MwSt-Rückerstattung für Nicht EU Bürger (zb Schweizer)

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vilkas

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die Grenzzollämter sind voll. Jeden Samstag lange Schlangen von Schweizern die sich Ausfuhrformulare abstellen lassen um sich die deutsch Mehrwertsteuer zurück zu holen.

ABER - das geht nicht für "Waren zur Ausrüstung von privaten Fahrzeugen aller Art (z.B. Stoßstangen, Außenspiegel, Abschleppseil und Verbandskasten)"
siehe https://www.zoll.de/DE/Privatperson...rn/Tax-free-einkaufen/tax-free-einkaufen.html

So wie ich das sehe, zahle ich dann doppelt Steuer. Einmal die deutsche Mehrwertsteuer und dann noch mal die schweizer Einfuhrumsatzsteuer.

Gilt diese Regelung nur für "Steuerbefreiung im Reiseverkehr"?
Gibt es auch andere möglichkeiten als Privatperson Waren zu exportieren? Oder können nur Unternehmen Waren regulär exportieren?

Und wie sieht es aus wenn ich die Teile von einer Deutschen Werkstatt verbauen lasse?

Hat da vielleicht jemand Erfahrung oder hat einen Tipp wo man Infos findet?

Danke


Gruss


vilkas
 
Uli G.

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Wie oft passiert Dir das?
Oder betreibst Du beruflich ein (Schweizer) Importunternehmen, das sich auf die Einfuhr der von Dir genannten Waren spezialisiert?
Im ersten Fall würde ich das als unerheblich anshen, und meine Zeit nicht verschwenden, ein paar wenige Euro/Franken zurück zu bekommen, im zweiten Fall wäre mein Steuerberater der richtige Ansprechpartner, der mir Schlupflöcher zur Vermeidung von unnötigen Zahlungen nennen kann.

Grüße
Uli
 
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rob-c

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Ich würde die Webseite der Eidgenössischen Zollverwaltung (ezv.admin.ch) empfehlen, und/oder - z.B. bei Unklarheiten - diese direkt anschreiben / anrufen. Und keine Angst - die geben tatsächlich Auskunft :-)
 
cowy

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Ja, tun se.
Und wenn man schwyzerdütsch versteht, noch ausführlicher :-)
 
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Und wie sieht es aus wenn ich die Teile von einer Deutschen Werkstatt verbauen lasse?

Hat da vielleicht jemand Erfahrung oder hat einen Tipp wo man Infos findet?
vilkas
In diesem Fall wird es extrem heikel! Du musst dies VOR dem Einbau mit der DEUTSCHEN Zollbehörde klären, denn sonst wird es extrem teuer! Dies wissen viele nicht, leider.
Die Schweizer Zollbehörden interessiert dies weniger, da bezahlt man einfach 7.7% MWSt. und Zoll pro kg, mehr ist da nicht. Aber Du darfst kein Fahrzeug in DE aufrüsten lassen! Dies im Gegensatz zu Servicearbeiten, die sind problemlos.

Quelle: https://www.konstanz.ihk.de/servicemarken/schweiz/steuern/ch/1658264
 
lederkombi

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die Grenzzollämter sind voll. Jeden Samstag lange Schlangen von Schweizern die sich Ausfuhrformulare abstellen lassen um sich die deutsch Mehrwertsteuer zurück zu holen.

ABER - das geht nicht für "Waren zur Ausrüstung von privaten Fahrzeugen aller Art (z.B. Stoßstangen, Außenspiegel, Abschleppseil und Verbandskasten)"
siehe https://www.zoll.de/DE/Privatperson...rn/Tax-free-einkaufen/tax-free-einkaufen.html

So wie ich das sehe, zahle ich dann doppelt Steuer. Einmal die deutsche Mehrwertsteuer und dann noch mal die schweizer Einfuhrumsatzsteuer.

Gilt diese Regelung nur für "Steuerbefreiung im Reiseverkehr"?
Gibt es auch andere möglichkeiten als Privatperson Waren zu exportieren? Oder können nur Unternehmen Waren regulär exportieren?

