Eine Frage (nicht nur) an Österreicher!?

Diskutiere Eine Frage (nicht nur) an Österreicher!? im Motorrad allgemein Forum im Bereich Community; Grüß Gott Kollegen, ich hab mal ne Frage: Ich war Ende Juni bei euch zu Besuch in Österreich und hab ne kleine Alpentour gemacht. Heute kam...
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SuffQ

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Grüß Gott Kollegen,

ich hab mal ne Frage: Ich war Ende Juni bei euch zu Besuch in Österreich und hab ne kleine Alpentour gemacht.

Heute kam Post zu meiner Freundin (die ist Halter des Mopeds) und zwar bin ich irgendwo wohl von einem Starenkasten geblitzt worden.

Mit 16km/h zuviel innerorts und ich soll dafür 58,-€ bezahlen. War aber kein Foto mit dabei.

Da steht was von drin, man soll das bezahlen und alles ist gut, der Fahrer bleibt anonym. Falls er nicht zahlt, gibts ein Ermittlungsverfahren und nach dem Fahrer wird gefahndet, blablabla...

Meiner Meinung nach sind 3,5 Monate bis zur Zustellung ja ein bisschen lange. Oder verjährt sowas nicht in Ö-Land?

Ich kann mich rein theoretisch auch gar nicht mehr erinnern, wer an dem Tag mit unserem Moped gefahren ist. Wir waren ne Gruppe von 10 Leuten und wir tauschen auch gerne mal untereinander (Nur die Mopeds, nicht die Frauen...) Wie man das halt so macht...

Was passiert, wenn ich bzw. meine Freundin NICHT bezahle? Kommt dann noch was übleres oder nix mehr?

Oder darf man dann als Deutscher nicht mehr in euer Land und wenn doch und man wird erwischt und denen fällt auf, dass da noch ein "Deckel" offen ist, was dann?

Wie können die Österreicher an einen Deutschen ran kommen?

Oder ist das alles nur heiße Luft und Angstmacherei?

Vielen Dank für eure Tips!

SuffQ
 
der_Jake

der_Jake

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Hallo

Es gibt mittlerweile eine zwischenstaatliche Vereinbarung zwischen A und D.
Das heißt, Bussgelder können auch hier eingetrieben werden.

Für € 58,- würde ich mir den Streß - ehrlich gesagt - nicht antun.

Gruß
Jake
 
Schneuzer

Schneuzer

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Hallo
SuffQ
Ich bin der Meinung das die Polizei in der Beweispflicht ist,also müssten sie Dir erst ein Foto schicken. :?
Sonst könnten die sich ja an die Strasse stellen und einfach von jedem Motorrad das vorbei fährt ein Foto ablichten! :twisted:
Ich würde erst mal ein Foto anfordern. :wink:
Gruß
Schneuzer
 
W

Wuffi

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Hallo SuffQ (woher kommt den der Nickname :D ), du hast eine soge-
nannte Anonymverfügung erhalten. Wird diese bezahlt, so ist die Sache
ledigt u.wird vergessen. Eine Anonymverfügung gibt es nur bei kleinen
Delikten. Wird diese nicht bezahlt, kommt es zu einer sogenannten Lenker
erhebung u,zur Anzeige. Diese kannst du dann anfechten! Bilder sind in
Österreich meines Wissens nicht mehr verpflichtend (siehe zB Laser-
pistole)!
Wie weit das jetzt für dich als deutschen Staatsbürger zum Tragen kommt,
kann ich dir leider nicht sagen!
Grüße
 
der_Jake

der_Jake

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In Ösi-Land sind Bilder nicht Pflicht, im Gegenteil es darf sogar geschätzt werden......... :(
 
AMGaida

AMGaida

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Ich kann Dir nur meine Erfahrung mit einem Parkticket in der Wiener Innenstadt mitteilen. Ich hatte das damals von der Scheibe gezogen und weggeworfen im Glauben, dass ich sowieso nie was bekomme. Habe dann aber nach 4 Monaten ein Schreiben bekommen, wo man statt der ursprünglich ca. 25 Euro dann 60 Euro haben wollte (war noch zu DM-Zeiten).

