
RatinGSer
Themenstarter
Eine kleine Portion Juristendeutsch gefällig? Hier die Antwort des AG Köln auf meinen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid:
in dem Bußgeldverfahren gegen Sie erwägt das Gericht, das Verfahren nach
§ 47 Abs. 2 OWiG einzustellen, da es eine Ahndung nicht für geboten hält.
Die Kosten des Verfahrens soll die Staatskasse tragen (§§ 46 OWiG, 467 Abs. 1 StPO).
[Achtung, jetzt kommt der beste Satz:]
Die durch das Verfahren entstandenen notwendigen Auslagen sollen der Staatskasse nicht auferlegt werden (§§ 46 OWiG, 467 Abs. 4 StPO), das heißt, sie müssten selbst getragen werden.

Das Gesetz sieht vor, dass Sie hierzu gehört werden. Einer Stellungnahme bedarf es jedoch nicht, wenn Sie mit der vorgeschlagenen Verfahrensweise einverstanden sind. Das Gericht beabsichtigt, den Einstellungsbeschluss nach Ablauf von 10 Tagen nach Zugang dieses Schreibens zu erlassen.
Die Kosten des Verfahrens soll die Staatskasse tragen (§§ 46 OWiG, 467 Abs. 1 StPO).
[Achtung, jetzt kommt der beste Satz:]
Die durch das Verfahren entstandenen notwendigen Auslagen sollen der Staatskasse nicht auferlegt werden (§§ 46 OWiG, 467 Abs. 4 StPO), das heißt, sie müssten selbst getragen werden.


Das Gesetz sieht vor, dass Sie hierzu gehört werden. Einer Stellungnahme bedarf es jedoch nicht, wenn Sie mit der vorgeschlagenen Verfahrensweise einverstanden sind. Das Gericht beabsichtigt, den Einstellungsbeschluss nach Ablauf von 10 Tagen nach Zugang dieses Schreibens zu erlassen.
Ist das nicht sensationell!? Kosten, die der Staatskasse nicht auferlegt werden sollen, werden einfach "selbst" getragen - also quasi von sich, einfach so, ohne fremde Hilfe, ohne Netz und doppelten Boden.
Das muss mich mir merken für die nächste Geschwindigkeitsübertretung, dann sage ich: "Die überschüssigen und unzulässigen km/h sollen nicht dem Verursacher angelastet werden, sondern müssen selbst getragen werden."
Ich sag`s ja. die spinnen, die Römer!
Das muss mich mir merken für die nächste Geschwindigkeitsübertretung, dann sage ich: "Die überschüssigen und unzulässigen km/h sollen nicht dem Verursacher angelastet werden, sondern müssen selbst getragen werden."
Ich sag`s ja. die spinnen, die Römer!