Und wie sieht es aus wenn ich die Teile von einer Deutschen Werkstatt verbauen lasse?

Hat da vielleicht jemand Erfahrung oder hat einen Tipp wo man Infos findet?

Danke


Gruss


vilkas

Vermutlich verwechselst Du hier etwas:

Als in der Schweiz Lebender IMPORTIERST Du in die Schweiz aus Schweizer Sicht. Aus Deutscher Sicht exportierst Du etwas.

Solange die Deutsche Zollbehörde keine MWSt.-Befreiung vorsieht (ohne EU-MWSt.-Nummer keine Chance), musst Du wohl oder übel beide Steuern bezahlen. Also DE und CH. Inwiefern dies auch bei Firmen gilt, erklärt Dir gerne die eidg. (Mehrwert)Steuer-Verwaltung in Bern.
Ist der Betrag kleiner wie 300.- bezahlst Du beim persönlichen Grenzübertritt keine MWSt. = Steuerbefreiung. Aber das ist Dir ja eh schon bekannt.

Achtung:
Bei Dir (gemäss Deinem Profil mit Wohnort Basel) gilt zudem:

Deutsch-schweizerische Abkommen von 1958

Führen KFZ-Betriebe, welche in einer Gemeinde im kleinen deutsch-schweizerischen Grenzbezirk ansässig sind, wertsteigernde Maßnahmen an Fahrzeugen Schweizer Privatpersonen durch, welche ebenfalls in einer Gemeinde des kleinen Grenzbezirkes auf Schweizer Seite wohnhaft sind, muss das Verfahren der Aktiven Veredelung weiterhin angemeldet werden. Jedoch entfällt bei Anwendbarkeit des Deutsch-Schweizer Abkommens von 1958 die Pflicht der Hinterlegung einer Sicherheitsleistung bei der Einfuhr nach Deutschland. Welche grenznahen Deutsche und Schweizer Gemeinden im Deutsch-Schweizer Abkommens von 1958 mit inbegriffen sind, können Sie dem Abkommen, welches als Download zur Verfügung steht, entnehmen.

Somit muss Du bei einer "Veredelung" (nicht wie die üblichen Schweizer) keine Kaution hinterlegen. Diese ist rasch bei mehreren Tausend Euros!
 
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gerd_

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JEDER kann im-/exportieren und für alle gelten die gleichen Vorschriften.
Lässt man ein Fahrzeug im Zoll-Ausland (was immer das auch ist) veredeln so muss man den angefallenen Betrag (die Wertsteigerung) versteuern.
Da gibt es zwei Möglichkeiten.
Entweder ist die "Veredelung" unsichtbar wie z.B. Motortuning, dann merkt es der Zoll nicht (was passiert wenn es jemand anderes bemerkt ist eine andere Frage!!)
Ist sie sichtbar so kann die Rechnung relativ niedrig sein (z.B. weil sie gesplittet ist und man 2 Rechnungen hat). Ist sie verdächtig niedrig, wird der Zoll die Massnahme bewerten und danach verzollen. Wenn jemandem die Schätzung zu hoch erscheint und ihm dann einfällt, dass er ja noch eine zweite Rechnung hat betrachtet der Zoll das als Vorsatz!

Normalerweise kann jeder beim Kauf verlangen eine Rechnung ohne Mehrwertsteuer zu bekommen weil er etwas exportieren will. Das funktioniert praktisch nur noch im Geschäftsverkehr weil es viele "Gescheite" gab die zwar auf der einen Seite keine Steuer zahlten, die Steuerabgaben aber auch auf der "anderen" Seite vergassen.
War früher so:
IN AT Ski steuerfrei gekauft und nach DE mitgenommen. Dort "vergessen"("nicht gewusst") sie zu versteuern.
Oder in Samnaun jede Menge Zigaretten gekauft und unter der Sitzbank eines Käfers "deponiert". Dann nach AT, dort vom Zoll gestoppt, "nix dabei ausser 1 Stange", gefilzt und ....naja. Dann gibt's dort einen Schnellrichter der Ausländer sofort "abfertigt": "Name, Geb.Datum, Beruf . . .". Die Antwort "Steuerberatergehilfe" war nicht strafmildernd. Es passierte einem "gescheiten" Bekannten.
Das ist Steuerhinterziehung und ab einem ziemlich niedrigen Grenzwert eine Straftat.

