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LieberOnkel
Gast
Du wirfst jetzt wieder alles durcheinander. Ja, Du zeigst hier - neben einem offenkundig durchaus vorhandenen Interesse für die Materie - tatsächlich Halbwissen, ob nun "gefährlich" sei mal dahingestellt. Gefährlich wäre Halbwissen eher auf der "anderen" Seite.Die sind so im Recht, das die Richter des BVerfG sagen, die Mehrzahl der Hausdurchsuchungen ist rechtswidrig, O-Ton. Macht aber nichts. Die machen ja nur ihre Arbeit und ich liege ja sowieso immer falsch. Ich habe keine Ahnung, nur gefährliches Halbwissen, jaja.
Wo haben die Richter des BVerfG sowas gesagt? Die nimmst Du hier ganz gerne als Argumentationshilfe, ohne aber konkret die Entscheidung zu nennen und darüber hinaus aufzuzeigen, wo nun die über den Einzelfall hinausgehende Wirkung der jeweiligen Entscheidung liegt.
Es gab vor einigen Jahren mal eine Entscheidung des BVerfG, die das Verhalten der Strafverfolgungsbehörden im Zusammenhang bei der Annahme von Gefahr im Verzug gerügt hat. (Was aber mit dem hier diskutierten Fall schon deshalb nichts zu tun hat, weil ja nun ein richterlicher Beschluß vorlag).
Und mit meinem Hinweis darauf, daß die Verfolgungsbehörden bzw. die Justiz "nur ihre Arbeit" machen, wollte ich keineswegs sagen, daß dort alles bestens ist und keine Fehler gemacht werden.
Ich wollte damit lediglich dezent darauf hinweisen, daß bei den häufig diskutierten Maßnahmen wohl kaum ein persönliches Interesse der Handelnden im Vordergrund steht, während da ja gerne geradezu Böswilligkeit unterstellt wird.
Keiner von denen bekommt auch nur einen Pfennig mehr, wenn der Verkehrssünder verknackt wird!
Kein Mensch verlangt von Dir, daß Du Dich reumütig verknacken läßt. Allerdings bestehen Deinerseits ganz offenkundig einige Fehlinformationen hinsichtlich der behördlichen Möglichkeiten...Ich habe keine Probleme mit den Behörden, die eher mit mir. Ich sehe das relativ einfach, beweist es mir mit den Euch zu Gebote stehenden Mitteln. Und ansonsten habt mich gerne. Und ich gehe in der Hinsicht auch keinem Streit aus dem Wege.
(...)
Und da liegt der Hase im Pfeffer: Hier ist nichts mit "erwiesendermaßen rechtswidrig". Hier liegt ein richterlicher Beschluß vor, damit sind die (Grund-)Voraussetzungen, die die StPO und das GG für den Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung fordern, zunächst mal erfüllt.(...)
Wenn Du oder auch einige andere hier der Meinung sind, es sei Job der Polizei, der Staatsanwaltschaft und der Richter - erwiesenermaßen rechtswidrig- Räume zu durchsuchen, dann dürft ihr das sein und gerne den Herren noch Gebäck und Kaffee anbieten. Bei mir gibt es halt einfach richtig Ärger und der wird vorher angekündigt, weil meine Auffassung halt die ist, rechtswidriges Vorgehen gehört halt genau NICHT zu deren Job.
(Welche Maßnahmen der StPO im OWi-Verfahren nicht gestattet sind, steht übrigens ausdrücklich im § 46 OwiG. Nur mal so zur Information.)
Das es richtig Ärger gibt, kann ich mir schon vorstellen. Stellt sich nur die Frage für wen....
Dann tu das, aber bitte sachlich. Sobald nämlich sachliche Arguemte auf den Tisch kommen, ziehst Du Dich dezent auf allgemeines Geplänkel zurück und kommst mit dem BVerfG.Aber das mag jeder halten wie er mag. Ich bescheinige Euch auch gerne Halbwissen und laienehaftes Verständnis, habe ich keine Probleme mit, dürft ihr ja auch.
Erkläre doch nochmal Deine "Straftat ungleich Owi"-Theorie anhand des 102 StPO und gehe dabei auf meine oben genannten Gegenargumente ein. Es wird nicht funktionieren....
Tut mir Leid, das jetzt so sagen zu müssen, aber Du hast einfach keine Ahnung.
Und das ist - meist für einen selbst - immer dann gefährlich, wenn man das nicht erkennt und stattdessen den Hafen in der Meinung aufreißt, man habe mehr Ahnung als sein gegenüber, zumal man ja einen Richter, zwei Anwälte und fünf Schutzleute kennt, die der gleichen Meinung sind (jetzt nicht hier im Forum, aber im "Ernstfall").
Das bewegt sich dann auf dem Niveau "Herr Wachtmeister, solange sie keine Mütze aufhaben, dürfen sie mir gar nichts sagen!"
Soweit ich das sehe, bist Du einer derjenigen, die bislang überhaupt keine Fakten auf den Tisch gelegt haben.@all
Mir tritt niemand zu nahe der eine eigene Meinung hat und mir widerspricht.
Soweit ich den Threat hier gelesen habe, hat ausser mir keiner Fakten auf den Tisch gelegt. Ein Urteil des BVerfG das Hausdurchsuchungen bei OWis okay sind, meinetwegen auch eine Entscheidung des Strafsenat des BGHs dazu.
Schon alleine der Wunsch nach einer Entscheidung des BVerfG, das "Hausdurchsuchen bei OWis okay sind" zeigt, daß Du unser Rechtssystem nur bedingt verstanden hast.
Meine Ausführungen bzgl. "Gefahr im Verzug" waren mehr allgemeiner Natur (im hier diskutierten Fall lag ja ohnehin eine richterliche Anordnung vor), wobei das auch im Owi-Bereich durchaus denkbar ist.Wie sollte aber je Gefahr in Verzug sein bei einem "Ticket"? Das geht schlicht nicht! Den Wisch unterschreibt auch kein Richter, egal in welchem Bundesland.
Deswegen gehe ich davon aus dass Fälle die ähnlich erzählt werden nie so stimmen wie geschildert. Reine Panikmache, sonst nichts.
Beispiel: Ordnungswidrigkeit durch einen Verkehrsteilnehmer, der fährt bis nach Hause, die Polizei hinterher. Leider schaffen sie es nicht mehr, ihn vor der Haustüre abzufangen, er geht ins Haus und macht die Türe hinter sich zu.
Unter Garantie wird der Schutzmann ihm - unter Annahme von Gefahr im Verzug - ins Haus folgen....
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