Von PKW "abgeschossen" und automatisch Mitschuld?

Diskutiere Von PKW "abgeschossen" und automatisch Mitschuld? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Seltsam. Ich bin auf einer Hauptstrasse (und Vorfahrtsstrasse) rechts an einem PKW vorbeigefahren, der nach links abbiegen wollte. Was ich nicht...
palmstrollo

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Seltsam.
Ich bin auf einer Hauptstrasse (und Vorfahrtsstrasse) rechts an einem PKW vorbeigefahren, der nach links abbiegen wollte.
Was ich nicht gesehen habe, war der PKW, der aus dieser Strasse auf die Vorfahrtsstrasse einbiegen wollte.
Der vor mir abbiegende PKW hat dem herausfahrenden Fahrer signalisiert, er könne schon losfahren. Dieser nahm das "Angebot" an, da er mich nicht gesehen hat bzw. wohl nicht sehen konnte.
Beim Herausfahren aus der Seitenstrasse hat er mich dann am linken Koffer getroffen. Einen Sturz konnte ich verhindern. Auch mein 12jähriger Sohnemann hat nichts abgekriegt. Lediglich der Koffer ist defekt und der Auspuff hat 'ne Delle.

Da ich ein paar Tage später mit der Familie in den Urlaub fahren wollte, habe ich das Ganze incl. Gutachten direkt an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht gegeben.
Witzigerweise kam gestern ein Schreiben, dass ich aufgrund der "Betriebsgefahr des Fahrzeuges" automatisch eine Mitschuld hätte, die "angemessen berücksichtigt werden muss". Außerdem könne ich ja nicht beweisen, "dass der Schaden auch bei Anwendung äußerster Sorgfalt nicht hätte verhindert werden können".

Die grundsätzliche Verantwortung der dort versicherten Person ist von Seiten der Versicherung unumstritten, vom Schaden wurden allerdings 25% abgezogen.
Das Antwortschreiben meines Anwaltes steht noch aus, mich hat diese Tatsache jedoch ein wenig verwundert.
Na mal abwarten, was mein Anwalt darauf antwortet.

Nur gut, dass nichts "Größeres" passiert ist.
 
W

wurbel

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Hauptsache euch ist nix passiert :-)

Das Thema mit der Teilschuld hab ich hier schon mal irgendwo gelesen....naja....Motorradfahrer sind halt was Besonderes.
 
nypdcollector

nypdcollector

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Es gibt zwei verschiedene Arten der Haftung. Die eine ist die Verschuldenshaftung, die andere ist die Gefährungshaftung.
Letztere ergibt sich aus der StVG §§ 7 ff.

Ich habe dir hier mal eine Unterscheidung als .pdf Datei begefügt.

Grundsätzlich sieht es so aus, dass ein Schaden der durch den Betrieb eines Kfz verursacht wurde eine Gefährdungshaftung eintreten kann, unabhängig vom Verschulden. Ein Kfz ist nach Ansicht des Gesetzgebers per se ein gefährlicher Gegenstand für den man haften muss, wenn man ihn in Betrieb nimmt.
Das ist z.B. auch der Grund, warum man auf der Autobahn bei Tempos über 130 (Richtgeschwindigkeit) bei Unfällen mit zahlen darf, auch wenn man keine Schuld hat.
 
AMGaida

AMGaida

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Die Gefährdungshaftung ist wohl das Maximale, was die Versicherung des Autofahrers von Dir holen kann, um diese 25 % wird es gehen, wenn die Sache vor Gericht ginge. Gefährdungshaftung wird auch angerechnet, wenn Du mit einem Auto einen Fahrradfahrer, der sich verkehrswidrig verhält, erwischt. Oder ein Kind, das vor Dein Auto rennt, und Du vorschriftsmäßig fährst. Einfach weil vom Bewegen deines Fahrzeuges eine Gefahr ausgeht. Aber wo in dem speziellen Fall eine Gefährdungshaftung her kommen soll, ist mir ein Rätsel. Du warst auf der Vorfahrtsstraße und Dir ist jemand in die Vorfahrt gefahren... wo ist das Problem?

Meine Ma ist vor ein paar Jahren mit dem Auto auf eine Hauptverkehrsstraße abgebogen. Auf linker und rechter Spur war Stau, sie wurde auf die mittlere Spur gewinkt und da kam ein Fahrzeug, das sie nicht sehen konnte... es hat mächtig geknallt, 2 x Totalschaden aber die Schuldfrage war sonnenklar... meine Ma war schuld. Nix Gefährdungshaftung... ich sehe da irgendwie Parallelen mit deinem Fall. Nach meiner Auffassung muss der einbiegende Fahrer sicherstellen - egal ob er reingewinkt wird oder nicht -, dass die Straße frei ist! Das war sie nicht, aber was kannst Du dafür? :confused:
 
palmstrollo

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Themenstarter
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...
Das ist z.B. auch der Grund, warum man auf der Autobahn bei Tempos über 130 (Richtgeschwindigkeit) bei Unfällen mit zahlen darf, auch wenn man keine Schuld hat.
Und ich hatte in diesem Fall zum Glück höchstens 25 km/h drauf.
Danke für's PDF.
Na, mal abwarten, was draus wird....
 
nypdcollector

nypdcollector

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Ich wünsch dir auf jeden Fall viel Glück.
 
Presi7XL

Presi7XL

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Jede Versicherung versucht sowas erstmal, wenn sie sich sonst mit nichts vor der Zahlung drücken können - ging mir auch so, als vor mir plötzlich ein PKW über eine durchgezogene Linie gewendet hat und ich trotz Ausweichmanöver noch aufgeschlagen bin. Beide Gerichtsinstanzen haben sich sehr klar zum "Schuldanteil wg. Gefährdungshaftung" geäußert. Beide Gerichte haben nämlich festgestellt, dass die Tatsache, dass eine vom Fahrzeug ausgehende Betriebsgefahr nicht automatisch zu einer Teilschuld führt, wenn das grob verkehrswidrige Verhaltens des "Unfallgegeners" unzweifelhaft einzige Ursache des Unfalles ist.
Also ruhig bleiben ung ggf sogar zwei Instanzen abwarten - Versicherungen sind da hartnäckig - ist ja nicht ihr Geld und wenn sie dann doch löhnen müssen, wird halt die Prämie wg der ständig steigenden (Gerichts-) Kosten mal wieder etwas höher...

Gruß
Berndt
 
Python

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Die Betriebsgefahr ist halt die neue Masche der Versicherungen ihre Gewinne weiter zu maximieren. Leider spielen unsere Gerichte das Spiel traditionell mit. Wo kämen wir denn da hin wenn Versicherte für den ganzen Schotter, den sie jahrelang an die Konzerne gelöhnt haben, im Schadensfall den kompletten Schaden ersetzt bekommen müssten !
Theoretisch hast du noch Glück gehabt, dass keine "Zeugen" eine überhöhte Geschwindigkeit deinerseits gesehen haben wollen :eek:

Ich drück Dir aber die Daumen, dass Dein Anwalt das ganze richtig zu händeln weiß und das ganze ohne finanzielle Verluste für Dich ausgeht !

Gruß Marijn
 
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