Zusatzscheinwerfer ohne e Prüfzeichen

Diskutiere Zusatzscheinwerfer ohne e Prüfzeichen im R 1250 GS und R 1250 GS Adventure Forum im Bereich Motorrad Modelle; Stimmt leider. Das hatte ich übersehen in der Freigabeliste. Als ich den MOTORRAD-Artikel las, dachte ich, dass bei der K 25 nur die beiden...
sigmali

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Danke für den Tipp,
aber leider auch nicht wirklich erhellend:

für die Philips scheint es nur eine Zulassung für das Fernlicht geben - wo es sicher auch sehr viel Sinn macht,
aber das am häufigsten genutzte Abblendlich bleibt dann schwach ... und gelb.
oder man ist auch wieder illegal unterwegs -

oder sehe ich da was falsch?
Stimmt leider. Das hatte ich übersehen in der Freigabeliste.
Als ich den MOTORRAD-Artikel las, dachte ich, dass bei der K 25 nur die beiden separaten H7-Birnen für AL/FL getauscht werden müssen.
 
Dabebbe

Dabebbe

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aber das am häufigsten genutzte Abblendlich bleibt dann schwach ... und gelb.
In meinen Autos (mit H7 Birnen) habe ich diese Teile verbaut, die machen jetzt nicht die Nacht zum Tag, aber sie bringen definitiv mehr und weißeres Licht.
1692380103067.png
€21 für zwei Stück beim großen Fluss und wie ich eben gesehen habe, gibt’s die mittlerweile auch als „Plus 200 Gigalight“ was die können, weiß ich nicht. Aber für €21 sind +150 auf jeden Fall ein Versuch bei der k25 wert, legal mehr Licht zu haben, bei drei Autos bei mir hat es mehr gebracht.
 
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gerd_

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Nur mal am Rande bemerkt: Mit dem geschilderten Handeln und Deiner Argumantationskette befindest Du Dich juristisch mal eben ganz fett im Bereich der Nötigung, also einem echten Straftatbestand!
Könnte Dich in letzter Konsequenz sogar für eine begrenzte Zeit zum Fußgänger werden lassen... 😉
[/QUOTE]
Stimmt, könnte. Der Fahrer mit den Neblern ist dann mein Wanderpartner?
gerd
 
langer-rudi

langer-rudi

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R1250 GS "Exclusive"--> erledigt! 👍
[/QUOTE]
Stimmt, könnte. Der Fahrer mit den Neblern ist dann mein Wanderpartner?
gerd
[/QUOTE]

Nee, der fährt weiter.
Aber vielleicht nimmt er Dich ja mal mit... 🤭
 
QVIENNA

QVIENNA

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Nur mal am Rande bemerkt: Mit dem geschilderten Handeln und Deiner Argumantationskette befindest Du Dich juristisch mal eben ganz fett im Bereich der Nötigung, also einem echten Straftatbestand!
Könnte Dich in letzter Konsequenz sogar für eine begrenzte Zeit zum Fußgänger werden lassen... 😉
Stimmt, könnte. Der Fahrer mit den Neblern ist dann mein Wanderpartner?
gerd
[/QUOTE]
Ich löse das so, dass ich meine Unmut mit unverwechselbarem Handzeichen ausdrücke.
 
sigmali

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:lalala:
Um die Argumente aus einer anderen Diskussion herzuholen:
Wenn der Blender hinter mir fährt, gibt es drei Möglichkeiten:
1. Nebelschlußleuchte ein. Reagiert er nicht--
2. Wischwaschanlage betätigen, damit er etwas bewässert wird. Reagiert er nicht --
3. Kurz aber heftig die Bremse antippen (Hallo wach?- ich habe am Fahrbahnrand ein Tier stehen sehen :lalala:)

Ja, ich weiß, das finden manche nicht witzig oder passend (womöglich gar strafbar) aber die Ironie verstehen diejenigen, die ihre eigenen Belange vor denen Dritter stellen, vermutlich nicht.

