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Nicmaker
Themenstarter
- Dabei seit
- 22.07.2020
- Beiträge
- 31
Trägt sich hier jemand mit dem Gedanken, vom Kauf seiner bestellten, aber noch nicht ausgelieferten 1300er zurückzutreten, weil die mitbestellte Gepäcklösung (Koffer / Topcase) nicht geliefert werden kann?
Wie ja mittlerweile hinreichend bekannt ist, wird es laut BMWs hochoffizieller Aussage in diesem Jahr keine Lösung für dieses Problem geben. Wir reden hier also nicht nur von einer Lieferverzögerung von ein paar Wochen, sondern, wenn wir ehrlich sind, von einer aktuell nicht absehbaren Zeitdauer, die der Hersteller der weltweit erfolgreichsten Reiseenduro Serie (GS), keine Gepäcklösung für sein neues Modell liefern kann.
Bei der gestrigen Händlertagung in München wurde diskutiert, was BMW seinen Kunden über die Händler anbieten kann. Nach heutigen Aussagen von Händlern, wird in Erwägung gezogen, den Käufern eine Gepäckrolle anzubieten, die vom Fassungsvermögen her beide Koffer ersetzen kann. Ein anderer Händler findet diese Lösung nicht gut und denkt darüber nach, auf eine Lösung vom Zubehörmarkt zu setzen. Wie hierbei die Details (wer trägt die Kosten wofür?) aussehen, weiß ich nicht. O-Ton Händler ist jedoch: Es gibt derzeit keine zufriedenstellende Lösung für die Kunden. Es ist ein Desaster. Viele Kunden sind stinksauer und drohen den Händlern mit einem Rechtsanwalt.
Mir tun die Händler leid, auf deren Rücken das Ganze jetzt ausgetragen wird. Letztlich kaufen wir eben die Mopeds nicht bei BMW, sondern beim Händler, der das jetzt ausbaden muss.
Fakt bleibt aber, dass viele Kunden aus gutem Grund die original BMW Gepäcklösung mit bestellen. Ich habe mich sogar ganz besonders gefreut, dass die Koffer nun endlich nicht mehr nur eckige Kästen sind, sondern ein gefälligeres und sportlicheres Design haben. Aber das ist natürlich Geschmackssache. Außerdem liebe ich solche Dinge, wie Innenbeleuchtung, USB-Anschluss, ZV etc.
Ich gehe davon aus, dass BMW argumentieren wird, sie können ja ein fahrfertiges Motorrad liefern und das Fehlen der Gepäcklösung, bzw. temporär eine andere Lösung in Kauf zu nehmen, seifür den Kunden zumutbar.
Genau das sehe ich anders. Für eine Reiseenduro ist eine Gepäcklösung essentiell und ich möchte mir dann nicht zusätzliche Halterungen an meine neue 1300er schrauben, die ich nebenbei gesagt echt hässlich finde (also die Halterungen - mein Geschmack). Von Beleuchtung/USB/ZV wollen wir da gar nicht reden.
Für mein laienhaftes Verständnis fehlt dem Vertragsgegenstand eine wichtige zugesicherte Eigenschaft, die mich dazu berechtigen könnte, vom Vertrag zurückzutreten.
Hat hier jemand schon ähnliche Überlegungen angestellt bzw. ist vielleicht schon ein paar Schritte weiter, was die juristische Prüfung des Sachverhalts anbelangt?
Wie ja mittlerweile hinreichend bekannt ist, wird es laut BMWs hochoffizieller Aussage in diesem Jahr keine Lösung für dieses Problem geben. Wir reden hier also nicht nur von einer Lieferverzögerung von ein paar Wochen, sondern, wenn wir ehrlich sind, von einer aktuell nicht absehbaren Zeitdauer, die der Hersteller der weltweit erfolgreichsten Reiseenduro Serie (GS), keine Gepäcklösung für sein neues Modell liefern kann.
Bei der gestrigen Händlertagung in München wurde diskutiert, was BMW seinen Kunden über die Händler anbieten kann. Nach heutigen Aussagen von Händlern, wird in Erwägung gezogen, den Käufern eine Gepäckrolle anzubieten, die vom Fassungsvermögen her beide Koffer ersetzen kann. Ein anderer Händler findet diese Lösung nicht gut und denkt darüber nach, auf eine Lösung vom Zubehörmarkt zu setzen. Wie hierbei die Details (wer trägt die Kosten wofür?) aussehen, weiß ich nicht. O-Ton Händler ist jedoch: Es gibt derzeit keine zufriedenstellende Lösung für die Kunden. Es ist ein Desaster. Viele Kunden sind stinksauer und drohen den Händlern mit einem Rechtsanwalt.
Mir tun die Händler leid, auf deren Rücken das Ganze jetzt ausgetragen wird. Letztlich kaufen wir eben die Mopeds nicht bei BMW, sondern beim Händler, der das jetzt ausbaden muss.
Fakt bleibt aber, dass viele Kunden aus gutem Grund die original BMW Gepäcklösung mit bestellen. Ich habe mich sogar ganz besonders gefreut, dass die Koffer nun endlich nicht mehr nur eckige Kästen sind, sondern ein gefälligeres und sportlicheres Design haben. Aber das ist natürlich Geschmackssache. Außerdem liebe ich solche Dinge, wie Innenbeleuchtung, USB-Anschluss, ZV etc.
Ich gehe davon aus, dass BMW argumentieren wird, sie können ja ein fahrfertiges Motorrad liefern und das Fehlen der Gepäcklösung, bzw. temporär eine andere Lösung in Kauf zu nehmen, seifür den Kunden zumutbar.
Genau das sehe ich anders. Für eine Reiseenduro ist eine Gepäcklösung essentiell und ich möchte mir dann nicht zusätzliche Halterungen an meine neue 1300er schrauben, die ich nebenbei gesagt echt hässlich finde (also die Halterungen - mein Geschmack). Von Beleuchtung/USB/ZV wollen wir da gar nicht reden.
Für mein laienhaftes Verständnis fehlt dem Vertragsgegenstand eine wichtige zugesicherte Eigenschaft, die mich dazu berechtigen könnte, vom Vertrag zurückzutreten.
Hat hier jemand schon ähnliche Überlegungen angestellt bzw. ist vielleicht schon ein paar Schritte weiter, was die juristische Prüfung des Sachverhalts anbelangt?