Halterhaftung bei Motorradfahrern

Diskutiere Halterhaftung bei Motorradfahrern im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; :girlfight: Haaa haha ich könnt mich rollen. wie Ihr Euch wieder anpi..t. Da gibts Vollpfosten, die absichtlich völlig assig durch die Gegend...
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Matjes

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:girlfight:
Haaa haha ich könnt mich rollen.
wie Ihr Euch wieder anpi..t.

Da gibts Vollpfosten, die absichtlich völlig assig durch die Gegend brettern und auf nichts und niemanden Rücksicht nehmen, bis sie selbst als tausend Teile Puzzle enden , platt sind, oder sonst wie aus dem Verkehr gezogen werden.

Bis dahin sind die aber breit grinsend stolz drauf, allen und jedem davongefahren zu sein. Diese Helden !
Die lachen sich kaputt über schwache rechtliche Regelungen , die sie immer und immer wieder, ohne jedes Risiko ausnutzen.

Die können auch Motorradfahrer und deren Kinder über den Haufen fahren, abhauen und dann ?
Schulterzuckend Hände wedeln und einfach "ich weiß nix " sagen und fertig. ???

Ist nicht Euer Ernst !

Logo - hier reissen natürlich immer die Selben die Backen auf und krähen "Freiheit für mich, ich bin immer der Schnellste" und wollen oder können aber die Freiheit Anderer auf Unversehrtheit nicht anerkennen.

Spätestens, wenn "man" selbst vom ganz Nahem, Zeuge oder gar Opfer dieser "Freiheits duseligen Bretterei" werden durfte und man das Blut riechen durfte, kommt selbst der einfältigste normal Sterbliche auf andere Gedanken.

Die letzten schweren tödlichen Unfälle von "schwachen Verkehrsteilnehmern" Fußgängern und Radfahrenvor wenigen Wochen, sind mir noch gut in Erinnerung.
Ursache - zu schnell, zu wenig gesehen, nur ein bisschen falsch verhalten - Ergebnis ... hier in Lippe 3 Tote in nur drei Wochen. Die waren so gruselig zugerichtet - Ihr habt ganz offensichtlich keine Ahnung...

Dabei ist es doch grundsätzlich egal in welchem Fahrzeug sich der Raser davon macht, wenn er nicht erkannt wurde. Die bestehenden schwachen Regelungen sind ungerecht, weil die legal vermummten Motorradfahrer eben nicht identifizierbar sind.

Also, klar ist in jeder Gesellschaft gibt´s Regeln, die das Zusammenleben sicherstellen sollen. Wer diese Regeln nicht einhält, begeht Rechtsbrüche, die zu ahnden sind. Begeht er diese Rechtsbrüche vorsätzlich ... richtig - wird´s teuerer !


Wie sollen aber die Übeltäter erwischt werden ? Mehr Polizisten ! Find ich gut !
Wird aber teuer und vermutlich kaum was bringen.

Wer will denn ernsthaft einen wahnsinnigen (geistigen) "Tiefflieger" wirklich verfolgen und stellen ?
Das ist gefahrlos, so gut wie nie möglich.

Weder mit Straßensperren schon gar nicht durch Verfolgen.

Besonders unfein ist doch, die bisher schlechte Regelung bei Unfällen mit Fahrerflucht.
Das da jemand mit dem Spruch: "ich weiß nix", durchkommt, kann niemand ernstlich gut heißen.

Klar ist , das es da grundsätzliche Probleme gibt,
Das da zT. echt irre Leute unterwegs sind, die sich immer wieder durch schwache und schlechte Regelungen herauswinden.

Welche Vorschläge hättet Ihr denn, für eine bessere Regelung, die für mehr Gerechtigkeit und Gleichheit sorgt ?

Vermummung für alle Verkehrsteilnehmer scheidet aber aus !

Jetzt bin ich amal gespannt :augenbrauen:

und wech...

PS: Larsi - sei froh, dass nicht alle hier mit Dir Fahren wollen ...:grin:
 
Larsi

Larsi

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...
PS: Larsi - sei froh, dass nicht alle hier mit Dir Fahren wollen ...:grin:
bin ich auch ...

deinen bogen von halterhaftung beim blitzen zum unfall mit todesfolge und fahrerflucht finde ich allerdings ziemlich überspannt.
 
timberwolf

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Haaa haha ich könnt mich rollen.
wie Ihr Euch wieder anpi..t.

