Um auch mal meinen Senf zum Thema "keine Zulassung - also blende ich (möglicherweise)" dazu zu geben:
Ja, so geht es einen doch immer wenn neue Technik herauskommt und auf den Straßen unterwegs ist oder? Aktuell geht mir oft so, wenn mir ein Fahrzeug mit Matrix-LED oder Fernlichtautomatik entgegenkommt. Manchmal blenden diese Fahrzeuge einen und es dauert viel zu lange bis die entsprechenden LED´s ausgeblendet werden. War damals auch schon so als Mercedes Xenonscheinwerfer rausbrachte - haben auch alle verflucht weil sie so unfassbar hell waren. Heute absoluter Standard. Eine GS hat mich, weder auf dem Bike, auf dem Fahrrad oder im Auto bislang nur in den seltensten Fällen geblendet. Aber zurück zum Thema
Wenn ich mir die letzten vier Seiten durchlese ist ja alles zum Thema gesagt oder? Solange alles gut geht, fragt auch keiner. Gibt es Probleme, sei es bei der HU, Polizeikontrolle oder wenn das Moped ggf. im Graben liegt ist das Geschrei groß. Auch wenn man am Ende gut bei der Sache herauskommt, habe ich keine Lust mir Gedanken machen zu müssen ob mir der Staatsanwalt, der Polizist, die Versicherung oder der Prüfer aus meinem Handeln ein Strick drehen möchte - die Nerven spare ich mir lieber, gerade beim Moped. Da soll bei mir alles einwandfrei sein.
Ich bin was das angeht auch kein Samariter und habe ebenfalls schon die beklopptesten Dinge an Fahrzeugen montiert, aber man wird auch älter und erfahrener und irgendwann denkt man anders als früher.
Zum Thema Scheinwerfer kann ich mittlerweile zum Besten geben, dass man sich mal überlegen sollte ob der Nebelscheinwerfer vom Aliexpress für 39 Euro oder der Hauptscheinwerfer für 129 Euro tatsächlich ein legales Prüfzeichen hat oder ob dieses vielleicht einfach mitgedruckt wurde. Weiterhin reicht ein "E9" oder ähnlicher Ausdruck ja auch bei weiten nicht aus. Auch wenn mehr vorhanden ist, ob legal oder nicht lässt sich vor Ort bei der HU oder Polizeikontrolle erstmal sehr schwer feststellen - daher, im Zweifel für den Angeklagten.
Die Prüfung von Scheinwerfern hat auch nicht nur das Thema Streulicht und die Blendung vom Gegenverkehr im Schwerpunkt sondern auch einige andere. Wie verhält sich der Scheinwerfer bei einem Crash? Wie splittert das Glas? Was passiert wenn es tagelang regnet, säuft der Scheinwerfer dann ab oder lässt er Wasser durch der im Betrieb dann wieder den Verkehr blenden könnte? Elektromagnetisch verträglich? All solche Dinge werden geprüft.
Am Ende ist ein zulässiger Scheinwerfer auch noch das Produkt eines teuren und nachgewiesenen Qualitätsmanagements...
Wie gesagt, jeder kann ja machen was er will aber wenn....dann....ihr kennt das
Schräg allerdings auch, dass man sich beschwert (einige Seiten vorher) das ein VW-Bus-Fahrer die Nebelschlußleuchte anschaltet und einen ärgert obwohl die Scheinwerfer korrekt eingestellt sind. Ja, das würde ich genau so machen, wenn mich laut Link jemand mit eingeschalteten Fernlichtscheinwerfern auf die Pelle rückt
Grüße und fahrt vorsichtig.