegs bist und zu schnell fährst, gefährdest Du den Verkehr, den nicht vorhandenen.:D

Aber auch das ist sicher Volkes Wille, der, wie wir alle wissen, schon mal über die reinen Tatsachen triumphiert.:vogel:
 
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In ein bis zwei Jahren würde interessieren, ob die "Via Sicura" Auswirkungen auf den Schweizer Tourismus gehabt hat.

Hat keine Auswirkungen, weil die meisten Gäste sind Wandervögel oder Skitouristen sind. Die 100 CHF-Vignette wird, wenn es keine preiswerte Alternative für das Wochenende oder 14-Tagesurlaub gibt, zum Bumerang für die Bergregionen. Viele Gäste werden auf Österreich ausweichen, da kürzer in der Anreise, preiswerter, trendiger (Ischgl, Arlberg, Reiteralm) und 2 Vignetten lösen -> Nein Danke, werden sich die meisten sagen. Wenn es eines Tages in D die Maut gibt, dann werden viele Touristenorte schwierigen Zeiten entgegengehen.

Das gesamte europäische Mautsystem ist Bullshit. In der USA undenkbar. Ein echter Wettbewerbsnachteil in Europa. Ich glaube, das heutige System ist ist ein echter Wettbewerbsvorteil für Deutschland.
 
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In ein bis zwei Jahren würde interessieren, ob die "Via Sicura" Auswirkungen auf den Schweizer Tourismus gehabt hat.

Ich kenne einige die sagen, dass sie nicht mehr in die Schweiz fahren. Auch ich werde das -wenn irgendwie möglich- lassen und mein Geld wo anders ausgeben.
Auf das Tempo kann ich ja noch achten. Mir hat Angst gemacht, dass ich gelesen habe, dass ein "glaubwürdiger" Zeuge reicht, um mir waghalsiges Überholen vorzuwerfen. Und das bei den ganzen Schweizern Verkehrserziehern in ihren Dosen. Fahren 60km/h wo 80 erlaubt ist und haben keine Ahnung vom Motorrad fahren.
Wie viele PKW´s sind mir in der Schweiz beim Überholen schon mit Lichthupe entgegen gekommen, da war ich schon seit vielen Sekunden wieder auf meiner Spur. Der gemeine Autofahrer hat keine Ahnung was Motorrad fahren bedeutet oder wie es funktioniert. Und diese Leute zeigen Dich dann an.

Nein Danke.
Keine, für jeden Moppedfahrer der nicht auftaucht, kommen zwei Wandervögel (endlich Ruhe in den Bergen) und 3 Mountain-Biker, die die Schotterstrecken endlich ungestört benutzen und 5 Rennradfahrer, die endlich ungefährdet die Pässe nebeneinander, im Gegenverkehr und die Tunnel unbeleuchtet fahren können.:mad:

Wenn Dich einer anzeigt wegen Überholen, naja, das wird nicht so wild, auch die paranoiden Schweizer Behörden werden keine Großfahndung auslösen nach jemandem, der ggf. das Land schon verlassen hat.

Viel interessanter wären unabhängige Berichte darüber, ob die "versprochene" Sicherheit im Verkehr sich gebessert hat. Ob der Fahrkünste des größten Teils der einheimischen Bevölkerung ist das stark zu bezweifeln. Ganz besonders die ausgesprochen denkwürdige Installation von Fußgänger-Überwegen dürfte den Statstikern einen gewaltigen Strich durch die Rechnung machen.:cool:
 
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Viel interessanter wären unabhängige Berichte darüber, ob die "versprochene" Sicherheit im Verkehr sich gebessert hat. Ob der Fahrkünste des größten Teils der einheimischen Bevölkerung ist das stark zu bezweifeln. Ganz besonders die ausgesprochen denkwürdige Installation von Fußgänger-Überwegen dürfte den Statstikern einen gewaltigen Strich durch die Rechnung machen.:cool:
Sehe ich auch so. Schweiz und Österreich sind in vielen ähnlich. Allerdings darf man in AT 20KM/H schneller als in der CH fahren. Und dennoch gibt es in der CH Jahr für Jahr 20% mehr tödliche Mopedunfälle als in D oder AT. Die Ursache liegt im lausigen schweizer Ausbildungsniveau. Wenn Du über 25 Jahre bist, so kannst Du Dir ein 150 PS Gerät kaufen, einen Lernausweis holen, das blaue L-Schild montieren und ohne Fahrstunde im öffentlichen Raum herumeiern. Zwar musst Du eine praktische Grundschulung absolvieren, aber nicht zu Beginn.

Das ist Wahnsinn!!!

Praktische Grundschulung


Wer den Führerausweis der Kategorie A oder der Unterkategorie A1 erwerben will, muss innert vier Monaten seit der Erteilung des Lernfahrausweises die praktische Grundschulung bei einem Inhaber des Fahrlehrerausweises der Kategorie IV absolvieren. Spätestens bei der Anmeldung zur praktischen Prüfung muss die Bestätigung der Absolvierung der Grundschulung vorliegen. Eine einmalige Verlängerung des Lernfahrausweises um 12 Monate ist nur möglich nach absolvierter Grundschulung.

Die praktische Grundschulung dauert für den Erwerb des Führerausweises der Kategorie A zwölf Stunden, für den Führerausweis der Unterkategorie A1 acht Stunden. Besitzt der Gesuchsteller für den Führerausweis der Kategorie A die Unterkategorie A1, dauert die Grundschulung noch sechs Stunden.

Die obligatorische Motorrad-Grundschulung vermittelt das erforderliche Grundverständnis der Fahrdynamik, Blicktechnik und Fahrzeugbedienung.

