
G.Heim
Themenstarter
Am Samstag haben wir eine sehr schöne GS schnappen können.
( quasi Garagenfund
)
Das Mopped wurde in den letzten 4 Jahren nicht mehr bewegt, weil ungeplant Nachwuchs kam.
Unter vielen Decken haben wir sie ausgebuddelt .. eine F650 GS .. sieht aus wie aus dem Laden..Klasse Maschine.. Das Mopped war die ganze Zeit angemeldet .. aber die HU ist abgelaufen .. seit 04.08..
Jetzt komme ich zum Thema, in der Überschrift..
Ich wollte mich schlau machen was beim TÜ* / Dek** auf mich zukommt ..
Habe gelesen, dass die 18 Monate Regelung nicht mehr existiert.. aber vorsichtshalber ...
Die nette Dame am Telefon hat mich dann aufgeklärt..
" Es gibt ein Gesetz, nachdem die HU zurückdatiert wird...

"
Soll heißen ich muß 2 x die HU bezahlen ... !!!!
einmal vom 04.08. - 04.10 dann 04.10 - 04.12...
Meine Frage nach einem Grund...
" Als Strafe !..Das ist Gesetz "
Ich hatte das immer so verstanden ..
Die HU ist dafür da, ein Fahrzeug zu untersuchen und zu bescheinigen, dass es die nächsten 2 Jahre technisch sicher durch den Straßenverkehr kommt.
Hier habe ich das Gefühl, dass Menschen, die aus irgendwelchen Gründen .. Schwangeschaft .. Krankheit oder ähnlichem..bestraft werden...
Kann das sein ?????????
Dann habe ich nach einer Alternative gefragt..
Ich könnte das Fahrzeug abmelden, dann zur HU..
Dann bekommt man eine HU für einen Monat ..
Natürlich zum normalen Preis..
Nach 4 Wochen kann ich dann wieder kommen und für die restlichen 23 Monate eine Untersuchung machen lassen..
Allerdings kann ich die beiden Untersuchungen auch zusammenlegen .. müßte aber beide bezahlen..
Die Frage ob er sie dann 2 x direkt hintereinander untersucht hat er mir nicht beantwortet.. nur das ich keine 2 Plaketten bekomme aber 2 Einträge und nur einmal AU...
Als letztes kommt dann immer :
" Ist halt vom Verkehrsminster NRW so geregelt ! "
(Gilt meines Wissens nur in NRW )
Eine Frage hatte ich dann noch .. bevor mir die Luft wegblieb.. :
Also, wenn ich ein Fahrzeug z.B. 10 Jahre nicht zum TÜV bringe zahle ich 5x die HU ?
Die nette Dame hat das dann bejaht...
Ich hatte nur noch Luft um mich einigermaßen freundlich verabschieden.
( sie kann ja nix dazu )
Das zum Thema ... armes Deutschland ...
Der perfekte Schildbürgerstreich ..oder ...
Mittlerweile bekomme ich auch wieder Luft ..
( quasi Garagenfund

Das Mopped wurde in den letzten 4 Jahren nicht mehr bewegt, weil ungeplant Nachwuchs kam.
Unter vielen Decken haben wir sie ausgebuddelt .. eine F650 GS .. sieht aus wie aus dem Laden..Klasse Maschine.. Das Mopped war die ganze Zeit angemeldet .. aber die HU ist abgelaufen .. seit 04.08..
Jetzt komme ich zum Thema, in der Überschrift..
Ich wollte mich schlau machen was beim TÜ* / Dek** auf mich zukommt ..
Habe gelesen, dass die 18 Monate Regelung nicht mehr existiert.. aber vorsichtshalber ...
Die nette Dame am Telefon hat mich dann aufgeklärt..
" Es gibt ein Gesetz, nachdem die HU zurückdatiert wird...



Soll heißen ich muß 2 x die HU bezahlen ... !!!!
einmal vom 04.08. - 04.10 dann 04.10 - 04.12...
Meine Frage nach einem Grund...
" Als Strafe !..Das ist Gesetz "
Ich hatte das immer so verstanden ..
Die HU ist dafür da, ein Fahrzeug zu untersuchen und zu bescheinigen, dass es die nächsten 2 Jahre technisch sicher durch den Straßenverkehr kommt.
Hier habe ich das Gefühl, dass Menschen, die aus irgendwelchen Gründen .. Schwangeschaft .. Krankheit oder ähnlichem..bestraft werden...
Kann das sein ?????????
Dann habe ich nach einer Alternative gefragt..
Ich könnte das Fahrzeug abmelden, dann zur HU..
Dann bekommt man eine HU für einen Monat ..
Natürlich zum normalen Preis..
Nach 4 Wochen kann ich dann wieder kommen und für die restlichen 23 Monate eine Untersuchung machen lassen..
Allerdings kann ich die beiden Untersuchungen auch zusammenlegen .. müßte aber beide bezahlen..
Die Frage ob er sie dann 2 x direkt hintereinander untersucht hat er mir nicht beantwortet.. nur das ich keine 2 Plaketten bekomme aber 2 Einträge und nur einmal AU...
Als letztes kommt dann immer :
" Ist halt vom Verkehrsminster NRW so geregelt ! "
(Gilt meines Wissens nur in NRW )
Eine Frage hatte ich dann noch .. bevor mir die Luft wegblieb.. :
Also, wenn ich ein Fahrzeug z.B. 10 Jahre nicht zum TÜV bringe zahle ich 5x die HU ?
Die nette Dame hat das dann bejaht...
Ich hatte nur noch Luft um mich einigermaßen freundlich verabschieden.
( sie kann ja nix dazu )
Das zum Thema ... armes Deutschland ...
Der perfekte Schildbürgerstreich ..oder ...
Mittlerweile bekomme ich auch wieder Luft ..
