Motorradanhänger: grüne oder schwarze Nummer ??

Diskutiere Motorradanhänger: grüne oder schwarze Nummer ?? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Mach doch eine rote Nummer dran. :rolleyes:
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Duesentrieb

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Mach doch eine rote Nummer dran. :rolleyes:
 
gerd_

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Auch wenn jetzt alle Forstwirte aufjaulen: Ich halte die Befreiung/grüne Nummer für Quatsch. Praktisch kein Hänger der Landwirtschaft fährt nur gelegentlich mal vom Acker quer über die Strasse und braucht deshalb, sozusagen "nur pro forma" ein grünes Schild.
Zudem werden neuere Hänger ohnehin nicht mehr nur bis 25km/h betrieben.
Für Sportgeräte sind grüne Nummern ohnehin Blödsinn. Worin besteht der Unterschied ob ich einen Crosser oder einen Kühlschrank herumzerre? Und komm' mir keiner mit "der Crosser hat Räder" :-). Wenn, dann müsste man unterscheiden zwischen Hängern im gewerblichen Dauerbetrieb und "mein Kofferraum ist manchmal zu klein" Gelegenheitshängern. Aufgrund des Theaters, der Einschränkungen und der geringen Steuern ist das Käse.
Bei z.B. einem Harvester sehe ich es ein. Der werkelt nur im Wald, fährt bestenfalls quer über die Strasse wenn er den Wald wechselt und wird ansonsten mit dem Tieflader transportiert. Ein Maishäcksler der 40 km/h "kann" braucht ebensowenig ein grünes Kennzeichen wie er die 40 km/h auf dem Acker braucht. Wenn er die 40 km/h braucht um schneller "versetzen" zu können, dann bewegt er sich auf der Strasse. Wie weit er dort auf eigener Achse fährt sei dahingestellt.
Ein Servicemann von Claas hat das mal so formuliert: "Es geht drum wer den Längeren hat. Die Zeitersparnis beim Versetzen auf eigener Achse ist unerheblich. Nebenbei braucht man für das Teil dann auch einen LKW-Schein". Stimmt. Ich bin mal einem Bekannten (Lohnunternehmer) mit einem Jaguar 870 hinterhergefahren. Sekundenlang 30 km/h waren schon die Ausnahme. Selbst auf 20 km ergibt sich kein praktischer Zeitvorteil.
gerd
 
AmperTiger

AmperTiger

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Dann kannst Du alles transportieren, ohne daß jemand kommt und sagt "Sie :stop:, das was Sie da machen :nein:... das ist Steuerhinterziehung :regeln:...!" (Und dann womöglich an Schnappatmung stirbt...:schulterzucken:)
wenn Steuerhinterziehung nachgewiesen wird (das geht schneller, als man denkt) dann bekommt der Hinterzieher Schnappatmung...
 
Q-bauer

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Moin, ob jemand grüne Nummern für Quatsch hält und ob sie mit 25 oder 80 km/h bewegt werden , ist irrelevant. Einzig entscheidend ist der Einsatzzweck .Und den klassifiziert das Hauptzollamt ( früher Finanzamt). Wir haben mehrere Fahrzeuge im Fuhrpark. Alle mit grünem Kennzeichen , ausser dem Autoanhänger .Den wollte das Finanzamt ( damals) nicht als lof- Fahrzeug anerkennen .
Tüv oder Dekra sind da aussen vor ( Küs und Gtü auch).

Gruß Ralf

Wenn landwirtschaftliche Güter zb. für eine Biogasanlage gefahren werden (gewerblich) , sind sie schon nicht mehr steuerbefreit, bei Transport innerhalb eines landwirtschaftlichen Betriebes oder zur Erfassungsstelle schon.
 
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Jan-Gerd

Jan-Gerd

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Da müssten ja Wechselkennzeichen eingeführt werden und doppelte Buchführung.
Wir sind Weltmeister im Regulieren.
Ansonsten gibt es auch zulassungsfreie Anhänger mit grüner Nummer. In meiner Jugend durfte man 2 zulassungsfreie Anhänger (mit 25 km/h Schild), gleiche Kennzeichen wie das Zugfahrzeug anhängen und mit 16 Jahren (Klasse 4, nur Theoriepruefung) fahren.
Mit schwarzen Kennzeichen und nur einem Anhänger benötigte man Klasse 2.
 
