Hi,
in 2020 gilt:
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Betrieb von M+S Reifen auf Fahrzeugen mit europäischer Typzulassung:
Für Fahrzeuge mit europäischer Homologation (EU-Betriebserlaubnis= CoC), wie sie bei BMW Motorrad seit
dem Jahr 2000 ausschließlich homologiert werden, gilt:
Es kann wie bisher ein Reifen gefahren werden, dessen Geschwindigkeitsbereich unter der
Maximalgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, wenn:
1. die Reifen M+S gekennzeichnet sind,
2. die zulässige Geschwindigkeit der Reifen im Blickfeld des Fahrers angegeben wird und
3. der Reifen in seiner
Bauart auf dem Fahrzeug homologiert und in der
EU-Übereinstimmungsbescheinigung genannt ist.
Die Grundlage hierfür ist:
• Richtlinie 97/24/EG Kapitel 1 Anhang III Punkt 1.4.2
• Rahmenrichtlinien 92/61/EWG, 2002/24/EG und VO (EU) Nr. 168/2013
• Rechtsakt VO (EU) Nr. 3/2014 Anhang XV Punkt 4.2.2
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Jedoch ist bezüglich des Bauartwechsel/anderer Reifengröße auch das „Verkehrsblatt“ 15-2019 zum Thema "Freigabe durch den Reifenhersteller" zu beachten:
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Für diese strengeren Regeln gibt es eine Übergangsphase. Die neue Regelung gilt zunächst für Reifen, die nach dem
31.12.2019 produziert werden.
Reifen, die bis zu diesem Stichtag hergestellt wurden, dürfen vorerst auch weiterhin nach der
alten Regelung (mit Unbedenklichkeitsbescheinigung) genutzt werden. Trotzdem kann es bei der nächsten Hauptuntersuchung zu Problemen kommen, da das Fahrzeug im Sinne der StVZO nicht völlig regelkonform ist. Ab dem 01.01.2025 gilt die neue Regelung dann für alle Reifen, auch ältere Reifen sind dann nicht mehr einsetzbar.".......
Stellungnahme zur Eintragungspflicht von Rad-/Reifenkombinationen - Bundesverband der Motorradfahrer e.V.
Im „Verkehrsblatt“ 15-2019, dem Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), wurde am 15. August 2019 eine neue Regelung hinsichtlich der Zulässigkeit von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern veröffentlicht. Diese besagt, dass wer eine andere Reifengröße...
blog.bvdm.de
Diese Regelung gilt jedoch nur, wenn das Moto dem
Serienzustand entspricht.
Diese Annahme gilt übrigens auch für alle ABE- oder E-Nummer- Zulassungen und läßt sehr viel Interpretation zu.
MlG
MAB