Was ich zum Ausdruck bringen will:
Von Anderen hundertprozentige Gesetzestreue einfordern, sich selber aber Freiräume wie "ein bisschen schneller als erlaubt", ein bisschen lauter-stört doch keinen oder sie sollen woanders hinziehen, ein bisschen im öffentlichen Straßenverkehr andere "herbrennen", sprich Rennen fahren, unzulässige Scheinwerfer werden nur von Paragrafenreitern bemängelt, ich will schließlich optimal sehen und gesehen werden und und und....

Es spiegelt halt den Zuststand unserer Gesellschaft. Auf Reisen in Norwegen, Schweden, Schweiz, Österreich erlebe ich das so eher nicht.
 
Franz Gans

Franz Gans

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schneller als erlaubt", ein bisschen lauter-stört doch keinen oder sie sollen woanders hinziehen, ein bisschen im öffentlichen Straßenverkehr andere "herbrennen", sprich Rennen fahren, unzulässige Scheinwerfer werden nur von Paragrafenreitern bemängelt, ich will schließlich optimal sehen und gesehen werden und und und....
"Obrigkeitshöriges Denken", geprägt von einem hier im Thread geifernden Biedermann, war der Begriff, den Du noch gesucht hast ;-)
 
gerd_

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Hi
Auch dass kann kosten.... :wink:
Wenn ich meine Hand vorwurfsvoll nach oben schwenke um auszudrücken "was soll das"? Nenene, den Finger hat er sich eingebildet!
Ich rede ausserdem von nachts. Da kann kann man dem Entgegenkommenden jegliches Handzeichen geben. Ist genauso wie unter dem Integralhelm "Ar...mleuchter" zu brüllen.
gerd
 
smilingalbert

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An alle Flakscheinwerfer-Könige: Am Ende läuft es doch darauf hinaus:
IMG_9627.jpeg

Und Oma Frida/Opa Heinz übersehen euch beim Linksabbiegen dennoch, egal, wie viel Funzeln ihr aufblendet.
 
Peti

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Um auch mal meinen Senf zum Thema "keine Zulassung - also blende ich (möglicherweise)" dazu zu geben:

Als ich meine erste GS mit LED-Hauptscheinwerfer bekam und gerne auch nachts fuhr, weil das Licht ja wirklich hammergeil ist, wurde ich oft von entgegenkommenden Autofahrern angelichthupt.
Mir war auch klar, warum. Die Bäume in Alleen und bei Walddurchfahrten wurden BEI ABBLENDLICHT bis in die Kronen angeleuchtet.
Hatte ich meinen Kumpel mit seiner LED-GS hinter mir, konnte ich kaum in die Spiegel gucken.

Ich habe dann die Scheinwerfereinstellung am Garagentor überprüft, Ergebnis: vollkommen korrekt.
Auch beim Händler dann vor das Lichteinstellgerät gefahren, alles i.O.

Der Scheinwerfer hat einfach soviel Streulicht, dass Entgegenkommende zwangsläufig denken, man würde mit Fernlicht fahren.
Und das trotz E-Zeichen auf einem korrekt eingestellten Originalscheinwerfer!

Ich habe seit dem aus Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer meinen Scheinwerfer einfach etwas tiefer eingestellt, nun ist es so ok für mich und eben auch für andere.

Das nur als private Erfahrung zum Thema Zusammenhang zwischen Blendung und E- oder Nicht-E-Zeichen.
Hat natürlich mit der tatsächlichen Zulassung nichts zu tun.
 
NilsP_83

NilsP_83

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Um auch mal meinen Senf zum Thema "keine Zulassung - also blende ich (möglicherweise)" dazu zu geben:
Ja, so geht es einen doch immer wenn neue Technik herauskommt und auf den Straßen unterwegs ist oder? Aktuell geht mir oft so, wenn mir ein Fahrzeug mit Matrix-LED oder Fernlichtautomatik entgegenkommt. Manchmal blenden diese Fahrzeuge einen und es dauert viel zu lange bis die entsprechenden LED´s ausgeblendet werden. War damals auch schon so als Mercedes Xenonscheinwerfer rausbrachte - haben auch alle verflucht weil sie so unfassbar hell waren. Heute absoluter Standard. Eine GS hat mich, weder auf dem Bike, auf dem Fahrrad oder im Auto bislang nur in den seltensten Fällen geblendet. Aber zurück zum Thema ;)