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Doug Piranha

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Vorher beim TÜV anrufen wollte ich eh machen. Ich werde berichten, wie´s gelaufen ist.
Manni, ich würde bei der Zulassungsstelle zuerst fragen.
Ganz sicher bin ich gerade nicht, aber ich glaube, daß das, was "Speiseeis" in Beitrag #18 schreibt, zutrifft.

Ansonsten, und weil schon wieder ganz weit vom Thema abgewichen wird:
https://daubner-verkehrsrecht.info/2015/zulassung-sportanhaenger-1-gruene-kennzeichen

https://daubner-verkehrsrecht.info/...schwarze-kennzeichen-wiederholungskennzeichen
 
Q-bauer

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Moin, ein Freund ( Lohnunternehmer) muss für die Zeit, in der er gewerblich unterwegs ist, dies beantragen und Steuer entrichten. Kennzeichen bleibt , nur der richtige" Zettel " muss mitgeführt werden.

Gruß Ralf
 
Jan-Gerd

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Das beruhigt mich. Wir finden immer eine Regelung. Hauptsache man hat einen Zettel mit Stempel.
 
gerd_

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Hi
Moin, ob jemand grüne Nummern für Quatsch hält und ob sie mit 25 oder 80 km/h bewegt werden
Bezogen auf die grüne Nummer schon (sonst hätte eine Sattelzugmaschine keine bekommen). Doch wenn es um die restlichen Ausgaben geht ist das geringfügig anders. Einen alten 25km/h Hänger winkt der TÜV mehr oder weniger durch wenn nicht Grobes fehlt. Bei schnelleren Teilen ist er kritischer und die Kosten steigen.
Überdies kommt es offenbar auf den Zulassungskreis an. Die wenigsten landwirtschaftlichen Fahrzeuge bei uns haben grüne Nummern. Wenn ich dann noch unterscheiden muss ob ich meinen Mais zu mir, zum Nachbarn zum Verfüttern, oder zum Strommann fahre... Was ist denn mit dem Weg zur Baywa wenn da irgendwelches Getreide hingekarrt wird (möglichst dann, wenn man dem Nachbarn behilflich ist und nicht das eigene fährt)? Oder im Winter, wenn der Trecker bereitsteht um auf dem Flugplatz Schnee zu räumen?
Allgemein formuliert: Wieviel Steuern spart man denn und wieviel gibt auch ein Agrarökonom für Dinge aus die er nicht braucht?
gerd
 
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Moppedmanni

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Vorab schon mal: ich habe die grüne Kennzeichnung behalten. Ich war vorher beim TÜV; der meinte nur: "So´n Quatsch. Ich habe noch keine Vorschrift gelesen, dass ein Sportgerät keine Kennzeichen haben darf. Außerdem: wenn Du das Ding zum Nürburgring fährst, darfst Du eh nur zugelassen fahren". Ihm ist eine Rückschlüsselung wohl noch nie untergekommen. Wenn ich eine Harley transportieren würde, könne man Bedenken haben; aber nicht bei einer GS. Beim StVA gab´s eh keine Probleme.
 
billy

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Dann viel Spaß auf dem Weg zum Nürburgring oder ähnlichen Strecken! Zum Campingurlaub kannst Du ja noch mit der Q fahren. ;)
 
Foo'bar

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Ein normales, straßenzugelassenes Krad ist i.d.R. kein Sportgerät. Du wirst uns vom Ausgang der nächsten Verkehrskontrolle dann berichten :)

Viel Glück schonmal.
 
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Gast47872

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Das wird wohl noch einen Beitrag zum Thema "Steuerhinterziehung" geben; denn darauf läuft es hinaus.
 
BigOneII

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versteh echt nich wieso man da wg gefaked grün ggfs irgendwelche klimmzüge machen sollte??
normal anmelden und gut is..... hab mir auch letztes jahr nen gebrauchten hänger gekauft: grad mal 29,- € steuer/jahr und ähnliches Versicherung mit teilkasko.....
DAS sollte beim eh teuren hobby moppedfahren schon noch drin sein.... ??!! meine meinung....
 
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Doug Piranha

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In dem Link, den ich in #26 eingestellt habe, steht doch ausdrücklich, daß mit Sportanhängern (im Sinne der Verordnung) nur der Transport von Rennmotorrädern gestattet ist. Außerdem steht da: "Deshalb ist der Transport von Straßenmotorrädern, Fahrrädern oder Hunden auf diesen Anhängern nicht erlaubt, da die Anforderungen dieser Vorschrift nicht erfüllt werden."
Eine GS ist ein Straßenmotorrad...
 