Ich (damals noch Student) schrieb einen langen Brief darüber wie schön die Studienreise in Wien war und dass man ja aus Deutschland die Parkticket-Automaten gewohnt ist und so weiter... bla bla, als Antwort kam eine Ermahnung und der freundliche Hinweis (per Einschreiben mit Rückschein für ca. 10 Euro) dass ich bei nochmaligem Vergehen dieser Art mit einer Strafe zu rechnen hätte.

Ergo: mit den Ösis kann man noch reden, in D hätte ich das zahlen müssen. :)
 
remi

remi

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hallo SuffQ,

Anonymverfügung heißt, wie schon weiter oben beschrieben, du zahlst und es scheint nirgends mehr auf

willst du ein Foto zu Beweiszwecken haben, muss du die vorgegebene Frist versäumen lassen, dann wird ein ordentliches Ermittlungsverfahren eingeleitet - in dem du dann ein Foto anfordern kannst, bzw. den Lenker bekannt geben musst - Onkel in Amerika zählt da leider nicht - auch nicht unbekannt - du bist als Zulassungsbesitzer (in dem Fall deine Freundin) verpflichtet dir zu merken, wer wann mit deinem Fahrzeug unterwegs war

der Nachteil an der Variante mit dem Frist abwarten, es wird so gut wie sicher teurer, da die Verwaltungsabgaben hinzukommen, und bei 16km/h lautet die Anonymverfügung mind. 50 Teuro also könntest du eventuell mit 8 € Verbilligung spekulieren, wobei dann wieder die 10 % Verwaltungsabgaben dazukommen, also in etwa dasselbe, wobei du jetzt aber bei der Behörde namentlich bekannt bist (für eventuelle weitere Vergehen in der Zukunft )

und 3,5 Monate ist auch nicht lange, die österr. Behörden haben 6 Monate Zeit um ein Verfahren einzuleiten oder so eine Post wie deine auf die Reise zu schicken - leider :cry:

Gruß Michael
 
F

Franky

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Hallo Leute,
auf so einen Sch..ß habe ich echt keinen Bock. Ich fahre da nicht mehr hin. Schöne Pässe gibt es auch in der Schweiz!

Franky
 
D

Dieter_N

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Franky schrieb:
Hallo Leute,
Schöne Pässe gibt es auch in der Schweiz!

Franky
Die sind aber auch ganz schön scharf. :shock:
 
M

manfredl

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In der Schweiz kostet: "Überschreiten der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit innerorts um 1-5 km/h" Haltet euch fest.
CHF 40,00. Habe ich leider schriftlich.
Gruß Manfred
 
U

Ulf

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Franky schrieb:
Hallo Leute,
auf so einen Sch..ß habe ich echt keinen Bock. Ich fahre da nicht mehr hin. Schöne Pässe gibt es auch in der Schweiz!

Franky
Also, ich fahre mit meinem in Graz angemeldeten Motorrad nirgendwo mehr hin, denn überall bekommt man Knöllchen für zu schnelles Fahren :P
 
S

shorty

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das mit österreich kann ich franky nur beipflichten- habe da auch meine NEAGTIVSTEN erfahrungen gemacht...
 
vtnet

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remi schrieb:
- du bist als Zulassungsbesitzer (in dem Fall deine Freundin) verpflichtet dir zu merken, wer wann mit deinem Fahrzeug unterwegs war
Gruß Michael
Michael, das kann ich fast nicht glauben !!
Du kannst allerdings aufgrund von "entsprechenden Vorfällen" verpflichtet werden ein Fahrtenbuch zu führen.....

