Nun habe ich ja eine Privathaftpflicht und wollte mal vorab fragen ob es bei Schäden mit Familienmitgliedern Probleme gibt und man das besser verschweigt?[/quote]
nach eine eine weitere Anmerkung zu deinem Posting:
Beim aufstellen des Gerüstes hat anscheinend einer vergessen seine grauen Gehirnzellen einzuschalten. Der Untergrund war entweder uneben oder/und das Gerüst nicht am Mauerwerk gesichert.
Jetzt wird ein weiteres Mal unterlassen, die kleinen grauen Zellen zu aktivieren. Wenn du bei einer Schadensmeldung die familiäre Beziehung zu der Geschädigten unterschlägst, ist dies kein Kavaliersdelikt mehr

!
In deinem konkreten Fall bedeutet dies VORSATZ

!!!!
Falls jemand versuchen möchte, seine Versicherung zu besch..... dann sollte er dies vorher überdenken und nicht den gesamten Sachverhalt veröffentlichen. In deinem Fall heißt dies, dass man dir den Vorsatz nachweisen könnte ( ich schreibe jetzt bewußt im Konjunktiv!) Ich unterstelle dir aber, dass du sowas nicht vorhast und deine Schwester nicht mehr mit dir zusammen in einer Wohnung lebt.
Der Schaden an dem japanischen Cabrio beläut sich mindestens auf einen 4 stelligen Eurobetrag. Das Erschleichen einer Versicherungsleistung ist im Falle von Vorsatz ein Straftatbestand.
so, ich hoffe ich bekomme nicht allzuviele wütende Antworten.
Cocoon68