GEZ für beruflich genutzte Rechner

Diskutiere GEZ für beruflich genutzte Rechner im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Hallo zusammen, ich möchte Euch mal um Eure Meinung zur Gebührenpflicht bei der GEZ bitten. Und zwar im geschäftlichen Bereich. Vorweg stellen...
Ingmar

Ingmar

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Hallo zusammen,

ich möchte Euch mal um Eure Meinung zur Gebührenpflicht bei der GEZ bitten. Und zwar im geschäftlichen Bereich.
Vorweg stellen möchte ich noch, dass ich die Gebührenpflicht nicht grundsätzlich in Frage stelle. Also bitte nur Antworten zu dieser speziellen Konstellation.

Ich habe in meinem Betrieb einen internetfähigen Rechner, den ich zur Kommunikation mit Kunden und Lieferanten nutze, sowie zur Recherche. Leider stellen die meisten meiner Lieferanten keine Kataloge in papierform mehr zur Verfügung. Mir bleibt also nichts anderes mehr übrig.
Ich habe sonst in meinen Räumen keinerlei Empfangsgeräte mehr. Auch in keinem Firmenfahrzeug.
Letztes Jahr forderte die GEZ dann Gebühren von mir für dieses neuartige Empfangsgerät. Der Rechner hat noch nicht einmal einen Lautsprecher. Ich habe daraufhin Widerspruch gegen diesen Bescheid eingelegt und mich darin auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Koblenz (Urteil vom 15. Juli 2008, 1 K 496/08.KO) berufen. Hier mehr dazu: http://www.jur-blog.de/multimediare...nz-ablehnung-gez-gebuehren-pc-anwaltskanzlei/ .
Heute kam nun endlich eine Reaktion von der GEZ. In der hieß es, dass das Urteil zum einen noch nicht rechtskräftig sei (da Berufung eingelegt sei) und das Urteil auch nicht für Hessen gelte.
Ich würde irgendwie denken, dass alle Rundfunkteilnermer (oder halt auch Nichtteilnehmer) unabhängig vom Bundesland gleich zu behandeln sind.

Wie seht Ihr das? Geht oder ging Euch das auch schon so? Wie habt Ihr reagiert? Was ist dabei raus gekommen?

Edit: Hab gerade noch das gefunden http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,592436,00.html

Danke für Antworten im Voraus.

Grüße
Ingmar
 
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Adventure-Doc

Adventure-Doc

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Ja ja die GEZ...

Es war vor einigen Jahren als einer dieser "Menschen" die für die GEZ auf der Jagt sind bei mir an der Werkstatt läutete (ich habe meine Werkstatt unten in meinem Haus) und fragte ob und wann ich das Gewerbe angemeldet habe usw. usw.
Es war dann auch die Rede davon, dass einer der beiden PKW's auf dem Grundstück doch sicherlich gewerblich genutzt würde usw. worauf ich dem "netten Herren" ganz klar mitgeteilt habe das eins der beiden Fahrzeuge in wenigen Tagen verkauft wird da ich als Uhrmacher kein extra Fahrzeug benötige. Er hat sich dann einige Notizen in sein Büchlein gemacht und ist fröhlich von Tannen gezogen. :rolleyes:
Zwei Wochen später kam dann der Bescheid von der GEZ das in diesem Gewerbebetrieb sowohl ein gewerblich genutzter PKW als auch ein Rundfunkempfänger in den Gewerberäumen (den Raum hatte der Ar.... nie betreten...) vorhanden sei und sich die Gebühren fast verdoppeln. :eek: :confused: :eek:
Ohne jetzt weiter auf die Einzelheiten einzugehen >> denn mir ist dann natürlich, über diese heuchlerische und falsche Art und Weise fast der Schütz rausgeflogen >> heute bekomme ich, nachdem ich einige "nette Briefchen" mit den Damen und Herren der GEZ gewechselt habe, vier mal im Jahr eine Schriftliche Zahlungs-Aufforderung und wenn ich keine Lust habe zu zahlen auch noch eine Zahlungserinnerung hinterher... vorher durften sie den Betrag problemlos von meinem Konto abbuchen... heute ist es mir RICHTIG WICHTIG es ab und an zu vergessen!!! :cool:
Ich kann Dir nur empfehlen lass Dir nichts gefallen von denen es gibt ein Programm was Du auf dem Rechner installieren musst (es blockiert die Internet
[FONT=&quot]Multimedia-Dingsbums) dann brauchst Du nichts zu zahlen...! ;)

Gruss Doc
[/FONT]
 
Ingmar

Ingmar

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Hasllo Doc,

Danke für die Anrwort.