Ich (deine Freundin als Halterin) würde freundlich darauf hinweisen, dass sie nicht gefahren ist, und um die Zusendung eines Fotos bitten, mit dessen Hilfe eventuell der Fahrer festzustellen wäre.......und dann aber vermutlich auf dem Foto nicht erkannt werden kann....ich glaube nicht dass bei Geschwindigkeitsverstößen dann automatisch der Halter belangt werden kann....

Notfalls Freundin wechseln :twisted: Hupps das ist nicht von mir :oops:
 
S

SuffQ

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Hab dann doch bezahlt...

Hallo Kollegen,

habe heute die Kohle überwiesen!
Hatte (um ehrlich zu sein) keinen Bock mit den Burschen zu korrespondieren.War wirklich ein teurer Spass und denke in Zukunft
das schöne Österreich zu meiden.

So long

SuffQ
 
X

xs111

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- du bist als Zulassungsbesitzer (in dem Fall deine Freundin) verpflichtet dir zu merken, wer wann mit deinem Fahrzeug unterwegs war
Gruß Michael


Beim zu schnellen Fahren gibt es in D keine Halterhaftung (wie z.B. beim falschen Parken). Du bist aber verpflichtet, mitzuteilen, wer gefahren ist. Falls es ein Verwandter (Verwandter, nicht Bekannter) war, kannst du die Aussage verweigern und das ganze wird eingestellt mit dem Hinweis, dass deine Zulassungsstelle darüber informiert wird. Wenn das nämlich des öfteren passiert, wird der Halter zum Führen eines Fahrtenbuches verpflichtet.
 
Mikele

Mikele

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Moin,
xs111 schrieb:
Falls es ein Verwandter (Verwandter, nicht Bekannter) war, kannst du die Aussage verweigern
es muss allerdings ein Verwandter ERSTEN Grades sein - die Großtante von der Cousine reicht nicht!
 
Peter

Peter

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hallo,
Der Fzg.Halter ist in D nicht verpflichtet den Fahrer zu nennen!!
Der Fzg.Halter muss nur seine pers.Daten auf dem Anhörungsbogen angeben.
Dann steht unten:Wird der Verstoss zugegeben: Ja/Nein
Nein ankreuzen,dann liegt die Beweiskraft bei den Ordnungshütern.
Danach muss der Fahrer innerhalb eines halben Jahres ermittelt werden,
danach ist die Sache verjährt.
das wars.
Peter
 
W

Wuffi

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Hallo SuffQ!
Steht ja Gott sei Dank jedem frei wo er hinfahren will!
Ohne unsere Schupos zu verteidigen sollte aber eines bedacht werden:
Auch bei einer Anonymverfügung wird in Österreich
1. eine Toleranz u.
2. ein Meßfehler von vornherein eingerechnet
das heißt im Klartext, daß du innerorts um mindestens 20 km/h zu schnell
unterwegs warst!
Jeder kann sich selber seinen Reim drauf machen, nur RÜCKGRAT sollte
man im Falle eines Vergehens schon zu beweisen in der Lage sein!!
Übrigens: fahr mal in der CH innerorts um über 20 km/h zu schnell oder
in Skandinavien oder in Slo usw.!!
Grüße
 
G

Gast1990

Gast
Schneuzer schrieb:
Hallo
SuffQ
Ich bin der Meinung das die Polizei in der Beweispflicht ist,also müssten sie Dir erst ein Foto schicken. :?
Sonst könnten die sich ja an die Strasse stellen und einfach von jedem Motorrad das vorbei fährt ein Foto ablichten! :twisted:
Ich würde erst mal ein Foto anfordern. :wink:
Gruß
Schneuzer
"Ein Foto sagt nicht länger die Wahrheit. Es schlägt nur eine Möglichkeit vor!" (Motto der Photokina 2000) :roll:

@SuffQ: Trag's wie ein Mann und stehe zu deinen Taten :wink:
 
Thema:

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