Da gibts Vollpfosten, die absichtlich völlig assig durch die Gegend brettern und auf nichts und niemanden Rücksicht nehmen, bis sie selbst als tausend Teile Puzzle enden , platt sind, oder sonst wie aus dem Verkehr gezogen werden.

Bis dahin sind die aber breit grinsend stolz drauf, allen und jedem davongefahren zu sein. Diese Helden !
Die lachen sich kaputt über schwache rechtliche Regelungen , die sie immer und immer wieder, ohne jedes Risiko ausnutzen.

Die können auch Motorradfahrer und deren Kinder über den Haufen fahren, abhauen und dann ?
Schulterzuckend Hände wedeln und einfach "ich weiß nix " sagen und fertig. ???

Ist nicht Euer Ernst !

Logo - hier reissen natürlich immer die Selben die Backen auf und krähen "Freiheit für mich, ich bin immer der Schnellste" und wollen oder können aber die Freiheit Anderer auf Unversehrtheit nicht anerkennen.

Spätestens, wenn "man" selbst vom ganz Nahem, Zeuge oder gar Opfer dieser "Freiheits duseligen Bretterei" werden durfte und man das Blut riechen durfte, kommt selbst der einfältigste normal Sterbliche auf andere Gedanken.

Die letzten schweren tödlichen Unfälle von "schwachen Verkehrsteilnehmern" Fußgängern und Radfahrenvor wenigen Wochen, sind mir noch gut in Erinnerung.
Ursache - zu schnell, zu wenig gesehen, nur ein bisschen falsch verhalten - Ergebnis ... hier in Lippe 3 Tote in nur drei Wochen. Die waren so gruselig zugerichtet - Ihr habt ganz offensichtlich keine Ahnung...

Dabei ist es doch grundsätzlich egal in welchem Fahrzeug sich der Raser davon macht, wenn er nicht erkannt wurde. Die bestehenden schwachen Regelungen sind ungerecht, weil die legal vermummten Motorradfahrer eben nicht identifizierbar sind.

Also, klar ist in jeder Gesellschaft gibt´s Regeln, die das Zusammenleben sicherstellen sollen. Wer diese Regeln nicht einhält, begeht Rechtsbrüche, die zu ahnden sind. Begeht er diese Rechtsbrüche vorsätzlich ... richtig - wird´s teuerer !


Wie sollen aber die Übeltäter erwischt werden ? Mehr Polizisten ! Find ich gut !
Wird aber teuer und vermutlich kaum was bringen.

Wer will denn ernsthaft einen wahnsinnigen (geistigen) "Tiefflieger" wirklich verfolgen und stellen ?
Das ist gefahrlos, so gut wie nie möglich.

Weder mit Straßensperren schon gar nicht durch Verfolgen.

Besonders unfein ist doch, die bisher schlechte Regelung bei Unfällen mit Fahrerflucht.
Das da jemand mit dem Spruch: "ich weiß nix", durchkommt, kann niemand ernstlich gut heißen.

Klar ist , das es da grundsätzliche Probleme gibt,
Das da zT. echt irre Leute unterwegs sind, die sich immer wieder durch schwache und schlechte Regelungen herauswinden.

Welche Vorschläge hättet Ihr denn, für eine bessere Regelung, die für mehr Gerechtigkeit und Gleichheit sorgt ?

Vermummung für alle Verkehrsteilnehmer scheidet aber aus !

Jetzt bin ich amal gespannt :augenbrauen:

und wech...

PS: Larsi - sei froh, dass nicht alle hier mit Dir Fahren wollen ...:grin:
Was hast du denn geraucht?
Du kannst sicher das Verhältnis Unfallflucht mit Pkw und mit Motorrad nennen. Hier wird von Dir alles pauschal über einen Kamm geschert ohne diese Behauptungen zu belegen.
 