Die abgeschlossene praktische Grundschulung wird beim Ausstellen eines zweiten Lernfahrausweises anerkannt, sofern diese nicht mehr als ein Jahr zurückliegt.

 
Canario

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Naja, da Du in der Schweiz als Verkehrssünder auf einer Stufe mit sonstigen Kriminellen stehst. Die haben da so ein merkwürdiges Konstrukt, das mit Rechtsverständnis nicht zu tun hast. Wenn Du auf einer geraden kreuzungsfreien Strecke, völlig alleine unterwegs bist und zu schnell fährst, gefährdest Du den Verkehr, den nicht vorhandenen.:D

Aber auch das ist sicher Volkes Wille, der, wie wir alle wissen, schon mal über die reinen Tatsachen triumphiert.:vogel:
Achtung Satire! (mein Beitrag weiter oben) :smiley:

Von den Maßnahmen und Strafen in der Schweiz bin ich auch nicht begeistert. Will man mit dem Moped runter in sonnigere Gefilde gibt es leider nur wenige Alternativen.

Canario
 
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Achtung Satire! (mein Beitrag weiter oben) :smiley:

Von den Maßnahmen und Strafen in der Schweiz bin ich auch nicht begeistert. Will man mit dem Moped runter in sonnigere Gefilde gibt es leider nur wenige Alternativen.

Canario
War schon kapiert, wenn und was Du in diesem Zusammenhang meintest. --->

Um mal den Bogen zu schlagen:
Die Ösis behaupten ja immer, das Hitler Deutscher war. Er brauchte einen deutschen Pass um Reichskanzler zu werden. Das Konstrukt mit dem Hitler an den deutschen Pass kam, ist dem Schweizer Konstrukt der Verkehrsgefährdung nicht unähnlich. Beides hält einer genaueren juristischen Prüfung nicht stand. De facto war Hitler staatenlos, genauso wie Du de facto und de jure nicht vorhandenen Verkehr nicht gefährden kannst.
 
apfelrudi

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War schon kapiert, wenn und was Du in diesem Zusammenhang meintest. --->

Um mal den Bogen zu schlagen:
Die Ösis behaupten ja immer, das Hitler Deutscher war. Er brauchte einen deutschen Pass um Reichskanzler zu werden. Das Konstrukt mit dem Hitler an den deutschen Pass kam, ist dem Schweizer Konstrukt der Verkehrsgefährdung nicht unähnlich. Beides hält einer genaueren juristischen Prüfung nicht stand. De facto war Hitler staatenlos, genauso wie Du de facto und de jure nicht vorhandenen Verkehr nicht gefährden kannst.
Und Beethoven war Österreicher!

DAS verzeiht Ihr uns nie!

;)
 
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Und Beethoven war Österreicher!

DAS verzeiht Ihr uns nie!

;)
Äh und woran machst Du das fest, an seinem Sterbeort? Einer Deiner Landsleute hat schon ne Kiste Bier an mich verloren, weil er behauptet hat, das Mozart Österreicher war.:cool:
 
apfelrudi

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Äh und woran machst Du das fest, an seinem Sterbeort? Einer Deiner Landsleute hat schon ne Kiste Bier an mich verloren, weil er behauptet hat, das Mozart Österreicher war.:cool:
Den Wetteinsatz (Schilcher!) bestimme aber ich, und Du musst das Zeug auch trinken...


außerdem ist das mit dem Beethoven auch wieder ein alter Witz, den ich hier reanimiere...
 
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Den Wetteinsatz (Schilcher!) bestimme aber ich, und Du musst das Zeug auch trinken...


außerdem ist das mit dem Beethoven auch wieder ein alter Witz, den ich hier reanimiere...
Schilcher hört sich an wie Aldis Rache (Hansa Pils). Ach ja, es ist usus, dass die Kiste brüderlich geteilt und gemeinsam geleert wird.:cool:

- - - Aktualisiert - - -

Ich versuche mal eine Rückkehr zum Thema...

Minden: Sportwagen-Fahrer mit Tempo 222 in Minden geblitzt | Neue Westfälische - Neue Westfälische - OWL

222 in D ist auf jeden Fall ein Spottpreis. Fände es aber gar nicht so schlecht dem Fahrer das Spielzeug wegzunehmen zum Wohle des Steuerzahlers/der Allgemeinheit.
Wenn ich den Artikel richtig gelesen habe, waren an der Stelle etliche zu schnell, durchaus in ähnlichen Größenordnungen. Stellt sich die Frage nach dem Sinn des Tempolimits.
 
W

wuchris

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Das einzige, was "diese Schweizer" tatsächlich dazu bewegen kann, endlich unsere Rechtsprechung (in Teilen richtig, in Teilen natürlich komplett falsch, je nach dem) in Sachen Verkehrsordnung zu übernehmen, ist, in sämtlichen Foren, bei jedem irgedwie passenden Beitrag sein Missfallen auf minimum 20 Seiten zu bekunden und darauf hinzuweisen, dass man nie mehr hinfährt und sein gaaaaanzes Geld lieber wo anders ausgibt. Wenn nötig, auch gebetsmühlenartig. Und, ganz wichtig, dass sie - diese Schweizer - Schwarzgeldverwalter und Verbrecher sind, die sich nur am Touristen auslassen. Erzittern werden sie, diese Schweizer.
 
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Das Geilste ist, dass die meisten hier noch überhaupt nicht begriffen haben, dass auch in Deutschland ein Fahrzeug eingezogen und verwertet werden kann (schaut mal in §21 Abs. 3 StVG nach). :p
Unterschied hier ist aber, dass es nicht bei Ordnungswidrigkeiten geht, sondern nur bei Straftaten, z.B. bei mehrfachem Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Ich für meinen Teil fahre gerne in der Schweiz.
 
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