Also muss man an der Grenze zum deutschen Zoll, sich die Steuer rückzahlen lassen und dann zum "Nicht-EU-Zoll" und dort die fälligen Abgaben berappen
Dazu kommt die Frage ob die Waren nicht nur steuer- sondern zusätzlich auch zollpflichtig sind. Steuern werden zwar vom Zoll entgegengenommen haben aber nichts mit "Zoll" zu tun. Es sind unterschiedliche Abgabeformen.
Auskunft gibt bei uns in DE jedes Zollamt und ich habe dort bisher nur nette Leute kennengelernt.

Ausnahmen gibt es meistens für Grenzanwohner. Hat der Schweizer meinetwegen 500 m zur deutschen Werkstatt wäre es relativ albern zu verlangen, dass er in der Schweiz 30 km fährt. Ist ja auch bei den "grünen" Grenzübergängen so. Als Anrainer darfst Du "einfach so", als "Normaler" darfst Du dort gar nicht. Normal merkt das niemand, nur wenn doch mal einer dortsteht. Dann gibt es echten Zoff!
Die Ortschaft Jungholz gehört zu AT, kann aber nur von DE aus angefahren werden. Die dortigen Bewohner dürfen auch Einiges was den restlichen Österreichern verwehrt ist. Logistisch ist es eine Katastrophe weil natürlich alles über DE angeliefert wird was "die dort" in AT bestellen. Zolltechnisch fällt dann erst mal eine "Intrastat" (Meldung der Verbringung von Waren in ein anderes EU-Land; AT>>DE) an. Nachdem es mein Job war das in der DV abzubilden (daher kenne ich den Zoll) war das für mich logisch aber Schwachsinn, zumal Jungholz gar nicht von AT (hierbei Lager Wien) sondern von DE aus beliefert, der Umsatz aber AT zugerechnet wird.
Der Zoll half: "Hilft es wenn ich Ihnen sage, dass Jungholz nicht nur eine österreichische sondern auch eine deutsche PLZ hat?".
Jep, aus einer "deutsche" Lieferadresse kann ich das Versandlager in DE ableiten und die Rechnung kommt aus AT!"
Bei den Schweizern war's ähnlich. Der ganze Kram dorthin musste ja verzollt werden und der Zoll wollte dazu ein Formblatt welches ich extra hätte mit ziemlichem Aufwand programmieren lassen müssen weil die Zusammenfassungen etwas "seltsam" waren. Also zum Zoll mit einer (für uns einfachen), sehr detaillierten Liste mit Zwischensummen.
Der Zollie sah sich das an, meinte "klasse, viel detaillierter als wir das normal verlangen, passt, können Sie so machen".
Mein "Öh, ja, aber wenn jetzt einer Ihrer Kollegen anderer meinung ist?". Da hat er ein Siegel auf meinen Zettel geknallt, "zollamtlich genehmigt" gestempelt und gemeint "Das is jetzt ein Dokument, nicht verlieren!" (folglich in unserer Rechtsabteilung abgegeben).
Die Jungs sind sehr umgänglich.
gerd
 
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JEDER kann im-/exportieren und für alle gelten die gleichen Vorschriften.
Lässt man ein Fahrzeug im Zoll-Ausland (was immer das auch ist) veredeln so muss man den angefallenen Betrag (die Wertsteigerung) versteuern.
Da gibt es zwei Möglichkeiten.
Entweder ist die "Veredelung" unsichtbar wie z.B. Motortuning, dann merkt es der Zoll nicht (was passiert wenn es jemand anderes bemerkt ist eine andere Frage!!)
Ist sie sichtbar so kann die Rechnung relativ niedrig sein (z.B. weil sie gesplittet ist und man 2 Rechnungen hat). Ist sie verdächtig niedrig, wird der Zoll die Massnahme bewerten und danach verzollen. Wenn jemandem die Schätzung zu hoch erscheint und ihm dann einfällt, dass er ja noch eine zweite Rechnung hat betrachtet der Zoll das als Vorsatz!
......
gerd

Lieber gerd

Leider ist es eben nicht ganz sooooo (und ja, ich weiss dies auch erst seit einem TV-Beitrag hier in der Schweiz).