Q-bauer

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Hi


Bezogen auf die grüne Nummer schon (sonst hätte eine Sattelzugmaschine keine bekommen). Doch wenn es um die restlichen Ausgaben geht ist das geringfügig anders. Einen alten 25km/h Hänger winkt der TÜV mehr oder weniger durch wenn nicht Grobes fehlt. Bei schnelleren Teilen ist er kritischer und die Kosten steigen.
Überdies kommt es offenbar auf den Zulassungskreis an. Die wenigsten landwirtschaftlichen Fahrzeuge bei uns haben grüne Nummern. Wenn ich dann noch unterscheiden muss ob ich meinen Mais zu mir, zum Nachbarn zum Verfüttern, oder zum Strommann fahre... Was ist denn mit dem Weg zur Baywa wenn da irgendwelches Getreide hingekarrt wird (möglichst dann, wenn man dem Nachbarn behilflich ist und nicht das eigene fährt)? Oder im Winter, wenn der Trecker bereitsteht um auf dem Flugplatz Schnee zu räumen?
Allgemein formuliert: Wieviel Steuern spart man denn und wieviel gibt auch ein Agrarökonom für Dinge aus die er nicht braucht?
gerd
Wie ich schon schrub , entscheidend ist der Verwendungszweck. Ohne etwas mit dem Thema zu tun zu haben, Anhänger bis 25 km/ h sind zulassungsbefreit. Sie bekommen lediglich eine Betriebserlaubnis , unterliegen keiner HU-Pflicht und tragen das Kennzeichen eines auf den jeweiligen Betrieb zugelassenes Fahrzeuges (Folgekennzeichen). Und bei uns haben 99% aller landwirtschaftlichen Fahrzeuge grüne Kennzeichen .Und ja ,der Transport des eigenen Getreides ist steuerbefreit , der für eine Biogasanlage nicht .
Es geht nicht ( landwirtschaftlich ) um dasSparen von Steuern, sondern um die Einstufung in die jeweilige Kategorie.
@ Moppedmanni; Der zuständigen Zulassungsstelle ist die steuerliche Einstufung egal , ob grün oder schwarz ,entscheidet das Finanzamt ( Hauptzollamt)

Gruß Ralf
der aus der roten Hütte

Nebenbei: Bei der letzten Steuerprüfung wurde ich vom Beamten gefragt, wo denn meine Steuerzahlung für den Winterdienst wäre (er hatte die Danksagung der Gemeinde in der örtlichen Pressemitteilung gelesen )
Ratet mal , ob ich seit dem noch Winterdienst mache......
 
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Marten

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Hallo zusammen,

ich habe ein ähnliches Problem und möchte das Thema aufleben lassen. Durch Google bin ich auf dieses Forum gestoßen, ich selbst fahre kein Motorrad. Bundesland ist NRW.

Vor kurzem habe ich ein Plattformanhänger mit Motorradschien erstanden. Bei der Übergabe gab mir der Verkäufer die Papiere in die Hand und sagte, dass er auf grüne Nummer angemeldet war. Der Verwendungszweck in den Papieren steht mit "Anh f. Sportgeräte für Motorräder" geschrieben.

Da ich den Anhänger für alles mögliche einsetzen möchte (die Motorradschienen sind bereits demontiert), soll er ein normales schwarzes Kennzeichen bekommen. An den Kosten für die Steuer und Versicherung soll es nicht scheitern ;)

Nun ist meine Frage was ich tun muss um den Motorradanhänger als normalen Plattformanhänger anmelden zu können? Muss er zum TÜV für ein Gutachten? Muss die Bezeichnung in den Papieren zwangsläufig geändert werden wenn was anderes transportiert wird? Oder geht sowas mal unkompliziert bei der Anmeldung?

Leider war die Dame in der Zulassungsstelle mit der Frage überfordert und konnte mir auch keine weitere Person nennen, die mir hätte helfen können :(

Kann mir jemand hier aus dem Forum helfen?

Gruß Marten
 
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gerd_

gerd_

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Hi
Ruf' einfach beim TÜV an. Die Zulassungsstellen sind überfordert wenn man sagt "ich will Steuern bezahlen" weil sie keine technische Ahnung haben (und wahrscheinlich auch nicht beurteilen dürfen).

