
thomasL
Themenstarter
Moin moin,
folgende Situation:
- habe ein Eckgrundstück
- auf der Längsseite 2 Garagen mit entsprechenden Stellplätzen davor, welche auch regelmäßig genutzt werden
- auf der Schmalseite des Grundstücks gibt es eine weitere (ehemalige) Einfahrt, die durch ein hohes Jägerzauntor verschlossen ist. Dies ist gleichzeitig der normale Eingang zum Haus - mit Briefkasten etc.
- hinter diesem Tor passt jedoch (Bebauungsbedingt nach Um-/Anbau) kein Auto mehr hin
- deshalb wurde diese "Einfahrt" seit Jahren auch nicht mehr als solche benutzt
- nun habe ich mir allerdings einen kleinen Anhänger zugelegt der dort optimal reinpasst.
- logischerweise muss ich ab und zu mit dem Hänger eben diese Mini-Ausfahrt benutzen
Mein Nachbar, der mehrere Autos besitzt, sein eigenes Grundstück und seine eigene Einfahrt jedoch nicht zustellen will, damit er mit seinen Pferden problemlos rein und raus kann, nutzt diesen Stellplatz vor meinem Grundstückszugang jedoch seit Jahren als Parkplatz. War ja bisher auch kein Problem.
Ich habe nun ein "Ausfahrt freihalten" Schild angebracht, muss aber feststellen, dass er das völlig ignoriert. Mir ist klar, dass so ein Schild keinerlei rechtliche Bedeutung hat. Eine Ein-Ausfahrt muss auch ohne ein solches Schild freigehalten werden.
Aaaaber: ist das in der geschilderten Situation tatsächlich eine Ausfahrt, die freigehalten werden muss? Denn es kann ja durchaus sein, dass ich da wochenlang NICHT rein oder raus muss! Andererseits kann ich aber doch auch nicht jedesmal WENN ich raus muss erst den Nachbarn aufsuchen (der dann womöglich gerade mit einem seiner anderen Autos unterwegs ist)
Warum ich so umständlich frage? Nun - der Nachbar ist ein wenig seltsam und darüberhinaus auch noch Anwalt. Daher möchte ich nicht mit einer freundlichen Bitte oder notfalls mit einer Forderung kommen, wenn ich nicht sicher sein kann, dass ich im Recht bin.
Wie seht Ihr (vor allem die Spezialisten) das?
Danke vorab und schöne Grüße
Thomas
folgende Situation:
- habe ein Eckgrundstück
- auf der Längsseite 2 Garagen mit entsprechenden Stellplätzen davor, welche auch regelmäßig genutzt werden
- auf der Schmalseite des Grundstücks gibt es eine weitere (ehemalige) Einfahrt, die durch ein hohes Jägerzauntor verschlossen ist. Dies ist gleichzeitig der normale Eingang zum Haus - mit Briefkasten etc.
- hinter diesem Tor passt jedoch (Bebauungsbedingt nach Um-/Anbau) kein Auto mehr hin
- deshalb wurde diese "Einfahrt" seit Jahren auch nicht mehr als solche benutzt
- nun habe ich mir allerdings einen kleinen Anhänger zugelegt der dort optimal reinpasst.
- logischerweise muss ich ab und zu mit dem Hänger eben diese Mini-Ausfahrt benutzen
Mein Nachbar, der mehrere Autos besitzt, sein eigenes Grundstück und seine eigene Einfahrt jedoch nicht zustellen will, damit er mit seinen Pferden problemlos rein und raus kann, nutzt diesen Stellplatz vor meinem Grundstückszugang jedoch seit Jahren als Parkplatz. War ja bisher auch kein Problem.
Ich habe nun ein "Ausfahrt freihalten" Schild angebracht, muss aber feststellen, dass er das völlig ignoriert. Mir ist klar, dass so ein Schild keinerlei rechtliche Bedeutung hat. Eine Ein-Ausfahrt muss auch ohne ein solches Schild freigehalten werden.
Aaaaber: ist das in der geschilderten Situation tatsächlich eine Ausfahrt, die freigehalten werden muss? Denn es kann ja durchaus sein, dass ich da wochenlang NICHT rein oder raus muss! Andererseits kann ich aber doch auch nicht jedesmal WENN ich raus muss erst den Nachbarn aufsuchen (der dann womöglich gerade mit einem seiner anderen Autos unterwegs ist)
Warum ich so umständlich frage? Nun - der Nachbar ist ein wenig seltsam und darüberhinaus auch noch Anwalt. Daher möchte ich nicht mit einer freundlichen Bitte oder notfalls mit einer Forderung kommen, wenn ich nicht sicher sein kann, dass ich im Recht bin.
Wie seht Ihr (vor allem die Spezialisten) das?
Danke vorab und schöne Grüße
Thomas