Abgesehen vom regulären Verzollen gibt es auch noch diese "Wertsteigerung". Da reicht ein normales Verzollen eben nicht.

Beispiel:

Als Schweizer bringe ich mein Auto nach Deutschland, ich will z.B. bessere Sitze einbauen lassen.
Trivial würde man davon ausgehen, dass ich mit der Rechnung der neuen Sitze zum Deutschen Zoll gehe und mir die Ausfuhr bestätigen lasse. Danach gehe ich zum Schweizer Zoll und bezahle brav meine Importgebühren (Zoll und MWSt.).

Aber so geht es leider nicht bei Fahrzeugen! Wieso und warum wird im von mir verlinkten Text erklärt.

Bei Fahrzeugen MUSS ich beim Grenzübertritt (von der CH nach DE!) dem Deutschen Zoll eine Kaution hinterlegen. Diese beträgt mehrere Prozente des Fahrzeugwertes. Bei einem Fahrzeug von z.B. 30'000Euro sind das rasch 5000...10000 Euro!!!
Bei der Ausfuhr des Fahrzeuges (aus Deutschland) erhalte ich diese Kaution zurück (mit Verrechnung der Wertsteigerung durch den Einbau der Sitze).
Diese Kaution entfällt ausschliesslich dann, wenn ich in Grenznähe meinen Wohnsitz habe bzw. des Wohnsitzes, welcher in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Die Aufzählung der zulässigen Gemeinden ist im Dokument (siehe Link) abschliessend aufgeführt.

Fahre ich einfach so über den Zoll, ignoriere ich somit die Bestimmung, gibt es dann eine Busse in Höhe des Fahrzeugwertes und mehr! Und dann hat man wirklich die Arschkarte gezogen.
 
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vilkas

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Wie oft passiert Dir das?
Oder betreibst Du beruflich ein (Schweizer) Importunternehmen, das sich auf die Einfuhr der von Dir genannten Waren spezialisiert?
Im ersten Fall würde ich das als unerheblich anshen, und meine Zeit nicht verschwenden, ein paar wenige Euro/Franken zurück zu bekommen, im zweiten Fall wäre mein Steuerberater der richtige Ansprechpartner, der mir Schlupflöcher zur Vermeidung von unnötigen Zahlungen nennen kann.

Grüße
Uli
Das passiert genau ein mal. Sturzbügel, Zusatzscheinwerfer, Windshield. In Summe etwa 1000 Euro - MwSt zwischen 150 und 200 Euro. Für dich vielleicht unerheblich ...
Gut das dir dein Steuerberater Schlupflöcher zur Vermeidung unnötiger Zahlungen nennen kann. Ich bin nicht auf der Suche nach Schlupflöcher.

gruss

vilkas
 
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vilkas

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Danke für die Infos. "Aktive Veredelung" kannte ich bislang nicht.
Wenn ich tatsächlich in D einkaufe, werde ich sicherlich noch beim Zoll in D und CH nachfragen - es hilft wenn man dann schon mal die richtige Stichworte kennt.

gruss


vilkas
 
Tabmow

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Ich kenne das Thema von Motorradreifen (der einzige Reifen-Händler hier in der gegend, der noch nicht versucht hat, mich zu besch..., ist auf der deutschen Seite der Grenze). Dem D-Zoll ist es wichtig, dass die Reifen montiert sind. Gummi auf Felge reicht, um "montiert" zu sein. Die Felge muss nicht unbedingt am Motorrad sein, sondern kann auch im Kofferraum liegen. Wenn Du nur den Gummi importierst, gibts keine MwST zurück.
Ein Zeit lang habe ich auch den Service in D machen lassen. Für alle montierten Teile wurde die MwST erstattet. Öl ist ausgenommen, auch wenn es im Motor "montiert" ist.
 
