Durchschlängeln ...

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AMGaida

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Vor kurzem habe ich einen Freund in Thüringen besucht... Freitag nachmittags hingefahren. Für 350 km hab ich fast 7 Stunden gebraucht. Überall Stau, auf der A4, der A45, der A5, der A7, wieder A4... es war der Horror. Noch dazu die dicke Q mit den Koffern dran... nicht überall war die Chance sich zwischen den Autos durchzuschlängeln, so gut es ging, hab ich´s aber getan. Auf der A4 hab ich dann auch mehrere Polizeiwagen überholt, mir war´s dann nur noch egal...

Aber: Ist das denn überhaupt verboten im Stau zwischen den Autoschlangen durchzufahren? Kennt sich jemand mit der Gesetzeslage aus?
 
C

Chefe

Gast
Hallo AMGaida,

die StVo sagt in §5 (Überholen):
(1) Es ist links zu überholen.

(2) Überholen darf nur, wer übersehen kann, daß während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.

(3) Das Überholen ist unzulässig:
  1. bei unklarer Verkehrslage oder
  2. wo es durch Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) verboten ist.
(3a) Unbeschadet sonstiger Überholverbote dürfen die Führer von Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t nicht überholen, wenn die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m beträgt.

(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. Beim Überholen muß ein ausreichender Seitenabstand zu anderen Verkehrsteilnehmern, insbesondere zu Fußgängern und Radfahrern, eingehalten werden. Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.

(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.

(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.

(6) Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. Der Führer eines langsameren Fahrzeugs muß seine Geschwindigkeit an geeigneter Stelle ermäßigen, notfalls warten, wenn nur so mehreren unmittelbar folgenden Fahrzeugen das Überholen möglich ist. Hierzu können auch geeignete Seitenstreifen in Anspruch genommen werden; dies gilt nicht auf Autobahnen.

(7) Wer seine Absicht, nach links abzubiegen, ankündigt und sich eingeordnet hat, ist rechts zu überholen. Schienenfahrzeuge sind rechts zu überholen. Nur wer das nicht kann, weil die Schienen zu weit rechts liegen, darf links überholen. Auf Fahrbahnen für eine Richtung dürfen Schienenfahrzeuge auch links überholt werden.

(8) Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Radfahrer und Mofa-Fahrer Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen.

Nach dem, was ich so weiss, ist die Auslegung von Absatz 3.1 mit der unklaren Verkehrslage sehr von den Beteiligten Gesetzeshütern abhängig. Und streng genommen überholst Du die linke Kolonne auf der rechten Seite und ob eine vollbepackte Q als Fahrzeug nach Absatz 8 gilt - fraglich...

Ich mach's genau wie Du, immer feste drauf, aber vielleicht hab ich bisher nur Glück gehabt...
 
BMW-Max

BMW-Max

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Hallo Andreas!

Die einzige straffreie Methode des Vorbeifahrens an einem Stau ist ganz links bei ausreichendem Sicherheitsabstand und ohne Gefährdung Anderer.

Ausserdem mußt du dich vergewissern, das dich der zu Überholende auch wahrgenommen hat.

Schlängelst du dich in der Mitte durch, ist dies verbotswidriges Rechtsüberholen und wird mit 3 Punkten und ca. 80 Euro Geldbuße geahndet.

Liegt aber wie immer im Ermessen des jeweiligen Beamten.

Einer hat Verständnis, wenn du dich bei 35 ° im Schatten durchschlängelst, der Andere bringt dies zur Anzeige.

Ich persönlich fahre nur ganz links mit der gebotenen Aufmerksamkeit und langsam vorbei.

Gruß aus Bayern

MAX
 
E

Enduroni

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Ich denke mal, dass das Durchschlängeln zweifellos verboten ist. Ob es geahndet wird, liegt letztlich im Ermessen des Polizisten. Der hat aber im Stau oft ohnehin andere Sorgen, als mit Motorradfahrern über heißlaufende Motoren und durchgeschliffene Kupplungen zu diskutieren. Wenn Du ihn also nicht durch allzu halsbrecherische Aktionen provozierst bzw. er mal besonders schlecht drauf ist, kannst Du mit Toleranz rechnen. Die meisten Autofahrer machen meiner Erfahrung nach auch freundlich Platz. Der Rest hat Dich in der Regel nur nicht gesehen. Keiner von denen hat Lust, sich einen Kratzer im Lack einzufangen, weil Du Dich evtl. wegen der Breite verschätzt hast. Schließlich muß er befürchten, dass Du Dich dann schlimmstenfalls aus dem Staub machst, und er auf dem Schaden sitzen bleibt. Aber auch wenn nicht, will er nicht nach dem Stauerlebnis noch eine Unfallaufnahme durchstehen. Leider lassen die Autolenker links selten ausreichend Platz. Sie sollen ja rechts der Überholspur eine Gasse für die Rettungsfahrzeuge lassen. Aus dem Grund ist dort oft besser durchzukommen. Auf dem rechten Randstreifen sieht es meist noch besser aus, allerdings scheren dorthin gelegentlich auch entnervte Autofahrer aus, und gelegentlich öffnet sich eine Autotür durch den Druck in der Blase eines Passagiers.

