Wurde gelasert auf der Landstrasse - Einspruch ?

Diskutiere Wurde gelasert auf der Landstrasse - Einspruch ? im Smalltalk und Offtopic Forum im Bereich Community; Morgen werde ich nochmal die Tour fahren , und schauen wo sie gestanden sind 📹. Vielleicht sollten wir einen neuen Thread aufmachen -...
Butterbrezel

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Morgen werde ich nochmal die Tour fahren , und schauen wo sie gestanden sind 📹. Vielleicht sollten wir einen neuen Thread aufmachen - Gefahrstrecke - :bounce:
 
zyklotrop

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Ausser man ist verzweifelt, weil man schon ein ordentliches Punkteregister hat und der eine Punkt dann genau ein langes Fahrverbot nach sich ziehen würde

Und gerade dann wird es schon gerechtfertigt sein. Denn wenn das Konto schon so voll ist, muss die Neigung zum Heizen chronisch sein.
 
westi677

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Und gerade dann wird es schon gerechtfertigt sein. Denn wenn das Konto schon so voll ist, muss die Neigung zum Heizen chronisch sein.
Genau das wollte ich auch schreiben.
Als Vielfahrer wage ich mal die Behauptung aufzustellen, dass die wenigsten Punkte durch unvorhersehbare Ereignisse kommen…
Es kann natürlich immer mal passieren, dass man durch Unaufmerksamkeiten zu schnell ist (ist mir auch schon passiert).
Aber die meisten kommen doch schon, weil man einen besonderen Fahrstil hat (der mir früher auch mein Punktekonto auf 4 beim alten System hat ansteigen lassen).
Entweder man lernt dann irgendwann mal daraus, oder baut es stetig aus…
Mir hat es mal geholfen, 4 Wochen laufen zu müssen 😉
 
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Inot

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Habe heute fürs Nachfahren hinter einem Motorradpolizisten EUR 20,- bezahlt.
Er war immer einiges über Soll.
Ich wollte wissen was passiert wenn kein Blaulicht eingeschalten ist.
Auf die Feststellung beim Stop, sie waren zu schnell, war meine Antwort, wir.
Kurzer Smalltalk und die 20 EUR als Erinnerung, keiner Streife mit überhöhter Geschwindigkeit zu folgen. War es mir wert.
 
KlausW

KlausW

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Habe heute fürs Nachfahren hinter einem Motorradpolizisten EUR 20,- bezahlt.
Er war immer einiges über Soll.
Ich wollte wissen was passiert wenn kein Blaulicht eingeschalten ist.
Auf die Feststellung beim Stop, sie waren zu schnell, war meine Antwort, wir.
Kurzer Smalltalk und die 20 EUR als Erinnerung, keiner Streife mit überhöhter Geschwindigkeit zu folgen. War es mir wert.
Das hätte ich nicht bezahlt.
Wenn er nicht mit Blaulicht fährt, muss er sich an die Verkehrsregel halten wie jeder Andere.
 
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Inot

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Sehe ich auch so. Ich denke er hat es auch gewußt.
Die 20 EUR für keinen Stress war es mir Wert.
 
Hansemann

Hansemann

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Wenn er nicht mit Blaulicht fährt, muss er sich an die Verkehrsregel halten wie jeder Andere.
Wie erkläre ich höflich, dass das nicht stimmt?

Es gibt die Wegerechte aus § 38 StVO die hängen am Fahrzeug (einfach mal selbst googeln)
und die Sonderrechte aus § 35 StVO, die hängen am Fahrer.

Googeln - lesen - verstehen - Beitrag ändern
 
bswoolf

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V85TT und noch so einige Moppeds mehr
Wahrscheinlich klappt verstehen bei mir nicht.
Ich würde sagen, eine normale Streifenfahrt ist durch §35 nicht gedeckt.
 
elfer-schwob

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Das hätte ich nicht bezahlt.
Wenn er nicht mit Blaulicht fährt, muss er sich an die Verkehrsregel halten wie jeder Andere.
Besser schon...
ja...nein...aber...

Man kann im Allgemeinen schon davon ausgehen, daß der Polizeibeamte sein Berufsrecht kennt.
Zum Glück meist besser, als der Jurastudent im 13. Silvester mit "ich kenne meine Rechte..."
Und entspechend agiert. Auch wenn's dem geneigten Renitent nicht sonderlich behagt...
 
KlausW

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Wie erkläre ich höflich, dass das nicht stimmt?

Es gibt die Wegerechte aus § 38 StVO die hängen am Fahrzeug (einfach mal selbst googeln)
und die Sonderrechte aus § 35 StVO, die hängen am Fahrer.

Googeln - lesen - verstehen - Beitrag ändern
Hallo Hansemann,
ich habe nachgelesen und nicht verstanden das der Herr Polizist in dem geschilderten Fall Sonderrechte hatte.
Kannst du es mir bitte erklären.
 