lederkombi

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Ich kenne das Thema von Motorradreifen (der einzige Reifen-Händler hier in der gegend, der noch nicht versucht hat, mich zu besch..., ist auf der deutschen Seite der Grenze). Dem D-Zoll ist es wichtig, dass die Reifen montiert sind. Gummi auf Felge reicht, um "montiert" zu sein. Die Felge muss nicht unbedingt am Motorrad sein, sondern kann auch im Kofferraum liegen. Wenn Du nur den Gummi importierst, gibts keine MwST zurück.
Ein Zeit lang habe ich auch den Service in D machen lassen. Für alle montierten Teile wurde die MwST erstattet. Öl ist ausgenommen, auch wenn es im Motor "montiert" ist.
Service und Reparaturen sind gemäss Regelung kein Problem.
 
gerd_

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Leider ist es eben nicht ganz sooooo (und ja, ich weiss dies auch erst seit einem TV-Beitrag hier in der Schweiz).

Abgesehen vom regulären Verzollen gibt es auch noch diese "Wertsteigerung". Da reicht ein normales Verzollen eben nicht.

Beispiel:

Als Schweizer bringe ich mein Auto nach Deutschland, ich will z.B. bessere Sitze einbauen lassen.
Trivial würde man davon ausgehen, dass ich mit der Rechnung der neuen Sitze zum Deutschen Zoll gehe und mir die Ausfuhr bestätigen lasse. Danach gehe ich zum Schweizer Zoll und bezahle brav meine Importgebühren (Zoll und MWSt.).

Aber so geht es leider nicht bei Fahrzeugen! Wieso und warum wird im von mir verlinkten Text erklärt.

Bei Fahrzeugen MUSS ich beim Grenzübertritt (von der CH nach DE!) dem Deutschen Zoll eine Kaution hinterlegen. Diese beträgt mehrere Prozente des Fahrzeugwertes. Bei einem Fahrzeug von z.B. 30'000Euro sind das rasch 5000...10000 Euro!!!
Bei der Ausfuhr des Fahrzeuges (aus Deutschland) erhalte ich diese Kaution zurück (mit Verrechnung der Wertsteigerung durch den Einbau der Sitze).
Diese Kaution entfällt ausschliesslich dann, wenn ich in Grenznähe meinen Wohnsitz habe bzw. des Wohnsitzes, welcher in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist. Die Aufzählung der zulässigen Gemeinden ist im Dokument (siehe Link) abschliessend aufgeführt.

Fahre ich einfach so über den Zoll, ignoriere ich somit die Bestimmung, gibt es dann eine Busse in Höhe des Fahrzeugwertes und mehr! Und dann hat man wirklich die Arschkarte gezogen.
Das soll heissen, dass alle Schweizer die mit dem Auto ausreisen eine Kaution hinterlegen müssen? Ein Scherzchen,oder?
Wenn Du ausreist machst Du das mit hoher Sicher genau wie bei uns. Du nimmst ein Personaldokument mit und fährst über die Grenze . Ob Du kontrolliert wirst hängt von der Laune/Logik der Grenzer ab.
Was mir früher nicht bewusst war: Ein schweizer Kollege konnte nicht so einfach zum Firmenstammsitz nach DE kommen weil er Türke war und für die damals Visumpflicht in DE bestand.
Also bist Du jetzt in DE. Da siehst Du ein paar tolle Sitze (5000 EUR) für Dein Auto (50000 EUR), packst die ein und fährst nach Hause. Du exportierst die Dinger aus DE, lässt Dir die Steuer geben und importierst sie in die Schweiz, zahlst dort Steuer + Zoll (sofern welcher anfällt), fertig.
Wenn Du mit der Absicht nach DE fährst Dein Auto umbauen zu lassen und das in der Schweiz anmeldest, dann hinterlegst Du vielleicht Kaution (weiss ich nicht). Dann kommst Du zurück, Deine alten Sitze wurden z.B. mit 2000 EUR in Zahlung genommen, also ist die Wertsteigerung 3000 EUR und dafür bezahlst Du Steuer + Zoll.
Worin besteht der Unterschied? Das ist doch nur eine Verfahrensfrage.

