Anonymverfügung

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Gast 5187

Gast
Mahlzeit die Herrschaften,

ein Ticket wegen zu schnellen Fahrens ist ärgerlich aber meist jedoch nachvollziehbar und nur dem eigenen Verhalten geschuldet.
Ein Ticket in einer Angelegenheit, die man nicht im Ansatz nachvollziehen kann ist dann aber erst recht ziemlich blöd.

Hintergrund ist, dass ich gerade von der Bezirkshauptmannschaft Schwaz eine Anonymverfügung bekommen habe, da ich auf der A12 in Richtung Innsbruck zu einem

„vor mir am gleichen Fahrstreifen fahrenden Fahrzeug nicht einen solchen Abstand eingehalten habe, dass ein rechtzeitiges Anhalten möglich gewesen wäre, auch wenn das vordere Fahrzeug plötzlich abgebremst würde. Es wurde mittels Videomessung ein zeitlicher Abstand von 0,69 Sekunden festgestellt“.

Keine Ahnung ob eine solche Situation jemals eingetreten ist. Allerdings soll dieser Schmarrn 70 € kosten.
Ich werde das bezahlen, da ich bei dieser Summe keinen Bock auf irgendeinen Schnickschnack mit denen habe.

Gibt es derartige Tickets in Österreich häufiger?
 
svabo70

svabo70

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Hört sich nach einer stinknormalen Abstandsmessung an - wenn auch etwas gestelzt formuliert. Österreichische Autobahn mit 130 km/h (Annahme) bedeutet bei 0,69 sec einen Abstand von 25m - sprich zu wenig.
Annonymverfügung, weil sie dem Halter zugestellt wird, da der Fahrer nicht ermittelt werden konnte.
Das gibt es nicht nur in A.
Richtig, besser bezahlen und gut is...
 
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bmwandi

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Hab ich letztes Jahr wegen zu schnellen Fahrens bekommen, nach Navi genau 60 in einer Autokolonne, wir waren zu viert,
3 mussten 30Euro wegen 10kmh zuschnell bezahlen, der vierte nichts obwohl genauso schnell.
Die ganze Kolonne war mit den 60 erlaubten unterwegs, vor uns eine Kolonne Schweizer in Ihren Cabrios, die sich penibelst an alle begrenzungen hielten. Die Ösis haben sich an dem Tag wahrscheinlich die Finger wund geschrieben. Dagegen machen kann man ja eigentlich nichts.


Grüße Andi
 
ADVent

ADVent

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Also ich finde bei 70 Euronen sollten die sich schon die Arbeit machen und beweisen wer da unterm Helm gesteckt hat, dürfte schwierig werden denke ich.
 
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CroNiMo1810

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In D muss der Fahrer ermittelt werden. Im Ausland wendet man sich einfach an den Halter als ersten Ansprechpartner. Der kann dann sicher einen abweichenden Fahrer benennen, der dann bezahlen muss.
 
IamI

IamI

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Ser's,

ja, ja, solche tollen Bestrafungen gibt's bei uns auch (nicht nur "woanders").

Beispiel gefällig:
Anonymverfügung mit knapp 80 Euro wegen:

"Sie haben als Lenker das angeführten Fahrzeuges, dieses nicht so weit rechts gelenkt, wie Ihnen dies unter Bedachtnahme auf die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zumutbar und dies ohne Gefährdung, Behinderung oder Belästigung anderer Straßenbenützer und ohne Beschädigung von Sachen möglich gewesen wäre.
Sie haben ohne Grund den zweiten Fahrstreifen benützt, obwohl der erste frei war"

So geschehen auf der Autobahn A1 bei Loosdorf im schönen Niederösterreich an einem Februartag 2014.

Und warum: weil ich ungefähr 10 km mit Tempomat neben/hinter/vor einem Polizeiauto hergefahren bin und der mich nicht wegen Schnellfahrens drankriegen konnte. Wobei ich mal die Polizei überholt habe, mal mich die Polizei, ich aber immer genau 140 km/h mit Tempomat.

Und wir als Einheimische kommen den Anonymverfügungen natürlich nicht aus.

Und bei 70 € ist auch die Grenze erreicht, ab der im "Ausland" die Verfolgbarkeit gegeben ist (warum wohl genau der Betrag in Tirol gewählt wurde ?)

Liebe Grüße

Wolfgang
 
IamI

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In D muss der Fahrer ermittelt werden. Im Ausland wendet man sich einfach an den Halter als ersten Ansprechpartner. Der kann dann sicher einen abweichenden Fahrer benennen, der dann bezahlen muss.
Ser's,

bei uns nicht nur "kann benennen" sondern "muss benennen" (oder selber zahlen, was meist einfacher und billiger ist - die Summe kann man sich ja dann einfach beim wirklichen Fahrer holen).
Anonymverfügungen werden nämlich nicht irgendwie aufgehoben, sodass bei einem eventuellen nächsten Mal keine Strafverschärfuung oder ähnliches eintritt.

