Dauerschrauber
Themenstarter
- Dabei seit
- 09.10.2008
- Beiträge
- 943
- Modell
- Yamaha XT1200 Superténéré, BMW R107 GS/PD, Husqvarna 701LR Rallye, K1300 GT
Hallo in die Runde!
Ich war heute beim TÜV zu einem Vorgespräch, weil ich meinen Stoppelhopser (kleine H4-Lampe mit Plastikschildchen an der Gabelbrücke)
reisetauglich mit einer rahmenfesten Verkleidung umbauen wollte. Ich hätte schon einen passenden Umbausatz gefunden, der komplett
ohne destruktive Arbeiten am Motorrad auskommt und nur bestehende Montagepunkte verwendet. Allerdings sitzt der Hersteller in
Holland und hat keine ABE für die Teile (die Lampen selbst haben E-Kennung, das verwendete Windschild ist ein originales KTM-Teil).
Der TÜV-Prüfer weigert sich, so etwas ohne Gutachten einzutragen (auch nicht als Einzelabnahme). Nun habe ich mir als Lösung überlegt,
die Plastikteile (Seitenteile u. Windschild) bei jedem TÜV-Termin abzuschrauben und nur mit dem Aluhalter sowie den Scheinwerfern hinzufahren.
Denn soweit ich weiß, ist ein Scheinwerfer inkl. seiner Halterung nicht eintragungspflichtig, sofern er diese E-Kennung hat (und zwischen
rahmenfesten und lenkerfesten Scheinwerfern kann man ja auch wechseln). Der Verkleidungshalter wird dann einfach als unförmiger
Scheinwerferhalter betrachtet.
Funktioniert das oder habe ich hier einen Denkfehler?
Viele Grüße,
Matthias
Ich war heute beim TÜV zu einem Vorgespräch, weil ich meinen Stoppelhopser (kleine H4-Lampe mit Plastikschildchen an der Gabelbrücke)
reisetauglich mit einer rahmenfesten Verkleidung umbauen wollte. Ich hätte schon einen passenden Umbausatz gefunden, der komplett
ohne destruktive Arbeiten am Motorrad auskommt und nur bestehende Montagepunkte verwendet. Allerdings sitzt der Hersteller in
Holland und hat keine ABE für die Teile (die Lampen selbst haben E-Kennung, das verwendete Windschild ist ein originales KTM-Teil).
Der TÜV-Prüfer weigert sich, so etwas ohne Gutachten einzutragen (auch nicht als Einzelabnahme). Nun habe ich mir als Lösung überlegt,
die Plastikteile (Seitenteile u. Windschild) bei jedem TÜV-Termin abzuschrauben und nur mit dem Aluhalter sowie den Scheinwerfern hinzufahren.
Denn soweit ich weiß, ist ein Scheinwerfer inkl. seiner Halterung nicht eintragungspflichtig, sofern er diese E-Kennung hat (und zwischen
rahmenfesten und lenkerfesten Scheinwerfern kann man ja auch wechseln). Der Verkleidungshalter wird dann einfach als unförmiger
Scheinwerferhalter betrachtet.
Funktioniert das oder habe ich hier einen Denkfehler?
Viele Grüße,
Matthias