
Tourerjosh
Themenstarter
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- 17.02.2015
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Hallo liebe Gemeinde,
ich wollte mir für meine 1100 GS, Bj. 99 eine andere Auspuffanlage zulegen. Verbaut ist z.Z. eine original BMW Anlage mit G-Kat.
Hatte viel im Internet recherchiert etc. Problem bei der GS, einfacher Slip-On nicht ohne Umbauten möglich, da alles komplett zusammenhängt. Entweder muss man den Kat weglassen oder kauft sich eine teure Komplettanlage mit Krümmer etc. Den Kranichumbau würde ich für mich zunächst ausschließen wollen. Jetzt hatte ich einen namentlich nicht genannten Hersteller angeschrieben und dieser meinte, dass ich für mein Modell gar keine G-Kat Anlage bräuchte.
Diese wäre erst ab Bj. 2006 von Nöten. Also nur den ESD, Mitteleohr mit Lambdasondenanschluss und gut. Meiner Meinung nach, wenn G-Kat in der Zulassung steht und ich sie ohne betreibe, erlischt die Betriebserlaubnis. Nun schaute ich in meine Papiere, es steht nichts von G-Kat drin, war total überrascht! Also kann ich jetzt wirklich einen ESD ohne Kat verbauen und fahre somit legal?! Was mich wundert, im alten Brief steht unter Antriebsart Otto/G-Kat! In der Zulassungsbescheinigung Teil II steht da gar nichts mehr über G-Kat etc. Kann da jemand Aufklärung geben und den Umstand erklären, wäre super, Danke!
ich wollte mir für meine 1100 GS, Bj. 99 eine andere Auspuffanlage zulegen. Verbaut ist z.Z. eine original BMW Anlage mit G-Kat.
Hatte viel im Internet recherchiert etc. Problem bei der GS, einfacher Slip-On nicht ohne Umbauten möglich, da alles komplett zusammenhängt. Entweder muss man den Kat weglassen oder kauft sich eine teure Komplettanlage mit Krümmer etc. Den Kranichumbau würde ich für mich zunächst ausschließen wollen. Jetzt hatte ich einen namentlich nicht genannten Hersteller angeschrieben und dieser meinte, dass ich für mein Modell gar keine G-Kat Anlage bräuchte.
