Wurde gelasert auf der Landstrasse - Einspruch ?

Diskutiere Wurde gelasert auf der Landstrasse - Einspruch ? im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Das "Streife fahren" ist schon mal (schlicht) "hoheitliches Handeln". Aber wichtiger ist zu wissen, wie Geschwindigkeit gemessen werden kann und...
st1100chris

st1100chris

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Das "Streife fahren" ist schon mal (schlicht) "hoheitliches Handeln".
Aber wichtiger ist zu wissen, wie Geschwindigkeit gemessen werden kann und darf. Dazu gehören neben Lasern und Blitzen nämlich auch die Messung durch Nachfahren und auch durch Vorausfahren. Bei den beiden letztgenannten Möglichkeiten sind aber die Toleranzen, die von der abgelesenen Geschwindigkeit abgezogen werden müssen, relativ hoch, sodass sich das nur bei stark überhöhter Geschwindigkeit "lohnt". Und wenn dann jemand meint, er muss einem Polizeikradfahrer "hinterher ballern", darf er sich nicht wundern, wenn er angehalten wird.
Und bei der Messung durch Vorausfahren wird aus dem "schlicht hoheitlichem Handeln" eine "hoheitliche Aufgabe".
 
MichaelBC

MichaelBC

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Irgendwo habe ich mal gelesen, dass für Voraus- oder Hinterherfahren das Fahrzeug einen geeichten Tacho haben muss. Die Provida Fahrzeuge haben das wohl, aber ein "normales" Polizeimotorrad ? Ich denke ich hätte vor Ort weder bezahlt noch etwas zugegeben.
 
st1100chris

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Beim geeichtem Tacho sind die Toleranzen wieder geringer.
Nicht geeichter Tacho heißt abgelesenen Geschwindigkeit minus 10 % minus 7 % vom Skalenendwert des Tachos des nachfahrenden (vorausfahrenden) Fahrzeuges. Beim geeichten Tacho entfallen die 7 % vom Skalenendwert.
 
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Willi13

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Hat der Polizist eine Konsequenz bei Verweigerung der Zahlung genannt? Sofern das Polizeimotorrad keine nach hinten gerichtete Kamera mit Verbindung zum Tacho hat, dürfte der Nachweis des zu schnellen Fahrens schwierig sein. Mir ist einmal eine Zivilstreife etwa 25 KM (AB Bingen-Mainz) gefolgt um mir eine Geschwindigkeitsübertretung zu dokumentieren. Begründung, er muss die Überschreitung des Limits über mindestens 500 Meter (!) aufzeichnen. Ergebnis waren 18 Km/h brutto, damals DM 20,00. Die direkte Zahlung hat der Mann abgelehnt. 4 Wochen später kam eine Rechnung über DEM 80,00 (DEM 20,00 + Verwaltungsgebühren, d.h. auch noch 1 Punkt).
 
Batzen

Batzen

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War für dich jedenfalls günstiger, als wenn er nur die vorgeschriebene Geschwindigkeit gefahren wäre, weil dann hättest du die "Gurke" überholt und er dann dir hinterher, denke mal dann wäre es teurer geworden, weil du schneller als hinter ihm gefahren wärst..... so wär es jedenfalls bei mir passiert😅
 
QVIENNA

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Wird so sein. Bei mir war es just for fun.
Ansonsten hätte er mich nicht gestopt und 10 Minuten smalltalk gemacht.
Vor ein paar Jahren in der 80er Zone einen Polizeibus mit der GS mit gut 100 überholt. Anschließend abgebogen, die sind mir dann nachgefahren und haben mich angehalten. Ich ganz verwundert: ich dachte, ihr seid von der Hundestaffel? P: sind wir auch, Polizisten sind wir trotzdem 😝 Wenn du geradeaus weitergefahren wärst, hätten wir dich eh nicht aufgehalten. Anm: Dienstelle der Hundestaffel gleich in der Nähe.

Es war sehr warm. Ich: ist den Hunden hinten nicht zu heiß? P: wir haben spezielle Klimaanlagen… ich: ok, how much? 😂
 
Macom

Macom

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Die Strafe war gerechtfertigt und sehr human. Ich war zu schnell.
Lustig war seine Begründung fürs Schnellfahren. Er wollte wissen ob ich dranbleibe wenn er die Geschwindigkeit erhöht.
Und daran zeigt sich, zumindest für mich, dass die Polizei eher nicht mein Freund und Helfer ist.

Selbstverständlich ist die Polizei wichtig und notwendig und ich bin froh das es sie gibt. Nur gebe ich mich nicht der Illusion hin Polizisten würden nur das Beste für mich wollen (in Ausübung ihres Berufes) 😄.
 
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Inot

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Nochmal, er hat ein Stöckchen geworfen und ich habe es aufgenommen.
Langsam die Geschwindigkeit bei einer 100er Beschränkung gesteigert, Ortsdurchfahrt leicht drüber dann nochmal das gleiche bei der 100er Beschränkung und dann im nächsten Ort gestoppt.
War immer einiges unter der Scheinzupfgrenze.
 
