Mehrwertsteuersatz ab 1. Juli gesenkt. Wird der gesenkte Satz dann auch angerechnet ?

Diskutiere Mehrwertsteuersatz ab 1. Juli gesenkt. Wird der gesenkte Satz dann auch angerechnet ? im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Hallo; meine Maschine habe ich schon vor längerer Zeit bestellt. Zulassung soll in der 1. Juliwoche sein. Darf ich dann auf einen verringerten...
frankygs1250

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Hallo;

meine Maschine habe ich schon vor längerer Zeit bestellt.

Zulassung soll in der 1. Juliwoche sein.

Darf ich dann auf einen verringerten Mehrwertsteuersatz hoffen, wenn es bis dahin beschlossene Sache ist ?
 
nap

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Entscheidend ist der Zeitpunkt der Rechnungsstellung.
Wenn Du eine Auftragsbestätigung mit Nettopreisen zzgl. MWST hat,
dann solltest Du bei Rechnungsstellung ab 1.7. dieses Jahres in den Genuss der reduzierten MWST kommen.
Macht untern Strich 2,52 % Ersparnis aus.
2,5210084​
 
Zörnie

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Beim Händler meines bestellten Fahrzeugs zählt das Datum der Auslieferung, das mit dem Rechnungsdatum identisch sein dürfte.
 
Ralsch

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Rechnungsdatum zählt.
Falsch, es zählt das Lieferdatum. Die Rechnung kann ja, z.B. bei Anzahlung, früher ausgestellt sein. Oder ganz lustig bei Finanzierung, Leasing etc.
Das ganze Thema ist sehr komplex und - mal wieder - extrem kurzfristig.
In Deinem Fall - Glück gehabt. Ob der Händler allerdings am 01.07. schon weiß was er zu tun hat ist fraglich :D
In einem halben Jahr sieht das dann anders aus wenn sich jemand die 16% sichern will - und die Lieferung erst nach dem 31.12. erfolgt. Auch wenn die Rechnung bereits in dem 16% MwSt Zeitraum erstellt und auch bezahlt wurde kann sich der Händler dann bei der Auslieferung die 3% wieder holen.
 
QVIENNA

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Eine Anzahlungsrechnung ist nicht relevant.
 
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Eine Anzahlungsrechnung ist nicht relevant.
In der Regel gibt es ja nur eine Rechnung auf der dann Anzahlung und Restbetrag vermerkt werden.
Eine "Anzahlungsrechnung" habe ich persönlich noch nie gesehen.
Aber egal wie - Rechnungsdatum ist nicht ausschlaggebend.
 
QVIENNA

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In 99‘9% aller Fälle wird das Motorrad nicht ohne Rechnungslegung ausgeliefert, also kann man davon ausgehen, dass (im B2C Bereich) es gleichzeitig erfolgt. Zb Auslieferung/Übergabe 1. Juli, Rechnung 1. Juli.

Aufpassen, dass der Händler nicht schon mit Juni ausstellt, damit er seine Quartalszahlen verbessert.
 
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Jalapenjo

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Mein Händler hat schon zugesichert, sofern die Politik keinen Rückzieher macht, dass meine Rechnung definitiv mit 16% ausgestellt wird.
 
Ralsch

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In 99‘9% aller Fälle wird das Motorrad nicht ohne Rechnungslegung ausgeliefert, also kann man davon ausgehen, dass (im B2C Bereich) es gleichzeitig erfolgt. Zb Auslieferung/Übergabe 1. Juli, Rechnung 1. Juli.
Das mag bei Motorrädern mglw. zufällig so sein, auch wenn ich Dir die 99,9% nicht abkaufe. In vielen anderen Bereichen liegen aber Rechnungsdatum und Lieferdatum nicht auf dem selben Tag, und relevant ist eben nicht das Rechnungs- sondern das Leistungserbringungs-/Lieferdatum.
Noch sind das alles aber ungelegte Eier, die Änderung ist noch nicht durch und es wird zusätzlich noch an Ausführungs- bzw. Vereinfachungsrichtlinien gearbeitet.
Wie das dann z.B. Einzelhändler mit sehr großer Produktpalette umsetzen steht in den Sternen...

Ja - für die 2,5% weniger kann man sich bei einem Betrag wie einer GS schon was Schönes aus dem Zubehör aussuchen.
 
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togro

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Es ist doch egal wann der Einkauf war und wann der Verkauf ist, der Händler zahlt und verkauft netto
die MwSt wird verrechnet.
 
Intermezzo

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Der Begriff Umsatzsteuer besteht aus den Wortern Umsatz und Steuer. Die Steuer ist dann fällig, wenn der Umsatz erfolgt. Der Geldfluß zählt..

Wenn allerdings die Restzahlung im Juni bereits erfolgen sollte, aber nicht erfolgt ist, die Zahlung also schon überfällig ist, gilt nach meiner Einschätzung der alte Satz auch rückwirkend.
Hat der Staat Anspruch auf die entgangene Einnahme im Falle des bewußt herbeigerufenen Zahlungsverzugs? Oder hat der Händler einen Anspruch darauf das auch im Juli nachzufordern,, da er über die Umsatzsteuervoranmeldung für Juni ja bereits die erwartete Umsatzsteuer von 19 % des Kaufs abgeführt hat?