I

Inot

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Die Strafe war gerechtfertigt und sehr human. Ich war zu schnell.
Lustig war seine Begründung fürs Schnellfahren. Er wollte wissen ob ich dranbleibe wenn er die Geschwindigkeit erhöht.
 
KlausW

KlausW

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Die Strafe war gerechtfertigt und sehr human. Ich war zu schnell.
Lustig war seine Begründung fürs Schnellfahren. Er wollte wissen ob ich dranbleibe wenn er die Geschwindigkeit erhöht.
Ja, mag ja sein, dass du die Strafe verdient hast, aber er hätte sich selbst ja auch ein Knöllchen geben müssen, denn er hat ja genauso die Geschwindigkeit überschritten.
 
QVIENNA

QVIENNA

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Wahrscheinlich klappt verstehen bei mir nicht.
Ich würde sagen, eine normale Streifenfahrt ist durch §35 nicht gedeckt.
Ich denke, das ist schon zig mal ausjudiziert worden und Hansemann weiß, wovon er spricht/schreibt (berufsbedingt).
 
Hansemann

Hansemann

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Agent Provocateur?

Da hätte ich genauer nachgefragt.


Sonderrechte, also die Möglichkeit Verkehrsregeln zu übertreten hängen nicht am Fahrzeug oder am Blaulicht, sondern an den genannten Personen und Situationen.

Bei Einbruchs- und Überfallmeldungen ist es manchmal sinnvoll, weder Tatütata zu machen, noch in der Dunkelheit die Ankunft durch ne Light Show anzukündigen.
Trotzdem darf man sich beeilen und sogar auf dem Gehweg halten.

Ich hoffe, ich habe den schwierigen Gesetzestext verständlich dargestellt.
 
I

Inot

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Wird so sein. Bei mir war es just for fun.
Ansonsten hätte er mich nicht gestopt und 10 Minuten smalltalk gemacht.
 
AndreasO

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Wäre der Polizist auf dem Weg zu einem Einsatz gewesen (auch ohne Tatütata), hätte er wohl kaum die Zeit dazu gehabt, den Kollegen anzuhalten und 10min Smalltalk zu halten. Also vermute ich, er befand sich auf einer üblichen Streifenfahrt... interessant, daß er sich auch dort nicht an Regeln zu halten hat.
§35 StVO
1. Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
Ich frage mich da, was denn so dringend gewesen sein muss, um sich nicht an die Regeln zu halten...
 
elfer-schwob

elfer-schwob

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.
Kannst du es mir bitte erklären.
Für diese Erklärung ist @Hansemann der falsche Adressat!
Der richtige wäre einzig und alleine der genannte Polizeibeamte.
Welchen dringenden hoheitl. Auftrag er hatte, um schneller von A nach B zu gelangen, weiß jedenfalls er und vermutl. auch noch einige andere im Netzwerk der Polizei, die zu diesem Zeitpunkt im Wirkbereich dieses Beamten waren.

Daß sich dieser Auftrag wohl just erledigt hatte, als er auf @Inot aufmerksam wurde, war dessen Pech.
 
MichaelBC

MichaelBC

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Lustig war seine Begründung fürs Schnellfahren. Er wollte wissen ob ich dranbleibe wenn er die Geschwindigkeit erhöht.
Kann ich das auch sagen wenn die Polizei mal hinter mir her fährt ?
"Ich wollte gar nicht zu schnell fahren sondern nur mal sehen ob sie hinterher kommen".
 
Zuletzt bearbeitet:
KlausW

KlausW

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Agent Provocateur?

Da hätte ich genauer nachgefragt.


Sonderrechte, also die Möglichkeit Verkehrsregeln zu übertreten hängen nicht am Fahrzeug oder am Blaulicht, sondern an den genannten Personen und Situationen.

Bei Einbruchs- und Überfallmeldungen ist es manchmal sinnvoll, weder Tatütata zu machen, noch in der Dunkelheit die Ankunft durch ne Light Show anzukündigen.
Trotzdem darf man sich beeilen und sogar auf dem Gehweg halten.

Ich hoffe, ich habe den schwierigen Gesetzestext verständlich dargestellt.
Wenn er wegen einer Einsatzfahrt, mit oder ohne Blaulicht, zu schnell gewesen wäre, hätte er keine Zeit gehabt, den nachfolgenden zu stoppen und ihm ein Knöllchen zu verpassen.
Wenn er die Zeit doch hatte, hatte er auch kein Recht die Verkehrsregeln zu missachten.

Jetzt lehne ich mich mal etwas aus dem Fenster und behaupte, das solches Verhalten die Akzeptanz in der Öffentlichkeit nicht fördert.
 
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