Liebe Grüße
Wolfgang
 
Henryt

Henryt

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Einfach ignorieren, irgendwann höhren die auf zu mahnen. Und wenn sie in D das Bußgeld übers Finanzamt eintreiben wollen, bleibst beim deutschen Staat.
 
waeudl

waeudl

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wenn du die Anonymverfügung einfach ignorierst, dann kommt nach 4 Wochen eine Lenkererhebung und damit das echte Strafverfahren = teurer, ausser du hast einen Ausweg
 
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Gast 5187

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Ich werde das zahlen, keine Frage.
Mich ärgert es halt deshalb, weil ich mir keiner Schuld bewusst bin.

Ich habe die nervenden 100Km/h auf der Inntal-Autobahn offen fahrend und mit Tempomat mitschwimmend überstanden.
Insofern kann ich Drängeln ausschließen (mach ich auch sonst eh nicht).
 
Wolfgang.A

Wolfgang.A

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Gerade mit Tempomat neigt man dazu, mal den Tempomat eingeschaltet zu lassen, wenn der Vordermann etwas langsamer fährt, in der Hoffnung, dass er wieder beschleunigt oder den Fahrtstreifen wechselt.

Wenn Du Dir sicher bist, dass das nicht der Fall war, dann bezahle die Anonymverfügung nicht und Du bekommst ein Beweisfoto, wo man die Abstandsunterschreitung sieht.

Die Anonymverfügung ist nur ein Angebot, ein Vergehen schnell und (relativ) günstig zu begleichen.
 
G

Gast 5187

Gast
Gerade mit Tempomat neigt man dazu, mal den Tempomat eingeschaltet zu lassen, wenn der Vordermann etwas langsamer fährt, in der Hoffnung, dass er wieder beschleunigt oder den Fahrtstreifen wechselt.
Natürlich kann ich mir da nicht sicher sein, ich war an dem Tag etwa 1000 km unterwegs.

Aber Du hast schon Recht, solche Situationen kann es mit dem Tempomaten mal geben. Man mag ihn - aus welchem Grund auch immer - nicht sofort "ausschalten" und versucht durchzugleiten.

Ich habe das bereits bezahlt aber die Truppe trotzdem mal angeschrieben und um eine Konkretisierung des Vergehns gebeten.
Mal schauen, wie sie reagieren.
 
Benno

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In Deutschland hätte es bei einem Tempo von 100 km/h 75 Euro gekostet, bei 130 km/h hätte es noch ein Pünktchen dazu gegeben.

Österreich ist halt ein günstiges Reiseland.
 
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Christian S

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Und bei 70 € ist auch die Grenze erreicht, ab der im "Ausland" die Verfolgbarkeit gegeben ist (warum wohl genau der Betrag in Tirol gewählt wurde ?) Liebe Grüße Wolfgang
Nö, kann ich Deutschland nicht vollstreckt werden wenn du widersprichst. Aber du kannst in Österreich belangt werden, wenn sie dich erwischen.

ich habe 2 Mal in den letzten 10 Jahren so Zeugs bekommen und stets abgeheftet. Ich übernachte wahrlich oft in Österreich, ich wurde nie belangt.

Wer Eier in der Hose hat bezahlt nicht aus Angst sondern lässt es darauf ankommen :p
 
Heidekutscher

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O.K die sache mit den Eiern, die habe ich eben nicht! Ich brauche immer meine Ruhe und einen reinen Tisch, sonst schlafe ich noch schlechter.:confused:
 
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Hab jetzt sowas aus dem Frittenland bekommen. Aber mit'm PKW. Auf dem formular wollten se alles Mögliche wissen. Nix ausgefüllt, nur bestätigt das es mein PKW war. Unterschrieben. Fertig. Mal schauen was nu' passiert.

Die Spende an Frankreich, letztens, war ganz einfach zu zahlen. Geht auch am Kiosk.
 
ADVent

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In Deutschland hätte es bei einem Tempo von 100 km/h 75 Euro gekostet, bei 130 km/h hätte es noch ein Pünktchen dazu gegeben.

Österreich ist halt ein günstiges Reiseland.
In Deutschland muss man aber das Vergehen beweisen können, wie soll das gehen wenn nur ein Bild von hinten existiert, mit Helm usw. die müssen mir doch nachweisen das ich gefahren bin, bei sofortigem Anhalten mag das ja gehen.
 
Benno

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In Deutschland muss man aber das Vergehen beweisen können, wie soll das gehen wenn nur ein Bild von hinten existiert, mit Helm usw. die müssen mir doch nachweisen das ich gefahren bin, bei sofortigem Anhalten mag das ja gehen.
Wegen dieser Beweispflicht machen sie in Deutschland ja ein Filmchen von vorn und hinten oder setzten zwei Buben in ein Auto, wenn sie auch Moppeds erwischen wollen. Die Österreicher haben hier Halterhaftung und kommen so gar nicht in Beweisnot.
 
Henryt

Henryt

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"Die Österreicher haben hier Halterhaftung und kommen so gar nicht in Beweisnot."
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