Tödliche Ölflaschen-Anschläge im Allgäu

Diskutiere Tödliche Ölflaschen-Anschläge im Allgäu im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Die Reihenfolge ist aber für mich doch schon merkwürdig....Erst die "freiwillige" DNA-Proben und jetzt wird auch mal nach den Mobilfunkdaten...
beiker

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Die Reihenfolge ist aber für mich doch schon merkwürdig....Erst die "freiwillige" DNA-Proben und jetzt wird auch mal nach den Mobilfunkdaten geforscht....
Da hätten schon viele ausgeschlossen werden können bzw bei vielen hätte man auf den ersten Schub der DNA-Proben verzichten können;)
 
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Die Reihenfolge ist aber für mich doch schon merkwürdig....Erst die "freiwillige" DNA-Proben und jetzt wird auch mal nach den Mobilfunkdaten geforscht....
Da hätten schon viele ausgeschlossen werden können bzw bei vielen hätte man auf den ersten Schub der DNA-Proben verzichten können;)
Problem bei den Mobilfunkdaten ist, die Datenmenge und Du hast eher Unschuldige dabei (das Problem mit der Anzahl der Verbindungen, Du kannst Mobilfunkdaten nicht nach Geschlechtern trennen (wenn er das Handy seiner Freundin dabei hatte und Du wirfst alle Frauen raus ?)). Was nutzt es wenn er überhaupt kein Handy dabei hatte?
 
AmperTiger

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Nachdem jetzt 450 Leute die Proben abgeben "durften" werden auch mal endlich die Mobilfunkdaten ausgewertet:rolleyes:

Das stinkt doch schon wieder nach Generalverdacht und die Leute müssen ihre Unschuld beweisen:(
wieso endlich? wie kommst du zu dieser Annahme, dass das erst jetzt geschieht? (nur weil es jetzt erst publiziert wird)
und wieso ist bei einer Spurensammlung (nichts anderes ist die Mobilfunkdatenauswertung) jeder unter Generalverdacht? und wie kommst du darauf, dass jemand seine Unschuld beweisen muß?

Gerade diese Arbeit zeigt doch, dass man versucht einen Verdächtigen zu finden, um seine Schuld zu beweisen, alles andere ist eine Verdrehung der Tatsachen
 
beiker

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Was hast Du denn gelesen?
Ich habe gelesen "Laut richterlichem Beschluss ......freiwillig":confused:

"Weil nach der Auswertung der halben DNA-Proben noch kein Ergebnis positiv war....wird aufgrund der Mobilfunkdaten ein neuer Personenkreis...."
 
AmperTiger

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Problem bei den Mobilfunkdaten ist, die Datenmenge und Du hast eher Unschuldige dabei (das Problem mit der Anzahl der Verbindungen, Du kannst Mobilfunkdaten nicht nach Geschlechtern trennen (wenn er das Handy seiner Freundin dabei hatte und Du wirfst alle Frauen raus ?)). Was nutzt es wenn er überhaupt kein Handy dabei hatte?
Wieso sollte die reine Menge ein Problem sein. Wenn 500 DNA-Proben genommen werden, sind im Extremfall auch 499 Unschludige dabei. Wenn jemand kein Handy dabei hatte und die Mobilfunkdaten ausgewertet werden, dann ist das für die Polizei das gleiche Problem, als würde sie nach Fingerabdrücken suchen und der Täter hatte Handschuhe an.

- - - Aktualisiert - - -

Die Proteste richten sich gegen die ANLASSLOSE Überwachung und Auswertung, bzw. die bei geringfügigen Straftaten.
seit wann ist es denn OHNE Anlass gestattet Mobilfunkdaten auszuwerten? die Voraussetzungen dazu können gerne in der StPO nachgelesen werden. Dort sind auch keine geringfügigen Straftaten, sondern ganz im Gegenteil Strataten von erheblicher Bedeutung genannt.
 
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Was hast Du denn gelesen?
Ich habe gelesen "Laut richterlichem Beschluss ......freiwillig":confused:

"Weil nach der Auswertung der halben DNA-Proben noch kein Ergebnis positiv war....wird aufgrund der Mobilfunkdaten ein neuer Personenkreis...."
Wenn Du diese Methoden so schlimm findest schlag doch mal was besserres vor bei einer Tat offensichtlich ohne Zeugen. Oder willst Du den Psycho lieber laufen lassen damit er noch ein paar Liter Öl auf die Straßen kippen kann?
 
beiker

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Man hätte ja mal erst die DNA-Spuren mit den Mobilfunkdaten vergleichen können/müssen anstatt haufenweise unnötige Proben zu holen;)
 
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Man hätte ja mal erst die DNA-Spuren mit den Mobilfunkdaten vergleichen können/müssen anstatt haufenweise unnötige Proben zu holen;)
Mir ist neu, dass Mobilfunkdaten DNA beinhalten.