Nebenbei: Wie stellt der Zoll fest ob Du nach DE fährst weil Du Dein Auto umbauen lassen willst oder Kaffee trinken gehen willst? Im ersten Fall fährst Du vielleicht mit der Bahn nach Hause weil es 10 Tage dauert. Danach fährst Du wieder mit der Bahn nach DE und holst Dein Auto ab.
Danach alles wie von mir beschrieben. Hast Du irgendetwas machen lassen was Euerem "TÜV" auffällt, ist es wohl besser eine Rechnung zu haben die auch der Zoll gesehen hat. Hast Du z.B. neue Reifen gekauft weil die vielleicht in DE billiger sind, wird das kaum jemandem auffallen. Ob das Steuerhinterziehung oder Zollbetrug ist sei mal dahingestellt.
Ob z.B. ein Kundendienst eine Wertsteigerung darstellt weiss ich nicht. Sichtbar ist er jedenfalls nicht.

Dein Link sagt genau das aus. Nur unterscheidet er verständlicher Weise nicht zwischen "sichtbar" oder nicht. Damit will ich nicht zum Streuerbetrug aufrufen, doch wer hindert einen Schweizer sich zwei Rechnungen geben zu lassen? Eine für doie sichtbaren Teile die andere für das Unsichtbare? Dem deutschen Betrieb ist das egal.
"Wertsteigernd" ist allerdings nicht nur das Material sondern auch die Einbaukosten. Bei Sitzen dürfte sich das, auch in Relation zum Warenwertin deutlichen Grenzen halten. Lässt Du Kotflügelverbreiterungen (Warenwert 100 EUR) einschweissen und dann das ganze Auto lackieren, ist der Warenwert quasi egal. Da musst Du das Lackieren verzollen. Die Wertsteigerung eben!

Muss jeder Nicht-Grenz-Schweizer das was er in DE bei ALDI einkauft verzollen? Da kann ALDI dann gleich eine "Schweizer-Kasse" einrichten mit einem Zöllner als Kassier.

Was man vielleicht wissen sollte: Trifft man Nicht-EU-ler z.B. Schweizer bei einem Moppedtreffen und fragt ob man das Mopped mit der tollen Auspuffanlage mal fahren darf, sollte man tierisch aufpassen. Es ist Steuerhinterziehung wenn ein Deutscher ein nicht in der EU zugelassenes Fahrzeug in DE bewegt!
Ausnahmen gibt's natürlich. Mit dem russischen Leihwagen von Moskau nach Berlin (wo gibt man das Ding ab?). Sicher gibt es auch einen Passus für Werkstätten wenn die ein Fahrzeug aus dem EU-Ausland gerichtet gaben und eine Probefahrt machen. Auch wenn man den Schweizer als Sozius dabei hat weil man ihn wegen Unwohlseins zum Krankenhaus bringen will ist es gratis.
Das Problem kann man bei Auto Motor&Sport nachfragen. Die hatten mal einen Lancia mit italienischer Nummer zum testen. Leider bevor es das entsprechende Abkommen gab. Verurteilt wegen Steuerhinterziehung!
gerd
 
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ich fang' mal so an ... Genau wie Deutschland hat auch die Schweiz Gesetze und Verordnungen, die den Warenverkehr über die Grenze hinweg regeln. Sich daran zu halten obliegt jedem selbst - für die Konsequenzen im Fall der Fälle muss man dann halt gerade stehen.

"Das soll heissen, dass alle Schweizer die mit dem Auto ausreisen eine Kaution hinterlegen müssen?" Das ist eine an den Haaren herbeigezogene Interpretation ... Selbstverständlich nicht - nur, wenn man eine 'aktive Veredelung' plant, muss man das beim DEUTSCHEN Zoll anmelden.

