Der Mopedanhänger - legal, geduldet oder illegal?

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Lewellyn

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Moin!

Wenn ich mal zum Mopedanhänger (45km/h) google, ist der eigentlich nur für Mofas analog zum Fahrrad bis 25km/h erlaubt.
Da hier im Pott das Moped/der Roller mit Anhänger zum Stadtbild gehört, ist das mindestens geduldet, denke ich.
Kann ich mir an ein Moped einfach eine Fahrrad-AHK aus dem Netz anschrauben oder muss die eingetragen sein?
Worin eigentlich, gibt ja keinen "Brief", nur den "Schein".

Weiß da wer was genaues?
 
gerd_

gerd_

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Hi
Eingetragen muss der Kram wohl nicht sein solange das Fahrzeug nicht "TÜV-pflichtig ist. Interessanter ist die Haftung bzw. die Nichthaftung wenn die Versicherung das anders sehen sollte. Die gehen immer von einem serienmässigen Fahrzeug aus. Also vorsichtshalber dort fragen.
Dazu kommt, dass ich schon Befestigungen der AHK gesehen habe die knapp über "mit einem Kaugummi festgeklebt" waren: 2 Schrauben quer durch irgendein schwindsüchtiges Röhrchen (damit dieses ordentlich geschwächt ist) und damit einen flachen Flansch an ein Rohr gefrickelt.
Spätestens wenn Du "1 t" Last am Roller hast wird, nachdem Du einen Fussgänger umgenietet hast, irgendwer fragen "sind die Bremsen dafür ausgelegt?" (Antwort: Nein). Die Versicherung wird zwar bezahlen doch Du hast dann bei denen lebenslange Schulden weil sie Dich in Regress nehmen. Zwar war der Roller versichert, nicht aber ein Roller mit Anhänger.
"Es war aber nicht verboten" ist dann ein gaaanz schlechtes Argument
gerd
 
Lewellyn

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"Dann nimmst du so, ein Stück Schweißdraht und tüdelst das hier so rum. Und denn ist das gut."

Reicht das nicht? :D
Ich weiß auch, wie das ausgeht...das muss ja nicht das Ziel sein. ;)
 
fralind

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Nicht mehr so einfach mit Eu Recht.

Am einfachsten wäre etwas zu kaufen das es eingetragen hat, alt ist, aber Bestandschutz hat, wie eine Simson z,B.

Grundsätzlich gilt:
Das gesamte Gespann auch als Moped (Mofa wird anders behandelt) 45- bis 50 km/h (Simsons mehr) braucht eine Straßenzulassung! Sowohl die Kupplung Hänger- also auch Zugfahrzeugseitig, ebenso der Anhänger selber.

Es gibt mit und nach EU Recht keine neue zugelassene 25 mm-Kugelkopfkupplung ( Firma Hebie, hatten eine ABE/Zulassung bis 125 ccm, jetzt nicht mehr erlaubt) mehr. Man muss auf eine zugelassene 50 mm-Kupplung daher ausweichen.

Für ab 45 km/h (50 km/h) Mopeds und generell gilt für den Hänger die Geschwindigkeit (sind z. B. in der STVO geregelt) . 60 km/h Höchstgeschwindigkeit im Hängerbetrieb, maximal 1 Meter breit usw. Die zulässige Anhängelast muss beachtet werden, der Anhänger braucht Brems-, Blink- und Standlicht, dazu eine beleuchtete Kennzeichenhalterung. Der Mopedanhänger hat keine Zulassungspflicht und enthält ein Folgekennzeichen.
Der Anhänger braucht eine Betriebserlaubnis und die Kupplung eine Bauartgenehmigung/ABE. Das ganze Gespann aus Zugfahrzeug, Kupplung und Anhänger muss einer akkreditierten Prüforganisation vorgeführt und abgenommen und in / über die KFZ-Papiere eingetragen werden.
Hat die Kupplung keine Bauartgenehmigung, erfolgt eine Einzelabnahme.
Ist nur ein Teil nicht abgenommen, geprüft, ohne ABE, Bauartgenehmigung oder nicht eingetragen usw, erlischt die Betriebserlaubnis des Zugfahrzeugs , also fahren ohne Versicherungsschutz.

Beim Strom etwas auf passen und du brauchst ein anderes Blinkrelais,

Einfacher macht es die Sache mit einem orginalem Simson Mopedanhänger, MKH/M2.
 
Lewellyn

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Wie gesagt, hier im Pott ist der Roller mit Fahrradanhänger normales Strassenbild. Zahllose Rentner fahren damit Kistenbier und ähnliches spazieren. Sind die alle nur toleriert?
 
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Bollo

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Die Versicherung wird zwar bezahlen doch Du hast dann bei denen lebenslange Schulden weil sie Dich in Regress nehmen.
Naja, 5.000 € wird man schon etwas schneller abbezahlen können.

Bei einer zulässigen, abnahmepflichtigen technischen Änderung bekommt man auch für diese Fahrzeuge bei der Zulassungsstelle neue Dokumente.
Sehr viele der Roller laufen mit 'Mofazulassung' (25 km/h). Auch wenn viele davon schneller laufen.
 
D

Doug Piranha

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(…) Die Versicherung wird zwar bezahlen doch Du hast dann bei denen lebenslange Schulden weil sie Dich in Regress nehmen. (…)
Falsch. Die Höchstgrenze bei "Obliegenheitsverletzungen" beträgt 5.000,- Euro. Mehr kann die Versicherungsgesellschaft nicht einklagen.
 
gerd_

gerd_

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Na gutz. Wenn die Versicherung nicht kann, dann wird eben der Geschädigte klagen? Ist aber auch egal. auf jedfen Fall gibt' jede Menge Stress
gerd
 
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Bollo

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Na gutz. Wenn die Versicherung nicht kann, dann wird eben der Geschädigte klagen? Ist aber auch egal. auf jedfen Fall gibt' jede Menge Stress
gerd
Da kann er klagen wie er will, die Versicherung muss zahlen und kann sich dann maximal 5.000€ zurückholen.
 
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fralind

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Wie beschrieben hier in Rheinland Pfalz so zu Handhaben.

Wir haben das zweimal gemacht für ältere hier auf dem Land (Bierkisten :smoke:) und den Anhänger selber gebaut,
 
Lewellyn

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Das kann natürlich sein, dass die Rentner hier im wesentlichen Mofa-Roller fahren, keine 50er.

Hach, ich dachte mir schon, dass das nicht so einfach sein kann...
 
Hobbyfahrer

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Hier ein Bild von einer richtigen Version, die mich dann doch sehr sportlich in den Alpen überholt hat :-)

BikemitHaenger.jpg
 
gerd_

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Hi
Sieht aber aus als wäre da ein Mopped davor und nicht nur ein Moped.
Definitiv braucht so ein Gespann eine Abnahme beim "TÜV".
gerd
 
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Gast 57915

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Ich habe einen Fahrradhänger (cruiser cargo), den ich bisher nur im Fahrradbetrieb nutze.
Es ist aber eine arge Schinderei, das Teil mit frischem Sägeholz (50-100kg?) beladen Steigungen hoch zu tammeln. Am liebsten würde ich ihn an mein CUB hängen, doch das hat eine 125er Zulassung. Am 45 kmh-Moped wärs noch halbseiden legitim, am CUB wohl schon jenseits, obwohl man nur durchs Dorf fährt.
 
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