Hansemann

Hansemann

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Die direkte Zahlung hat der Mann abgelehnt. 4 Wochen später kam eine Rechnung über DEM 80,00 (DEM 20,00 + Verwaltungsgebühren, d.h. auch noch 1 Punkt).
Kann nicht sein. In keinem Bundesland. Gebühren variieren zwischen 27 und 28 Euro. Der Rest ist Bußgeld. Früher konnte da ein Punkt dazukommen, aber nicht bei Verwarnsumme von 20 Euro.
We
Aus 20 Euro konnten nie 80 werden.
Da wurde was falsch verstanden oder weitergegeben.

Den Eindruck hab ich auch bei Inot. Was da geschildert wurde ist nicht schlüssig.
 
Framic

Framic

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Beim geeichtem Tacho sind die Toleranzen wieder geringer.
Nicht geeichter Tacho heißt abgelesenen Geschwindigkeit minus 10 % minus 7 % vom Skalenendwert des Tachos des nachfahrenden (vorausfahrenden) Fahrzeuges. Beim geeichten Tacho entfallen die 7 % vom Skalenendwert.
Hier mal ein Rechenbeispiel:
Dann muss der Verkehrssünder laut (ungeeichtem) Tacho außerorts mindestens 130 fahren.

130 minus 10% gleich 117 km/h
Tacho vom Streifenwagen reicht bis 240 und davon 7% gleich 16,8 km nochmaliger Abzug
verbleiben 100,2 km/h.....
 
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Inot

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Kann nicht sein. In keinem Bundesland. Gebühren variieren zwischen 27 und 28 Euro. Der Rest ist Bußgeld. Früher konnte da ein Punkt dazukommen, aber nicht bei Verwarnsumme von 20 Euro.
We
Aus 20 Euro konnten nie 80 werden.
Da wurde was falsch verstanden oder weitergegeben.

Den Eindruck hab ich auch bei Inot. Was da geschildert wurde ist nicht schlüssig.
Bin Österreicher.
 
Macom

Macom

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Da haben wir wohl eine unterschiedliche Auffassung Inot. Ich finde z. B. nicht, dass es Aufgabe der Polizei sein sollte „Stöckchen zu werfen“ um dann Strafen zu verhängen sobald jemand dieses „aufnimmt“.
 
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Kann nicht sein. In keinem Bundesland. Gebühren variieren zwischen 27 und 28 Euro. Der Rest ist Bußgeld. Früher konnte da ein Punkt dazukommen, aber nicht bei Verwarnsumme von 20 Euro.
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Aus 20 Euro konnten nie 80 werden.
Da wurde was falsch verstanden oder weitergegeben.

Den Eindruck hab ich auch bei Inot. Was da geschildert wurde ist nicht schlüssig.
Es wird wohl gerne eine Verwarnung angeboten, wenn der Verstoss (z.B. zu schnell) nicht beweisbar ist.
In der Hoffnung, dass freiwillig bezahlt wird. Um Nachdruck zu verleihen, wird auf ein sonst teureres Verfahren hingewiesen.
 
Gregor1250

Gregor1250

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Die Strafe war gerechtfertigt und sehr human. Ich war zu schnell.
Lustig war seine Begründung fürs Schnellfahren. Er wollte wissen ob ich dranbleibe wenn er die Geschwindigkeit erhöht.
Und du hast geantwortet, dass du vorhattest, ihn zu überholen 😃😃😃
 
Gregor1250

Gregor1250

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Ja, mag ja sein, dass du die Strafe verdient hast, aber er hätte sich selbst ja auch ein Knöllchen geben müssen, denn er hat ja genauso die Geschwindigkeit überschritten.
Edit: Denkfehler, daher gelöscht
 
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GS`ler

GS`ler

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Im Konkreten geht es darum, das bei der Strafe ein Anwalt und Prozess teurer sit als die Strafe, die ja eigentlich wenig Auswirkungen hat.

Aber wenn man prozessieren will um einfach Recht zu bekommen (oder auch um keinen Eintrag zu haben) kann man das gerne machen.
Nur ich bezweifle das es sinnvoll ist.

Ausser man ist verzweifelt, weil man schon ein ordentliches Punkteregister hat und der eine Punkt dann genau ein langes Fahrverbot nach sich ziehen würde
Sollte man sich dann nicht lieber mal Gedanken darüber machen, warum man schon ein gut gefülltes Punktekonto hat?
 
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Willi13

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Hallo Hansemann,
ich habe leider das Schreiben nicht mehr. Der Bursche nannte mir DEM 20,00 und ich ärgere mich heute noch gezahlt zu haben ohne Widerspruch einzulegen. Ich hätte es ahnen können, dass er mir was einbrocken wollte, warum auch immer. Wir wurden mehrfach in hohem Tempo von anderen Fahrzeugen überholt, hat den nicht interessiert. Als ich auf einem 3 spurigen Stück überholt habe, hat er rechts überholt um direkt wieder hinter mir einzuscheren. Aber den Idioten mit dem bronzemetallic Mercedes und AZ- Nummernschild werde ich nicht vergessen...
 
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