Achtung Zulassungsfalle für neue EURO-4 Motorräder

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sigmali

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Falls jemand bei seinem Händler ein Neufahrzeug aus dem EURO-4-Bestand kauft oder gekauft hat, sollte er dieses noch 2020 zulassen. Anscheinend ist dies 2021 nicht mehr möglich.

MOTORRAD berichtet
 
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„Kauft oder gekauft hat“ ist eben nach dem Artikel ein Unterschied:

1. wer gekauft hat, also Rechnung hat und die Übergabe bestätigt hat, muss selbst definitiv bis 31.12.2020 zulassen

2. wer kauft, aber noch nicht beliefert wurde, hat noch eine Chance nach 31.12.2020, wenn BMW für die Typgenehmigung der GS eine Ausnahmegenehmigung beantragt und bewilligt bekommen hat. Das sollte man beim Händler erfragen.
 
AmperTiger

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Falls jemand bei seinem Händler ein Neufahrzeug aus dem EURO-4-Bestand kauft oder gekauft hat, sollte er dieses noch 2020 zulassen. Anscheinend ist dies 2021 nicht mehr möglich.

MOTORRAD berichtet
Das wurde bei den Fantic Caballero auch schon diskutiert ...habs dort mal eingestellt.
 
FlowRider

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Hier dazu die Pressemitteilung des Verbands:

Euro-5 wird nicht verschoben
26.10.2020 | Essen

Der Industrie-Verband Motorrad Deutschland möchte noch einmal eindringlich drauf hinweisen, dass, entgegen vieler anders lautender Meldungen und Gerüchte, weder die Abgasstufe Euro-4 über das vorgesehene Ende zum 31. Dezember 2020 ausgedehnt noch die Einführung der Euro-5 zum 01. Januar 2021 verschoben werden.

Essen, 26. November 2020. Auslöser für Diskussionen war die Covid-19 Maßnahme der europäischen Kommission. Diese einmalige Regelung betrifft aber lediglich Serienmotorräder und -roller, für die vom Hersteller oder Genehmigungsinhaber beim Kraftfahrt-Bundesamt eine Ausnahmegenehmigung zur Zulassung über den Stichtag zum Jahreswechsel hinaus für einen limitierten Bestand an Euro-4 Lagerfahrzeugen beantragt werden kann.

Für jedes Euro-4 Serienfahrzeug, das ab dem 01. Januar 2021 noch zugelassen werden soll, muss somit grundsätzlich eine solche Genehmigung für eine auslaufende Serie vom Kraftfahrt-Bundesamt vorliegen, ansonsten wird die Zulassung über den gewohnten Registrierungsprozess nicht mehr möglich sein.

Wer also als Privatkunde in diesem Jahr ein neues Euro-4 Fahrzeug gekauft und noch nicht zugelassen hat, sollte sich entweder um die zeitnahe Zulassung bis zum Jahresende bemühen, oder zumindest bei der für ihn zuständigen Zulassungsbehörde nachfragen, wie man dort im Einzelfall mit dem verspäteten Zulassungswunsch umzugehen plant.

Denn der Fahrzeughersteller wird unter normalen Umständen für bereits verkaufte Fahrzeuge zum Ende dieses Jahres keine Ausnahmegenehmigung mehr beantragen, zumal er weder den Status des Fahrzeugs noch die Pläne des Eigentümers kennt. Mit dem Eigentumsübergang an den Kunden wechselt auch die Verantwortung für die rechtzeitige Zulassung.
 
Zörnie

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26.10.2020 sticht 21.10.2020?
 
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Privatbesitzer müssen noch 2020 zulassen

Der Abverkauf von Euro 4-Motorrädern ist verlängert worden. Wer aber noch in 2020 ein Euro 4-Motorrad kauft, muss dieses auch in 2020 erstmals zulassen.

24.11.2020

Ab 1. Januar 2021 gilt die neue Euro 5-Norm. Um danach noch ein neues Euro 4-Motorrad erstmals zuzulassen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Diese gelten – so warnt jetzt der Industrie-Verband Motorrad e.V. – nicht automatisch für Privatpersonen, die noch im alten Jahr eine neue, noch nie zugelassene Euro 4-Maschine gekauft haben und nun mit der Zulassung bis zum nächsten Frühjahr warten wollen, um ein wenig Kfz-Steuern und Haftpflicht zu sparen. "Wer das versucht, könnte eine böse Überraschung erleben", sagt IVM-Technikchef Christoph Gatzweiler.

