Life stinks (Teil6)

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AmperTiger

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TEIL 1 Life stinks....
TEIL 2 Kunde am Telefon oder Life stinks (Teil 2)
TEIL 3 Kranke Kassen oder Life stinks (Teil 3)
TEIL 4 Life stinks Teil 4
TEIL 5 Life stinks Nr. 5

in loser Folge berichte ich vom täglichen Wahnsinn der Menschen im Umgang miteinander. Besonders beliebt sind hier Großkonzerne und Behörden.
Diesmal habe ich mir für den Kampf gegen die Windmühlen wieder mal eine Behörde, nein genauer gesagt, zwei Behörden ausgesucht.

Meinereiner möchte ja irgendwann zu seiner Liebsten ziehen und deshalb ist dort auf ihrem Grundstück von mir eine Garage geplant. Ich habe einen recht großen Fuhrpark aus insg. mittlerweile 9 Fahrzeuge und dafür bin ich ständig auf der Suche nach Unterstellmöglichkeiten.
Meine Liebste hat aus dem Jahr 1996 noch einen Flurplan aus einem Deal mit dem damaligen Bürgermeister, in dem dieser generös ein Baufenster für eine Doppelgarage von 6x6m einzeichnete. Dies als Gegenleistung für einen Teil Grundstück, den sie bei der Ortskernsanierung kostenfrei abgeben durfte. Baufenster gegen 80qm Grund (=Genehmigung).

Bevor man also örtliche Handwerksbetriebe mit seinem unbedeutenden Anliegen belästigt, ruft man als alter Hase (ein wenig hab ich im Umgang mit Behörden in den letzten Jahrzehnten Federn lassen müssen) natürlich auf der Gemeinde an. Dort kurz sein Begehr geschildert, allerdings mit einer kleinen Änderung. Weil eine Doppelgarage mit nebeneinander liegenden Einstellplätzen zuviel Platz braucht und auch den Gartenteil des Grundstücks zu sehr verbaut, wird von mir eine Garage in der Größe 8m mal 3,5 m gewünscht.
Der zuständige junge Mann wird sich den Flurplan besorgen und uns dann zurückrufen.

Nach drei Tagen frage ich mich, wie weit denn der Weg ins Archiv ist, wo die Flurpläne einliegen. Vielleicht hat er sich ja verlaufen? Ein weiterer Anruf klärt auf: er hat den passenden Flurplan gefunden und wird sich auch gleich daran machen, diesen zu studieren (auswendig zu lernen?) und uns dann alsbald zurückrufen.
Okay, vor dem Wochenende hab ich auch nicht wirklich damit gerechnet. Der arme Mann muß sich sicher von der anstrengenden Woche erholen.
Am Montag drauf ist Nachmittag immer Publikumsverkehr. Da wollen wir das persönliche Gespräch suchen, geht schneller, wenn man am Plan was zeigen kann, als die Laberei am Telefon.
Dreimal dürft ihr nun raten, wann der junge Mann, seines Zeichens Sachbearbeiter für die Genehmigung von solchen kleinen Bauvorhaben, seinen Homeoffice-Nachmittag hat? Montag! Ich könnte jetzt schon :kotzen:

Okay dass er Dienstag und Mittwoch telefonisch nicht erreichbar ist, liegt wohl an seiner Arbeitsbelastung und wir wollen ja mal nicht so sein. Am Donnerstag erreichen wir ihn und wir gehen am Telefon den Flurplan durch. Sie haben ja schon ein Baufenster eingetragen ist seine, doch sehr erleichtert klingende, Antwort. JA schon, aber wir möchten keine Doppelgarage, weil die durch ihre Lage auch eine Befestigung eines nicht unerheblichen Gartenanteils bedeuten würde, was wir nicht wollen.
Moment sagt er, da hat jemand handschriftlich Anmerkungen zu ihrem Baufenster gemacht. Der alte Bürgermeister, mittlerweile verstorben. Dort steht "Ein Antrag auf Errichtung einer Doppelgarage ist im Regelfall zu genehmigen" Ich frohlocke, das ist genau das was ICH hören wollte. Der Sachbearbeiter teilt meine Ansicht nicht, so eine Formulierung hat er ja noch nie gehört. Ich frage zurück, was er denn denkt, dass diese Formulierung aussagt? Er stört sich nicht am Inhalt dieser Aussage, sondern die Formulierung ist ihm ein Dorn im Auge. Er bittet um Geduld, da muß er sich erst bei der übergeordneten Behörde, dem Landratsamt, rückversichern. Er meldet sich wieder.
Nur kurz gerate ich mit Doro in Streit, weil ich sie am nächsten Tag auffordere, dort auf dem LRA anzurufen.

