Park the Line (frei nach Johnny Cash) in der schönen Schwyz

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Ziegenpeter

Ziegenpeter

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In Baden, wo die Sonne lacht, über die Schwaben :)
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Aus blick.ch ... hier der Link es geht zwar im Text um Autos, aber keine Sorge, Mopeds werden auch akzeptiert und abgerechnet :redcarded:

Hier die Highlights.

Auf der Linie kostet
Ob weisse oder blau: An sich muss das ganze Auto im Feld stehen, weder Stosstange noch Aussenspiegel dürfen darüber hinausragen. «An sich», weil: Wegen wachsender Autos wird meist (nicht immer!) toleriert, wenn nur die Räder innerhalb sind. Achtung: Stehen die Pneus auf statt innerhalb der Linie, gilt das bereits als «draussen»!
...
Was kann es kosten, wenn die Räder zum Beispiel eine Handbreit ausserhalb stehen? 1250 Franken! So geschehen einem Zürcher trotz Anwohner-Parkkarte, der über zehn Stunden so parkierte ... dann ... wird verzeigt. Machte nach drei Tagen irre 700 Franken Busse plus 550 Franken Gebühren.

Warnblinker-Zusatzbusse
Schnell mal um Halteverbot mit Warnblinker anhalten - der Warnblinker kann 40 Franken Zusatzbusse einbringen.

Weisse Felder trügen oft
... weisses Feld heisst nicht «frei parken». Dauerhaftes Parkieren auf öffentlichem Grund ist bewilligungspflichtig ... Heute haben selbst Landgemeinden Parkreglemente. Meist benötigen Dauer- und Nachtparker eine Bewilligung, Kurzzeit-Parker (so wie z. B. auf Autobahn-Raststätten) die Parkscheibe. Die Bestimmungen variieren enorm und sind oft schlecht signalisiert. Da steht etwa mal nur eingangs des Dorfs das Schild für die Parkscheiben-Pflicht ... Nachts können Regeln wie «ohne Bewilligung zwei Mal im Monat» gelten – was man erst auf der Gemeinde-Webpage erfährt. Prompt bekommt der Weekend-Besuch eine Busse.

Die Blaue Zone verwirrt
Die ... Blaue Zone hat ebenfalls Tücken und eine Mittagspausen-Regel, die fast niemand kennt. Von 19 bis 7.59 Uhr und an Sonntagen sowie jenen gleichgestellten Feiertagen darf man hier unbegrenzt parkieren (natürlich nur, sofern nichts anderes signalisiert ist). Von Montag bis Samstag von 8 bis 18.59 Uhr darf man je nach Ankunftszeit eine Stunde, maximal 89 Minuten mit Parkscheibe stehen.
Eine wichtige, erstaunlich oft unbekannte Ausnahme ist die Mittagspausen-Verlängerung: Wer von 11.30 bis 13.29 Uhr ankommt, darf bis 14.30 Uhr bleiben!
 
G

Gast 32829

Gast
Schnell mal um Halteverbot mit Warnblinker anhalten - der Warnblinker kann 40 Franken Zusatzbusse einbringen.
Seit neuestem gilt:
Touris die im HALTEverbot parken werden Standrechtlich von Willhelm Tell etschossen.

PS:
BLICK .ch = ich BILDe dir schon deine Meinung.

Josef
 
gerd_

gerd_

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Hi
Die Regelungen mit "Räder auf Linie", Warnblinker o.Ä. gibt es auch bei uns. Allerdings werden da derart lächerliche Beträge aufgerufen, dass sich kein Mensch daran hält. Auch die Polizei und selbst das Ordungsamt unternimmt nichts. Dank Rechtsschutzversicherung wird sonst um 15 EUR gestritten und die "Einnehmer" haben erkannt, dass man 3 Anwälte beschäftigen kann/muss/darf um monatlich 1500 EUR vor Gericht zu "gewinnen". Bringt nix.
Also weg mit den Quatsch oder die Gebühren anheben.
gerd
 
C

Christian S

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Hi
Die Regelungen mit "Räder auf Linie", Warnblinker o.Ä. gibt es auch bei uns. Allerdings werden da derart lächerliche Beträge aufgerufen, dass sich kein Mensch daran hält. Auch die Polizei und selbst das Ordungsamt unternimmt nichts. Dank Rechtsschutzversicherung wird sonst um 15 EUR gestritten und die "Einnehmer" haben erkannt, dass man 3 Anwälte beschäftigen kann/muss/darf um monatlich 1500 EUR vor Gericht zu "gewinnen". Bringt nix.
Also weg mit den Quatsch oder die Gebühren anheben.
gerd
RS zahlt nicht bei Parkstreitigkeiten, ist immer ausgeschlossen

§ 13 Rechtsschutzversicherung / 5. Halt- oder Parkverstoß, Abs. 3 e bzw. Nr. 3.2.16 | ...

Einen für die Praxis wichtigen Risikoausschluss enthält § 3 Abs. 3 e ARB: Rechtsschutz besteht nicht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Ordnungswidrigkeiten- und Verwaltungsverfahren wegen des Vorwurfes eines Halt- oder Parkverstoßes. Es handelt sich um einen umfassenden Risikoausschluss, der über die per 1.4.1987 vom Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen vorgenommene Änderung der ARB 75 hinausgeht, die in Bußgeldverfahren wegen eines Park- oder Halteverstoßes Versicherungsschutz nur dann vorsieht, wenn das Verfahren nicht mit einer Entscheidung gem. § 25 a StVG endet. Der Risikoausschluss des § 3 Abs. 3 e ARB gilt unabhängig von der Art der Einwendungen des Versicherungsnehmers.
 
