Abwicklung eines Garantiefalles

Diskutiere Abwicklung eines Garantiefalles im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Hallo, wer hat bei einer BMW Werkstatt schon mal sein Motorrad mit einem (Garantie)-Schaden abgegeben? Habt Ihr da einen Werkstattauftrag...
Q Hirte

Q Hirte

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Hallo,

wer hat bei einer BMW Werkstatt schon mal sein Motorrad mit einem (Garantie)-Schaden abgegeben?

Habt Ihr da einen Werkstattauftrag unterschreiben müssen oder einen Garantieabwicklungsauftrag oder der gleichen.

Besten Dank für Infos

Grüße Bernhard
 
gerry-h

gerry-h

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....Habt Ihr da einen Werkstattauftrag unterschreiben müssen oder einen Garantieabwicklungsauftrag oder der gleichen...
Ciao Bernhard

Ich hatte Wasser in der Blinkerarmatur, die daraufhin auf Garantie ausgetauscht wurde. Beim Abholen hat mir der Werkstattmeister eine Liste mit ausgeführten Arbeiten vorgelegt, die ich gegenzeichnen musste/sollte/durfte.

Gruss
gerry
 
Q Hirte

Q Hirte

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Hallo Gerry,

ich meinte bei Abgabe des Motorrades in der Werkstatt, was da unterschrieben wurde.


Grüße Bernhard
 
gerry-h

gerry-h

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....ich meinte bei Abgabe des Motorrades in der Werkstatt, was da unterschrieben wurde...
Ciao Bernhard, hab ich schon verstanden. Deswegen hatte ich geschrieben 'Beim Abholen..' . Beim Abgeben musste ich nichts unterschreiben, also keinen Werkstattauftrag, für den Fall, dass der Garantieanspruch abgelehnt würde.

Danke, Gruss
gerry
 
K

Koni

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Hallo Bernhard,

als indirekte Antwort:

Ich gebe grundsätzlich einen schriftlichen, von mir erstellen Arbeitsauftrag ab - auf diesem Verweise ich (bei Bedarf) auf Garantiearbeiten ausdrücklich.

Bisher gab es somit auch keine "ungewünschten" Arbeiten oder Probleme mit der Abrechnung.

Sinnvoll ist einen Kontakt für mögliche Rückfragen während der Arbeit zu hinterlassen.
 
palmstrollo

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Hi Bernhard.

Ich habe kurz nach dem Kauf beim :) eine rutschende Kupplung gehabt.
Ich habe einen "ganz normalen" Reparaturauftrag erteilt.
Letztlich war ein Simmering hin.
Bezahlen musste ich für die Rep. nichts.
 
Lawman

Lawman

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Interessant wäre: Warum fragst du?

Da ich als :) bei den Nutzfahrzeugen eines grossen Deutschen Herstellers tätig bin mal aus meiner Sicht und Erfahrung:
Wenn ich einer Werkstatt einen Auftrag zu einer Reparatur erteile, muss ich diesen auch unterschreiben, damit erteile ich ja der Werkstatt den Auftrag zur
Reparatur. Dies ist völlig unabhängig davon wer bezahlt!
Als Werkstatt brauche ich gegenüber dem Hersteller ja auch einen Nachweis
dass der Kunde eine Benstandung hatte, sonst laufe ich Gefahr meine Leistung nicht bezahlt zu kriegen.
Der Hersteller verlangt das aus meiner Sicht völlig zu Recht:
Du bringst mir dein Mopped (um beim Thema zu bleiben) zur Inspektion als Beispiel, weil ich ein böser Bube bin und meine Werkstatt gerade nicht so gut läuft mache ich deine Kupplung neu weil ja der böse Simmering undicht ist und sie rutscht, deine Bremse weil die Wirkung ungleichmässig ist und noch dies und jenes...
Meine Kunden kriegen keine Leistung ohne Unterschrift, falls ein Kunde unsicher ist kläre ich ihn über die Risiken auf (Gewaltschäden oder Überlastungsschäden welche für mich nicht erkennbar sind mit meinen Prüfmittteln etc.) und dann kann der Kunde entscheiden ob er die Reparatur wünscht oder nicht.
Abgesehen von den Formalitäten setzte ich mich aber immer für eine Regulierung im Sinne des Kunden ein, ich möchte ja dass er weiterhin
mein Kunde ist ;)
 
Q Hirte

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Hallo Robert,

ich habe mein Motorrad beim :) abgegeben mit einem Getriebeschaden, mündlich wurde gesagt es sei ein Garantiefall. Unterschrieben habe ich dann einen normalen Werkstattauftrag.