"Muss jeder Nicht-Grenz-Schweizer das was er in DE bei ALDI einkauft verzollen?" - kurz gesagt: Ja. ALLE Waren, die in die CH eingeführt werden, müssen bei der Einreise unaufgefordert deklariert werden - und zwar von demjenigen, der sie importiert - unabhängig davon, wo er in der Schweiz wohnt. Er muss die Ausfuhr aus Deutschland beim Deutschen Zoll anmelden - dann bekommt er den Ausfuhrstempel. Anschliessend geht er zum Schweizer Zoll und deklariert die Waren. Bis zu einem Netto-Einkaufswert von 300 CHF muss er keine CH Mehrwertsteuer entrichten, darübergehende Beträge unterliegen im Gesamtbetrag der Schweizer Mehrwertsteuer. Ggfs. muss noch Zoll entrichtet werden. Auch beim CH Zoll gibt's einen Stempel. Mit der Ausfuhrbescheinigung geht er dann wieder zum Aldi und erhält dort die 19% Mehrwertsteuer des Einkaufs zurück. Und bevor die Frage auftaucht: Nein - muss er nicht sofort machen - kann er irgendwann beim nächsten Einkauf erledigen.
Und schon alleine von daher - man bekommt die Deutsche MwSt. (19%) zurück, und muss die CH MwSt. zahlen (7.7%) - sorgen wir schon dafür, die Waren zu deklarieren. Bei vier Autoreifen macht das schnell mal ein hübsches Sümmchen aus, mit dem man dann wieder in D günstig essen gehen kann ...
 
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lederkombi

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Was man vielleicht wissen sollte: Trifft man Nicht-EU-ler z.B. Schweizer bei einem Moppedtreffen und fragt ob man das Mopped mit der tollen Auspuffanlage mal fahren darf, sollte man tierisch aufpassen. Es ist Steuerhinterziehung wenn ein Deutscher ein nicht in der EU zugelassenes Fahrzeug in DE bewegt!
Ausnahmen gibt's natürlich. Mit dem russischen Leihwagen von Moskau nach Berlin (wo gibt man das Ding ab?). Sicher gibt es auch einen Passus für Werkstätten wenn die ein Fahrzeug aus dem EU-Ausland gerichtet gaben und eine Probefahrt machen. Auch wenn man den Schweizer als Sozius dabei hat weil man ihn wegen Unwohlseins zum Krankenhaus bringen will ist es gratis.
Das Problem kann man bei Auto Motor&Sport nachfragen. Die hatten mal einen Lancia mit italienischer Nummer zum testen. Leider bevor es das entsprechende Abkommen gab. Verurteilt wegen Steuerhinterziehung!
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Hi Gerd


Ja, es klingt widersinnig und ich bin bzw. war auch zuerst extrem erstaunt.

Aber es ist tatsächlich so: Kaufst Du die Sitze in DE und transportierst Du diese in die Schweiz, so ist alles ok. Den deutschen Zoll interessiert dies die Bohne und die Schweizer kassieren nur die MWSt. und etwas Zoll.
Lässt man aber die Sitze in DE einbauen, wird es eben heikel. Wieso da der Deutsche Staat plötzlich anders denkt, weiss ich auch nicht. Die Geschichte hat bei uns vor kurzem ein seriöses Konsumentenmagazin aufgedeckt (weil dies genau jemandem widerfahren ist).

btw.: Man sollte als Schweizer auch nie sein Fahrzeug seinem deutschen Freund ausleihen...das geht dann bei einer Kontrolle durch die Polizei ganz schief: Das Fahrzeug würde dann als Schmuggelware taxiert! Ist einem Freund vor vielen Jahren passiert, es wurde extrem teuer.


Was man aber daraus lernen sollte:
Unbedingt die Deutsche Garage darauf hinweisen, dass es eine Reparatur war und keine Aufrüstung! Also die neuen Sitze wurden eingebaut, weil die alten z.B. verschlissen waren. Dann greift die von mir verlinkte Regelung nicht bzw. man hat gute Karten im Streitfall.
 
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stimmt fast...

