Abzug "neu für alt" bei Motorradkleidung

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GS Bär

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Das mit unendlicher juristischer Weisheit gesegnete OLG Frankfurt am Main hat mal wieder eine sehr "motorradfahrerfreundliche" Entscheidung in die Welt gesetzt, über die man nur verwundert den Kopf schütteln kann.

Hier der Pressetext:

Nachdem die überwiegende Rechtsprechung in der Vergangenheit den Abzug bei beschädigter Motorradschutzkleidung sehr niedrig angesetzt hat, hat das OLG FRANKFURT AM MAIN, 08.02.2011, Az.: 22 U 162/08 in einer aktuellen Entscheidung diesen Abzug prozentual sehr hoch angesetzt. Es bleibt abzuwarten, ob hier andere Gerichte dieser Linie folgen werden. Das Gericht führte zu seiner Entscheidung u.a. aus:

Wird bei einem Unfall die Motorradbekleidung des Geschädigten beschädigt, ist es bei einem anzunehmenden Alter von einem Jahr angemessen, einen Abzug neu für alt in Höhe von 30% anzusetzen. Grundsätzlich ist bei gebrauchten Gegenständen der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen, wobei ein solcher vorliegend allerdings nicht erkannt werden kann. Wiederbeschaffungswert setzt voraus, dass entsprechende Gegenstände auf einem Gebrauchtmarkt erworben werden können. Dies ist für Motorradkleidung nach Kenntnis des Gerichts nicht der Fall. Es ist deshalb grundsätzlich vom Neuwert auszugehen und ein entsprechender Abzug "Neu für Alt" zu machen, der sich aus der Lebensdauer der Gegenstände ergibt. Im Rahmen der zulässigen Schätzung hält der Senat deshalb eine Lebensdauer von vier Jahren für angemessen, so dass unter Berücksichtigung auch sonstiger Umstände ein ersatzfähiger Betrag von 70% als ausreichend und angemessen erscheint.
 
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da gab es doch irgendwo anderslautende Urteile, dass es sich um Schutzbekleidung handelt und keine Abzüge vorgenommen werden.

Der Richter wohnt wohl in Schmitten-Hegewiese und ist von Motorradfahrern genervt
 
GS Bär

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da gab es doch irgendwo anderslautende Urteile, dass es sich um Schutzbekleidung handelt und keine Abzüge vorgenommen werden.

Der Richter wohnt wohl in Schmitten-Hegewiese und ist von Motorradfahrern genervt
Klar gibt es diese Urteile. Sind aber meines Wissens nach nur amtsgerichtliche Entscheidungen. Und wenn ein Oberlandesgericht so eine blödsinnige Entscheidung rauslässt, reiben sich doch alle Versicherer wieder mal freudig die Hände. Ich gehe mal davon aus, dass der Rechtsanwalt des Klägers kein Motorradfahrer war und daher keine Ahnung hatte, dass eine Schutzkleidung ohne Probleme länger als 4 Jahre genutzt werden kann.
 
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Ich persönlich finde dieses "Urteil" schon OK.
Wieso sollte mir Jemand meine "Schutz"-Kleidung zu 100% ersetzen, mit der ich schon div. Km oder Jahre geritten bin :brille:
Bei einem PKW-Unfall erhält man auf sg. "Schtz"-Teile wie Z.B. einen Airbag oder gleiches auch keinen Neupreis................
Zu Anderen sollte man doch froh sein, dass es nach 5 Jahren überhaupt noch €´s gibt.
Denn z.B. die Helmhersteller sprechen ja einen Austausch des Helmes nach 5 Jahren aus.


Quelle
:regeln:

Zitat:
Lebensdauer. Motorradhelme sind nicht für immer. Helmschale und Polster altern. Sie verlieren an Stabilität. Tauschen Sie den Helm nach etwa fünf Jahren gegen einen neuen aus.

Müsste eigentlich bedeuten, dass es nach 5 Jahren für die Schutzmurmel 0 €´s geben dürfte,
so ist man mit den 30% der restl. Bekleidung doch noch sehr gut bedient, oder :Augenzwinkern_2:
 
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Die Entscheidung

ist schon etwas älter (Helm war - soweit ich erinnere - grad eine Saison gefahren worden), aber sie verursachte bei den stets kostenbewussten Versicherern einen "Dammbruch"..
Jetzt wird jeder Moppettunfall bei der Bekleidung radikal gekürzt.

Und was ist mit drei oder vier Jahre alten Kotflügeln ? Dafür gibt es vollen Ersatz wenn der Gutachter Austausch als erforderlich ansieht. Dabei könnte man den auch gut zurückdengeln (manchmal..)
Oder Lackierung! oder oder oder...

