Gibt es Fristen bei privaten Verkauf von Garage?

Diskutiere Gibt es Fristen bei privaten Verkauf von Garage? im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Hallo Zusammen, total off-topic aber vielleicht kann mir hier jemand helfen. Ich habe eine Garage zu verkaufen. Es hat sich auch ein Interessent...
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klempus

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Hallo Zusammen,
total off-topic aber vielleicht kann mir hier jemand helfen.

Ich habe eine Garage zu verkaufen. Es hat sich auch ein Interessent gefunden, der im November zusagte, dass er die Garage bis spätestens 15.12. kaufen möchte. Angezahlt hat er 300€(per Überweisung auf mein Konto). Ja und das wars dann. Es kam bis jetzt kein Verkauf zustande.

Problem: Grund und Boden gehören der Stadt und diese hat einen Haus- und Grundverwaltung beauftragt, die Pachtverträge zu machen. Angeblich will "mein" Käufer da was ändern lassen, aber es passiert eben nix. Er hat nur Ausreden parat. Ich vermute aber mal, bei ihm mangelt es am Geld, ist aber eben nur ne Vermutung.

Ich habe nun langsam die Nase voll und möchte den(mündlichen) Vertrag wieder rückgängig machen und ihm die Anzahlung zurück zahlen.

Kann ich als Privatmann ihm Fristen setzen?

Also entweder vollständige Bezahlung bis zum sounsovielten oder Rückabwicklung mit Rückzahlung bzw -überweisung der 300€.
Oder muß ich bis zum Sanktnimmerleinstag warten und kann nichts dagegen tun?

PS: das einzig positive ist, dass ich noch alle Schlüssel für die Garage habe und sein Auto nocht nicht drin steht, das wars dann aber auch schon:mad:

Danke Uwe
 
palmstrollo

palmstrollo

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viele GS, dann XR und jetzt F 900 GS Adventure
Hi Uwe.

Selbstverständlich kannst auch du als Privatmensch eine Frist zur Erfüllung eines geschlossenen Kaufvertrages stellen. Warum solltest du als Verkäufer auch nicht von einem Vertrag zurücktreten können, wenn dieser noch nicht erfüllt ist?
Auch mündlich geschlossene Verträge sind rechtswirksam; lediglich die Beweislage für derartige Absprachen ist, sagen wir einmal "etwas" schwieriger.

Die Frist solltest du ihm schriftlich (z.B. per Einschreiben) setzen; du setzt ihn damit "in Verzug". Vermutlich dürftest du die Anzahlung nach erfolglosem Ablauf der Frist sogar behalten, wenn du dies in das Schreiben mit einbringst. Aber das willst du ja noch nicht einmal. Einen besseren Verkäufer kann man sich ja eigentlich gar nicht wünschen :D
 
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Baumbart

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Anwalt ist hier wohl angeraten, es geht im Zweifel um einiges Geld und Ärger, auch wg. mündl. Vertrag.
 
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vierventilboxer

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Kontaktiere ihn und sag dass er noch 10 Tage hat zu bezahlen.
Ist bis dahin nichts geschehen zahlst du ihm das Geld zurück.
Such dir jemand der die Unterhaltung bezeugen kann, oder besser: lass es dir schriftlich geben.
Anwalt brauchst du dafür nicht.
Lass ihn Klagen wenn er will. Du hast nichts zu befürchten.
Die Garage bleibt so lange dein Besitz bis sie vollständig bezahlt wurde.
Zur Rückerstattung der Anzahlung bist du jedoch in diesem Fall gesetzlich verpflichtet.
 
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thomka.ch

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er hat doch schon selber eine Frist gesetzt. " Bis spätestens 15.12.
Da dieser Termin bereit verstrichen ist, ist der Vertrag nicht zustande gekommen. Somit sollte einer Rückabwicklung nix im Wege stehen. Abzüglich deiner Kosten Geld zurück und erledigt.
 
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klempus

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Hallo und Danke für die Antworten und Tipps!

Ich war heute bei der Grundstücksverwaltung und die wussten nichts von einem "Möchtegernkäufer" der an dem Pachtvertrag was ändern will. Ausserdem sei ich Vertragspartner der Verwaltung.

Ich werde morgen ,bewaffnet mit einem Schriftstück und Quittung, mich zu dem Herrn begeben und ihm auffordern, dass er die Anzahlung zurücknimmt,quittiert und wir gegenseitig unterschreiben, dass wir auf wechselseitige Schadensansprüche verzichten. Hoffentlich macht er mit, denn die Anzahlung kam nicht von ihm , sondern von jemand dritten auf mein Konto, allerdings deklariert als Anzahlung Garagenkauf für Herrn XY(also Käufer)
Ich könnt k....n, in was für eine dämliche Situation ich mich da selber reinmanövriert habe:mad:
Aber man lernt eben nie aus.

Gruß Uwe
 
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vierventilboxer

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So machst du es!
Überweisen, nicht bar zahlen! Somit hast du einen schriftlichen Beleg für die Rückzahlung.
Ansonsten war es ja nicht weiter tragisch. Verwaltungsaufwand, sonst nichts.
Was soll´s? Wieder etwas dazu gelernt!
 
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klempus

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Hurra,es ist vollbracht!

Der "Möchtegern-Käufer" hat heute die Rückabwicklung des mündlichen Vertrages unterschrieben, und auch die Quittung , dass ich ihm die Anzahlung wieder gegeben habe!

In dem Schriftstück steht auch drin, dass wir wechselseitig auf Schadensansprüche verzichten.
Ich denk,ich glaub, ich bin eine Sorge los:)

Danke noch mal für eure Tipps und Ratschläge!

Gruß Uwe
 
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