Reifenfreigabe in EG Übereinstimmungserklärung wegen Italien Tour

Diskutiere Reifenfreigabe in EG Übereinstimmungserklärung wegen Italien Tour im HP2 Enduro und HP2 Megamoto Forum im Bereich Motorrad Modelle; Hallo, fahre nächste Woche in die Seealpen zum Schotter fahren. Möchte gerne mit dem Conti TKC 80 fahren. Nun gibt es in Italien seit diesen Jahr...
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Hallo, fahre nächste Woche in die Seealpen zum Schotter fahren. Möchte gerne mit dem Conti TKC 80 fahren.
Nun gibt es in Italien seit diesen Jahr ein Gesetz, dass im Sommer der gefahrene Reifen vom Geschwindigkeitsindex
der Höchstgeschwindigkeit im Schein entsprechen muß. Habe mit BMW Motorrad telefoniert. Die empfehlen, ein Kopie der EG Übereinstimmungserklärung mit zu führen. Dort sollten unter Punkt 50 auf Seite 2 die freigegebenen Reifen eingetragen sein. Bei mir stehen dort aber nur die Soziusfussrasten. Könnt Ihr mal bitte bei Euch schauen und mir
eventuell die 2. Seite als Scan zukommen lassen.

Das Problem kommt scheinbar dadurch, dass in Italien noch die freigegeben Reifen in dem Fahrzeugschein Teil 1 eingetragen werden und in Deutschland nicht mehr.

Viele Grüße

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fralind

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Das Problem kommt scheinbar dadurch, dass in Italien noch die freigegeben Reifen in dem Fahrzeugschein Teil 1 eingetragen werden und in Deutschland nicht mehr.

Es geht in Italien dabei um die Bemerkung 4 in der Reifenfreigabe.

Also wenn der Reifen als M+S Reifen vom Geschwindigkeitsindex unter der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit liegt und das, in Deutschland legal, das darauf mit einem kleinen Aufkleber mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit des Reifens (Q = 160 Km/h)
im Sichtfeld des Fahres (Tacho) aufmerksam gemacht wird.

Eine neue Verordnung seit dem 01.07.2014 schreibt vor, dass an Kraftfahrzeugen, also auch an Motorrädern, montierte Reifen grundsätzlich nicht den im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) angegebenen Geschwindigkeitsindex unterschreiten dürfen. Das gilt explizit auch für mit M+S gekennzeichnete Reifen. Als Strafe bei einem Verstoss dagegen sind 420 Euro pro Reifen vorgesehen.

Die Verwendung von M+S-Reifen mit einem niedrigerem Geschwindigkeitsindex als in den Papieren vermerkt sind nur vom 15. Oktober bis 14. Mai durch eine Ausnahmeregelung erlaubt.




Also

Wir haben den 29.08.2014, man wird in Italia angehalten, beim Mopped steht unter f in der Zulassungsescheiigung 182 und auf dem Reifen steht ein Q hat man ein Kostenproblem.
 
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Gibt es den im Forum jemand, der schon wegen Reifen in Italien kontrolliert wurde und die Strafe bezahlen musste?

Gruß Jens
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Hallo ich war gerade in Italien und habe mir extra den Metzeler Enduro 3 aufziehen lassen weil ich mich mit dem TKC nicht getraut habe.
Die Aussagen in Italien waren dann unterschiedlich. Ein Bekannter aus Italien erzählte mir es wäre kein Problem.
In der Toskana sagte mir ein italienischer HP2 Fahrer die Polizei würde darauf schauen.

...ich denke das hängt so ein bisschen davon ab, ob man einen übereifrigen Beamten erwischt. Der Metzeler Enduro 3 ist für die LGKS jedenfalls nicht erste Wahl.

Gruß
Rüdiger
 
das_ritzel

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ich dachte alle Enduroreifen haben eine Geschwindigkeitsbegrenzung, ?!
das Max der HP2 kann man wohl eher nur mit den SM Reifen fahren ?
ich mußte bisher beim TÜV in D immer die 160 km/h Aufkleber draufmachen !
 
rossi508

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ich dachte alle Enduroreifen haben eine Geschwindigkeitsbegrenzung ?!
Alle Reifen haben eine Geschwindigkeitsbegrenzung, mal mehr, mal weniger :-)

das Max der HP2 kann man wohl eher nur mit den SM Reifen fahren ?
Mit dem Enduro 3 sollte das gehen, bis 210Km/h zugelassen

ich mußte bisher beim TÜV in D immer die 160 km/h Aufkleber draufmachen !
Weiß nicht, hab den noch nie abgeknibbelt

Gruß
André
 
rossi508

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Es geht in Italien dabei um die Bemerkung 4 in der Reifenfreigabe.

Also wenn der Reifen als M+S Reifen vom Geschwindigkeitsindex unter der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit liegt und das, in Deutschland legal, das darauf mit einem kleinen Aufkleber mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit des Reifens (Q = 160 Km/h)
im Sichtfeld des Fahres (Tacho) aufmerksam gemacht wird.
Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (T) ist 200Km/h und den 160er Aufkleber habe ich.

Eine neue Verordnung seit dem 01.07.2014 schreibt vor, dass an Kraftfahrzeugen, also auch an Motorrädern, montierte Reifen grundsätzlich nicht den im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) angegebenen Geschwindigkeitsindex unterschreiten dürfen. Das gilt explizit auch für mit M+S gekennzeichnete Reifen. Als Strafe bei einem Verstoss dagegen sind 420 Euro pro Reifen vorgesehen.
In meiner Zulassungsbescheinigung Teil I sind 90/90 M/C 54Q M+S und 140/80-17 69Q M+S eingetragen.

Die Verwendung von M+S-Reifen mit einem niedrigerem Geschwindigkeitsindex als in den Papieren vermerkt sind nur vom 15. Oktober bis 14. Mai durch eine Ausnahmeregelung erlaubt.

Also
Wir haben den 29.08.2014, man wird in Italia angehalten, beim Mopped steht unter f in der Zulassungsescheiigung 182 und auf dem Reifen steht ein Q hat man ein Kostenproblem.
Darf ich (mit meinen Eintragungen) mit dem TKC im August nach Italien? Oder geht es doch weniger um die Eintragungen, als mehr um die Differenz der Bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit und dem Geschwindigkeitsindex der Reifen?

Gruß
André
 
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