Wenn der Warenwert ohne deutscher MwSt unterhalb 300 CHF liegt UND die Freimenge für Fleisch, Alk, Tabak, ... nicht überschritten wird, dann kann man die Güter abgabenfrei in die Schweiz einführen. Man muss in diesem Fall NICHT zum schweizer Zoll. Am deutschen Zoll Schlange stehen, Stempel holen und alles ist OK (kann man 10'000 fach an jeden Samstag an der Grenze beobachten). Es gibt aber gerne mal 100 Meter hinter der Grenze Stichproben des schweizer Zolls. Letzten Montag habe ich 8 Beamte des schweizer Zolls an der ersten Strassenbahnhaltestelle nach der Grenze stehen gesehen - ich denke nicht das die einen Betriebsausflug gemacht haben...

Wenn der Warenwert über der Freigrenze liegt, holt man sich vom deutschen Zoll einen Stempel für die Asufuhr und geht zum schweizer Zoll. Der schweizer Beamte prüft die Rechnung, murmelt ein paar unverständliche Worte und nennt einen Betrag. Den zahlt man am besten gleich in Bar oder per Bankomat und alles ist erledigt. Dauert zwei Minuten und geht ohne anstellen...

Ausnahme sind aber Gegenstände zur Ausrüstung von Fahrzeugen - da gilt dieses einfache Verfahren im Reiseverkehr des deutschen! Zolls eben nicht. Den Schweizern ist es (nach meinen Wissenstand) relativ egal ob du Käseräder oder Wagenräder einführst.
 
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gerd_

gerd_

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Hi
Da werde ich mal wieder zum Zoll gehen und mir die Sache erklären lassen. Ich verstehe nicht weshalb eine Schuld gegenüber dem deutschen Zoll entsteht wenn ein Schweizer sein Fahrzeug bei und veredeln lässt.
Wahrscheinlich liegt es an unsem "übereinfachen" Steuersystem.
Nach Nachdenken vermute ich, dass es an Eigenheiten liegt wie. "kauft der deutsche Betrieb ein Autoradio (200 EUR) ein bezahlt er Mehrwertsteuer (38 EUR) die bei ihm anders heisst). Verkauft er es an einen Deutschen für 400 EUR, nimmt er 76 EUR Steuer ein und kann die beiden Steueranteile erst mal gegeneinander verrechnen (76-38=38) und die Differenz -die Steuer für den Mehrwert- an den Fiskus abführen.
Stellt er eine Rechnung ohne Steuer aus muss er nachweisen, dass der Rechnungsempfänger Auslander war und bekommt dann irgendeinen Teil zurück. Das ist ein Affentheater. Folglich muss es -in diesem Fall- der Schweizer selber machen.

Prinzipiell interessiert Zöllner zolltechnisch immer nur was Du einführst. In DE könnten andere Zollsätze gelten als in CH und somit hätten die eben gerne die Differenz. Dazu die Sache mit den Freimengen die aber nur der Vereinfachung dienen und ohnehin nur gelten wenn eine Person irgendwas über die Grenze schleppt. z.B. per Post gibt es keine Freimenge.

Wieder nebenbei: Ist ein Videokamera eine Kamera mit Wiedergabemöglichkeit oder ein Rekorder mit Aufnahmemöglichkeit? Wortklauberei? Nein 7% Zolldifferenz! Ein Rekorder kostete 14% Zoll eine Kamera nur 7%. Verzollt wurden Videokameras aus FarEast als Rekorder! Für eine Privatperson sch...., für Grundig (OK, war mal mein Arbeitgeber) eine Differenz von Millionen.
Das letzte Wort hatte die Zolllehranstalt. Natürlich konnte man damals die riesigen VHS Kassetten in die Kamera stopfen und sich über das Ding einen Film auf einem streichholzschachtelgrossen Display ansehen! Doch dafür musste man arg krank sein und einen Optiker in der Verwandtschaft haben. Grundig klagte damals a) gegen die Einstufung und b) dagegen, dass der Zoll eine "vollkommen unabhängige Einrichtung" zur Entscheidung heranzog. Der Richter sah das wie Grundig und es gab etliche Mio (DM) zurück!

Es kann dem Zoll also nur um entgangene Steuern gehen weil der Staat sonst keine Steuer auf die enthaltenen Arbeitsentgeldanteile (=Veredelung) bekommt.
Das sollte andersherum ebenso sein (wobei kein Gesunder sowas in CH machen lassen wird).
gerd
 
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