Ich kann Dir nur empfehlen lass Dir nichts gefallen von denen es gibt ein Programm was Du auf dem Rechner installieren musst (es blockiert die Internet
[FONT=&quot]Multimedia-Dingsbums) dann brauchst Du nichts zu zahlen...! ;)
[/FONT]
Weiß zufällig jemand wie das Multimedia-Dingsbums heißt? Bei dem Suchbegriff "Dingsbums" überschlägt sich Google nämlich förmlich :D

Danke und Grüße
Ingmar
 
G

Gast 7673

Gast
Ohne jetzt wirklich im Stoff zu sein, denke ich auch, dass es bundeseinheitliche Behandlungen der Rundfunkgebühren gibt.

Wenn ein erstinstanzliches Urteil noch nicht rechtskräftig ist und tatsächlich möglicherweise keine direkte Wirkung in einem der Bundesländer hat, so gibt es für die GEZ sehr wohl die Möglichkeit die Vollstreckung aus ihrem Bescheid auszusetzen bis das Urteil rechtskräftig ist.
Außerdem kannst Du, wenn die GEZ das nicht tut, bei dem zuständigen Verwaltungsgericht auch einen Antrag auf vorläufige Regelung der Angelegenheit bzw. Anordnung der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruches stellen gem § 80 V VwGO.

Bin aber nicht so wirklich Öffentlichrechtler...
 
Ingmar

Ingmar

Themenstarter
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Hallo Dirk,

auch Dir gilt mein Dank.

Ohne jetzt wirklich im Stoff zu sein, denke ich auch, dass es bundeseinheitliche Behandlungen der Rundfunkgebühren gibt.
Sehe ich auch so. Die Programme sind schließlich auch bundesweit (speziell auch über das Internet) zu empfangen. Nur für das Eintreiben der Gebühren sind die landeseigenen Rundfunkanstalten innerhalb ihres Gebietes zuständig.

Außerdem kannst Du, wenn die GEZ das nicht tut, bei dem zuständigen Verwaltungsgericht auch einen Antrag auf vorläufige Regelung der Angelegenheit bzw. Anordnung der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruches stellen gem § 80 V VwGO.
Das klingt für mich, als Nichtjuristen, nach etlichen Formularen mit jeweils mindestens vierzehnfachen Durchschlägen :(. Brauch ich dafür einen Anwalt?

Danke und Grüße
Ingmar
 
G

Gast 7673

Gast
Hallo Dirk,

auch Dir gilt mein Dank.

Sehe ich auch so. Die Programme sind schließlich auch bundesweit (speziell auch über das Internet) zu empfangen. Nur für das Eintreiben der Gebühren sind die landeseigenen Rundfunkanstalten innerhalb ihres Gebietes zuständig.

Das klingt für mich, als Nichtjuristen, nach etlichen Formularen mit jeweils mindestens vierzehnfachen Durchschlägen :(. Brauch ich dafür einen Anwalt?

Danke und Grüße
Ingmar
Geht auch ohne RA, soweit ich da info bin !!

Geh einfach mal zum Verwaltungsgericht und frag nen Rechtspfleger nach der Möglikchkeit einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz zur Niederschrift abgeben zu können. Du musst Dein Vorbringen nur glaubhaft machen. Also Bescheid und Antwort auf Deinen Widerspruch mitnehmen und das AZ des Verfahrens auf das Du Dich berufst.

Du musst dann aber auch ein HAuptsacheverfahren machen (Klage gegen den Bescheid) Dafür würd ich spätestens nen RA nehmen. Gibt Fachanwälte für Verwaltungsrecht !!
KOsten dürften überschaubar sein. Besprech das vorher !!
 
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Ingmar

Ingmar

Themenstarter
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Hallo Dirk,

Danke.

Geht auch ohne RA, soweit ich da info bin !!

Geh einfach mal zum Verwaltungsgericht und frag nen Rechtspfleger nach der Möglikchkeit einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz zur Niederschrift abgeben zu können. Du musst Dein Vorbringen nur glaubhaft machen. Also Bescheid und Antwort auf Deinen Widerspruch mitnehmen und das AZ des Verfahrens auf das Du Dich berufst.

Du musst dann aber auch ein HAuptsacheverfahren machen (Klage gegen den Bescheid) Dafür würd ich spätestens nen RA nehmen. Gibt Fachanwälte für Verwaltungsrecht !!
Kosten dürften überschaubar sein. Besprech das vorher !!
:eek: Die GEZ wird den Aufwand kennen und darauf bauen, das die Wenigsten wegen 5,52 Euro pro Monat den Aufwand betreiben. Ich muss sagen, dass auch mich das Prozedere erstmal abschreckt. Allerdings ärgert mich dieser Bescheid doch sehr.

Nochmal danke.

Grüße
Ingmar
 
KlausisGS76

KlausisGS76

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Modell
1400er Intruder, Honda VFR nun R 1200 GS
GEZ wird oder wurde umbenannt in GAZ ( Gebühren Abzock Zentrale )

Ein Reizthema, dieser verdammte Verbrecherverein

:mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad::mad:
 
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