
Andi#87
Das hat sehr wohl was mit der Gewährleistung der geleisteten Arbeit zu tun. Worauf willst Du Dich bei einem Ausführungsmangel beziehen, wenn nicht auf die Auftragsbestätigung?Also wenn ein Fahrzeug von uns in der Werkstatt ist, z.B. zum Service und der Schraubber stellt fest - huch Blattfeder gebrochen, dann klingelt bei mir das Telefon und dann kriege ich mündlich mitgeteilt was zu tun ist, was der Spaß kostet und wie lange das dauert.
Ich sage dann, ja oder nein.
Und mit der Gewährleistung hat das schonmal gar nichts zu tun.
Natürlich gelten auch mündliche Verträge (Die Gerichte sind voll davon), aber schau mal in die Ausführungsbestimmungen des KFZ Handwerks. Da steht es genau so drinnen.
Ob der Händler oder Du das dann so macht, ist ne andere Sache. Geht ja auch meistens gut, nur wie gesagt, wenn es zu einer Reklamation kommt, dann kommen automatisch die Probleme. (Im Zweifel hat dann jemand ne temporäre Amnesie)