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Totalisator

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Das beste Rezept: Nicht hin fahren.
 
erdmann

erdmann

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Das beste Rezept: Nicht hin fahren.

Auch 'ne Möglichkeit. Oder mit den, zugegebenermaßen rigiden, Regelungen für eine kurze Zeit
arrangieren und die tollen Bergstraßen genießen. Habe ich vor 2 Jahren gemacht und die Ordnungsmacht
hat mich unbehelligt wieder ziehen lassen. Und der olle Tell? Der hat sauber vorbeigeschossen, ist eben auch nicht mehr der Jüngste.
Nur eine Fahrt vom Genfer See bis nach Basel über Landstraßen - das tue ich mir nicht noch einmal an, da leiste
ich mir dann eine Vignette.

Gruß
Erdmann (der bestimmt nochmal über die Schweizer Pässe düst, und hofft daß der olle Tell nicht mit der Armbrust übt)

:D
 
gerd_

gerd_

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Hi
@Christian
War mir nicht bewusst. Ich hab' keine Rechtsschutz und kenne die Aussage nur von Polis die eben sagen dass bei kleinen Beträgen oft einfach nachgegeben wird.
@ "Rest"
Nicht hinfahren ist natürlich eine Lösung.
Besser wäre ganz einfach "gegnerische" Vorschriften zu akzeptieren und zu befolgen.
Ich lache mit jedes Jahr einen Ast wenn darüber geklagt wird, dass man in Österreich brenneraufwärts zahlen musste. Zum Einen stehen genügend Schilder herum, zum Anderen weiss jeder dass dort an Feiertagen "heftiger Radarbetrieb" ist. Noch lustiger ist wenn Deutsche mittels deutscher Gesetze ihre "Unschuld" zu begründen versuchen und ein Osi-Poli ihnen dann erklärt dass sie a) das deutsche Gesetz falsch zitieren und b) in Österreich sind.
Auch die in DE verbreitete "Rechnung" angezeigtes Tempo + Mehrwertsteuersatz funktioniert fast überall nicht. In AT schlecht, in FR auch schlecht in CH ganz schlecht. Die Schweizer haben eben einen hohen Kontrolldruck. Werden wir innerhalb einer Zeitspanne einmal kontrolliert/gemessen (auch ohne es zu bemerken) so passiert das in der gleichen Spanne in CH eben 10-fach so oft. Macht eigentlich auch nichts wenn man fährt wie angezeigt.

Zone bleu ist allerdings geringfügig anders weil es das bei uns (leider) nicht gibt und wir nicht mal theoretisch damit vertraut sind. Dagegen hilft es sich vorher schlau zu machen. Mit Bodenseeanrainern habe ich weniger Mitleid aber ein Muschelschubser denkt an nichts Böses (und hätte sich besser vorher informiert).
Zumindest in FR habe ich die Erfahrung gemacht, dass Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen "Welpenschutz" geniessen wenn das Kennzeichen nicht "grenznah" ist und nicht besonders bescheuert steht.

Erdmann (der bestimmt nochmal über die Schweizer Pässe düst, und hofft daß der olle Tell nicht mit der Armbrust übt)
Weiso? Hast Du immer einen Apfel auf dem Helm?
gerd
 
erdmann

erdmann

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Von Äpfeln war hier nicht die Rede. Es wurden Touris mit dem Pfeiltod bedroht.
Oder schießt der Olle nur auf Äppel?
erdmann
 
gerry-h

gerry-h

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Die Hausnummer fehlt...
Aber ich kann Dir sagen, dass es in CH 250 Franken wären.
Und zwar knapp, ab 16 drüber--> :running:
 
gerd_

gerd_

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Hi
Den Tell kenne ich nur mit Äpfeln. Kann jedoch sein, dass ich da was verdrängt habe :-).
Geschwindigkeitsüberschreitungen kann bei uns der Zulassungsbesitzer erst mal ignorieren. Wir hätten gerne ein Foto auf dem zu sehen ist wer fährt.
Denjenigen sollte man dann allerdings besser angeben. Den "Onkel aus Israel" (oder so) glaubt kein Mensch und so werden dann die Nachbarn interviewt. Wenn nichts zu finden ist kann es sein, dass der Zulassungsbesitzer ein Fahrtenbuch führen darf damit er sich besser erinnert wem er seine Karre leiht.
Aber prinzipiell zahlt bei "zu schnell" der Fahrer und nicht der Halter.
gerd
 
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erdmann

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Den Tell kenne ich nur mit Äpfeln. Kann jedoch sein, dass ich da was verdrängt habe :-).

gerd
Ja, ja, so hat es uns der F. v. Sch. erzählt, aber war das auch wirklich alles? Und wer weiß was der alte Mann mittlerweile so alles für Äpfel hält. Da wird es mit einem roten Helm evtl. echt gefährlich.

So, ich höre jetzt auf mit der Lästerei.

Gruß
erdmann
 
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