Wenn ich mir die letzten vier Seiten durchlese ist ja alles zum Thema gesagt oder? Solange alles gut geht, fragt auch keiner. Gibt es Probleme, sei es bei der HU, Polizeikontrolle oder wenn das Moped ggf. im Graben liegt ist das Geschrei groß. Auch wenn man am Ende gut bei der Sache herauskommt, habe ich keine Lust mir Gedanken machen zu müssen ob mir der Staatsanwalt, der Polizist, die Versicherung oder der Prüfer aus meinem Handeln ein Strick drehen möchte - die Nerven spare ich mir lieber, gerade beim Moped. Da soll bei mir alles einwandfrei sein.
Ich bin was das angeht auch kein Samariter und habe ebenfalls schon die beklopptesten Dinge an Fahrzeugen montiert, aber man wird auch älter und erfahrener und irgendwann denkt man anders als früher.

Zum Thema Scheinwerfer kann ich mittlerweile zum Besten geben, dass man sich mal überlegen sollte ob der Nebelscheinwerfer vom Aliexpress für 39 Euro oder der Hauptscheinwerfer für 129 Euro tatsächlich ein legales Prüfzeichen hat oder ob dieses vielleicht einfach mitgedruckt wurde. Weiterhin reicht ein "E9" oder ähnlicher Ausdruck ja auch bei weiten nicht aus. Auch wenn mehr vorhanden ist, ob legal oder nicht lässt sich vor Ort bei der HU oder Polizeikontrolle erstmal sehr schwer feststellen - daher, im Zweifel für den Angeklagten.

Die Prüfung von Scheinwerfern hat auch nicht nur das Thema Streulicht und die Blendung vom Gegenverkehr im Schwerpunkt sondern auch einige andere. Wie verhält sich der Scheinwerfer bei einem Crash? Wie splittert das Glas? Was passiert wenn es tagelang regnet, säuft der Scheinwerfer dann ab oder lässt er Wasser durch der im Betrieb dann wieder den Verkehr blenden könnte? Elektromagnetisch verträglich? All solche Dinge werden geprüft.

Am Ende ist ein zulässiger Scheinwerfer auch noch das Produkt eines teuren und nachgewiesenen Qualitätsmanagements...

Wie gesagt, jeder kann ja machen was er will aber wenn....dann....ihr kennt das ;)

Schräg allerdings auch, dass man sich beschwert (einige Seiten vorher) das ein VW-Bus-Fahrer die Nebelschlußleuchte anschaltet und einen ärgert obwohl die Scheinwerfer korrekt eingestellt sind. Ja, das würde ich genau so machen, wenn mich laut Link jemand mit eingeschalteten Fernlichtscheinwerfern auf die Pelle rückt ;)

Grüße und fahrt vorsichtig.
 
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kallegerd

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Die Prüfung von Scheinwerfern hat auch nicht nur das Thema Streulicht und die Blendung vom Gegenverkehr im Schwerpunkt sondern auch einige andere. Wie verhält sich der Scheinwerfer bei einem Crash? Wie splittert das Glas? Was passiert wenn es tagelang regnet, säuft der Scheinwerfer dann ab oder lässt er Wasser durch der im Betrieb dann wieder den Verkehr blenden könnte? Elektromagnetisch verträglich? All solche Dinge werden geprüft.

Am Ende ist ein zulässiger Scheinwerfer auch noch das Produkt eines teuren und nachgewiesenen Qualitätsmanagements...
Man kann es auch echt übertreiben.
Was machen denn die Scheinwerfer der 799€ Baumarktroller, die ja auch "alle total geprüft sind", wenn es "tagelang regnet"?
Wahrscheinlich funktionieren sie gar nicht. Absoluter Schrott ist das, aber "geprüft" und legal.
 
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NilsP_83

NilsP_83

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Musste mir nicht sagen, ich denke mir das Ganze ja auch nicht einfach aus. Wie das natürlich bei 50 cm3 Rollern ist weiß ich nicht, vielleicht gibt es da andere Vorschriften.
 
Thema:

Zusatzscheinwerfer ohne e Prüfzeichen

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