War vorhersehbar:
https://www.focus.de/auto/elektroau...ektroautos-rationiert-werden_id_11388030.html
Zuerst wird in der Niederspannungsanschlussverordnung § 19 (2) Satz 2 festgelegt:
"Auch Ladeeinrichtungen fĂŒr Elektrofahrzeuge sind dem Netzbetreiber vor deren Inbetriebnahme mitzuteilen."
=> Bei der Meldepflicht gibt es keine Begrenzung auf eine Mindestladeleistung von beispielsweise 3,6 kW.
Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) hat bereits im MĂ€rz 2019 mit der Technischen Anwendungsregel Niederspannung (VDE-AR-N 4100) neue Anforderungen an Ladeeinrichtungen fĂŒr Elektrofahrzeuge festgelegt. So mĂŒssen etwa Ladeeinrichtungen beim Netzbetreiber angemeldet werden. AuĂerdem wird ein netzdienliches Verhalten der Ladeeinrichtung gefordert, zum Beispiel eine Blindleistungsregelstrategie. Die TAR Niederspannung ist ein neues, einheitliches Basisregelwerk fĂŒr Niederspannungsnetze und ersetzt neun bisherige Regelwerke.
Wie das Branchenmagazin energate messanger berichtet, kĂŒndigte Heike Kerber, GeschĂ€ftsfĂŒhrerin des Regelsetzers VDE|FNN, in diesem Zusammenhang an, derzeit ein Konzept fĂŒr ein bundesweites, zentrales Melderegister fĂŒr private Ladeinfrastruktur vorzubereiten. Zudem solle die TAR Niederspannung langfristig mit den Anwendungsregeln "Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz" in einem Regelwerk vereinigt werden.
Da wird planvoll die Abzocke der E-Mobilisten vorbereitet. Mit Sicherheit wird man sich aus der "Rationierung" mit einem teuren Premiumservice freikaufen können.
Ich weià schon warum ich meine EV-LadegerÀte nicht melde. Was ich an meine Steckdose in der Garage hÀnge geht niemand was an.