S
Schlonz
echt, dann muss ich ja wirklich mal die Verträge rauskramen. Gilt das auch für Hypothekendarlehen? Ich habe mich gar nicht damit beschöftigt, weil ich dachte, es sei verjährt




Bis zum 31.12.2014 ist die Verjährung für die Bearbeitungsgebühr aufgehoben. Das heißt Du kannst auch die Bearbeitungsgebühren eines Kreditvertrages von vor 50Jahren zurückfordern.
Gruß,
maxquer

nein - so weit geht es dann noch nicht - was vor 10 Jahren war ist dann doch auf jeden Fall verjährt nur die 3 jährige 
Ist die Frage ernsthaft gemeint? Da es Rechtsprechung des (deutschen) BGH ist, nur für Elsaß und Lothringenweis hier jemand ob diese rückersattung auch für frankreich zutrifft??

au ...., hast ja recht man möge mirIst die Frage ernsthaft gemeint? Da es Rechtsprechung des (deutschen) BGH ist, nur für Elsaß und Lothringen![]()
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bin halt auch nicht mehr der jüngste

was ist denn nun richtig, bis zu welchem Zeitpunkt zurück können Gebühren zurück gefordert werden? Ich hatte 31.12.2004 verstanden. Was davor lag, ist wegnein - so weit geht es dann noch nicht - was vor 10 Jahren war ist dann doch auf jeden Fall verjährt nur die 3 jährige
Frist ist außer Kraft gesetzt !





ich habe jetzt einmal alle meine Unterlagen gewälzt und Ende 2003 habe ich eine recht hohe Gebühr für ein Bauspardarlehen zahlen müssen. Kann ich mir diese jetzt noch zurück holen, oder ist es dafür zu spät, weil bereits 11 Jahre vergangen sind?