Lach-Simlies machen unkluge Aussagen auch nicht schlauer. Das Ganze ist nicht lustig.
 
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seit wann ist es denn OHNE Anlass gestattet Mobilfunkdaten auszuwerten? die Voraussetzungen dazu können gerne in der StPO nachgelesen werden. Dort sind auch keine geringfügigen Straftaten, sondern ganz im Gegenteil Strataten von erheblicher Bedeutung genannt.
Ja, wie die mehr als 1.000.000 Verbindungsdatensätze anlässlich einer NPD-Demonstration.

Das war ANLASSLOS weil noch keine Straftat (schon gar nicht eine schwere) erfolgt war, darum geht es. Das etwas nicht erlaubt ist, heißt nicht das es nicht gemacht wird, was ja nachweisbar geschehen ist.

Dafür braucht es einen richterlichen Beschluß, ebenso für die DNA-Proben.

Trotzdem macht es einen Unterschied ob Du die Daten nach oder vor einer Straftat erhebst und auswertest und ob Du das in Berlin machst oder im Allgäu. (Schon alleine von der Besiedlungsdichte)

§100a
 
beiker

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Mir ist neu, dass Mobilfunkdaten DNA beinhalten.

Lach-Simlies machen unkluge Aussagen auch nicht schlauer. Das Ganze ist nicht lustig.
Diese Aussage ist ja wohl das reinste Paradoxon:rolleyes: Jetzt fange ich auch nicht an die smilies zu erklären, schau einfach richtig hin
 
AmperTiger

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Der § 100a STPO regelt zwar einen Teil der Telekommunikationsüberwachung, aber nicht die Auswertung der Mobilfunkdaten von denen hier die Rede ist.
Die Auswertung der Mobilfunkdaten, der sog. Verkerhsdaten, ist in § 100g STPO geregelt und es macht (bis auf die reine Menge der angelieferten Datensätze) keinen Unterschied, ob die Daten in Berlin oder im Allgäu erhoben werden.
Dass es dazu einen richterlichen Beschluß braucht, steht außer Frage.
 
AmperTiger

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es scheint ein wenig ein falscher Eindruck über den Ablauf entstanden zu sein, wenn man aber den von Jan eingestellten Text nochmal in Ruhe liest, wird es klarer.

"Mobilfunkdaten gewinnen an Relevanz
Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Verursacher der an den sichergestellten Scherben aufgefundenen DNA-Spuren noch nicht um die Abgabe einer Speichelprobe gebeten worden ist, wird in den nächsten Tagen ein weiterer Personenkreis überprüft werden. Für diesen Schritt werden unter anderem die Mobilfunkdaten herangezogen die im unmittelbaren Nachgang zu der Tat im relevanten Bereich erhoben worden sind."


erstens steht da, dass die Mobilfunkdaten bereits unmittelbar nach der Tat erhoben wurden.

Dann steht da weiter, dass man mit Hilfe dieser Mobilfunkdaten versucht, den Personenkreis weiter einzugrenzen, von dem man DNA-Proben nehmen möchte.
Genau das ist dann auch der Punkt: hier wird nicht wahllos durch die Gegend gespeichelt, sondern ganz gezielt ein weiterer (engerer) Personenkreis ausgewählt, den man speicheln will. Und warum tut man das? um eben nicht weiter unnötig viele Proben nehmen zu müssen.
 
Cloudhopper

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Natuerlich sollen Massen DNA-Tests und Mobilfunkdatenauswertungen immer kritisch betrachtet werden und richterlich abgesegnet sein.

Davon abgesehen finde ich es aber angenehm zu sehen das hier auch 1 Jahr und 8 Monate nach dem Vorfall noch Bewegung in der Ermittlung ist. Offenbar sind hier einige engagierte Ermittler am Werk.
 
0

084ergolding

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...........

Davon abgesehen finde ich es aber angenehm zu sehen das hier auch 1 Jahr und 8 Monate nach dem Vorfall noch Bewegung in der Ermittlung ist. Offenbar sind hier einige engagierte Ermittler am Werk.
Exakt. Und Sie werden erfolgreich sein !
Grüße Jan
 
AmperTiger

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Richtig Theo und nicht nur abgesegnet, sondern der richterliche Beschluß ist die Vorraussetzung dafür.
 
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Ja also jetzt in Beamtendeutsch: Es muss eine richterliche Anordnung dafür vorliegen!
 
E

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Hallo
für mich wäre es eine Selbstverständlich in solchen Fällen meine Daten zur verfügung zu stellen, wenn ich in der Gegend wohnen oder mich darin aufgehalten hätte. Wenn man nichts zu verbergen hat, kann einem ja nichts passieren.Der oder die Täter sollten der gerechten (was ist gerecht ?) Strafe nicht entgehen,egal ob der geschädigte Mot. oder PKW/LKW Fahrer ist!
Grüße Eugen
 
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