Reifen Freigabe wirklich nötig ?

Diskutiere Reifen Freigabe wirklich nötig ? im Reifen Forum im Bereich Modellunabhängige Foren; Hallo, eine Frage. Ein Kollege von mir, sehr Motorrad erfahren. Ist in der Gruppe Kilometerfresser. Hat mir erzählt ich brauche die...
Eisflocke

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Hallo, eine Frage. Ein Kollege von mir, sehr Motorrad erfahren. Ist in der Gruppe Kilometerfresser.
Hat mir erzählt ich brauche die Reifen-freigaben gar nicht, solange in den Papieren keine Firmenverbindung eingetragen ist.
Sprich wie beim Auto, wenn die Größe übereinstimmt mit der eingetragenen Größe in den Papieren.
Kann ich jedes Fabrikat fahren. Egal ob es eine Freigabe gibt oder nicht!

Nicht falsch verstehen, bitte nur antworten wenn Ihr Euch auch sicher seid. :-)

DANKE im Voraus
 
M

MAB

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Hi,
ja, aber nur immer 2 Reifen der gleichen Marke und Modell und wenn Größe, Geschwindigkeitsindex, Tragindex usw. übereinstimmen.

So kannst du z.B. nicht von R17 auf B17 wechseln, außer es steht eindeutig in der CoC, so wie bei der F800GS 2010 oder bei deiner.

Die Größe alleine reicht nicht!

MlG
MAB
 
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goenny

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Also beim TÜV bin ich bisher jedes mal nach der Reifenfreigabe gefragt worden. Bin auch etwas überrascht, da man sie eigentlich nicht mehr vorlegen muss, wenn der Reifen mit der Vorgabe übereinstimmt.
 
fralind

fralind

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Viele Prüfer wissen immer noch nicht richtig damit (meist mit der ganzen Thematik) umzugehn.

Hatte ich im Sep. an der 12 S.
Hinten habe ich einen 190/55 auf 6 Zoll drauf.
Freigabe von Bridgestone
Reifen DOT 43/19 (davon 5 St. gekauft)

Also erstmal erklärt wie die Situation zur Freigabe mit ein und dem selben Reifen und Profil vor DOT 01/20 und der Gültigkeit der Freigabe ohne Abnahme nach §21 in Verbindung mit § 19/2 und dem Datum 31.12.2024.
 
M

MAB

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Hi,

in 2020 gilt:
"
Betrieb von M+S Reifen auf Fahrzeugen mit europäischer Typzulassung:

Für Fahrzeuge mit europäischer Homologation (EU-Betriebserlaubnis= CoC), wie sie bei BMW Motorrad seit
dem Jahr 2000 ausschließlich homologiert werden, gilt:

Es kann wie bisher ein Reifen gefahren werden, dessen Geschwindigkeitsbereich unter der
Maximalgeschwindigkeit des Fahrzeugs liegt, wenn:
1. die Reifen M+S gekennzeichnet sind,
2. die zulässige Geschwindigkeit der Reifen im Blickfeld des Fahrers angegeben wird und
3. der Reifen in seiner Bauart auf dem Fahrzeug homologiert und in der
EU-Übereinstimmungsbescheinigung genannt ist.

Die Grundlage hierfür ist:
• Richtlinie 97/24/EG Kapitel 1 Anhang III Punkt 1.4.2
• Rahmenrichtlinien 92/61/EWG, 2002/24/EG und VO (EU) Nr. 168/2013
• Rechtsakt VO (EU) Nr. 3/2014 Anhang XV Punkt 4.2.2
"

Jedoch ist bezüglich des Bauartwechsel/anderer Reifengröße auch das „Verkehrsblatt“ 15-2019 zum Thema "Freigabe durch den Reifenhersteller" zu beachten:

"
.....
Für diese strengeren Regeln gibt es eine Übergangsphase. Die neue Regelung gilt zunächst für Reifen, die nach dem 31.12.2019 produziert werden.
Reifen, die bis zu diesem Stichtag hergestellt wurden, dürfen vorerst auch weiterhin nach der alten Regelung (mit Unbedenklichkeitsbescheinigung) genutzt werden. Trotzdem kann es bei der nächsten Hauptuntersuchung zu Problemen kommen, da das Fahrzeug im Sinne der StVZO nicht völlig regelkonform ist. Ab dem 01.01.2025 gilt die neue Regelung dann für alle Reifen, auch ältere Reifen sind dann nicht mehr einsetzbar.".......




Stellungnahme zur Eintragungspflicht von Rad-/Reifenkombinationen - Bundesverband der Motorradfahrer e.V.
Im „Verkehrsblatt“ 15-2019, dem Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), wurde am 15. August 2019 eine neue Regelung hinsichtlich der Zulässigkeit von Rad-/Reifenkombinationen an Krafträdern veröffentlicht. Diese besagt, dass wer eine andere Reifengröße...

blog.bvdm.de
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Diese Regelung gilt jedoch nur, wenn das Moto dem Serienzustand entspricht.
Diese Annahme gilt übrigens auch für alle ABE- oder E-Nummer- Zulassungen und läßt sehr viel Interpretation zu.