Wenn etwas passiert, hast Du die Schuld. Und riskierst, verletzt zu werden. Eine Gewähr, dass Du von allen wahrgenommen wirst, hast Du nicht. Schlimmstenfalls triffst Du einen Idioten, der es Dir mal zeigen will, weil er es nicht mag, das andere schneller durch den Stau kommen. Das Risiko ist hoch. Mit viel Umsicht läßt es sich verringern, aber nicht ausschließen. Das gesetzliche Verbot hat von daher seine Berechtigung. Aber wer 100%ige Sicherheit will, sollte auf kein Mopped steigen. Wenn ich zwischen dem sicherem Hitzetod und der Gefahr kleinerer Blessuren wählen muß, treffe ich nach einigem Zögern immer wieder die selbe Entscheidung. Selbstverständlich mit schlechtem Gewissen.

Übrigens: Hier in Berlin erwartet man üblicherweise schon von Roller- und Moppedfahrern, dass sie sich an der Ampel nach vorn durchmogeln. Es sollte wohl auch mal legalisiert werden, daraus wurde dann aber nichts.
 
G

Gast1990

Gast
BMW-Max schrieb:
Schlängelst du dich in der Mitte durch, ist dies verbotswidriges Rechtsüberholen und wird mit 3 Punkten und ca. 80 Euro Geldbuße geahndet.
Angenommen, auf der linken Spur schleicht die Kolonne mit 30km/h.
Rechts daneben ist man mit 40 km/h unterwegs. Sind das dann alles
Rechtsüberholer? Muss die rechte Spur das Tempo auf die Geschwindigkeit
der linken Spur drosseln?

Oder wird das "Kolonnenvorbeifahrt" genannt und ist erlaubt? Wenn nicht,
bräuchte die Rennleitung nur die rechte Spur auf Video aufzunehmen
und könnte so tausende Rechtsüberholer bequem abkassieren.

Bei geeignetem Seitenabstand und moderatem Tempo könnte man den auf
der Mittellinie fahrenden Kradler als Kolonnenvorbeifahrer einstufen.
 
AMGaida

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Diese Kolonnengeschichte gilt doch erst ab 80 km/h. Sonst wäre es in der Stadt auf 2-spurigen Straßen auch alles "Rechtsüberholen", wenn man rechts schneller fährt als links.
 
flugniGSe

flugniGSe

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AMGaida schrieb:
Diese Kolonnengeschichte gilt doch erst ab 80 km/h.
Diese Kolonnengeschichte gilt bis 60 km/h. Wird auf der linken Spur 61 km/h gefahren, darfst du rechts nicht mehr schneller fahren als links.

Sonst wäre es in der Stadt auf 2-spurigen Straßen auch alles "Rechtsüberholen", wenn man rechts schneller fährt als links.
Innerorts gibt es kein Rechtsfahrgebot sondern freie Fahrstreifenwahl. Damit darfst Du jederzeit rechts schneller fahren als links.
 
AMGaida

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flugniGSe schrieb:
Diese Kolonnengeschichte gilt bis 60 km/h. Wird auf der linken Spur 61 km/h gefahren, darfst du rechts nicht mehr schneller fahren als links.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass es bis 80 km/h gilt. Dabei darf man aber nicht schneller als 20 km/h mehr fahren als die zu überholende Kolonne links. Die dürften also nicht 50 km/h links fahren, während ich rechts mit 80 km/h überhole.

Aber sei´s drum... es ging ja um das Durchschlängeln mit dem Motorrad. :p
 
A

Anonym1

Gast
besser mogeln, als hitzetod...

mhh...irgendwie meine ich gelesen zu haben, dass auf dem pannenstreifen langfahren "nur" 50 eus plus einen punkt kostet...

ist doch die beste alternative mit koffern und co....

aber wisst ihr was??

hauptsache nicht im schönen schwarzen leder bei 35 grad auf der bahn parken.....

hand aufs herz ist hier IRGENDEINER JEMALS angehalten worden, der sich "vorbeigemogelt" hat??????????

isch nüsch.,..................

;) ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;)
 
M

mike58

Gast
Teacher schrieb:
hand aufs herz ist hier IRGENDEINER JEMALS angehalten worden, der sich "vorbeigemogelt" hat??????????

isch nüsch.,..................

;) ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;)
Ich auch nicht, kommt vielleicht auch darauf an wie man sich "vorbeimogelt".:confused:

rücksichtslos mit "nicht sichtbaren hämischen Grinsen hinterm Visier" :mad: oder mit "Augenkontakt"

Ich bin mir auf jeden Fall nicht zu Schade einem "Bürgerkäfigfahrer" (was'n Wort) für's nette Platzmachen zu danken (winken)
 
A

Anonym1

Gast
aaalso....meine wichtigste PERSÖNLICHE regel ist immer die warnblinkanlage anzuschalten....


scheint irgendwie die gemüter zu beruhigen und bisher hat mir niemand steine hinterher geworfen oder ne tür aufgerissen..