Die Sicherheitsfunktion ist das Argument !!! und selbst bei alten Helmen wird ja nur EMPFOHLEN die auszutauschen. Schutzfunktion hab sowas aber immer noch mehr als ne Pudelmütze..
 
GS Bär

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Wenn sich jemand einen im oberen oder gar obersten Preissegment liegenden Schutzanzug kauft, dann doch wohl in der Absicht, diesen länger als nur 4 Jahre zu nutzen (es sei denn er hat zu viel Geld). Welchen "Mehrwert" hat eine neue Schutzkleidung gegenüber einer 1 oder 2 Jahre alten und gut gepflegten ?
 
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Das mit unendlicher juristischer Weisheit gesegnete OLG Frankfurt am Main hat mal wieder eine sehr "motorradfahrerfreundliche" Entscheidung in die Welt gesetzt, über die man nur verwundert den Kopf schütteln kann.

Hier der Pressetext:

Nachdem die überwiegende Rechtsprechung in der Vergangenheit den Abzug bei beschädigter Motorradschutzkleidung sehr niedrig angesetzt hat, hat das OLG FRANKFURT AM MAIN, 08.02.2011, Az.: 22 U 162/08 in einer aktuellen Entscheidung diesen Abzug prozentual sehr hoch angesetzt. Es bleibt abzuwarten, ob hier andere Gerichte dieser Linie folgen werden. Das Gericht führte zu seiner Entscheidung u.a. aus:

Wird bei einem Unfall die Motorradbekleidung des Geschädigten beschädigt, ist es bei einem anzunehmenden Alter von einem Jahr angemessen, einen Abzug neu für alt in Höhe von 30% anzusetzen. Grundsätzlich ist bei gebrauchten Gegenständen der Wiederbeschaffungswert zu ersetzen, wobei ein solcher vorliegend allerdings nicht erkannt werden kann. Wiederbeschaffungswert setzt voraus, dass entsprechende Gegenstände auf einem Gebrauchtmarkt erworben werden können. Dies ist für Motorradkleidung nach Kenntnis des Gerichts nicht der Fall. Es ist deshalb grundsätzlich vom Neuwert auszugehen und ein entsprechender Abzug "Neu für Alt" zu machen, der sich aus der Lebensdauer der Gegenstände ergibt. Im Rahmen der zulässigen Schätzung hält der Senat deshalb eine Lebensdauer von vier Jahren für angemessen, so dass unter Berücksichtigung auch sonstiger Umstände ein ersatzfähiger Betrag von 70% als ausreichend und angemessen erscheint.
Im Umkehrschluß würde das ja bedeuten, das ich einen 30% geringeren Schutz habe nach einem Jahr.

Bei einer angenommenen Nutzungsdauer von 4 Jahren 30% ??? Wie kommt das Gericht zu der Annahme, auf welcher Grundlage. Judex non calculat ist hier wohl der passende Spruch, auch wenn es eigentlich anders gemeint ist. Neuwert durch 4 Jahre Nutzungsdauer macht bei mir 25 und nicht 30% Abzug. Für einen Teil meiner Klamotten, der dann schon mal 10 Jahre auf dem Buckel hat, muß ich bei dieser kranken Rechnerei noch an die gegnerische Versicherung zahlen oder wie?

Aber zur Beruhigung aller, es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung, in der der Motorradfahrer die Hauptschuld am Unfall trägt, das Urteil hat keine grundlegende Wirkung. Das OLG war "nur" Berufungsinstanz. Andere Gericht können sich dieser Rechtsprechung nicht anschließen, da dem Urteil keine grundsätzliche Bedeutung für die Fortentwicklung des Rechts zukommt.
 
GS Bär

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Aber zur Beruhigung aller, es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung, in der der Motorradfahrer die Hauptschuld am Unfall trägt, das Urteil hat keine grundlegende Wirkung. Das OLG war "nur" Berufungsinstanz. Andere Gericht können sich dieser Rechtsprechung nicht anschließen, da dem Urteil keine grundsätzliche Bedeutung für die Fortentwicklung des Rechts zukommt.
Mag sein, dass es nur eine "Einzelfallentscheidung" ist. Aber sind das die Urteile des Bundesgerichtshofs nicht auch ? Vergiß nicht, dass in vielen Fällen das OLG als "Berufungsinstanz" auch die letzte Instanz ist, da die Revision meistens nicht zugelassen wird und der Streitwert nicht ausreicht. Und die Gerichte des jeweiligen Bezirks richten sich ja meist blind nach der Rechtsprechung "ihres" OLG. Ergo kommt so einer Entscheidung, auch wenn nur Einzelfall, sehr wohl erhebliche Bedeutung zu und zeigt, dass Motorradfahrer vor Gericht keine besonders gute "Lobby" haben. Sind halt alles Rocker und Raser :p
 
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