Die Beurteilung was ein Sportgerät ist liegt, glaube ich, im Auge des Betrachters.
Info von einem befreundeten Trialer:
Viele Trialmaschinen sind strassenzugelassen weil man beim Wettbewerb "mal über eine Strasse muss" und haben dann so eine Art Briefmarke als Kennzeichen. Das ist zwar nicht zugelassen, dafür stört es nicht.
Die meisten Polizisten würden es wohl gar nicht merken wenn bei einem Wettbewerb ein Trialer über die Strasse huscht und gar kein Kennzeichen hätte.
Wie das beim TÜV läuft weiss ich nicht.
Andererseits müssen Fahrräder eine Beleuchtungseinrichtung haben. Seit nicht allzulanger Zeit braucht man keinen Dynamo mehr sondern darf auch Batterien verwenden. Jetzt traue ich mich wetten: 99,99% aller Fahrräder ohne Beleuchtung führen nicht mal eine mit! Eigentlich hat sie verbaut zu sein!
Eine Ausnahme gibt es. Wenn das Fahrrad ein Sportgerät (Kennzeichen: es ist leichter als 10 kg) und der Fahrer an einem Wettbewerb teilnimmt oder im Training ist, dann entfällt bei Tag die Muss-Beleuchtungseinrichtung-haben Pflicht.
Praktisch kein Mountainbike wiegt unter 10 kg und kaum eines hat Licht!.
Nochmal: Ich verstehe die Sportgeräteregelung wenn einer z.B. einen Anhänger für ein Boot hat. Mit den Dingern kann man nichts anfangen ausser ein Boot zu ziehen (meist nur ein Bestimmtes oder einen bestimmten Typ), aber bei einem Moppedhänger würde ich nur anfangen darüber nachzudenken wenn ich zusätzlich (weshalb auch immer) einen "Allzweckhänger" hätte.
gerd
 
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westi677

westi677

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Einfach zur Zulassungsstelle gehen und das Teil ganz normal mit schwarzer Nummer anmelden. Punkt.
Du bist nicht verpflichtet ein Fahrzeug mit grüner Nummer anzumelden, auch wenn es die Voraussetzungen erfüllt und Du es entsprechend benutzt.

Natürlich kannst Du Dir noch vom TÜV die Motorrad-Geschichte austragen lassen, aber ich sehe hier keinen Grund dazu.
 
AndreasXT600

AndreasXT600

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Hallo zusammen,

ich habe ein ähnliches Problem und möchte das Thema aufleben lassen. Durch Google bin ich auf dieses Forum gestoßen, ich selbst fahre kein Motorrad. Bundesland ist NRW.

Vor kurzem habe ich ein Plattformanhänger mit Motorradschien erstanden. Bei der Übergabe gab mir der Verkäufer die Papiere in die Hand und sagte, dass er auf grüne Nummer angemeldet war. Der Verwendungszweck in den Papieren steht mit "Anh f. Sportgeräte für Motorräder" geschrieben.

Da ich den Anhänger für alles mögliche einsetzen möchte (die Motorradschienen sind bereits demontiert), soll er ein normales schwarzes Kennzeichen bekommen. An den Kosten für die Steuer und Versicherung soll es nicht scheitern ;)

Nun ist meine Frage was ich tun muss um den Motorradanhänger als normalen Plattformanhänger anmelden zu können? Muss er zum TÜV für ein Gutachten? Muss die Bezeichnung in den Papieren zwangsläufig geändert werden wenn was anderes transportiert wird? Oder geht sowas mal unkompliziert bei der Anmeldung?

Leider war die Dame in der Zulassungsstelle mit der Frage überfordert und konnte mir auch keine weitere Person nennen, die mir hätte helfen können :(

Kann mir jemand hier aus dem Forum helfen?

Gruß Marten
Hi Marten,

ich kenne die Antwort, denn ich habe dies selbst einmal in Bayern vor ca. 5 Jahren machen müssen.

Das Zaubertwort heißt Umschlüsselung.

Du musst dir vom TÜV deinen Anhängern umschlüsseln lassen. Die anderen Prüfstellen (KÜS, DEKRA, whatever) können und dürfen das auch.
Hat bei mir vor 5 Jahren 25 Euro gekostet. Also mit Anhänger und Fahrzeugpapieren dort hin. Erst danach kannst du den Anhänger mit schwarzem Kennzeichen zulassen.
 
Thema:

Motorradanhänger: grüne oder schwarze Nummer ??

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