Das ist der Grund, wollte einfach mal wissen ob das so üblich ist.

Danke für eure Antworten.

Grüße Bernhard
 
gerd_

gerd_

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Hi
Garantiefälle gibt es bei BMW ohnehin nicht. BMW gibt keine Garantie sondern Gewährleistung.
Egal, in jedem Fall gibt es einen Auftrag und zum Schluss eine Rechnung. Übernimmt jemand Anders (BMW, Versicherung etc) die Bezahlung, so steht da eben "0,00 EUR" und der Wisch dient Dir als Nachweis, dass etwas gemacht wurde.
Wäre beispielsweise ein summendes Radlager auf "Garantie" getauscht worden und Du würdest Dich 2 Tage später wegen des gleichen Lagers "lang machen", dann kannst Du beweisen, dass Du es hast (kostenlos) richten lassen (= Gewährleistung auf die durchgeführte Arbeit).
War dein Mopped zum Reparaturzeitpunkt 2 Jahre (minus 1 Tag alt), könnte jemand auf die Idee kommen zu sagen "Jetzt aber zahlen!". Da würde ich kontern mit "neues Lager, deshalb 2 Jahre Gewährleistung (auf Lager +Arbeit)"
gerd
 
Q Hirte

Q Hirte

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Hallo Gerd,

das heißt, ab jetzt wieder 2 Jahre Gewährleistung auf neues Getriebe?

Grüße Bernhard
 
S

Schlonz

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soweit ich weiss, verfällt die Gewährleistung auch auf die neuen Teile mit Ende der 2 Jahre ab EZ, auch wenn das einen Tag vorher gerichtet wurde. Warum auch sollte das den Kunden in einen nicht mitgekauften Vorteil versetzen? Er hat die vertraglich zugesicherte, mangelfreie Ware, BMW seine Pflichten erfüllt
 
G

Gast 7673

Gast
Garantie

hat nichts mit Gewährleistung zu tun.

Soweit ich informiert bin gibt BMW auf Neufahrzeuge sicher eine Garantie (Laufzeit ist mir nicht bekannt)
Dann kann man - wie auch bei einigen anderen Herstellern - eine Anschlußgarantie kaufen.

Gewährleistung ist die rechtliche Konsequenz bei Vorliegen eines Mangels.

Gewährleistung hat sowohl der gewerbliche Verkäufer einer gebrauchten Sache zu leisten (wenn die übrigen Voraussetzungen gegeben sind) als auch der Reparaturbetrieb wenn seine Arbeiten mangelhaft waren oder mangelhafte Teile eingebaut wurden.

Das alles jetzt noch im einzelnen zu erläutern wäre zu umfangreich.

Garantie- und auch Gewährleistungsansprüche werden bei jedem Händler durch Formulare aktenkundig gemacht, und die Werkstatt erhält dann ihr Geld für die Beseitingung eines Mangels vom Hersteller. Es ist also ein normaler Vorgang einen Auftrag zu erteilen. Ich würde immer darauf achten dass es sich um einen Garantie-/Gewährleistungsauftrag handelt.

Stellt der Händler/Werkstatt fest, dass es sich um einen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schaden handelt, dann is nix mit Garantie oder Gewährleistung

Beispiel : Nutzung des Moppetts auf dem "Ring" mit Abflug und runtergenudelten Bremsen.
Da ist weder der Sturzschaden (wohl klar ?!) noch die runtergebremste Bremse ein Garantie- / Gewährleistungsschaden.
 