G

Gast 7673

Gast
Um Matjes mal etwas differenzierter zu antworten :

In D gilt die sogenannte Unschuldsvermutung. D.H. man ist unschuldig bis zum Beweise des Gegenteils.
Wenn also der Staatsanwalt Dir Schuld vorwirft, musst Du Dich nicht ent-schuldigen, sondern der Sta muss DIr beweisen dass Du etwas getan hast.
Würde dies nicht gelten, dann würden Menschen in den Knast wandern obwohl sie nur von einem Denunzianten fälschlich beschuldigt werden z.B.
Halterhaftung bedeutet im wirklich kleinen Rahmen der Owi (für die ist kein Staatsanwalt zuständig) dass Du z.B. bei nem Parkverstoß in D zahlst obwohl Du vielleicht das Kfz gar nicht dort selber geparkt hast. Da gilt die Halterhaftung.
Wenn nun andere Tatbestände auch der Halterhaftung unterliegen würden, dann würde jeder Verstoß der mit einem Kfz begangen wird automatisch dem Halter zugeordnet. Wenn die Behörde dem Halter nicht glaubt, dass ein anderer, benannter Mensch gefahren ist (weil der es zB abstreitet..) , dann haftet der Halter dennoch, weil er evtl seine Unschuld nicht beweisen kann.
Losgelöst von der Frage der Gleichbehandlung mit Pkw Haltern, ist das doch wohl (zumindest meinem Rechtsverständnis nach) unerträglich.

Und wenn Du auf unerlaubtes Entfernen vom Unfallort abhebst und da meinst es müsse die Halterhaftung geben (hab ich so verstanden..) dann muss ich wirklich an Deiner Argumentationsfähigkeit zweifeln.

Auch Straftaten müssen immer noch dem Beschuldigten nachgewiesen werden. Dass dies bisweilen zu moralisch unerträglichen Ergebnissen führt ist der Nachteil von prozessualen Grundrechten, auf die ich allerdings nicht verzichten möchte. Auch zum Wohle der Ergebnissteigerung der Strafverfolgungsbehörden nicht.
Ein Rückfall in die Zeit vor dem habeas corpus act wäre die Folge. (Starker Tobak, ist mir klar, aber ich möchte nur etwas verdeutlichen..)
 
QVIENNA

QVIENNA

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das nenn ich mal kein argument...
seien wir uns doch ehrlich, ihr wißt alle ganz genau das die aktuelle regelung motorradfahrern massiv entgegenkommt und versucht das hier mit fadenscheinigen ausreden zu verteidigen.

du willst nicht selbst die verantwortung übernehmen willst aber auch nicht sagen wer gefahren ist ... das zeigt doch wie lächerlich die argumentation ist.
die haben alle keine einer in der hose. wenn ich zu schnell war, muss ich zahlen, aus basta. argumentieren hier herum wie waschweiber. einfach lächerlich diese herbeigekünstelte argumentation.
 
IamI

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Ser's,

und warum macht ihr es nicht einfach so, wie es bei uns (in A) eigentlich sehr gut funktioniert.

Sofern es sich um eine nicht so arge Angelegenheit handelt (also noch ohne Fahrverbot und Punkte ausgeht), bekommt der Fahrzeughalter eine (bei uns so genannte) "Anonymverfügung".
Diese ist preislich meist noch enigermaßen "günstig" (obwohl die Tarife in letzter Zeit gestiegen sind)

Jetzt hat der Halter zwei Möglichkeiten:

- zahlen und die Angelegenheit ist erledigt. (Falls man weiß wer gefahren ist, zB der Sohn oder die Frau oder der Freund oder .... kann man das Geld ja im kurzen Weg wieder hereinholen)

- ist der Halter der Meinung, das war so nicht, er war's nicht, irgendjemand hat das Mopped/Auto unbefugt in Betrieb genommen oder sonst irgend etwas, dann zahlt er einfach nicht - basta. Die Behörde wird jetzt alle notwendigen Schritte einleiten, um den Fahrer herauszufinden, ganz im Rahmen der Gesetze - bei uns gibt's dazu die sogenannte "Lenkerauskunft", da gelten dann halt alle Regeln des jeweiligen Landes

Das ist doch nicht kompliziert, oder??

Jeder hat alle Rechte (zB Auskunftsverweigerungsrecht oder wie das heißt, muss sich nicht selber beschuldigen oder ein Familienmitglied oder was auch immer) und trotzdem können alle entsprechend "gebusst" werden, bei denen das nötig (und machbar) ist.

Und die, die was anstellen und dann war's wieder keiner, die gehen mir persönlich sowie so am S.a.c.k..
(Da ist mir der Herr U.H. ein nettes Beispiel - zuerst was anstellen, dann reparieren versucht und nach Misserfolg die Strafe angenommen und nicht blöd rumgeeiert - Respekt dafür (nicht für die Steuerhinterziehung)).

