
Butterbrezel
Themenstarter
Morgen werde ich nochmal die Tour fahren , und schauen wo sie gestanden sind
. Vielleicht sollten wir einen neuen Thread aufmachen - Gefahrstrecke - 


Ausser man ist verzweifelt, weil man schon ein ordentliches Punkteregister hat und der eine Punkt dann genau ein langes Fahrverbot nach sich ziehen würde
Genau das wollte ich auch schreiben.Und gerade dann wird es schon gerechtfertigt sein. Denn wenn das Konto schon so voll ist, muss die Neigung zum Heizen chronisch sein.
Das hätte ich nicht bezahlt.Habe heute fürs Nachfahren hinter einem Motorradpolizisten EUR 20,- bezahlt.
Er war immer einiges über Soll.
Ich wollte wissen was passiert wenn kein Blaulicht eingeschalten ist.
Auf die Feststellung beim Stop, sie waren zu schnell, war meine Antwort, wir.
Kurzer Smalltalk und die 20 EUR als Erinnerung, keiner Streife mit überhöhter Geschwindigkeit zu folgen. War es mir wert.
Wie erkläre ich höflich, dass das nicht stimmt?Wenn er nicht mit Blaulicht fährt, muss er sich an die Verkehrsregel halten wie jeder Andere.
Besser schon...Das hätte ich nicht bezahlt.
Wenn er nicht mit Blaulicht fährt, muss er sich an die Verkehrsregel halten wie jeder Andere.
Hallo Hansemann,Wie erkläre ich höflich, dass das nicht stimmt?
Es gibt die Wegerechte aus § 38 StVO die hängen am Fahrzeug (einfach mal selbst googeln)
und die Sonderrechte aus § 35 StVO, die hängen am Fahrer.
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Ja, mag ja sein, dass du die Strafe verdient hast, aber er hätte sich selbst ja auch ein Knöllchen geben müssen, denn er hat ja genauso die Geschwindigkeit überschritten.Die Strafe war gerechtfertigt und sehr human. Ich war zu schnell.
Lustig war seine Begründung fürs Schnellfahren. Er wollte wissen ob ich dranbleibe wenn er die Geschwindigkeit erhöht.
klarer Fall von "Nötigung"....................Er wollte wissen ob ich dranbleibe wenn er die Geschwindigkeit erhöht.
Ich denke, das ist schon zig mal ausjudiziert worden und Hansemann weiß, wovon er spricht/schreibt (berufsbedingt).Wahrscheinlich klappt verstehen bei mir nicht.
Ich würde sagen, eine normale Streifenfahrt ist durch §35 nicht gedeckt.
Ich frage mich da, was denn so dringend gewesen sein muss, um sich nicht an die Regeln zu halten...§35 StVO
1. Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
Für diese Erklärung ist @Hansemann der falsche Adressat!.
Kannst du es mir bitte erklären.
Kann ich das auch sagen wenn die Polizei mal hinter mir her fährt ?Lustig war seine Begründung fürs Schnellfahren. Er wollte wissen ob ich dranbleibe wenn er die Geschwindigkeit erhöht.
Wenn er wegen einer Einsatzfahrt, mit oder ohne Blaulicht, zu schnell gewesen wäre, hätte er keine Zeit gehabt, den nachfolgenden zu stoppen und ihm ein Knöllchen zu verpassen.Agent Provocateur?
Da hätte ich genauer nachgefragt.
Sonderrechte, also die Möglichkeit Verkehrsregeln zu übertreten hängen nicht am Fahrzeug oder am Blaulicht, sondern an den genannten Personen und Situationen.
Bei Einbruchs- und Überfallmeldungen ist es manchmal sinnvoll, weder Tatütata zu machen, noch in der Dunkelheit die Ankunft durch ne Light Show anzukündigen.
Trotzdem darf man sich beeilen und sogar auf dem Gehweg halten.
Ich hoffe, ich habe den schwierigen Gesetzestext verständlich dargestellt.