Bin ich im falle der Einkommensteuer für das abglaufene Jahr zur Nachzahlung verpflichtet (Veranlagung im aktuellen Jahr) und sinkt der Steuersatz im neuen Jahr. kann ich nach meiner Einschätzung ja auch nicht rückwirkend den neuen Steuersatz für das alte Jahr geltend machen. Ist doch irgendwie logisch.

Am besten ist es, wenn möglich, sowas vorher zu vereinbaren.

Bin ich froh, daß ich mich nur einmal im Jahr mit so einem Scheiß befassen muß. und dann auch noch auf professionelle Hilfe zurückgreifen kann.

Grüße Thomas
 
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FlowRider

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Hm, das heißt aber im Umkehrschluss, dass wenn ich meine jetzt verkaufen wollte, die ebenfalls unter Preisdruck gerät, da die Neupreise/Vergleichspreise sinken.

Für uns Endkunden sind es statt brutto 20k mit der niedrigen MWSt nur 19,5k. Für den Händler sind es ja unabhängig vom Steuersatz immer 16,8k Euro netto. Für die 500 Euro Differenz krieg ich dann ja noch Zubehör, das sonst 512,89 Euro gekostet hätte.

Trolling auf höchstem Niveau: Ich frag mal einen Freundlichen, ob er meine in Zahlung nimmt und mir dafür eine neue gibt :D
 
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Hallo!

Ist es nicht so das ich als Endkunde mit dem Händler eine Preis x ausgehandelt habe der aber Brutto ist?
 
QVIENNA

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Klar, die Gebrauchten haben dann einen „Preisverfall“ bis 31.12. Danach sind’s wieder die 19%. Und nächstes Jahr dann die Erhöhung um 2-3% für die Corona Refinanzierung.
 
F

Firmenbike

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Die Steuer ist dann fällig, wenn der Umsatz erfolgt. Der Geldfluß zählt..
Nein. Der Leistungszeitraum zählt.

liefert der Händler die Maschine nach dem 1.7. aus, fallen 16% Mehrwertsteuer an. Und falls die Rechnung und Zahlung bereits erfolgt ist, muss die Rechnung korrigiert werden. (Ob der Kunde auch tatsächlich Geld wieder bekommt, oder ob der Händler den nettobetrag so anpasst, dass er bei gleicher endsumme mehr in der Tasche hat, ist eine andere Frage - kommt auf den Kaufvertrag an).

Umgekehrt, du schenkst einer Gattin eine neue Maschine als Weihnachtsgeschenk, bezahlst die im Dezember, willst sie Heiligabend abholen und kommst auf dem Weg in einen Stau, der Händler hat zu, hat zwischen den feiertagen geschlossen und du holst die Maschine erst in der ersten Januarwoche ab - die Rechnung muss angepasst werden, die MwSt ist nachträglich zu erheben. Auch hier: Ob nur die Rechnung angepasst wird und der Händler geringere Nettoeinnahmen hat, oder Du die MwSt nachzahlen musst, kommt auf den Kaufvertrag an.

Und um das nicht zu einfach zu machen: kaufst Du im Herbst eine "12 Monate Motorradwäsche + Inspektion + Verbrauchmaterial"-Flatrate, dann wird auch diese Rechnung mit 19% ausgestellt werden, entweder anteilig (wenn sich die Leistung wirtschaftlich sinnvoll auf 2020/2021 aufteilen lässt) oder vollständig (weil das als nicht teilbare Leistung eingestuft wird, in dem Fall gilt das Ende des Leistungszeitraums als Stichtag).

Und genauso: wenn dem Händler Ostern nächsten Jahres auffällt, dass er eine Inspektion im Herbst vergessen hat zu berechnen, dann wird auch diese in 2021 gestellte und bezahlte Rechnung mit 16% MwSt ausgewiesen.

Oder hat der Händler einen Anspruch darauf das auch im Juli nachzufordern,, da er über die Umsatzsteuervoranmeldung für Juni ja bereits die erwartete Umsatzsteuer von 19 % des Kaufs abgeführt hat?
ja, natürlich. Bei einer Voranmeldung sowieso, denn das ist quasi nur ein Vorschuss, da sind Korrekturen usw. an der Tagesordnung.

Aber auch bei der endgültigen USt-Anmeldung wäre das üblich (also wenn die Rechnung noch 2019 geschrieben und bezahlt wurde, sich die Lieferung aber wegen Lieferproblemen in Q3/2020 verzögert.

Das ist übrigens alles nur die Kurzform. Anzahlungen, Gutscheine uvam. kommen natürlich noch als Besonderheiten dazu.


Bin ich im falle der Einkommensteuer
Ist ne ganz andere Baustelle.
 
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Ralsch

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Nein. Der Leistungszeitraum zählt.
Korrekt, oben schon ein paar mal geschrieben - ich gebe es auf, ich hoffe der Händler weiß was er tut und wer sich nicht schlau macht zahlt halt eben zu viel :D
Wir hatten heute mehrere Stunden Telko dazu, Autofinanzierung, sehr komplexes Ding im Detail wenn noch Rückgaben, Sonderzahlungen, Restwerte, Versicherungen und so'n Sch.. dazukommen.
Darüber hinaus muss der Leistungsnehmer korrekt und zeitgerecht informiert werden - alleine das ist schon super bei voraussichtlich unter 2 Wochen "Vorlauf".
Und wenn dann klar ist was wie getan werden muss wollen ja noch alle IT- Systeme, Arbeitsanweisungen etc. entsprechend angepasst werden.
Und bis alles läuft - drehen wir das alles wieder zurück.
Vielen Dank dafür...
 
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