Ich mag auch keine Strafe zahlen, aber wenn ich zu schnell war - dann zahl' ich eben, und wenn's zu viel war, muss halt der Führerscheineinmal Urlaub machen - es gibt schlimmeres. (Man kann ja präventiv hin und wieder ein Auge auf den Tacho werfen ;-)

liebe Grüße

Wolfgang
 
libertine

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mich würd ja die meinung von der ganzen gegner der halterhaftung hier interessieren wenn jemand der sich eines eurer fahrzeuge ausborgt(was ja wenn man den posts so glauben schenken darf sehr oft passieren muß) damit jemanden übern haufen fährt...wißt ihr dann auch nicht wer das war ? und muß man sich dann denunziant und blockwart schimpfen lassen wenn man den namen des fahrers der polizei mitteilt ?

jetzt wart ich drauf bis jemand der bogen zur EMRK spannt ... *kopfschüttel*
 
Zörnie

Zörnie

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mich würd ja die meinung von der ganzen gegner der halterhaftung hier interessieren wenn jemand der sich eines eurer fahrzeuge ausborgt(was ja wenn man den posts so glauben schenken darf sehr oft passieren muß) damit jemanden übern haufen fährt...wißt ihr dann auch nicht wer das war ? und muß man sich dann denunziant und blockwart schimpfen lassen wenn man den namen des fahrers der polizei mitteilt ?

jetzt wart ich drauf bis jemand der bogen zur EMRK spannt ... *kopfschüttel*
Im Eröffnungsbeitrag ging es aber um Geschwindigkeitsübertretungen und dafür verpetzte ich niemanden an die Behörden. Dem Fahrer den Kopf waschen und ihn fragen, ob er noch alle Tassen im Schrank hat, sich mit meinem Fahrzeug blitzen zu lassen, mache ich selbst.
Und VU, VU-Flucht, KV o.ä. sind ganz andere Dinge und da halte ich es wie Di@k.

Grüße
Steffen

@IamI: Auf die Art und Weise versuchen es die Behörden ja hier auch. Und wenn man dann nach Beweisen fragt, wird das Verfahren eingestellt.
 
IamI

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Ser's,

jetzt lasst bitt ealle die Kirche im Dorf!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Es geht um Ordnungswidrigkeiten!!!!!!!!!!!!!!!!!

Bei Offizialdelikten gibt es - so bin ich mir ziemlich sicher - in der gesamten EU keine Halterhaftung (und bei uns auch keine Anonymverfügung)
Bei Unfällen mit Körperverletzung, Tod, Fahrerflucht, .................. findet die Polizei als Ermittlungsbehörde schon den Übeltäter, da brauchst als Halter gar nicht mauern.
Da nutzt auch keine scheinheilige Rückfrage, was denn genau sein? Und eingestellt wird schon gar nichts.

Wir rden von Geschwindigkeitsübertretungen, vielleicht im Bereich von Fahrverbot und Punkten und so - da ist auch dei Behörde weniger streng, denn auch dort sitzen Leute, die im Allgemeinen ein wenig mitdenken und den Aufwand abwägen (da gibt's natürlich auch andere, aber die sind ja hoffentlich die Ausnahme).

Und eigentlich ist die erzieherische Wirkung bei den meisten schon gegeben, denn wenn die Anfrage kommt denken sich doch die meisten "Upps - da muss ich das nächste Mal ein bisserl besser aufpassen" - und darum gehts ja dabei eigentlich (nicht nur ums Strafen - auch wenn's da sicher Ausnahmen gibt, in D mehr als in A).

Liebe Grüße vom - ob der Ausmaße der persönlich werdenden Diskussion (Hin. und Herhauerei) - veblüfften

Wolfgang
 
AlpenoStrand

AlpenoStrand

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Ich hätte ja eigentlich nichts dagegen wenn bei uns die Halterhaftung aufgelassen würde. Da könnte ich meine Mopeds auch plötzlich sehr oft verleihen.

Euch geht's wirklich gut.
 
N

Nordlicht

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Halterhaftung hin oder her. Mich erstaunt die Verwendung des Begriffes"Hinhängen". Und ihr tut mir sehr leid, wenn eure Verwandten oder Bekannten so drauf sind.
Ich selbst kann mich glücklich schätzen, in meinem Bekanntenkreis nur Ehrenmänner und -frauen zu haben. KEINE dieser Personen würde es zulassen, dass ich Probleme bekomme wegen etwas, was sie gemacht haben. Genauso wie es mir nicht in den sinn käme, eigene Schuld auf Freunde abzuwälzen!
Aber sehr gut zu wissen, wie ihr über dieses Thema denkt...