...im gegenteil, wenn ich bisher mit mopped und warnblink kam, wurde mir IMMER der platz freigeschaufelt....

und wie wars bei euch?????????????????

sascha
 
BMW-Max

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AMGaida schrieb:
Ich bin mir ziemlich sicher, dass es bis 80 km/h gilt. Dabei darf man aber nicht schneller als 20 km/h mehr fahren als die zu überholende Kolonne links. Die dürften also nicht 50 km/h links fahren, während ich rechts mit 80 km/h überhole.

Aber sei´s drum... es ging ja um das Durchschlängeln mit dem Motorrad. :p
Hallo Andreas!

FlugniGSe hat Recht.

Nur wenn die Fahrzeuge auf der linken Spur nicht schneller als 60 Km/h fahren, ist rechtsvorbeifahren mit nicht mehr als 20 Km/h Geschwindigkeitsdifferenz erlaubt.

Wobei aber auch garantiert niemand etwas dagegen hat, wenn die linke Gruppe eventuell etwas schneller unterwegs ist.

Gruß aus Bayern

MAx
 
Wolfgang

Wolfgang

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rabat schrieb:
hallo miteinander

hier wäre eine Erklärung für Österreich (siehe Einordnen (Vorbeischlängeln)):

MOTORRAD - RECHT von A - Z in ÖSTERREICH

Martin
Sorry Martin!

Aber Motorradfahrer, zumindest die deutscher Herkunft, haben im Zweifelsfall in Österreich überhaupt keine Rechte. :mad:

Guckst Du hier oder da .

Auszug letzter Link: "Das so genannte Pickerl ist nach österreichischem Recht beispielsweise Pflicht beim Anfahren von Autobahntankstellen - selbst wenn diese über Bundesstraßen erreichbar sind, warnt der der Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart.

Schon passiert zwischen Imst und Innsbruck. Ein deutscher Motorradfahrer, der eine Autobahnraststätte über eine Bundesstraße angefahren hatte, um dort einzukaufen, mußte die 120 Euro Strafe zahlen und natürlich ein Pickerl kaufen.

Nichts gegen Dich oder Österreich im Allgemeinen, aber Eure "Obrigkeit" hat m.E. zu viel Macht (schätzen erlaubt) und schießt oftmals über das Ziel hinaus.
 
S

shorty

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...recht hast!
hat allerdings weniger mit macht, sondern eher mit purer willkür und abzocke zu tun!
dieses land bereise ich wegen solcher gründe schon seit über 10 jahren nicht mehr. erinnert mich sehr stark an die ex-tätärä, dort lag auch die staatsmacht auf allen transitstrecken auf der lauer um die wessis auszunehmen.
beschähmend für ein land das sich demokratie und gleichberechtigung auf die fahne geschrieben hat. gottseidank kann man diese abzockinsel von allen seiten umfahren!

österreich...NEIN DANKE!
 
Zuletzt bearbeitet:
nypdcollector

nypdcollector

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AMGaida schrieb:
Ich bin mir ziemlich sicher, dass es bis 80 km/h gilt.
Es sind definitiv 60 km/h. Diese werden allerdings nicht in der StVO genannt, sondern wurden so durch die Rechtsprechung definiert.
 
AMGaida

AMGaida

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Ok Ihr habt gewonnen. :cool:
 
FlyingCircus

FlyingCircus

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Seitdem die A61 zugenagelt ist von vorne bis hinten mit Baustellen, platzt mir auch der Kragen. Muß nämlich jeden Tag von Rheinbach nach Krefeld BAB fahren. Habe keine Zeit mehr zum Warten und fahre nur noch da, wo Platz ist. Die holländischen Berufskraftfahrer, für die gerade auf der gesamten A61 die Mittelleitplanken gegen Betonwälle ausgetauscht werden, damit sie nach dem Einschlafen auf Steuerkosten wieder geweckt werden, kennen die europäischen Regeln und die neue StVO offensichtlich nicht: eingefädelt wird am Hindernis. Nein, die machen das 2 KM vorher. Brauche jetzt neuerdings 1,5 Stunden für eine Strecke, da nutze ich alles, was sich zum Fahren bietet.

Aber: ich weiß, daß das teuer werden kann. Auf der A1 (Stau von Leverkusen bis Köln-West) habe ich mitbekommen, wie sich einige Heinis von der Trachtengruppe auf ihren "Krädern" wichtig gemacht haben. Mit lautem Gebrüll, Hupen und wilden Gesten wurden Motorradfahrer erst raus und dann zur Kasse "gebeten", die im 12 KM Stau zwischen Mitte und Links durchfuhren. Sind also nicht alle verständnisvoll, selbst die, die das verstehen müßten mit der Hitze im Motor, dem Krampf in der linken Hand und dem brodelnden Hirn unterm Helm bei 30° im Schatten.
Grüße
Gert
 
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