Q Hirte

Q Hirte

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Ich würde immer darauf achten dass es sich um einen Garantie-/Gewährleistungsauftrag handelt.
Hallo Dirk,

da habe ich ja drauf geachtet,gibbet aber wohl nicht, laut Werkstatt wird immer ein Werkstattauftrag geschrieben.

Das ist ja auch das was mich so ein bischen nervös gemacht hat, dass es keinen Garantie-/Gewährleistungsauftrag gibt.

Grüße Bernhard
 
G

Gast 7673

Gast
Wenn

Hallo Dirk,

da habe ich ja drauf geachtet,gibbet aber wohl nicht, laut Werkstatt wird immer ein Werkstattauftrag geschrieben.

Das ist ja auch das was mich so ein bischen nervös gemacht hat, dass es keinen Garantie-/Gewährleistungsauftrag gibt.

Grüße Bernhard
Du ganz sicher gehen willst,dann schreib den Händler an und weise darauf hin, dass Du einen Garantiefall (oder Gewährleistungsanspruch anmelden wolltest).
Scheint mir aber zur Zeit nicht erforderlich.
 
gerd_

gerd_

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Hi
BMW gibt KEINE Garantie, verzichtet aber während der ersten 2 Jahre bei der Gewährleistung auf die Beweisumkehr.
http://www.powerboxer.de/Garantie-oder-Gewaehrleistung.html

>>>>
soweit ich weiss, verfällt die Gewährleistung auch auf die neuen Teile mit Ende der 2 Jahre ab EZ, auch wenn das einen Tag vorher gerichtet wurde. Warum auch sollte das den Kunden in einen nicht mitgekauften Vorteil versetzen? Er hat die vertraglich zugesicherte, mangelfreie Ware, BMW seine Pflichten erfüllt
>>>>
Das hiesse im Umkehrschluss: Ist das Ende der Gewährleistungszeit nahe, dann murkse ich als Verantwortlicher das so hin, dass die Schadenbehebung "grad' so lange" taugt bis das G-Ende erreicht ist und sage dann "Pech gehabt!"? Neee, oder, glaubt niemand wirklich?
gerd
 
Q Hirte

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Das hiesse im Umkehrschluss: Ist das Ende der Gewährleistungszeit nahe, dann murkse ich als Verantwortlicher das so hin, dass die Schadenbehebung "grad' so lange" taugt bis das G-Ende erreicht ist und sage dann "Pech gehabt!"? Neee, oder, glaubt niemand wirklich?
gerd
Hallo Gerd,

habe gestern meine 1200 TÜ mit neuem Getriebe beim :) abgeholt.
Auf meine Frage auf Gewährleistung des neuen Getriebes hieß es bis zum Ende der normalen Gewährleistung. Also jetzt noch 10 Monate, muss ich mich beeilen dass ich vorher noch ein neues bekomme:D.

Mein Getriebe hatte knapp 27.000 km drauf.

Grüße Bernhard
 
gerd_

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Hi
Die Aussage bezweifle ich nicht.
Interessant zu wissen wäre, was der Freundliche gesagt hätte wenn "Deine" Gewährleistung "morgen" abliefe.
"Getriebe" ist natürlich ein komplexer Begriff. Wenn "heute" z.B. das Eingangslager defekt war und "übermorgen" das Ausgangslager, dann mag das so sein. Aber ist es auch so wenn sich der gleiche Fehler "sofort" wiederholt?
gerd
 
Q Hirte

Q Hirte

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Hallo Gerd,

genau so ist es, wenn meine Gewährleistung abläuft, also in 10 Monaten.

Was henau kaputt war wird man wohl nicht erfahren da der:) das Getriebe ungeöffnet zurückschicken mußte.

Grüße Bernhard
 
S

Schlonz

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mit der Garantiereparatur stellt die Werkstatt nur den Zustand her, wie er sein sollte und für den bis zum Ablauf von 24 Monaten garantiert wird. Wenn die Reparatur einen Tag vor Ablauf der Gewährleistung geschieht, ist das eben am kommenden Tag wieder hinfällig. Verlängerung erfahren nur bezahlt reparierte Baugruppen
 
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