Wie gesagt, das Für und wider von Halterhaftung ist sicherlich komplexer als das, was hier geschrieben wird. Meine Kompetenz reicht da nicht für ein qualifiziertes urteil, ich weiss nicht, wie in den Ländern mit Halterhaftung die angesprochenen Probleme gehandhabt werden.
 
D

der niederrheiner

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Abgesehen davon das ich meine Mopeds nur an einzwei Freunde auf gemeinsamer Tour verleihe. Wie soll denn das Moped ausschauen, wenn damit einer über den Haufen gefahren wurde? Unauffällig in die Garage stellen is' ja wohl nicht?!? Der Freund würde mit Sicherheit die Verantwortung übernehmen. Davon ab. Meine Freunde machen keine Unfallflucht. . .
 
maxquer

maxquer

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Ich sehe das Ganze (Erwischt werden beim zu schnell fahren) als Spiel. Haben sie mich erwischt und ich komme nicht drum rum, muss ich halt schmücken. Such is live!!! Wenn nicht, dann nicht! Und den ganzen Typen hier, die erzählen: "Sei ein Mann und stehe dazu" unterstelle ich absolut das gleiche Verhalten!!!
Wobei ich ganz klar sagen muss, zu schnell fahren in Städten und unter Gefährdung anderer, ist ein absolutes "No go".

Gruß,
maxquer
 
apfelrudi

apfelrudi

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mal hier, mal dort
ich kann mich jetzt nur meinen österreichischen Vorschreibern anschliessen....

Anscheinend ist das österreichische Halterhaftungssystem noch immer nicht bei allen angekommen...

Die Halterhaftung greift NUR bei Kleinigkeiten! Alles was Führerschein- oder Punkterelevant (bei uns heißt das Vormerksystem) ist, ist davon NICHT betroffen. (Sprich: Parkvergehen, Speeding im normalen Rahmen etc. fallen unter die Halterhaftung, die bösen Delikte führen zu einer "Lenkererhebung", dann muss/soll man bekanntgeben, wer gefahren ist)
Die Behörde reduziert mit der "Anonymverfügung" nur ihren Verwaltungsaufwand, bei jeder Kleinigkeit den Fahrer ausforschen zu müssen und hält sich an den Zulassungsinhaber. Dem steht es freilich frei, das Ding zu zahlen oder auch nicht. Danach sind alle klassischen Instanzen so wie überall auch zu finden.

(ich erinnere mich an den S4 mit 275kmh auf der A2 in der Nähe von Graz, da kam auch nichts raus...)

Und wer es jetzt noch immer nicht versteht (oder verstehen will), dem kann ich auch nicht helfen.
Ich verteile aber gerne GS-Forum-Anonymverfügungen an die, die es brauchen ;)
 
M

Matjes

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moin, na also,
find ich gut, das einige durchaus sachlich argumentieren können.

Ich bin mir auch lange nicht sicher welche rechtlich einwandfreie Methode da sinnvoll ist.
Die Politiker scheinen da ja auch etwas schief zu liegen - sollten mal jemanden fragen der sich damit auskennt.

Unschuldsvermutung ist fein. Kann ich durchaus nachvollziehen.

Fakt ist, dass damit offensichtlich Schindluder getrieben wird und sich einige Schlitzohren feixend über Verkehrsregeln hinwegsetzen.
Diese Regeln z.B. Geschwindigkeitsbegrenzungen sind in der Regel zum Schutz aller eingerichtet.
Die sollen i.D.R. Unfälle vermeiden und sind nicht völlig sinnlos.

Wenn dann immer wieder einige Klugschisser glauben, sie könnten sich selbst aussuchen welche Regeln sie befolgen und welche nicht und diese erwischt werden - um so besser. Da hab ich kein Mitleid.

Und von wegen Freund und Familie anscheißen... Keiner aus meinem Umfeld würde mir Punkte oder eine Geldstrafe andrehen, wenn er/sie selbst dafür verantwortlich sind.
Ich verdiene mit dem Führerschein meine/unsere Kohle. Da ist nix mit Punktetolleranz!

Meine Kinder haben einige Male mit unseren Autos die Starenkästen der Umgebung getestet. Das ist doch wohl Ehrensache wer bezahlt.
Ich auf jeden Fall nicht !:nein:
Das müssen die selber regeln. Hat auch was mit Eigenverantwortung und erwachsen werden zu tun.

