GS Bär
Themenstarter
Meinst du nicht, dass du hier ein wenig über das Ziel hinaus schießt und Äpfel mit Birnen vergleichst ? Es ist doch gar keine Frage, dass der Staat bei STRAFTATEN alle ihm zu Gebote stehenden Mittel der Aufklärung nutzen kann und soll. Aber wir sprechen hier von einer ORDNUNGSWIDRIGKEIT !!! Eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit einer Vergewaltigung gleich zu setzen halte ich persönlich für geschmacklos und geht völlig am Thema vorbei.Freunde, was denkt ihr da eigentlich für einen Schwachsinn!! Eure Tochter wurde vergewaltigt!! Wie viel Macht wünscht ihr dann dem Gewaltmonopol???
Wenn schon eine Geschwindigkeitsüberschreitung eine Hausdurchsuchung und damit einen massiven Eingriff in Grundrechte (Artikel 13 Abs. 1 GG) rechtfertigen soll, stellt sich mir jedenfalls die Frage, wo da künftig die Grenze gezogen werden soll.