MlG
MAB
 
Tom123

Tom123

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F800GS seit 2008 ab 2019 F800GS Adv.
Es ist einfach ein Drama keiner kennt sich mehr aus, ich hab den Heidenau K60 wieder drauf...
ich kann das mit meinem Gewissen und der Erfahrung von einigen Sätzen des Typs nur kundtun...

...die Welt dreht sich weiter...
 
Tom123

Tom123

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Danke Wastl, a guads Video :wavespin:

Es heisst nun nicht mehr Freigabebescheinigung sondern,
BEREIFUNGSEMPFEHLUNG FÜR KRAFTRÄDER im Fall Heidenau K60

Wie im Video typisch deutsch beschrieben, in jedem anderen Land ist der Reifen immer gut gewesen und ist tatsächlich immer noch schwarz und rund....

LG
Tom
 
GS_1200

GS_1200

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2 x Tenere 700, 2 x GS 12xx verkauft
Das Thema wird auch gerade für mich interessant.
Für die 1200er GS LC (auch ADV) wurde der Pirelli Scorpion Rally STR noch von Pirelli und BMW empfohlen (inkl.der sogenannten Reifenfreigabe).
Für die 1250er GS wird nur noch der gröbere Rally (ohne STR) von Pirelli gelistet.
Die Last- und Geschwindigkeits-Kategorie des STR passen aber auch für die 1250er.
Wenn ich es richtig verstanden habe, kann ich den Reifen trotzdem auf der 1250 fahren (da richtige Reifendimension), allerdings mit den von Bodo genannten rechtlichen Haftungsproblemen.
Gruß Jörg
 
Maxell63

Maxell63

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Jemand soll doch mal einen Fall "konstruieren", bei dem der Fahrer bei einem Unfall mit einer GS 1250 selbst haftet (Halterhaftung) z. bsp. einen Scorpion Rally STR gefahren ist.....

Alles andere ist doch nur nebulöses Erzähle mit dem erhobenenZeigefinger
 
QVIENNA

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1250er
Jemand soll doch mal einen Fall "konstruieren", bei dem der Fahrer bei einem Unfall mit einer GS 1250 selbst haftet (Halterhaftung) z. bsp. einen Scorpion Rally STR gefahren ist.....

Alles andere ist doch nur nebulöses Erzähle mit dem erhobenenZeigefinger
De jure hat Bodo recht und er kann nichts dafür, das die Regelungen so nebulös sind.
 
Maxell63

Maxell63

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in welchem Fall hat er denn recht?

bei einem "normalen" Unfall interessiert weder die Polizei, noch die Versicherung noch irgendein Sachverständiger die Reifen.

War Zeuge im Herbst 2018 bei dem Unfall eines guten Freundes
 
Andy65

Andy65

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Hallo liebe Gemeinde.
Mein Händler hat mir eine Typengenehmigung von Michelin mitgegeben, da ich einen Anakee 3- und einen Anakee Adventure- Mix drauf habe.

Hier steht:
...dass gegen die Verwendung der nachstehend aufgeführten Reifenkombinationen keine Bedenken bestehen.

Somit ist wohl der Mix vorne/hinten eines Herstellers erlaubt, WENN man diese Bescheinigung mitführt.

Unbenannt.JPG
 
Hansemann

Hansemann

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Wenn Du wie in Deinem Avatar ne 2015er LC hast, brauchst Du das gar nicht. Rechtlich bindend bei Kotrollen oder TÜV ist eher deine Zulassungsbescheinigung und Dein CoC. Da steht drin, Größe, Radlast, Bauart, Geschwindigkeitsindex. Sonst nix. Manchmal steht ganz unten: Reifen eines Herstellers.

Foren- oder Stammtischweisheiten zählen in der richtigen Welt nix. Wenn Du aus Meenz kommst wird Dir der Senger oder der Tullius das Papier gegeben haben. Schaden tut's nix, brauchen auch nicht.
 
LaCy-boGSer

LaCy-boGSer

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. . . 🏍🏍🏍🏍🏍 . . R1200GS LC 05/2015
Jetzt hab ich auch mal nachgeschaut und tatsächlich ich hab das damals beim Kauf meiner 2015 er auch bekommen- hab ich bisher nicht beachtet ;)

069F87D2-81E0-461C-8544-92857669793F.jpeg
 
Maxell63

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in welchem Fall hat er denn recht?

bei einem "normalen" Unfall interessiert weder die Polizei, noch die Versicherung noch irgendein Sachverständiger die Reifen.

War Zeuge im Herbst 2018 bei dem Unfall eines guten Freundes
Kann denn hier der Verfechter von "Halterhaftung" und "Freigaben" mal irgendwas vernünftiges zu sagen?
 
Hansemann

Hansemann

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Kai, Du Zündler :bomb: :cool:

@LaCy-boGSer :

Das CoC ist in den meisten Ländern Europas der Eigentumsnachweis und Grundlage für die Zulassung. In D haste den ehemals Fahrzeugbrief genannten Wisch, jetzt Zulassungsbescheinigung Teil 2.

Im Ausland geht ohne CoC nix, also gut aufheben.
 
Thema:

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