Meine Punkte könnte ich schließlich selbst verdienen. Und wenn ich Mist mach dann muss ich das auch selber verantworten und such keine affige-Memmen-Ausrede : " Ich war das nicht" :nixweiss::nixweiss:

Tschöö
 
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G

Gast 7673

Gast
ich kann mich jetzt nur meinen österreichischen Vorschreibern anschliessen....

Anscheinend ist das österreichische Halterhaftungssystem noch immer nicht bei allen angekommen...

Die Halterhaftung greift NUR bei Kleinigkeiten! Alles was Führerschein- oder Punkterelevant (bei uns heißt das Vormerksystem) ist, ist davon NICHT betroffen. (Sprich: Parkvergehen, Speeding im normalen Rahmen etc. fallen unter die Halterhaftung, die bösen Delikte führen zu einer "Lenkererhebung", dann muss/soll man bekanntgeben, wer gefahren ist)
Die Behörde reduziert mit der "Anonymverfügung" nur ihren Verwaltungsaufwand, bei jeder Kleinigkeit den Fahrer ausforschen zu müssen und hält sich an den Zulassungsinhaber. Dem steht es freilich frei, das Ding zu zahlen oder auch nicht. Danach sind alle klassischen Instanzen so wie überall auch zu finden.

(ich erinnere mich an den S4 mit 275kmh auf der A2 in der Nähe von Graz, da kam auch nichts raus...)

Und wer es jetzt noch immer nicht versteht (oder verstehen will), dem kann ich auch nicht helfen.
Ich verteile aber gerne GS-Forum-Anonymverfügungen an die, die es brauchen ;)
Scho kloah...
Aber es ging nich um A oder das Rechtssystem da
Deshalb verstehe ich auch die Empfindlicheit einiger Menschen hier nicht!

in D haben wir das nur bei Park- und Halteverstößen und da kann ich gut mit leben.

Bin ja auch liberal erzogen und eingestellt
 
N

Nordlicht

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05.10.2007
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Tja, Maxquer. Dann musst du das unterstellen. Ich erlaube mir dennoch den Luxus einer eigenen Meinung. Ich fahre oft zu schnell. Aber bisher hatte ich es noch nie nötig, mich aus meiner Verantwortung zu stehlen. Das ist nicht mein Fall.
Aber das nur nebenbei.
 
G

Gast 7673

Gast
Tja, Maxquer. Dann musst du das unterstellen. Ich erlaube mir dennoch den Luxus einer eigenen Meinung. Ich fahre oft zu schnell. Aber bisher hatte ich es noch nie nötig, mich aus meiner Verantwortung zu stehlen. Das ist nicht mein Fall.
Aber das nur nebenbei.
Beispiel ( ohne konkreten Bezug) :

Du hattest einen Termin irgendwo und der beschäftigt Dich gedanklich noch sehr... Du fährst auf der BAB mit Tempomat auf 160 ( ok die Anti- Raser Fraktion kann jetzt aufhören zu lesen und sich der Kommentare enthalten).

Weil Du den Geschwindigkeitstrichter ( allmähliche Reduzierung der Geschwindigkeit) nicht mitbekommst wegen einiger Blödmänner die die Spur wechseln ohne zu gucken etc etc bist du dann in nem 120 er Bereich und am Anfang davon ( in der erlaubten Entfernung) ist ein stationärer Blitzer.
ZUSCH. Und es gibt ein Foto von Dir auf dem Du nicht wirklich gut zu sehen bist ( Ja solche Fotos gibt es !!)

Du verdienst Dein Geld mit Mobilität.

Zahlst Du und gehst zu Fuß , wissend dass es möglicherweise einen Way Out gibt der Deine Existenz nicht gefährdet oder wenigstens viel Geld kostet ?
Würdest Du es gut finden wenn dann Dein Konto belastet wird, wenn es z.B. NDeine Frau war? Würdest Du Deine Frau hinhängen?
Bei Halterhaftung müsstest Du das. Wenn DU aus der Nummer raus wolltest.

Halterhaftung ( und btt -- Nur für Kradistii) ist inakzeptabel soweit es Ordnungswidrigkeiten ( für unsere Nichtverstehnwoller) betrifft. UND DAS ist auch in A ( modifiziert) so !
 
Thema:

Halterhaftung bei Motorradfahrern

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