Nachdem wir wieder ein Woche nichts von unserem Lieblingsgemeindesachbearbeiter gehört haben, rufen wir dort an. Ja er weiß schon noch, dass der Rückruf aussteht, er hat beim LRA noch niemanden erreicht, die hätte einen hohen Krankenstand und es geht niemand ans Telefon. Freudig erklärt er sich bereit es, auf meinen Vorschlag hin, mal mit einer Email zu versuchen.
Er gibt uns nur zu bedenken, dass es problematisch werden kann, weil wir die Garage ja jetzt größer haben wollen. hm, ich rechne ihm die 6x6m Garage = 36qm vor und dann mein Wunsch die in 8 x 3,5m zu bauen. das wäre dann 28qm.
Oh ja stimmt, das ist gut, weil unter 30qm ist die Garage genehmigungsfrei, werden wir informiert. Meinen Einwand, dass die Garage durch das Baufenster und die Einzeichnung desselben in den Flurplan bereits genehmigt ist, läßt er so nicht gelten. So einfach wäre das nicht. Das hatte ich mir allerdings schon gedacht.

Um die Arbeitsbelastung des armen Gemeindemitarbeiters nicht noch weiter in die Höhe zu treiben, entschließen wir uns zur persönlichen Kontaktaufnahme mit dem LRA. Dort erklärt man uns, dass die Sachbearbeiterin eine Teilzeitkraft wäre und die hätte jetzt frei und wäre erst am Donnerstag wieder da. Warum hockt auf einem LRA, das für einen sehr großen Landkreis (500KEinwohner und 850km²) nahe Stuttgart zuständig ist, nur eine Teilzeitkraft?

Als Donnerstag. Die Dame ist im Büro und sehr freundlich und hört sich unser Begehr an. Ja alles kein Problem, die Garage wäre nach unseren Wünschen ja qm-mäßig kleiner, als im Baufenster und wenn wir eine Höhe von 3m nicht überschreiten, ist das genehmigungsfrei.
Allerdings gibt sie zu Bedenken, darf die Fläche des langen Teils, den sich der Nachbar ansehen muß, nicht größer sein, als 25qm. Paßt, sag ich, die Fläche von 8m Länge und 3m Höhe ergibt nach Adam Riese 24qm.
Okay sagt sie, auf unserer Homepage gibt es einen Antrag, den müssen sie ausfüllen :verwirrt_2: Das wäre der Antrag, um uns von der Baugenehmigung befreien zu lassen. Hä? :fragezeichen:Den Rest macht dann die Gemeinde. Ich solle nur auf einer Kopie des Flurplanes die Lage der Garage einzeichnen und ein Foto von einer Garage beifügen, wie wir uns die Garage vorstellen würden. Ooookay.
Diesen Antrag auf Befreiung vom Bauantrag geben wir dann auf der Gemeinde ab, der dortige Bauausschuß berät sich dann über die genehmigungsfreie Garage. Aha.

Das war vor drei Wochen. Eine mehrmalige Nachfrage bei unserem Lieblingsgemeindesachbearbeiter ergab heute, dass der Bauausschuß noch garnicht getagt hätte, weil die nur sporadisch tagen und zuletzt hätten sie kurz vor Eingang unseres Antrages auf Befreiung von einer Baugenehmigung getagt. Sei halt blöd gelaufen.
Außerdem informiert er uns, dass er für die Baugenehmigung einer Garage garnicht zuständig ist, das macht..........das Landratsamt. Er hätte den Vorgang bereits dorthin abgegeben.

Gut, dass in dem Moment Doro am Telefon war :zorn:

Eine Nachfrage beim LRA ergab, dass die zuständige Sachbearbeiterin, eine Teilzeitkraft sei und heute nicht im Hause.......ja, wissen wir schon. Morgen dann. Aber sie könne ja mal schnell nachsehen. Nein, ein Vorgang aus der Gemeinde sei bei ihnen nicht eingegangen, aber wenn der da wäre, dann bräuchten wir sowieso einen Grundriß und eine Zeichnung von der Garage und die sollte bitteschön von einem Handwerksmeisterbetrieb angefertigt sein.

Solltet ihr in den nächsten Tagen von einem Amoklauf in der Nähe Stuttgarts hören, bewahrt mir bitte ein ehrendes Gedenken.
 
Larsi

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Biker-Gina

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Oh Markus, wanderst du vielleicht von Bayern weg? Hier wäre das a bisserl einfacher...

