
Reiner_Remstal
Themenstarter
Situation:
Gebrauchter PKW wurde erworben. EVB-Nummer erhalten und wunschgemäß Angebot des Versicherers (per Mail) für Haftpflicht und VK.
PKW wurde zugelassen und damit 2 Tage später ins europ. Nachbarland in Urlaub gefahren.
Dort über Nacht ins Hochwasser gekommen/unterspült worden. Schaden beträgt ca. 85% des Kaufpreises. Fahrzeug nicht fahrtüchtig.
Frage (wirklich für einen Freund):
a)Besteht bereits jetzt VK oder erst dann, wenn die sich mittlerweile versendeten Unterlagen des Versicheres bei dem Versicherungsnehmer im Briefkasten befinden?
b)Kann der Versicherer in Kenntnis des Totalschadens seine EVB "stornieren" und nur noch Haftpflicht versichern?
Vllt. kann ein branchenaffiner Kollege ein Statement hierzu posten?
Danke!
Gebrauchter PKW wurde erworben. EVB-Nummer erhalten und wunschgemäß Angebot des Versicherers (per Mail) für Haftpflicht und VK.
PKW wurde zugelassen und damit 2 Tage später ins europ. Nachbarland in Urlaub gefahren.
Dort über Nacht ins Hochwasser gekommen/unterspült worden. Schaden beträgt ca. 85% des Kaufpreises. Fahrzeug nicht fahrtüchtig.
Frage (wirklich für einen Freund):
a)Besteht bereits jetzt VK oder erst dann, wenn die sich mittlerweile versendeten Unterlagen des Versicheres bei dem Versicherungsnehmer im Briefkasten befinden?
b)Kann der Versicherer in Kenntnis des Totalschadens seine EVB "stornieren" und nur noch Haftpflicht versichern?
Vllt. kann ein branchenaffiner Kollege ein Statement hierzu posten?
Danke!