Saisonkennzeichen Tüv?

Diskutiere Saisonkennzeichen Tüv? im G 310 GS Forum im Bereich Motorrad Modelle; ich habe es selbst anders erlebt, aber müßig da jetzt drüber zu diskutieren
Maggo13

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ich habe es selbst anders erlebt, aber müßig da jetzt drüber zu diskutieren
 
KrisderBiker

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Ich habe drei Jahre in der Schweiz gewohnt.
Als ich dann wieder zurück nach D gezogen bin, habe ich meine R 1200 S, die ich in der Schweiz gekauft hatte mit rüber genommen. Die in der Schweiz abgemeldete Maschine (Umzugsgut) brauchte, um in D in Betrieb genommen zu werden deutsche Papiere, welche man wiederum nur bekommen hat, wenn ein deutsches Tüvgutachten vor lag.
Mir blieb gar nix anderes übrig, als das Moped auf´m Hänger zum Tüv zu karren.
Die Probefahrt erledigte der Prüfer auf dem Tüvgelände...
[...]
(Es hätte noch eine Alternative gegeben - und zwar vor der Abmeldung mit Schweizer Kennzeichen zum TUEV nach D fahren und HU auf Fahrgestellnummer durchführen lassen - dann zurückfahren, abmelden, überführen lassen (wahrscheinlich wg Einfuhrsteuer - ansonsten kann man auch einfach das alte Kennzeichen etc zur ausl. Zulassungsstelle schicken) und zeitnah mit dem TUEV Gutachten und der EU Übereinstimmungsbescheinigung etc in D anmelden.)
 
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SQ18

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ich habe es selbst anders erlebt, aber müßig da jetzt drüber zu diskutieren
Eines unserer Firmenfahrzeuge war in der Werkstatt - Ersatzteil kam nicht bei (AGR Kühler) und HU war überschritten, ein motivierter Mitarbeiter des Staates hat das Fahrzeug auf dem Firmengelände gesehen und schwupp durften wir latzen.
Evt. hatte der Typi eine Rechnung mit dem Werkstattbetreiber offen und hat gedacht dem pinkel ich mal indirekt ans Bein.
Diskussion auch müßig.

Braucht ein ungenutztes Auto eine HU-Plakette?

Ohne TÜV-Plakette droht auch auf Privatgrund Bußgeld
 
C

Chiller

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Ich bin Beamter. Es bleibt müßig. Und man kann nichts ändern. Zum Teil sehr ätzend.
 
MarinGS

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Stimmt nicht, wenn dein Fahrzeug zugelassen ist und dein Tüv abgelaufen, kann dir der Ordungshüter ein Bußgeld aufbrummen, sofern er es sieht, ohne dein Privatgelände zu betreten.


Autos ohne gültige TÜV-Plakette dürfen auch auf privatem Grund nicht ohne weiteres abgestellt werden. Solange das Gelände nicht abgesperrt und daher für jedermann zugänglich ist, gilt laut Auto Club Europa (ACE) auch Privatbesitz im Zweifel als öffentlicher Verkehrsraum.

Der Halter muss das Fahrzeug in einer Garage oder auf einem Abstellplatz parken, der von einer sogenannten Umfriedung – also etwa durch einen Zaun, eine Hecke oder eine Mauer – vom öffentlichen Verkehrsraum getrennt ist.
 
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Wo hast Du das denn her?

Was auf Deinem privaten Grund und Boden steht, ist ganz allein Dir überlassen. Ohne HU, ohne Kennzeichen, ohne sonstwas.
Und wenn das Ordnungsamt auch nur von Ferne das Kennzeichen mit abgelaufenem TÜV sieht, kann ein Bussgeld fällig werden.
Das ist tatsächlich amtlich und richtig und ist letztens erst einem Kumpel passiert, der seine alte GS500 vorm Haus (auf eigenem Grund) stehen hatte, TÜV ein Jahr abgelaufen.
OWi, bitte blechen.
Hätte der das Kennzeichen abgeschraubt und ins Haus genommen wäre nix passiert.
Deinen Grund und Boden darf das Ordnungsamt nicht einfach betreten, aber reinschauen dürfen sie halt.
 
MarinGS

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Wo hast Du das denn her?

Was auf Deinem privaten Grund und Boden steht, ist ganz allein Dir überlassen. Ohne HU, ohne Kennzeichen, ohne sonstwas.
Eine Fahrzeughalterin hatte ihren fälligen Prüftermin um mehr als 4 Monate überzogen und wurde dafür mit einer Geldbuße von 25 Euro belangt. Doch die Frau legte bei der zuständigen Verwaltungsbehörde Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein mit der Begründung, das entsprechende Auto sei zwar zugelassen, wäre aber nicht aktiv im Straßenverkehr bewegt worden und parkte nur auf einem Privatgrundstück. Sie war der Ansicht, dass für ein ungenutztes Auto die HU-Pflicht nicht gelten würde.


Einspruch wurde abgelehnt
 
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Chiller

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Sinn der Vorschrift ist, dass alle zugelassenen Fahrzeuge gültigen TÜV haben müssen, egal wo sie sich befinden. Immerhin geht von ihnen eine Betriebsg3fahr aus,
 
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Chiller

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Positiv ist ja jetzt wieder, dass sich die Termine verschieben und wieder zwei volle Jahre gelten. Eine Zeit lang war die Vorschrift so, dass ein im Januar zugelassenes Fahrzeug immer im Januar zum TüV musste und der Termin sich nicht verschieben ließ.
 
