K
Krabbe
Themenstarter
Die Landesregierung Schleswig-Holstein will die Halterhaftung für Motorradfahrer vorantreiben. In SH werden Geschwindigkeitsverstöße von Motoradfahrern laut Landesregierung kaum geahndet. Der Grund: Wegen Personalnot bei der Landespolizei können kaum Anhaltekontrollen vorgenommen werden. Die seien aber notwendig, um eine gerichtsfeste Identifikation des Fahrers festzustellen.
Wegen der Helmpflicht sei eine Identifikation von Bikern, die „geblitzt“ werden, nicht möglich. Das Sanktionsrisiko bei Geschwindigkeitsverstößen von Motoradfahrern liege deshalb nahezu bei Null. Das führe dazu, dass viele Biker Geschwindigkeitsregeln wenig oder gar nicht beachten, begründet die Landesregierung ihren Vorstoß (so Lübecker Nachrichten am 16.03.2014).
Mit einer Halterhaftung für Motorradfahrer wäre der Grundsatz gebrochen, dass nur der "erwischte" Fahrer im fließenden Verkehr einer Sanktion zugeführt werden kann, eine Gleichbehandlung mit PKW-Fahrern wäre nicht gegeben.
Meine Meinung: Man sollte die Rechtsauffassung der Landesregierung akzeptieren. Wer sich verkehrsgerecht verhält hat nichts zu befürchten.
Wie seht Ihr das?
Beste Grüße
Krabbe
Wegen der Helmpflicht sei eine Identifikation von Bikern, die „geblitzt“ werden, nicht möglich. Das Sanktionsrisiko bei Geschwindigkeitsverstößen von Motoradfahrern liege deshalb nahezu bei Null. Das führe dazu, dass viele Biker Geschwindigkeitsregeln wenig oder gar nicht beachten, begründet die Landesregierung ihren Vorstoß (so Lübecker Nachrichten am 16.03.2014).
Mit einer Halterhaftung für Motorradfahrer wäre der Grundsatz gebrochen, dass nur der "erwischte" Fahrer im fließenden Verkehr einer Sanktion zugeführt werden kann, eine Gleichbehandlung mit PKW-Fahrern wäre nicht gegeben.
Meine Meinung: Man sollte die Rechtsauffassung der Landesregierung akzeptieren. Wer sich verkehrsgerecht verhält hat nichts zu befürchten.
Wie seht Ihr das?
Beste Grüße
Krabbe