Autotausch und Versicherungen, Hilfe dringend erbeten

Diskutiere Autotausch und Versicherungen, Hilfe dringend erbeten im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Hallo Gemeinde, ich hätte da mal eine Frage: Meine Mutter fuhr einen Ford Focus und ist Ende letzen Jahres verstorben. Nun hat Papa den Wagen...
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Beste Bohne

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Hallo Gemeinde,

ich hätte da mal eine Frage:

Meine Mutter fuhr einen Ford Focus und ist Ende letzen Jahres verstorben. Nun hat Papa den Wagen noch als Zweitfahrzeug gefahren und er ist auch auf ihn angemeldet.

Meine Freundin fährt einen etwas altersschwachen Mazda.

Eingetütet ist jetzt:

Freundin übernimmt im Tausch gegen den Mazda den Focus. Und hier beginnen die Probleme:

Der Mazda soll verkauft werden. Es sollen aber keine zusätzlichen Haltereintragungen vorgenommen werden bis zum Verkauf. Der Mazda ist zweite Hand, der Focus ist erste.
Wenn der Mazda weg ist, wird der Focus auf Freundin angemeldet. Solange sollen Halter und Versicherungen auf Papa (Focus) und Freundin (Mazda) weiterlaufen.

Also Information an die Versicherungen, daß die jeweiligen Personen die Wagen fahren. Soweit, so gut.

Ich möchte aber gerne einen Kaufvertrag (Tausch) der Fahrzeuge vertraglich festmachen und weiß nun nicht wie ich das anstelle. Denn dann müßten auch innerhalb einer Woche die Fahrzeuge umgemeldet werden, was den ungewollten Haltereintrag beim Mazda bedeuten würde.

Was wäre die beste Lösung?
Den Focus auf Freundin ummelden mit einer zweiten Versicherung, den Mazda auf sie weiter laufen lassen und verkaufen?

Die Wagen per Kaufvertrag tauschen, Die Versicherungen aber so weiterlaufen lassen bis zum Verkauf des Mazdas und dann ummelden?

Wie bekommt man das rechtlich sauber hin und zwar so, daß die Versicherung im Schadensfall auch zahlt?

Bin ratlos:eek:
 
Classic Sport CS

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Der Halter und die Versicherung sind nicht gekoppelt, Heißt der Halter braucht nicht der Versicherungsnehmer sein.
 
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Ist das gleiche Prinzip, wie bei Führerscheinanfängern, die sich die hohen Einstiegsprämien sparen und ihr Fahrzeug auf die Eltern anmelden (können/dürfen). :rolleyes:
 
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bei der Versicherung fragen ....
 
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Und darauf achten ob im Versicherungsvertrag drinn steht ob jemand anderes oder nur der Versicherungsnehmer das Auto fahren darf!!
Steht das nicht drinn gibts beim Unfall Ärger!!
(Meist steht da nur das der Lebenspartner das Auto noch fahren darf)!!

mfg.
 
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In 'nem älteren Vertrag könnte auch nur was über's mindest Alter der FahrerInnen drin stehen. Wie bei meinem. Da isses der Versicherung völlig egal, solange die Person 23 Jahre und älter ist.
 
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Ich möchte aber gerne einen Kaufvertrag (Tausch) der Fahrzeuge vertraglich festmachen und weiß nun nicht, wie ich das anstelle. Denn dann müßten auch innerhalb einer Woche die Fahrzeuge umgemeldet werden, was den ungewollten Haltereintrag beim Mazda bedeuten würde.
Bin ratlos:eek:
Moin,

misstraust Du mehr Deinem Vater oder Deiner Freundin? ;)

Ich würde erstmal gar nichts weiter machen.
 
fralind

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Das nenn ich mal Lebensunfähigkeit.

Der Focus wird ja nicht vom Vater gebraucht, da Zweitfahrzeug, also auf die Freundin mit der VS des Mazdas anmelden.
Standplatz der Fahrzeuge tauschen (Hinweis von mir falls man selber nicht draufkommt)

Mazda zum Verkauf in den dafür entsprechenden Medien anbieten (vorbei das vom Preis völlig Latte ist ob zweite oder dritte Hand, das Ding hat eh keinen großen Wert mehr) und sollte dafür abgemeldet werden.

Und wenn ein KV, kommt dieser zwischen Vater und Freundin zustande, der TE hat damit nichts zu tun.




Denn kommt ein interessierter Käufer und:
der Wagen ist noch angemeldet, kann man zwar schön eine Probefahrt machen, aber man gibt dem Käufer keinen angemeldeten Wagen mit ( denn aus der Erfahrung heraus haben die Käufer einen Migrationshintergrund und sind meist nachlässig mit zeitnahem ab/ummelden) und man läuft dann der Musik hinterher.
Der Käufer hat zudem auch keine Lust dann zu einem späteren Zeitpunkt nochmals zu kommen um dann die Papiere des nun abgemeldeten KFZs abzuholen (um es dann, sollte es sich tatsächlich um einen privaten Käufer handeln, anzumelden und nochmals vorbeizukommen um nun das KFZ abzuholen).

