Hallo,
eigentlich wollte ich das Thema ja abhaken, aber auf den Post #255 von peter-k möchte ich doch noch antworten.
>>peter-k:
>>FRAGE: HAG Undicht + Sturz unter zweifelhaften Umständen, Z.B. nach jahrelang nicht durchgeführte
>>Inspektionen ... mal im Ernst: Wie viele kennt Ihr, die dann noch Knete von BMW gesehen haben? Hier
>>humpelt und rumpelt es.
Da es sich hier um ein Unfallereignis handelt ist das Thema Produktsicherheit berührt. Gemäß GPSG stellt sich dann erstmal die Frage, ob der gefährliche Mangel vom Hersteller verursacht wurde. BMW hat zugestanden, daß die Ursache nicht eindeutig bestimmbar ist und zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen wurde mir der Vergleich angeboten. Zum Vergleich: wenn sich jemand bei einem Fensterheber einen Finger einklemmt, dann wird geprüft ob das Steuergerät defekt ist etc. Bei Bedarf getauscht. Wenn sich allerdings ein Kind den Kopf einklemmt und ins Krankenhaus muß, dann steht der Staatsanwalt vor der Tür. Und das ist erstmal unabhängig davon ob das Wartungsbüchlein regelmäßig abgestempelt wurde.
>>peter-k:
>>Von einem Montageverbot zu sprechen ist jedoch eine Verbiegung der Tatsachen ... und zwar präzise der
>>Art, wie altgediente Mitglieder sie hier von seligen ABS-Kriegszeiten her sehr gut kennen werden. Ich
>>denke derartige Formulierungen gebraucht man in Texten, wenn man auf das Halbwissen des Publikums
>>setzt.
Frag mal einfach bei Deinem Händler nach: er darf Dir die alten Teile nicht mehr verkaufen selbst nicht im Reparaturfall. Inzwischen sind die alten Teile ja endgültig vom Markt verschwunden. Wenn Du Dich auf den KBA-Rückruftext zu Referenznummer 2073 beziehst: da steht nur die Zusammenfassung. Was im Detail an Maßnahmen vereinbart wurde steht da nicht. Auch beim untenstehenden Rückruf zum Thema I-ABS und BKV steht nicht drin, welche Maßnahmen der Hersteller vorzunehmen hat. Bei diesen Texten geht es nur um eine zusammenfassende Problembeschreibung. Über die Maßnahmen werden im Regelfall nur die Betroffenen unterrichtet.
>>peter-k:
>>Denn das selbe gilt für die Bemerkung bezüglich dem vermeintlichen "Rückruf wg. I-ABS". Es gab
>>verspannt eingebauten Bremsleitungen die zu Bremsflüssigkeitslecks führten. Das hat soviel mit dem
>>Thema ABS, Integral-ABS oder BMW-ABS zu tun wie das Vorhandensein der Bremsklötze mit undichten
>>Bremsleitungen.
Nachfolgend die Infos zu dem genannten Rückruf => kann in der Rückruf-Datenbank (
http://www.kba.de/cln_016/nn_125004...ufe/Rueckrufe/rueckrufe__node.html?__nnn=true) nachgesehen werden. Bei diesem Rückruf geht es darum, daß der BKV ausfallen kann und dann die Restbremswirkung nicht ausreicht. Da mußte von BMW nachgebessert werden.
KBA-Referenznummer: 0964
Hersteller/Marke: BMW MOTORRAD
Verkaufsbezeichnung: R850R, R850RT, R1100S, R1150GS, R1150R, R1150RS, R1150RT, R1200C, R1200CL, R1200GS, R1200RT, R1200ST
Betroffene Baugruppe: Bremsanlage
Baujahr von: 2000
Baujahr bis: 2005
Veröffentlichungsdatum: 01.01.2008
Hotline: keine
Beschreibung: Bei wiederholten Bremsungen im ABS-Regelbereich während des Fahrsicherheitstrainings kann es zum Ausfall der ABS-Regelfunktion kommen. Diese Fehlfunktion ist ausschließlich bei extrem schneller und harter Bremshebelbetätigung in Verbindung mit nachlassender Bordnetzspannung möglich.
>>peter-k:
>>Weiter: Diese Aussagen kommen von jemanden, der von sich selber sagt er sei vom Fach, ja er arbeite
>>in diesem Bereich und wisse über Rückrufe genau Bescheid. Er bescheinigt sich selber ein Fachmann zu
>>sein. Oder anders gesagt, ein Leser der so ein bischen aus der Vergangenheit über die genannten
>>Themen Bescheid weiß soll denken da rede ein Experte und damit seien die Aussagen wahr.
Ja, tatsächlich. Ich bin vom Fach. Kannste glauben oder nicht. Ich werde es Dir nicht beweisen können ohne meine Privatsphäre aufzugeben. Und dazu habe ich überhaupt keine Lust, so wie die Diskussion hier läuft.
>>peter-k:
>>3 Punkte sollen eine Argumentationskette bilden die beweisen soll, dass BMW eine lange Geschichte von
>>Fehlkonstruktionen aufweist:
>>1. HAG Undichtigkeit unter zweifelhaften Umständen, etwa jahrelang nicht durchgeführte Inspektionen,
>>trotzdem bezahlt von BMW... ?
>>2. Handprotektorenverbot - stimmt nicht
>>3. I-ABS Rückruf - stimmt nicht
Zu Deinen 3 Punkten:
1. bei einem Produktsicherheitsfall reagieren Hersteller zwangsläufig anders als wenn jemand in die Werkstatt fährt und sagt "mein HAG ist kaputt". Sonst hat ein Hersteller recht schnell Probleme mit dem KBA oder Staatsanwalt (siehe z.B. obige Rückrufe).
2. die Handprotektoren dürfen nicht mehr verbaut werden. Frag' einfach Deinen Händler. Das Teil gibt es nicht mehr und schon bevor es aus war durfte es nicht mehr an der 1200 GS sondern nur noch an der Adventure verbaut werden (weil für die Adv die KBA-Auflage nicht galt).
3. siehe oben Rückruf 0964
Das war's jetzt endgültig von mir. Hier ist mir zuviel Halbwissen unterwegs. Wenn man z.B. das GPSG nicht kennt kommt man natürlich schnell zu den getroffenen Annahmen. Oder wenn man glaubt daß die vom KBA veröffentlichten Problembeschreibungen das Thema vollständig behandeln. Bis so eine Beschreibung vom KBA reingestellt wird sind doch schon dutzendweise Ordner entstanden. Diese Thematik ist um einiges komplexer als es hier gesehen wird.
Gruß,
Klaus