Btw, kennst du keinen Architekten privat der dir die Zeichnungen anfertigt?

Du schaffst das! Liebe Grüße an Doro!
 
HeikeGS

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Das wäre in Bayern auch nicht einfacher, ziemlich genau so läuft das hier auch ab.
O.K. wir sind ja auch am oberen Ende von Bayern. :wink:
Viel Erfolg und Durchhaltevermögen! Es geht halt alles seinen ordnungsgemäßen Gang, leider im Beamtentempo.
 
AmperTiger

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Es geht halt alles seinen ordnungsgemäßen Gang, leider im Beamtentempo.
ordnungsgemäß mit Sachbearbeitern, die nichts wissen, zuverlässig nicht zurückrufen und sich keine Entscheidung fällen trauen. Schlußendlich wird die Verantwortung hin und hergeschoben. wir reden immer noch von einer, angeblich genehmigungsfreien, Garage.
ich halte euch auf dem Laufenden
 
Uli G.

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Ich hab Dich Dich an die bayerische Amper verortet, sorry.
 
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nobbe

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kauf dir einen in der grösse passenden holzgaragenbausatz

Holzgaragen

und mache unten räder dran :p
 
FF-GS

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ordnungsgemäß mit Sachbearbeitern, die nichts wissen, zuverlässig nicht zurückrufen und sich keine Entscheidung fällen trauen. Schlußendlich wird die Verantwortung hin und hergeschoben. wir reden immer noch von einer, angeblich genehmigungsfreien, Garage.
ich halte euch auf dem Laufenden
Ich versuche mal meine für mich eigene Erklärung dafür zu beschreiben, ohne allen Beamten unrecht zu tun.
Es gibt Abteilungen in öffentlichen Ämtern, da muss anscheinend jeder Mitarbeiter einzeln seine Daseinsberechtigung nachweisen, indem er zu jedem Piep seinen Senf geben muss, weil so vorgeschrieben und wenn jemand den Senf für irgendein Vorhaben braucht, dann muss er halt warten, bis der Mitarbeiter so weit ist.
Zum Glück ist das nicht in allen Bereichen so, es gibt auch ausgesprochen hilfsbereite Beamte, leider viel zu wenige!
 
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Hihi... willkommen im Irrenhaus.
So einen ähnlichen Fall haben wir hier 2 Häuser weiter auch. Seit Jahrzehnten stehender Carport soll erneuert werden. Der Fehler war auf der Gemeinde anzufragen ob man den auch seit Jahrzehnten daneben stehenden Schuppen gleich unter einem Dach integrieren kann.

In anderen Ländern kann man sein Begehr wenigstens noch mit Bakschisch beschleunigen oder überhaupt ermöglichen, in diesem Land geht es alles seinen rechtlich abgesicherten Gang.

Die Frage ist mittlerweile was ist besser.

Und wenn dann irgendwas tatsächlich genehmigt ist bist Du Jahrzehnte gealtert und es spricht irgendein EU-Recht dagegen...
 
Biker-Gina

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Das wäre in Bayern auch nicht einfacher, ziemlich genau so läuft das hier auch ab.
O.K. wir sind ja auch am oberen Ende von Bayern. :wink:
Viel Erfolg und Durchhaltevermögen! Es geht halt alles seinen ordnungsgemäßen Gang, leider im Beamtentempo.
Garagenbau in Niederbayern:
Grundfläche unter 50 m², Abstand je nach Einfahrt in die Garage: direkt von der Straße 5 m. Quer zur Straße 3 m.
Und direkt auf die Grundstücksgrenze bauen ohne Dachüberstand: 8 m unter Einhaltung des örtlichen Bebauungsplans.

Zeichnung im Lageplan 1 : 1000 und Ansichtszeichnungen erstellen lassen und
Abgabe zur Kenntnis bei der Gemeinde und ab die Post - dem Baubeginn steht niGS mehr im Weg.

So hab ich meine Garage mit 49,7 m² gebaut.
Das Dach hatte am Ende 38 ⁰ anstatt 32 ⁰, das interessiert da aber niemanden.

Beim Markus in BW schauts da schon anders aus.
 
Andi#87

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wir reden immer noch von einer, angeblich genehmigungsfreien, Garage.
Deswegen hat es bei mir länger gedauert. Ist sie genehmigungsfrei, kannst bauen. Ohne Antrag auf Befreiung des Bauantrages :facepalm:.

Irgendwo gibt es, ganz tief vergraben, in einem alten feuchten und dunklen Keller eine Abschrift einer Verordnung aus dem letzten Jahrhundert. Davon brauchst eine Kopie und bist fein raus:grin:
 
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