Neuzulassung nicht verschleppen
Hintergrund: Um auch 2021 noch Euro 4-Motorräder in den Verkehr bringen zu können, müssen sich die Hersteller für ihre restlichen Euro-4 Fahrzeuge jeweils eine Ausnahmegenehmigung einholen. So sieht es eine Regelung vor, mit der die EU die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für die Hersteller abfedern will. Aber, so IVM-Technikchef Gatzweiler, " für bereits verkaufte Fahrzeuge werden von den Herstellern natürlich keine Ausnahmen mehr beantragt, da diese nicht mehr zum Restbestand an Euro-4 Fahrzeugen gehören. Hier trägt der Eigentümer selbst die Verantwortung, sich rechtzeitig um die notwendige Zulassung zu kümmern." Wer also 2020 noch ein neues Euro 4-Motorrad gekauft hat, sollte es auch unbedingt 2020 noch zulassen. Ab Januar kann die Erstzulassung sonst extrem schwierig bis unmöglich werden und in jedem Fall teuer.


Ausnahmeverordnung für 2021 erweitert

Das Europaparlament hat für eine Entlastung der durch die Corona-Pandemie gebeutelten Motorrad-Hersteller gestimmt. In 2021 dürfen mehr Euro 4-Modelle als bislang geplant abverkauft werden.
Michael Schümann
21.10.2020

Die EU will der Motorrad-Industrie in Europa helfen, die Folgen der Corona-Pandemie abzumildern. Daher hat das EU-Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz Ende September 2020 entschieden, 2021 per Ausnahmeverordnung und einer neuen Covid-19-Maßnahme weit mehr Neuzulassungen von Euro 4-Motorrädern als im Rahmen der "auslaufenden Serie" zunächst vorgesehen zu genehmigen. Unabhängig davon wird die für alle Hersteller verpflichtende Euro 5-Norm aber wie geplant zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Nur Abverkauf bereits produzierter Maschinen
Auch sollen die beschlossenen Ausnahmen nur für Euro 4-Motorräder gelten, die zu Beginn des krisenbedingten Lockdowns im April 2020 bereits hergestellt waren. Laut EU soll es sich dabei europaweit um immerhin über eine halbe Million Maschinen handeln bzw. gehandelt haben – ein Teil davon dürfte bereits verkauft und zugelassen sein. Die Beschränkung auf den durch die Industrie zu beziffernden Motorradbestand vom Frühjahr 2020 soll verhindern, dass die Hersteller auch 2021 noch weiter Motorräder nach der bisherigen Euro 4-Norm produzieren und so die ab 2021 gelten schärferen Abgas-Grenzwerte umgehen.
In den jeweiligen Mitgliedsländern müssen die Hersteller bzw. Importeure nun einen Antrag auf Erteilung einer solchen Ausnahmegenehmigung stellen und darin die Anzahl der Motorräder angeben, für die diese gelten soll. Die Regelung wurde jetzt mit der Zustimmung des EU-Parlaments rechtskräftig. Die Zustimmung des EU-Rats gilt nur noch als Formalie.


Der Fahrzeughersteller kann für seinen überzähligen Lagerbestand eine der beiden Maßnahmen wählen. Die Wahl hat er sogar für jede einzelne Typgenehmigung. Denn die normale auslaufende Serie ist zwar auf die Anzahl von 10 Prozent der zugelassenen Fahrzeuge eines Typs aus den Jahren 2019 und 2020 beschränkt, hat aber den Vorteil, dass sich die Zulassungsfähigkeit der genehmigten Fahrzeuge auf zwei Jahre (2021 und 2022) erstreckt. Bei der Covid-19 Maßnahme wäre eine Neuzulassung hingegen nur für weitere 12 Monate bis zum 31.12.2021 möglich, dafür wäre die Anzahl der Fahrzeuge aber höher.
In Deutschland haben die Händler die Corona-Delle von März/April in den Neuzulassungszahlen zwischenzeitlich allerdings wieder gut ausgleichen können. Von Januar bis August wurden in Deutschland knapp 100.500 Motorräder neu zugelassen – fast 5.000 mehr als im gleichen Zeitraum des noch coronafreien Vorjahrs. Zulegen könnten vor allem die Marken Honda, KTM, Kawasaki und Yamaha.
 
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DreasDakar

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Bei Pkw ist das ganz normal - mit Einsatz einer neuen Abgasnorm kann der Hersteller bzw. Importeur (zB BMW CH oder AT) eine Ausnahmeregelung zur Zulassung von Fahrzeugen auch nach dem Startdatum der neuen Abgasnorm beantragen. Die Regeln hierfür sind landesindividuell und die Fahrzeuge müssen produziert sein. Händler fragen, der weiß, was gilt.
 
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