Kurvenking

Kurvenking

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Eine Zeit lang war die Vorschrift so, dass ein im Januar zugelassenes Fahrzeug immer im Januar zum TüV musste und der Termin sich nicht verschieben ließ.
Zu der Zeit habe ich mal die HU um 13 Monate überzogen. Musste dann nach 11 Monaten wieder hin...
 
Bestvirginia

Bestvirginia

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Sinn der Vorschrift ist, dass alle zugelassenen Fahrzeuge gültigen TÜV haben müssen, egal wo sie sich befinden. Immerhin geht von ihnen eine Betriebsg3fahr aus,
Von Fahrzeugen (im Straßenverkehr) geht aber immer eine Betriebsgefahr aus, unabhängig davon ob gültiger TÜV vorliegt oder nicht.
Deswegen gibt es ja für Schadensersatzansprüche im Straßenverkehr die (für den Schädiger) günstigere Haftungsvorschrift/Anspruchsgrundlage des § 7 StVG (verschuldensunabhängig).
 
Anton24

Anton24

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Ich möchte meine Ursprüngliche Frage etwas konkretisieten!

Ich habe ein Saisonkennzeichen, der Tüv ist leider abgelaufen, ich kann jetzt einfach in der neuen Saison gleich zum TÜV fahren und alles ist gut!

Wenn ich jetzt aber gerne mein Motorrad auf ein Ganzjahreskennzeichen ummelden wollte, würde ich es dann auf der Zulassungsstelle ohne gültigen TÜV umgemeldet bekommen?
Vorher zum TÜV fahren ginge ja nicht.
Vielleicht frage ich mal direkt bei der betr. Zulassungsstelle nach.

🤔
 
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KrisderBiker

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Nicht vergessen, du brauchst auch eine Versicherung.

Unter Umständen geht es mit dieser Ausnahme:
"Alle Fahrten, die im direkten Zusammenhang mit der Zulassung des Fahrzeugs stehen, dürfen auch mit den ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden. Voraussetzung hierfür ist eine Haftpflichtdeckung durch eine eVB-Nummer des Versicherers und zugeteilte Kennzeichen der Zulassungsstelle."

dh bei der Versicherung eVB Nummer beantragen, dann ohne Motorrad mit alten Kennzeichen in der Hand zur Zulassungsstelle und neue Kennzeichnen holen, dann mit Motorrad und den neuen ungestempelten Kennzeichenn zum TUEV, dann zurück zur Zulassungsstelle. :happyyeah:
 
gearbox2001

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R1200GS ('04) und R100GS ('96)
Von hier: "Ist Ihre Plakette abgelaufen, kann es auch sogleich mit den Kosten in die Höhe gehen. Hier droht Ihnen ein Aufschlag von 20% für eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene vertiefte Untersuchung bei der HU, wenn Ihre Plakette mehr als zwei Monate abgelaufen ist. " :cry:
Womit sich die Frage stellt: Ab wann rechnet man die zwei Monate?
Wenn die HU im Oktober fällig ist, sind dann Nov/Dez die beiden Monate und ab Jan kostet es 20% mehr? Oder zählt der Okt schon mit und im Dez kostet es mehr?
Hmmm?
 
Anton24

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20% ist ja jetzt nicht das Ding!
 
KrisderBiker

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Womit sich die Frage stellt: Ab wann rechnet man die zwei Monate?
Wenn die HU im Oktober fällig ist, sind dann Nov/Dez die beiden Monate und ab Jan kostet es 20% mehr? Oder zählt der Okt schon mit und im Dez kostet es mehr?
Hmmm?
Ab dem Ende des ersten Monats vom Saisonkennzeichen, wenn der Ablauf außerhalb der Saison liegt. :zwinkern:

(Ich war 15 Monate drüber und habe die 20% gezahlt. Ist ja nicht die Welt - das Smiley war mit Ironie zu verstehen. :happyyeah:)
 
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Chiller

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Ich möchte meine Ursprüngliche Frage etwas konkretisieten!

Ich habe ein Saisonkennzeichen, der Tüv ist leider abgelaufen, ich kann jetzt einfach in der neuen Saison gleich zum TÜV fahren und alles ist gut!

Wenn ich jetzt aber gerne mein Motorrad auf ein Ganzjahreskennzeichen ummelden wollte, würde ich es dann auf der Zulassungsstelle ohne gültigen TÜV umgemeldet bekommen?
Vorher zum TÜV fahren ginge ja nicht.
Vielleicht frage ich mal direkt bei der betr. Zulassungsstelle nach.

🤔
Ich denke nicht. Du brauchst ein neues Kennzeichen. Da kleben die das Siegel und die TÜV-Plakette drauf. Und ich denke nicht, dass sie eine abgelaufene Plakette kleben. Vom Vorjahr schon gar nicht, aber wahrscheinlich auch nicht von diesem Jahr.
 
KrisderBiker

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20% ist ja jetzt nicht das Ding!
Noch ein Nachtrag.

Man hat dann auch in Folge die TUEV Fälligkeit in dem Monat, in dem man auf das neue (zB durchgängige) Kennzeichen gewechselt hat, oder man muss diesen dann einmalig vorziehen.

D.h., wenn du das Projekt jetzt oder im Dezember angehst, ist zumindest der nächste TUEV im November bzw Dezember 2025 fällig - außer du ziehst diesen wiederum zB im Mai 2025 vor.

Ansonsten hast du in 2 Jahren wieder ein TUEV Problem - weil da schneit es dann garantiert. :zwinkern:
 
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Saisonkennzeichen Tüv?

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