Denn die haben eh immer einen Hänger oder eine rote Nr. mit.
 
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Beste Bohne

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Geht es auch etwas weniger großkotzig?

Man muß nicht antworten, wenn der eigentliche Zweck der Antwort nur das niedermachen ist.
 
fralind

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Der eigentliche Zweck ist eine genau Antwort auf die (unsinnigen) Fragen (eines erwachsenen Mannes).

Oder warum sollte
Der Mazda soll verkauft werden. Es sollen aber keine zusätzlichen Haltereintragungen vorgenommen werden bis zum Verkauf. Der Mazda ist zweite Hand, der Focus ist erste.]
da eine dazu kommen.
Nur wenn man meint, den Mazda auf den Vater bis zum Verkauf anzumelden.:confused:


Wenn der Mazda weg ist, wird der Focus auf Freundin angemeldet.
Korrekt.


[/QUOTE]Solange sollen Halter und Versicherungen auf Papa (Focus) und Freundin (Mazda) weiterlaufen.[/QUOTE]

Wäre auch korrekt. Es geht ja um Fahrer unter 23 Jahren sind, diese muss man der VS melden, dann gibt es geänderte Konditionen.
Nicht um Familienmitglieder.


Ich möchte aber gerne einen Kaufvertrag (Tausch) der Fahrzeuge vertraglich festmachen und weiß nun nicht wie ich das anstelle. Denn dann müßten auch innerhalb einer Woche die Fahrzeuge umgemeldet werden, was den ungewollten Haltereintrag beim Mazda bedeuten würde.
Warum ?, stell Dir doch selber die Frage, was soll der Vater mit dem Mazda, er braucht ja keinen zweiten Wagen, deswegen gibt er ja den Ford ab.


Warum den Mazda weiter angemeldet lassen und versichern.
 
FlyingSalamander

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Ist das gleiche Prinzip, wie bei Führerscheinanfängern, die sich die hohen Einstiegsprämien sparen und ihr Fahrzeug auf die Eltern anmelden (können/dürfen). :rolleyes:
Kleine Nebenbemerkung:

Die Zeiten sind vorbei :mad:, wie ich gerade leider selbst bei meiner Tochter erleben durfte!

Wenn man das Fahrzeug auf ein Elternteil anmeldet muss man die Mitfahrer und deren Alter angeben- und wenn das eben 18 Jahre ist dann "Schwupps" wird das gleich genauso teuer wie auf den Führerscheinanfänger direkt zugelassen.:cry: Die Versicherer sind ja auch nicht blöd. Auch nur gelegentliches Fahren mit dem Familienauto treibt dessen Prämie hoch:madssmiley:

Da wird dann die reine Haftpflichtprämie für einen Skoda Fabia von dem Betrag, den ich alleine bezahlen müsste mal locker vervierfacht...


Viele Grüsse

FlyingSalamander
 
fralind

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Grins, kenn ich.

Und dann meckeren sie rum wenn sie nur das eine auf dem sie gemeldet sind fahren dürfen und nicht die vom Papa.
 
SLK

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Auch nur gelegentliches Fahren mit dem Familienauto treibt dessen Prämie hoch:madssmiley:

Da wird dann die reine Haftpflichtprämie für einen Skoda Fabia von dem Betrag, den ich alleine bezahlen müsste, mal locker vervierfacht...
FlyingSalamander
'n Abend,

der übliche Zuschlag für "Junge Nutzer" beträgt etwa 50 % und nicht 300 %. Bei den meisten Versicherern können für vier Wochen p.a., aufgeteilt auf vier Zeiträume, weitere Nutzer eingeschlossen werden, ohne dass der Beitrag geändert wird.
 
FlyingSalamander

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Hallo,

das war die Differenz die mir genannt wurde zwischen Zulassung auf mich alleine oder Zulassung auf meine Tochter.

Nicht der Zuschlag wenn es auf mich angemeldet und vom der Versicherung gemeldeten Anfänger mitbenutzt wird.
 
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der niederrheiner

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23 jährige Fahrerin? Jens hat so 'ne junge Freundin? Wat 'n Stress.


Doch Jens, manche können einfach nicht sachlich antworten. Die haben so Bemerkungen schon als Satzbaustein gespeichert. . .
 
SLK

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Hallo,

das war die Differenz, die mir genannt wurde zwischen Zulassung auf mich alleine oder Zulassung auf meine Tochter.

Nicht der Zuschlag, wenn es auf mich angemeldet und vom der Versicherung gemeldeten Anfänger mitbenutzt wird.
'n Abend,

dann wurde das Auto für Dich mit einem deutlich besseren SFR gerechnet, da der Versicherer vielleicht davon ausging, dass Du kein weiteres Auto zulässt, sondern einen Fahrzeugwechsel machst. Eine vierfache Prämie kann niemals nur durch den Zuschlag für junge Nutzer zustande kommen, da gibt's noch viel mehr Einflussfaktoren.
 
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