
Raen
Beim Betrug (263 StGB) ist auch der Versuch nach Abs. 2 strafbar.
AFAIK nein - der Versuch ist (schon) strafbar.Mir riet jemand davon ab, zur Polizei zu gehen, da der betrügerische Anbieter sich erst dann strafbar machen würde, wenn er den Käufer tatsächlich schädigt. Ist das richtig?
'n Abend,Wollte es erst unter "worüber ich mich heute geärgert habe" schreiben. Aktuell überlegen wir unser Wohnmobil zu verkaufen. Es ist ein Alkoven mit toller Raumaufteilung und Vollausstattung, EZ ist 2021 mit gut 20.000 km und im Top Zustand von einem deutschen Hersteller, der schon lange nur doppelten Boden und Voll GFK baut, das nur am Rande. Im Netz findet man nur zwei gleich Modelle mit mieser Ausstattung, die 10 Jahre alt sind, und knapp 100.000 km gelaufen haben, und ca. 10.000 € günstiger angeboten werden oder Nagelneue ohne Extras (kosten ca. 12.000 €) für gut 20.000 € mehr.
Was habe ich mittlerweile für bescheuerte Anfragen bekommen, zum Teil fragt man mich Löcher in den Bauch zu allen Möglichen Details, die ich ausführlich beantworte. Dann kommt zurück, Ihr Mobil wäre perfekt für uns, leider kann ich es nicht bezahlen: Gestern hatte ich eine Besichtigung, der Käufer war wirklich total Begeistert vom Grundriss, vom Zustand, von den Extras, vom Fahrverhalten, den wenigen Nebengeräuschen während der Fahrt, um mir dann heute unter Fadenscheinigen Gründen abzusagen.
Wenn das so weiter geht, suchen wir uns unser Nachfolger-Wohnmobil in zwei Wochen auf der Messe in Düsseldorf aus (wir sind da noch unentschlossen, was es werden soll), und geben unsers dafür in Zahlung.....